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Donnerstag, 19. Juni 2014

19. Juni Ao. 1547

Wahrhafftige Beschreibung, welchergestalt vor der Röm. Kayserl. Majestät zu Hall an der Sal, Landtgraff Philips zu Hessen seinen Fußfall den XIX. tag Junii, dieses 1547 Jars gethan, und gegen derselben sich seiner geübten Rebellion halben underthänigst erkant hat. Auch welcher massen er darauff von Irer Kays. Maj. angenommen worden.



In den Zeiten der Reformation breitete sich der protestantische Glaube im gesamten Heiligen Römischen Reich aus. Kaiser Karl V. jedoch versuchte, dem katholischen Glauben wieder zu seinem Glanz zu verhelfen, nicht zuletzt, um seine Macht gegenüber den Reichsständen zu stärken.

Unter Führung Kursachsens und Hessens hatte sich im Jahre 1531 ein Bündnis von protestantischen Landesfürsten und Städten gebildet, um sich gegen die Religionspolitik Kaiser Karls V. zu verteidigen. Dieser sogenannte Schmalkaldische Bund gewann recht schnell an Mitstreitern und somit an Macht.

Im Jahre 1546 eskalierte der Kampf zwischen Kaiser Karl V. und den protestantischen Kräften und der Schmalkaldische Krieg brach aus. Ursprünglich im süddeutschen Raum geführt, verlagerte sich der Krieg recht bald in den sächsisch-thüringischen Raum.

Auch Halle blieb von diesem Krieg nicht verschont. Die Truppen beider Konfliktparteien zogen mehrfach in und durch die Stadt und ließen sich verproviantieren und unterstützen.

Nachdem der Krieg durch die Schlacht bei Mühlberg für die kaiserlichen Truppen, also die Katholiken, entschieden worden war, kümmerte sich Kaiser Karl V. darum, seine Gegner in Botmäßigkeit zu halten.
Kurfürst Johann Friedrich I. der Großmütige von Sachsen wurde gleich nach der Schlacht gefangen gesetzt und vor den Herzog von Alba, später auch vor den Kaiser selbst geführt. Um seiner Hinrichtung zu entgehen, unterzeichnete Johann Friedrich I. am 19. Mai Ao. 1547 die Wittenberger Kapitulation, die ihm die Kurfürstenwürde und einige Ländereien in Thüringen nahm.

Am 10. Juni Ao. 1547 zog Kaiser Karl V. mit seinem Gefolge um 12 Uhr mittags feierlich in Halle ein, wurde vom Rat der Stadt begrüßt und quartierte sich im Neuen Gebäude (heute Neue Residenz) ein. Hier wollte er über das Schicksal des Landgrafen Philipp I. des Großmütigen von Hessen entscheiden.
Landgraf Philipp drohte ebenfalls ein Todesurteil, das er durch Versöhnung mit dem Kaiser abzuwenden suchte. Kurfürst Joachim von Brandenburg und Kurfürst Moritz von Sachsen, in deren Gewahrsam Landgraf Philipp nach Halle geführt wurde, traten vermittelnd auf und erarbeiteten gemeinsam mit dem Landgrafen die Bedingungen seiner Unterwerfung.

Gemäß diesen Bedingungen sollte Landgraf Philipp sich selbst und sein Land dem Kaiser in Gnade und Ungnade ergeben, persönlich um Verzeihung bitten und den Fußfall tun.
  • Er soll den Kaiser als seine Obrigkeit anerkennen, der Majestät untertänigsten Gehorsam schwören und des Kaisers Willen in der Zukunft widerspruchslos vollstrecken.
  • Dem Kammergericht, welches der Kaiser im Heiligen Reich aufrichten wird, soll Landgraf Philipp die verordneten Gebühren zur Unterhaltung entrichten.
  • Landgraf Philipp soll im Bündnis mit anderen Ständen des Reiches dem Kaiser Beistand im Kampf gegen die Türken leisten.
  • Ansonsten soll er sich aller Vereinigungen und Bündnisse enthalten. Insbesondere seine Verbindungen zum Schmalkaldischen Bund muss er offenlegen und Beweise abliefern, damit der Kaiser gegen die entsprechenden Fürsten vorgehen kann.
  • Den Feinden des Kaisers darf er weder Unterschlupf noch Hilfe geben, sondern muss sie aus seinen Ländereien vertreiben.
  • Landgraf Philipp hat dem Kaiser und seinen Truppen jederzeit Durchzug und Besetzung seines Landes zu gestatten, wobei der Kaiser den Schaden für die hessischen Untertanen so gering wie möglich halten will.
  • Seinen Untertanen hat er kundzutun, dass sie sich bei Strafe nicht gegen die kaiserliche Majestät wenden dürfen. Gegenwärtige protestantische Truppen müssen binnen 14 Tagen abziehen. Geschieht dies nicht, wird Landgraf Philipp deren Lehen konfiszieren.
  • Als Schadenersatz und Tributzahlung hat Landgraf Philipp dem Kaiser 150.000 Gulden zu zahlen; in Speyer die eine Hälfte 6 Wochen nach der Kapitulation, die andere Hälfte 2 Monate danach zu erlegen.
  • Landgraf Philipp darf sich eine Festung seines Landes als Residenz wählen, Ziegenhain oder Kassel. Alle anderen Befestigungen hat er schleifen zu lassen. Seine Haupt- und Kriegsleute, die er mit auf seine Festung nimmt, haben einen Treueeid auf den Kaiser zu schwören.
  • Ohne Wissen und Genehmigung des Kaisers darf er in seinem Land keine Festungen mehr errichten.
  • Landgraf Philipp hat sämtliche Geschütze, Kugeln, Pulver und Munition unverzüglich abzuliefern, abzüglich einer Menge, die ihm der Kaiser zu behalten gestattet.
  • Herzog Heinrich von Braunschweig und alle anderen auf dessen Seite sind unverzüglich freizulassen und vor den Kaiser zu führen. Auch ihre Ländereien sind ihnen wieder zu überantworten.
  • Bei Streitigkeiten über Forderungen infolge des Krieges hat sich Landgraf Philipp gütlich zu vertragen oder aber den Entscheidungen des Kammergerichts zu beugen.
  • Sollte der Landgraf den Bedingungen zuwider handeln, verpflichten sich seine Adligen und Untertanen gegenüber dem Kaiser, den Landgraf zu ergreifen und dem Kaiser zu überantworten.
  • Die Kurfürsten zu Sachsen und Brandenburg und Herzog Wolfgang von Zweibrücken bürgen für die Einhaltung all dieser Bedingungen.

Am Abend des 18. Juni Ao. 1547 trafen die Kurfürsten zu Sachsen und Brandenburg mit Landgraf Philipp von Hessen in Halle ein. Herzog Heinrich von Braunschweig und sein Sohn Karl, die bisher in Philipps Gefangenschaft waren, kamen eine Stunde später nach Halle.

In den Abendstunden des nächsten Tages fand im Großen Saal der Neuen Residenz im Beisein zahlreicher Fürsten der Fußfall des Landgrafen Philipp von Hessen vor Kaiser Karl V. statt. Dabei baten Philipp und sein Kanzler um gnädige Annahme der Unterwerfung und Aufhebung der Reichsacht.

Kaiser Karl V. ließ seinen Kanzler antworten. Die Reichsacht sei aufgehoben, das Todesurteil verworfen und die Kapitulation des Landgrafen hiermit angenommen.

Nachdem Landgraf Philipp von Hessen sich wieder erhoben hat, wurde er vom Herzog von Alba in Gewahrsam genommen, auf die Moritzburg geführt und dort streng bewacht, bis Kaiser Karl V. und sein Gefolge am 22. Juni Ao. 1547 die Stadt Halle in Richtung Naumburg verließ und seine Gefangenen mit sich führte.

Landgraf Philipp von Hessen erhielt erst im Jahre 1552 seine Freiheit zurück.

Dienstag, 29. April 2014

29. April Ao. 1547

Hertzog Moritz zu Sachsen Aufforderungs-Brieff an den Rath zu Halle.



In den Zeiten der Reformation breitete sich der protestantische Glaube im gesamten Heiligen Römischen Reich aus. Kaiser Karl V. jedoch versuchte, dem katholischen Glauben wieder zu seinem Glanz zu verhelfen, nicht zuletzt, um seine Macht gegenüber den Reichsständen zu stärken.

Unter Führung Kursachsens und Hessens hatte sich im Jahre 1531 ein Bündnis von protestantischen Landesfürsten und Städten gebildet, um sich gegen die Religionspolitik Kaiser Karls V. zu verteidigen. Dieser sogenannte Schmalkaldische Bund gewann recht schnell an Mitstreitern und somit an Macht.

Im Jahre 1546 eskalierte der Kampf zwischen Kaiser Karl V. und den protestantischen Kräften und der Schmalkaldische Krieg brach aus. Ursprünglich im süddeutschen Raum geführt, verlagerte sich der Krieg recht bald in den sächsisch-thüringischen Raum.

Auch Halle blieb von diesem Krieg nicht verschont. Die Truppen beider Konfliktparteien zogen mehrfach in und durch die Stadt und ließen sich verproviantieren und unterstützen.

Der auf kaiserlicher Seite kämpfende Herzog Moritz von Sachsen beklagte sich in seinem Brief vom 29. April Ao. 1547 (24 Tage vor Ende des Krieges) darüber, dass die Stadt Halle dem Kurfürsten Johann Friedrich I. von Sachsen, der auf Seiten der Protestanten kämpfte, Unterstützung gewährt hatte. Zusätzlich hätte die Stadt ihm, Herzog Moritz von Sachsen, und seinem Bruder Herzog August Schaden zugefügt.
Deshalb fordert der Herzog die Stadt auf, sich unverzüglich zu ergeben und die Stadttore zu öffnen. Den Bewohnern der Stadt und ihren Gästen wird das Verlassen der Stadt untersagt. Des Weiteren darf kein Hab und Gut beiseite geschafft werden, bis Herzog Moritz entschieden hat, was mit der Stadt geschehen soll.

Kurfürst Johann Friedrich I. war wenige Tage zuvor bei der Schlacht bei Mühlberg verletzt und gefangen genommen worden. Das Kriegsglück hatte sich gewendet und der Kaiser war in der Übermacht.

So war es für die Stadt Halle das Beste, sich dem Herzog zu ergeben und ihm zu huldigen.
Herzog Moritz nahm die Huldigung an und versprach, die Unschuldigen unbehelligt zu lassen. Er behielt sich aber vor, die Schuldigen zu strafen.

Sonntag, 20. April 2014

20. April Ao. 1546

Wittenbergischer Vertrag durch Churfürst Johann Fridrichen zu Sachsen zwischen Ertzbischoff Johann Albrechten zu Magdeburg und dem Rath zu Halle aufgerichtet.



Nach dem Tod Kardinal Albrechts im Jahre 1545 wurde sein Vetter, Johann Albrecht von Brandenburg, zum Erzbischof in Magdeburg ernannt. Dieser war ein eifriger Katholik, weshalb die Stadt Halle Bedenken hatte und nicht eher die Erbhuldigung leisten wollte, als sie ihrer Religionsfreiheit versichert wurde.

Dr. Justus Jonas, der seit 1541 in Halle wirkte und sich mittlerweile als Superintendent (also geistlicher Leiter des hallischen Kirchenkreises) bezeichnete, hatte in Zusammenarbeit mit dem Prediger der Ulrichkirche, Benedictus Schumann, und dem Prediger der Moritzkirche, Mathias Wanckell, in einem Schreiben an den Rat der Stadt die Forderung nach Auflösung der verbliebenen Klöster der Stadt gestellt und andere Maßnahmen zur Sicherung der "reinen Lehre" in Halle angeregt.

Insbesondere sollte der Pfarrer Matz Metz aus dem Pfarrhaus der Kirche Unser Lieben Frauen vertrieben werden.
Der Osterpfennig und andere katholische Abgaben und Zinsen sollten entweder abgeschafft oder aber zur Durchsetzung des Evangeliums verwendet werden.
Der Bürgermeister Caspar Querhammer hatte einige Schriften und Bücher gegen das Evangelium veröffentlicht und sollte diese öffentlich widerrufen.
Des Weiteren sollten Zinsen aus katholischen Lehen verwendet werden, um Stadtkinder und arme Studenten nach Wittenberg auf die Hochschule zu schicken, damit aus ihnen gute evangelische Prediger und Lehrer würden.
Und die verbliebenen Mönche in Halle sollten (ungeachtet ihrer Ordenszugehörigkeit) in einem Kloster zusammengelegt werden, sofern sie alt und gebrechlich seien und ihr Gnadenbrot in Halle erhielten. Gesunde und vermögende Mönche jedoch hätten die Stadt zu verlassen.

All diese Forderungen sollten vom Rat der Stadt auf dem Konvent in Wittenberg vorgebracht werden, zu dem Kurfürst Johann Friedrich zu Sachsen geladen hatte, um die Streitigkeiten zu schlichten.

Aus den Verhandlungen entstand am 20. April 1546 ein Vertrag, in dem unter anderem folgende Beschlüsse gefasst wurden:

Die Stadt soll dem Erzbischof Johann Albrecht die Huldigung leisten und der Erzbischof soll die Stadt in ihren Rechten und Privilegien bestätigen.

Der Erzbischof soll der Stadt ihre Religionsfreiheit zugestehen und die katholischen Mönche anhalten, nicht gegen die evangelische Lehre aufzutreten.

Die Stadt wird an ihren geistlichen Lehen belassen. Der Pfarrer Metz soll seine Pfarre abtreten und die Stadt verlassen. Die Klöster werden nicht ausgelöst, dürfen aber auch keine neuen Mönche aufnehmen. Wenn dann die Mönche ausgezogen oder gestorben sind, wird der Stadt das Vorkaufsrecht für diese Besitzungen eingeräumt.

Die anderen Punkte der städtischen Forderungen werden im Vertrag nicht erwähnt.

Ansonsten werden noch Abmachungen über zu zahlende Steuerschulden und die Verwendung der erzbischöflichen Gewinne aus den Talgütern getroffen.