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Mittwoch, 17. September 2014

17. September Ao. 1382

Graf Ulrichs von Hohnstein Verkauff der Helffte des Schlosses und Städtleins Wippra mit allen Zubehör an Ertzbischoff Fridericum zu Magdeburg vor 450 Marck feinen Silbers.



Friedrich von Hoym, Bischof zu Merseburg, wurde am 23. Februar Ao. 1382 zum Erzbischof von Magdeburg erwählt. Dies war der zweite Anlauf auf das Amt, denn schon 1368 war er vom Magdeburger Domkapitel gewählt worden, musste den Stuhl jedoch auf Befehl Kaiser Karls IV. für Albrecht II., Graf von Sternberg, räumen.

Aus seiner Regierungszeit ist nicht viel bekannt, denn sie währte nur 9 Monate. Er soll aber wohl gewirtschaftet haben.
Erzbischof Friedrich II. verstarb nach kurzer Krankheit am 09. November Ao. 1382 in Merseburg und wurde in der dortigen Domkirche begraben.

Die Städte Halle und Magdeburg verweigerten ihm die Huldigung, weil sie sich auf einen althergebrachten Brauch beriefen, wonach sie nur demjenigen Landesherrn huldigen würden, der das vom Papst verliehene Pallium als Zeichen seiner Erzbischof-Würde vorzeigen konnte. Dieses Pallium hatte er nicht erhalten, wiewohl er die päpstliche Bestätigung seines Amtes vorweisen konnte.
Möglicherweise hatten weder er noch das Domkapitel das Geld, um das Pallium zu kaufen. Dafür brauchte es schon ein kleines Vermögen, denn ein Pallium kostete um die 20.000 bis 30.000 Rheinische Gulden.

Am 17. September Ao. 1382 erkaufte Erzbischof Friedrich II. eine Hälfte des Schlosses und Städtchens Wippra von Graf Ulrich von Hohnstein. Wippra war ohnehin erzbischöfliches Lehen.
Diese Hälfte des Besitzes wird mit allen Zubehörungen, Gerichten und Einkünften für 450 Marck Silber an das Erzbistum übergeben. Graf Ulrich von Hohnstein verzichtet für sich selbst und seine Nachkommen auf jegliche künftige Besitzansprüche.

Donnerstag, 26. Juni 2014

26. Juni Ao. 1382

Derer Herren von Ileburg Vergleich mit dem Rath zu Halle wegen einer gehabten Fehde.



In meinen Einträgen habe ich mehrfach erwähnt, dass die Stadt Halle über lange Zeit hinweg versuchte, sich von der Herrschaft der Erzbischöfe zu lösen und den Status einer freien Reichsstadt zu erlangen. So wäre sie weitgehend unabhängig gewesen und nur dem obersten weltlichen Landesherrn verpflichtet. Außerdem hätte sie Sitz und Stimme auf Reichstagen gehabt. Dies wäre ein wichtiger Schritt hin zur Selbstverwaltung gewesen.

Aus diesem Beweggrund versagte die Stadt nach alter Gewohnheit einem neu gewählten Erzbischof immer dann die Huldigung und damit den Schwur zum Gehorsam, wenn er das Pallium als Zeichen seiner Würde noch nicht vorweisen konnte.

Das Pallium, ein Band, das wie eine Stola über dem Messgewand getragen wird, wird auch heute noch nur vom Papst als Amtsabzeichen an Erzbischöfe verliehen.

Das Versagen der Huldigung gegenüber dem Landesherrn bedeutete die Nichtanerkennung seiner Autorität und führte regelmäßig zu Streitigkeiten.

Einige Adlige der Nachbarschaft versuchten, sich solche Streitigkeiten zunutze zu machen und befehdeten die Stadt Halle. Obwohl im Dokument der Grund für die Fehde nicht erwähnt wird, liegt es nahe, dass die Herren von Ileburg (heute Eilenburg in Sachsen) einen solchen Umstand nutzten, um gegen Halle Krieg zu führen.

In dem vorliegenden Brief nun verpflichten sich die Herren von Ileburg, der Stadt Halle künftig nicht wieder Feind zu werden und ihr oder ihren Bürgern keinen Schaden mehr zuzufügen.