Posts mit dem Label Administrator Christian Wilhelm werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Administrator Christian Wilhelm werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Sonntag, 3. August 2014

03. August Ao. 1630

Des Administratoris zu Magdeburg, Marggraff Christian Wilhelms Patent, darinnen er denen Vasallen und Unterthanen seine Wiederkunft notificiret, und sie, ihme zu Vertreibung der Feinde beyzustehen ermahnet.



Wir befinden uns mitten im Dreißigjährigen Krieg.
Die Kaiserlichen hatten große Erfolge im Kampf gegen die Protestanten errungen und das Reich zum großen Teil wieder unter ihre Kontrolle gebracht. In dieser Situation wurden protestantische Landesherren einfach für abgesetzt erklärt und kaisertreue Statthalter eingesetzt.

Für das Erzstift Magdeburg sollte der kaiserliche Prinz, Erzherzog Leopold Wilhelm, zum Erzbischof ernannt werden. Da dieser jedoch erst 16 Jahre alt war, wurden der Dompropst zu Mainz, Freiherr Johann Reinhard von Metternich und Reichshofrat Hammerl kommissarisch eingesetzt und nahmen die Huldigung der Städte im Erzstift ein.
Die evangelischen Domherren wurden gegen katholische ausgetauscht und Graf Wolf zu Mansfeld als Statthalter des Erzbischofs in Magdeburg bestellt.

Der Administrator des Erzstifts Magdeburg, Christian Wilhelm, hatte sich schon seit 1629 in Schweden aufgehalten und war nun mit dem König Gustav II. Adolf von Schweden wieder nach Deutschland gekommen. In Magdeburg traf er sich heimlich mit Mitgliedern des Stadtrates und bat sie um Beistand bei der Rückeroberung des Erzstifts. Die Magdeburger willigten ein, wurden ihnen doch erhebliche Privilegien und die Unterstützung durch den schwedischen König versprochen.

Durch den Zuspruch ermutigt, erlässt Administrator Christian Wilhelm hier ein Dekret, in dem seine Lehnsträger aufgefordert werden, sich ihm anzuschließen und seinen Kampf gegen die Kaiserlichen und für die Durchsetzung der reinen evangelischen Lehre mit Mannen und Geldern zu unterstützen.
Wer sich dieser Verfügung widersetzt und dem Aufruf zur Musterung nicht folgt, hat mit dem Entzug des Lehens und anderen Strafen zu rechnen.
Für die Untertanen des Erzstifts wird die allgemeine Mobilmachung ausgerufen. Die wehrfähigen Männer sollen gen Magdeburg ziehen und auf dem Wege ordentlich Wacht halten, Kundschaften einziehen und noch mehr Männer werben.

In den folgenden Monaten fällt das Kriegsglück im Erzstift Magdeburg bald der einen, bald der anderen Seite zu. Administrator Christian Wilhelm hat allerdings hohe Verluste zu verzeichnen und die kaiserlichen Truppen gewinnen vorläufig die Oberhand.

Freitag, 14. März 2014

14. März Ao. 1624

Des Herrn Administratoris Marggraff Christian Wilhelms Durchl. Instruction vor die Abgeordneten wegen der Ammenslebischen Closter-Visitation.



Es ist Krieg. Dreißig Jahre lang. Aber das wissen die Menschen im Jahre 6 der großen Verwüstung noch nicht.
Der Krieg zwischen den Konfessionen wird nicht nur auf den Schlachtfeldern geführt, sondern auch in den Klöstern.

Das Benediktinerkloster Ammensleben (heute Ortsteil Groß-Ammensleben in der Einheitsgemeinde Niedere Börde im Landkreis Börde, Sachsen-Anhalt) hatte sich schon im 16. Jh. erfolgreich gegen die Reformation zur Wehr gesetzt und blieb katholisch.

Am 26. Juni 1570 wurde auf einem Landtag in Magdeburg beschlossen, dass in den Klöstern des Erzstifts die "päpstliche Religion", die Zeremonien und Messen abzuschaffen seien. Es wurden Kirchen-Visitationen (also Kontrollbesuche von Kirchenoberen) eingerichtet und in vielen Klöstern wurden evangelische Geistliche eingesetzt, auch wenn die Mönche selbst katholisch blieben.

Kloster Ammensleben hatte einen evangelischen Abt namens Caspar Ulenberg bekommen, der einige Mönche aus dem Kloster ausgeschlossen hatte. Diese hatten sich an Kaiser Ferdinand II. gewandt und ihre Wiedereingliederung ins Kloster gefordert und den Kaiser um eine unabhängige (katholische) Visitation gebeten.
Der Kaiser entsprach der Bitte und fertigte am 05. Dezember 1623 ein Schreiben an das Domkapitel zu Magdeburg, in dem er unter anderem die Visitation durch von ihm bevollmächtigte Geistliche ankündigte.

Das Domkapitel wiederum informierte am 06. März 1624 den Administrator Christian Wilhelm darüber, dass fremde Vistitatoren (Äbte aus Hildesheim) einen Kontrollbesuch im Kloster Ammensleben durchführen wollten und die kaiserliche Zustimmung hätten.
Weiter wurde ausgeführt, dass der Abt des Klosters die Visitation verweigert hätte und deshalb die Visitatoren nun Unterstützung vom Domkapitel erwarteten. Das Domkapitel jedoch wollte sich nicht gegen den Brauch verhalten und verwies die Abgesandten an den Administrator.

Administrator Christian Wilhelm antwortet nun an die Visitatoren.
In seinem Schreiben führt er aus, dass man sich bei Kaiser Ferdinand II. über den Abt des Klosters Ammensleben beschwert hätte, weil er angeblich einen liederlichen Lebenswandel führe, der Ordens-Obrigkeit gegenüber ungehorsam sei, die Klosterdisziplin vernachlässige, den Haushalt schlecht führe und unliebsame Mönche verjagen ließe.
Christian Wilhelm wiederum äußert sich recht ungehalten darüber, dass die Beschwerdeführer ihn übergangen hätten und sich eigenmächtig an den Kaiser gewandt hätten. Er hätte bei entsprechender Kenntnis der Sachlage selbst eine Visitation anberaumt, könne es aber nicht zugeben, dass völlig fremde Personen einen Kontrollbesuch in einem seiner Klöster vornehmen wollen.
Er verweist darauf, dass er in seinem Erzstift den Klöstern ihre Religionsfreiheit zugebilligt hätte und zu deren Gedeih und Schutz alle Vorkehrungen getroffen habe. Deshalb könne er nicht einsehen, weshalb ihm seine Jurisdiktion streitig gemacht würde.
Administrator Christian Wilhelm fordert die Hildesheimer Äbte auf, von der Visitation Abstand zu nehmen. Er behält sich eine eigene Untersuchung des Sachverhalts vor und bittet darum, dies auch dem Kaiser mitzuteilen.

In der Folge legt Abt Caspar Ulenberg die Geschehnisse des 26. September 1623, die Gegenstand der Beschwerde bei Kaiser Ferdinand II. waren, in einem Schreiben an Administrator Christian Wilhelm ausführlich dar und berichtet auch über den Aufenthalt der Hildesheimer Visitatoren.

Die erneute Aufforderung der Hildesheimer Äbte an den Abt des Ammenslebener Klosters am 03. Oktober 1624, eine Visitation  zuzulassen, legt den Schluss nahe, dass der Widerspruch des Adminstrators Christian Wilhelm keinen Erfolg hatte.

Donnerstag, 24. Oktober 2013

24. October Ao. 1648

Extract des Oßnabrückischen Friedens-Schlusses, das Ertz-Stifft Magdeburg und die dem Durchl. Chur-Hause Brandenburg zu leistende Satisfaction betreffend.




Nach 5 Jahren zäher Friedensverhandlungen fand endlich der Dreißigjährige Krieg, der Eurpoa seit 1618 in Atem hielt, sein Ende. In Münster wurde der Friedensvertrag zwischen Kaiser Ferdinand III. und Frankreich geschlossen. In Osnabrück waren die Friedensbedingungen zwischen Kaiser Ferdinand III. und dem Königreich Schweden verhandelt worden.

Unter anderem heißt es im Osnabrücker Friedensvertrag:

Artikel XI.
Brandenburg bekommt anstatt Vorpommern das Stift Halberstadt, die Grafschaft Hohenstein, das Stift Minden, Camin und die Anwartschaft auf das Erzstift Magdeburg, ausgenommen die 4 Ämter Querfurt, Jüterbog, Dame und Burg, welche der Kurfürst von Sachsen anläßlich des Prager Friedens (1635) erhalten hat und auch behalten soll.

Artikel XIV.
Der gewesene Administrator des Erzstifts Magdeburg, Markgraf Christian Wilhelm zu Brandenburg bekommt anstatt der 12.000 Reichstaler, die er jährlich aus den Einnahmen des Erzstifts erhoben, das Kloster und Amt Zinna und Amt Loburg nebst 3.000 Reichstaler aus dem Erzstift Magdeburg. Nach seinem Tode sollen seine Erben diese Ämter noch 5 Jahre lang besitzen und dann an das Erzstift zurückgeben.

Der Extrakt beinhaltet in lateinischer Sprache die Passagen des Osnabrücker Friedensvertrages, die das Erzbistum Magdeburg betreffen, welches nun an das Haus Brandenburg gefallen war.