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Freitag, 5. September 2014

05. September Ao. 1548

Revers E. E. Raths zu Halle wegen Erbauung des Thurms zur Wasserkunst im Saal-Strohme.



Obwohl die Stadt Halle nahe an einem großen Fluss gelegen ist, hat in alten Zeiten bei den Einwohnern Wassermangel geherrscht. So behalfen sich die Bürger mit Schöpfbrunnen oder schöpften Wasser aus der Saale, um es mühevoll zu ihren Häusern zu transportieren.
Aufgrund des Wassermangels ist die Stadt mehrfach fast gänzlich ausgebrannt.
Diesem Zustand sollte im 15. Jh. abgeholfen werden.

Im Jahre 1462 konzipierte ein Barfüßer-Mönch eine Wasserkunst, die mit Hilfe von Röhren Wasser aus der Saale in die Stadt leiten sollte. Um jedoch keinen Fehler zu machen, wurde im Jahre 1467 ein Prediger-Mönch ausgesandt, sich in anderen Städten nach Wasserkünsten umzusehen und die Technik zu studieren.

Darauf gründeten wohlhabende Bürger in Halle eine Wassergewerkschaft und brachten den Rat der Stadt dazu, den Bau einer Wasserkunst bei der Neumühle zu bewilligen. Der Turm für die Wasserkunst wurde gebaut und Röhren von dort in die Häuser der Wassergewerkschafter und zu einigen öffentlichen Plätzen gelegt. Im Jahre 1474 rann erstmals Wasser aus einem Röhrenbrunnen auf dem Marktplatz.

Nun war die Wasserkunst neben der Neumühle (über den Mühlgraben an der Mühlpforte) baufällig geworden. Der Kunstmeister von Wittenberg, Matheus Moß, wurde beauftragt, die Wasserkunst instand zu setzen und auszubauen. Dabei bekam die Wasserkunst einen Turm aufgesetzt. Matheus Moß erhielt für seine Arbeit 200 Reichsthaler Lohn.
Weil der Fluss, auch der Mühlgraben, landesfürstliches Eigentum war, musste die Stadt Halle dem Erzbischof Johann Albrecht eine Erklärung ausstellen, den Fluss zu keinem anderen Zwecke als der Wasserentnahme zu nutzen.

Freitag, 1. August 2014

01. August Ao. 1459

Des Kayserlichen Cammer-Gerichts Procuratoris Fiscalis Mandatum poenale cum eventuali citatione an den Rath zu Halle, wegen Vertreibung der Juden.



Schon seit langer Zeit, verbrieft jedoch seit 965, lebten in Halle Juden im sogenannten Judendorf. Dieses Dorf lag zwischen dem Ulrichstor bis zum Mühlgraben hinunter und im Norden bis zur Fleischergasse (heute Fleischerstraße) der Vorstadt Neumarkt teils innerhalb und teils außerhalb der (noch einfach aufgeführten) Stadtmauer.
Die Synagoge bzw. Juden-Schule (jüdische Gotteshäuser sind noch heute oft auch Lehrhäuser) stand auf dem Platz neben der alten Ulrichskirche, auf dem später die Reitbahn errichtet wurde.

In Abhängigkeit von den Erzbischöfen, von denen sie mitunter Schutzbriefe erhielten, gehörten die Juden nicht wirklich zu den Bürgern der Stadt Halle. Im Zweifelsfall wurde die Zuständigkeit für die Juden vom Rat der Stadt an das Erzbistum und zurück geschoben. So wurden im Laufe der Jahrhunderte die Juden sowohl von den Erzbischöfen geschröpft als auch von den Bürgern der Stadt verfolgt und umgebracht oder vertrieben, wenn die Schuld an einem Unglück ihnen angelastet wurde. Als 1382 die Pest in Deutschland wütete, beschuldigte man die Juden, Brunnen vergiftet zu haben und lynchte diejenigen, die sich nicht retten konnten. Auch in Halle.

Der Kardinal Nikolaus von Kues, zum päbstlichen Legaten in Deutschland ernannt, forderte im Jahre 1452 in Deutschland die sichtbare Kennzeichnung von Juden, damit sie von den Christen zu unterscheiden wären. Zudem wurden ihnen Geldgeschäfte und Wucher bei Androhung des Bannes untersagt.
Infolge dessen zogen auch die hallischen Juden aus der Stadt weg. Ganz ohne Gegenwehr wollten sie allerdings ihre Heimat nicht aufgeben und verklagten daher den Rat der Stadt Halle vor dem Fiskal des Kaisers Friedrichs III..
Der Fiskal war ein hoher Beamter am kaiserlichen Kammergericht, der gemeinhin als öffentlicher Ankläger fungierte.

Dr. Hartung von Cappel, zu der Zeit kaiserlicher Fiskal, führt nun am 01. August Ao. 1459 gegen den Rat der Stadt an, dass die Juden unter kaiserlichem Schutz und Schirm stünden. Deshalb werde es als Schmähung  und Entehrung des Kaisers empfunden, dass die Städter die Häuser der Juden und sogar deren Synagoge beschädigt oder zerstört hätten und die Juden aus der Stadt vertrieben haben.
Als Wiedergutmachung habe der Rat 100 Pfund Goldes zu erlegen oder sich nach Ablauf einer gewissen Frist auf einem Gerichtstag am kaiserlichen Hof zu verantworten.

Der Rat der Stadt Halle wandte sich an Erzbischof Friedrich III., um sich bei Hofe vertreten zu lassen. Erzbischof Friedrich III. versprach dies auch erst, stand dann aber plötzlich nicht mehr zur Verfügung. Also sah sich der Rat genötigt, ein Schriftstück zu verfassen, in dem der Sachverhalt erklärt würde und seinen Syndikus damit nach Wien zu senden.
In dem Brief legt der Rat dar, dass die Juden keineswegs vertrieben worden seien, sondern ohne Zwang fortgezogen seien, weil sie dem Statut des päpstlichen Legaten nicht folgen wollten.
Die Stadt habe die Wohnhäuser der Juden und ihre Synagoge nicht beschädigt oder zerstört, weil diese Häuser in städtischem Besitz gewesen waren und die Juden einen Mietzins dafür gezahlt hätten. Im Gegenteil, die Stadt habe auf den guten Zustand der Bauten geachtet und sie instandgehalten.
Erst nachdem die Juden allesamt fortgezogen seien, habe man die Häuser anderweitig verkauft.
Deshalb bittet der Rat den Kaiser, die Unschuld der Stadt festzustellen und dies auch ihrem Landesherrn, dem Erzbischof Friedrich, mitzuteilen.

Der Syndikus der Stadt Halle trug den Brief zu Wien vor und damit wurde die Sache abgetan. Es kam zu keiner Verhandlung.

Freitag, 25. Juli 2014

25. July Ao. 1529

Cardinal und Ertzbischoff Alberti Uebereignung der Neumühle an den Rath zu Halle.



Kardinal Albrecht hatte, um sein Neues Stift errichten zu können, die Güter des Klosters zum Neuen Werk eingezogen. Dazu gehörte auch die Neumühle über den Mühlgraben zwischen der Moritzburg und dem Stift.

Die Neumühle ist übrigens die jüngste Mühle in Halle gewesen und vor 1283 erbaut worden. Außerdem gab es in Halle die Mühle zu Gimritz (Vorwerk Gimritz auf der Peißnitzinsel), die Steinmühle, die Mühle zu Trotha und die Mühle zu Böllberg. Vor der Reformation gehörten alle diese Mühlen dem Kloster zum Neuen Werk; später gelangten die Neumühle und die Mühle zu Gimritz an die Stadt Halle. Die übrigen Mühlen wurden zum Amt Giebichenstein geschlagen.

In diesem Dokument übergibt Kardinal Albrecht die Neumühle an den Rat der Stadt Halle mit der Bedingung, dass die Stadt keine neuen Mühlen baut und die bestehenden nicht erweitert. Ausgenommen hiervon war der schon genehmigte Aufbau eines neuen Stockwerks auf die Neumühle.
Die Mühle selbst soll mit ihren Dämmen und dem Wasserschutz in gutem Stand gehalten werden, ohne jedoch jemand anders zu behindern oder Schaden zu tun. Insbesondere darf die dicht daneben stehende Walkmühle keinen Schaden nehmen.

Weiterhin sollte für die Mönche zum Neuen Werk (egal, ob sie noch im Kloster leben oder woanders Wohnung finden) wöchentlich 15 Scheffel Getreide unentgeltlich gemahlen werden. Das Neue Stift sollte wöchentlich 20 Scheffel gemahlenes Getreide erhalten und so viel Malz, wie zum Bierbrauen benötigt wird. Darüber hinaus hatte die Stadt jedes Jahr am Martinstag (11. November) 12 gemästete Schweine an das Neue Stift zu liefern.

Übrigens ist neun Jahre später festgelegt worden, dass der Rat statt der 12 Mastschweine jedes Jahr 60 Gulden zahlt. Waren die Schweine etwa nicht fett genug?

Montag, 7. Juli 2014

07. July Ao. 1283

Des Prediger-Closters zu Halle Abtretung des Platzes, worauf die Neu-Mühle stehet, an das Closter zum Neuen Werck.



Das älteste und zugleich mächtigste Kloster in der Umgebung der Stadt Halle, das Kloster zum Neuen Werk, ist im Jahre 1116 von Erzbischof Adelgotus gestiftet worden und hat seine Besitzungen in den folgenden Jahrhunderten so weit ausgedehnt, dass seine Einkünfte denen einer guten Grafschaft im Heiligen Römischen Reich entsprachen. Es war mit Mönchen des Augustiner-Ordens besetzt.

Das Kloster hatte im Jahre 1236 eine Wassermühle von den Herren von Hausen gekauft. Diese Wassermühle lag in Glaucha, dicht bei dem im Jahre 1231 gestifteten Zisterzienser-Nonnen-Kloster St. Georg.
Im Jahre 1258 stritt sich das Kloster zum Neuen Werk mit dem Rat der Stadt Halle, wer für die Instandhaltung des Mühlendammes verantwortlich sei. Letztlich verpflichtete sich die Stadt zur Reparatur des Mühlendammes bzw. zum Schadenersatz.

Doch auch in der Folgezeit muss es Streit um diese Mühle gegeben haben, denn das Kloster zum Neuen Werk sah sich nach einem Standort für eine neue Mühle um.
Ein Platz am Mühlgraben, einem Seitenarm der Saale, schien für diese Zwecke besonders geeignet zu sein. Also wurde hier um 1280 die Neumühle über den Mühlgraben erbaut. Wir kennen diesen Ort noch heute als Mühlpforte.
Der Grund und Boden, auf dem die Neumühle errichtet worden war, gehörte jedoch dem vermutlich im Jahre 1271 gestifteten Dominikaner-Kloster St. Pauli zum heiligen Kreuz.

Für den Preis von 50 Marck Silber tritt das Kloster St. Pauli zum heiligen Kreuz den Platz, auf dem die Neumühle steht, an das Kloster zum Neuen Werk ab.
Der Pfarrer der Ulrichkirche, dem dieses Stadtviertel unterstand, gibt seine Zustimmung zu dem Verkauf.

Montag, 30. Juni 2014

30. Juni Ao. 1352

Otto Ertzbischoff zu Magdeburg verkaufft das Judendorff zu Halle für 370 Schock Groschen, mit Consens des Dom-Capituls, an den Rath zu Halle.



Schon seit langer Zeit, verbrieft jedoch seit 965, lebten in Halle Juden im sogenannten Judendorf. Dieses Dorf lag zwischen dem Ulrichstor bis zum Mühlgraben hinunter und im Norden bis zur Fleischergasse (heute Fleischerstraße) der Vorstadt Neumarkt teils innerhalb und teils außerhalb der (noch einfach aufgeführten) Stadtmauer.
Die Synagoge bzw. Juden-Schule (jüdische Gotteshäuser sind noch heute oft auch Lehrhäuser) stand auf dem Platz neben der alten Ulrichskirche, auf dem später die Reitbahn errichtet wurde.

In Abhängigkeit von den Erzbischöfen, von denen sie mitunter Schutzbriefe erhielten, gehörten die Juden nicht wirklich zu den Bürgern der Stadt Halle. Im Zweifelsfall wurde die Zuständigkeit für die Juden vom Rat der Stadt an das Erzbistum und zurück geschoben. So wurden im Laufe der Jahrhunderte die Juden sowohl von den Erzbischöfen geschröpft als auch von den Bürgern der Stadt verfolgt und umgebracht oder vertrieben, wenn die Schuld an einem Unglück ihnen angelastet wurde. Als 1382 die Pest in Deutschland wütete, beschuldigte man die Juden, Brunnen vergiftet zu haben und lynchte diejenigen, die sich nicht retten konnten. Auch in Halle.

Der Kardinal Nikolaus von Kues, zum päbstlichen Legaten in Deutschland ernannt, forderte im Jahre 1452 in Deutschland die sichtbare Kennzeichnung von Juden, damit sie von den Christen zu unterscheiden wären. Infolge dessen zogen auch die hallischen Juden aus der Stadt weg.

Im Jahre 1352 jedoch lebten Juden in Halle.
Erzbischof Otto (1327 - 1361 im Amt) verkaufte nun also das Judendorf an den Rat der Stadt für 370 Schock Groschen (also 22.200 Groschen = 1.110 Rheinische Gulden). Damit erwirbt die Stadt die weltliche Gerichtsbarkeit über die Juden und das Recht, von ihnen Steuern, Zinsen und Pachten einzunehmen.

Um diesen Verkauf rechtmäßig durchzuführen, erschien Erzbischof Otto am 30. Juni Ao. 1352 persönlich vor dem hallischen Berggericht am Roland und ließ dem Rat der Stadt das Eigentum des Judendorfes auf. Dies ist in den Schöppenbüchern verzeichnet.

Weil das Judendorf seit 1314 dem Kloster zum Neuen Werk gehörte, sprach auch Heinrich Boydewin, der Propst des Klosters, vor und verzichtete auf sämtliche Rechte.

Weiter steht in den Schöppenbüchern geschrieben, dass die Juden selbst dem Gericht beiwohnten und dem Rat der Stadt Halle ihre Häuser und Höfe überlassen haben.

Von dieser Zeit an haben die Juden für ihre Wohnhäuser einen jährlichen Zins entrichten müssen. Die Synagoge, die auch als Schule diente, wurde ihnen für einen jährlichen Zins in Höhe von 12 Rheinischen Gulden vermietet.

Dienstag, 25. Februar 2014

25. Februar Ao. 1446

Ertzbischoff Friedrichs zu Magdeburg Schutzbrieff vor den Juden Moses und seine Familie zu Halle zu wohnen, nebst verschiedenen besonderen Freyheiten.



Schon seit langer Zeit, verbrieft jedoch seit 965, lebten in Halle Juden im sogenannten Judendorf. Dieses Dorf lag zwischen dem Ulrichstor bis zum Mühlgraben hinunter und im Norden bis zur Fleischergasse (heute Fleischerstraße) der Vorstadt Neumarkt teils innerhalb und teils außerhalb der (noch einfach aufgeführten) Stadtmauer.
Die Synagoge bzw. Juden-Schule (jüdische Gotteshäuser sind noch heute oft auch Lehrhäuser) stand auf dem Platz neben der alten Ulrichskirche, auf dem später die Reitbahn errichtet wurde.

In Abhängigkeit von den Erzbischöfen, von denen sie mitunter Schutzbriefe erhielten, gehörten die Juden nicht wirklich zu den Bürgern der Stadt Halle. Im Zweifelsfall wurde die Zuständigkeit für die Juden vom Rat der Stadt an das Erzbistum und zurück geschoben. So wurden im Laufe der Jahrhunderte die Juden sowohl von den Erzbischöfen geschröpft als auch von den Bürgern der Stadt verfolgt und umgebracht oder vertrieben, wenn die Schuld an einem Unglück ihnen angelastet wurde. Als 1382 die Pest in Deutschland wütete, beschuldigte man die Juden, Brunnen vergiftet zu haben und lynchte diejenigen, die sich nicht retten konnten. Auch in Halle.

Der Kardinal Nikolaus von Kues, zum päbstlichen Legaten in Deutschland ernannt, forderte im Jahre 1452 in Deutschland die sichtbare Kennzeichnung von Juden, damit sie von den Christen zu unterscheiden wären. Infolge dessen zogen auch die hallischen Juden aus der Stadt weg.

Einige Jahre zuvor jedoch, eben am 25. Februar 1446, erteilt Erzbischof Friedrich dem Juden Moses, seiner Frau und seinem Sohn Joseph, seiner Mutter und seinem Onkel Salomon einen Schutzbrief und Geleit. Der Schutz erstreckt sich auf Leib und Leben und alle Habe der Familie einschließlich des Gesindes. Für 10 Jahre sollen Moses und seine Familie vom Zins befreit sein. Sie dürfen in allen Städten und Dörfern des Erzbistums wohnen und ihren Geschäften nachgehen
Moses darf seinen jüdischen Gewohnheiten (Religion) ausüben und Studenten nehmen.
Sollten Moses oder seine Familie verklagt werden, solange sie im Judendorf bei Halle leben, behält sich der Erzbischof die Gerichtsbarkeit in kirchlichen Fällen vor und verweist auf den Hauptmann zu Giebichenstein bei weltlichen Sachen.

Dienstag, 1. Oktober 2013

01. October Ao. 1236

Ertzbischoff Wilbrands zu Magdeburg Confirmation des Kauffs einer Mühle, Hofes, Obstgartens und Weydichts zu Glauche, so das Closter zum Neuenwerck von Eckards von Hausen Erben erkaufft.




Unter den zahlreichen Mühlen in und um Halle gehörte auch eine Wassermühle, die dicht bei dem Zisterzienser-Nonnen-Kloster St. Georg (gegründet 1231) am Ufer des Saalearms Körbersaale (später Gerbersaale) stand.
Diese Mühle hat ursprünglich den Herren von Hausen gehört und wurde nun im Jahre 1236 an das Kloster zum Neuen Werk verkauft.

Im Jahre 1258 gab es Streit mit der Stadt Halle wegen des Dammes bei der Mühle. Die Stadt hat sich deswegen verpflichtet, den Damm in gutem Zustand zu halten oder dem Kloster den entstandenen Schaden zu ersetzen.

Letztlich ist die Mühle bei St. Georg jedoch abgebrochen worden, als um 1280 die Neumühle am Mühlgraben entstand, die wiederum dem Kloster zum Neuen Werk gehörte und erst 1529 in den Besitz der Stadt Halle überging.
In diesem Jahr zog Kardinal Albrecht das Kloster zum Neuen Werk ein und integrierte dessen Besitzungen in sein Neues Stift.

Montag, 23. September 2013

23. September Ao. 1467

Churfürst Ernsts und Hertzog Albrechts zu Sachsen Vorschrifft Nicolaus Pflugen an den Rath zu Halle wegen der Juden-Schule ertheilet.




Schon seit langer Zeit, verbrieft jedoch seit 965, lebten in Halle Juden im sogenannten Judendorf. Dieses Dorf lag zwischen dem Ulrichstor bis zum Mühlgraben hinunter und im Norden bis zur Fleischergasse (heute Fleischerstraße) der Vorstadt Neumarkt teils innerhalb und teils außerhalb der (noch einfach aufgeführten) Stadtmauer.
Die Synagoge bzw. Juden-Schule (jüdische Gotteshäuser sind noch heute oft auch Lehrhäuser) stand auf dem Platz neben der alten Ulrichskirche, auf dem später die Reitbahn errichtet wurde.

In Abhängigkeit von den Erzbischöfen, von denen sie mitunter Schutzbriefe erhielten, gehörten die Juden nicht wirklich zu den Bürgern der Stadt Halle. Im Zweifelsfall wurde die Zuständigkeit für die Juden vom Rat der Stadt an das Erzbistum und zurück geschoben. So wurden im Laufe der Jahrhunderte die Juden sowohl von den Erzbischöfen geschröpft als auch von den Bürgern der Stadt verfolgt und umgebracht oder vertrieben, wenn die Schuld an einem Unglück ihnen angelastet wurde. Als 1382 die Pest in Deutschland wütete, beschuldigte man die Juden, Brunnen vergiftet zu haben und lynchte diejenigen, die sich nicht retten konnten. Auch in Halle.

Der Kardinal Nikolaus von Kues, zum päpstlichen Legaten in Deutschland ernannt, forderte im Jahre 1452 in Deutschland die sichtbare Kennzeichnung von Juden, damit sie von den Christen zu unterscheiden wären. Infolge dessen zogen auch die hallischen Juden aus der Stadt weg.

Nicolaus Pflug von Knauthayn, Amtmann zu Leipzig, Borna und Pegau, erbat sich von Kaiser Friedrich III. die verlassenen Juden-Schulen zu Erfurt und Halle, die dieser ihm auch schenkte.
Im genannten Dokument fordern Kurfürst Ernst und Herzog Albrecht von Sachsen (die gemeinsam die Grafschaften Thüringen und Meißen regierten) den Rat der Stadt Halle auf, Nicolaus Pflug von Knauthayn die Inbesitznahme seiner Schenkung zu ermöglichen und damit dem kaiserlichen Willen zu gehorchen.

Der Rat der Stadt wollte dieser Aufforderung nicht folgen und wandte sich an Erzbischof Johannis.
Nach einigem Hin und Her verkaufte Nicolaus Pflug von Knauthayn im Jahre 1468 die Juden-Schule an die Stadt Halle. Siehe dazu den Eintrag vom 04. Oktober 1468.