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Sonntag, 10. August 2014

10. August Ao. 1551

E.H. Dom-Capitels zu Magdeburg Wiederkauffs-Verschreibung des Ringlebens und der sieben Häuser auf dem Martinsberge, (vor dem Galgthore) gegen Empfang 500 Gulden an den Rath zu Halle.



Vor den Toren der Stadt Halle zwischen Ulrichstor und Unterem Galgtor lagen die Gemeinden Petersberg, Ringleben, die Vorstadt Steintor und der Martinsberg.

Die Gemeinde Petersberg (nicht zu verwechseln mit der Gemeinde Petersberg im Saalekreis) hatte ihren Namen von der Kapelle St. Petri, die auf dem Platz des heutigen Opernhauses stand und ein Teil der Ulrichpfarre gewesen ist. Diese Kapelle ist verbrieft seit 1213 und hat gemeinsam mit der Ulrichkirche dem Kloster zum Neuen Werk gehört. Das Dorf selbst hat offenbar schon seit langer Zeit der Stadt Halle gehört, die darüber die Erb- und Niedergerichte ausübte. Die Ober- oder Blutsgerichtsbarkeit übte jedoch das erzbischöfliche Amt Giebichenstein aus.
Der Ort hatte seine eigenen Statuten und seit mindestens 1561 ist von der Gemeinde jedes Jahr ein Rentherr (damals Bauermeister genannt) gewählt worden, der im Auftrag der Stadt Halle auf Ordnung achtete und Erbzinsen und andere Abgaben einnahm.

Ringleben, zwischen der Gemeinde Petersberg und der Vorstadt Steintor gelegen, gehörte einst zu den Besitzungen des Klosters zum Neuen Werk und wurde dem Geschlecht derer von Brachstedt in Halle zu Mannlehen gegeben. Im Jahre 1472 tauschte das Kloster das Örtchen Ringleben gegen die Peißnitz mit dem Vorwerk Gimritz ein. Fortan gehörte Ringleben dem Erzbischof und wurde wiederum an die von Brachstedt verliehen. In der ersten Hälfte des 16. Jh. starb Paul von Brachstedt ohne Erben und das Lehen fiel an den Erzbischof zurück. Kardinal Albrecht überließ Ringleben dann im Jahre 1540 seinem Kanzler Dr. Türck zu Lehen, welcher ebenfalls ohne Erben verstarb.

Während nun der postulierte Erzbischof Friedrich auf seine Ernennung durch den Papst wartete, verkaufte das Domkapitel zu Magdeburg eben diesen Flecken Ringleben an den Rat der Stadt Halle. Gleichzeitig werden noch 7 Häuser auf dem Martinsberg wiederkäuflich an den Rat übergeben.
Der Rat der Stadt Halle bezahlt für die Besitzung 500 Gulden und darf die Einnahmen daraus für 15 Jahre nutznießen.
Im Dokument wird ebenfalls festgelegt, dass das Domkapitel nach Ablauf der 15 Jahre die Besitzungen wieder einlöst und der Stadt Halle die 500 Gulden entrichtet.

Dienstag, 5. August 2014

05. August Ao. 1552

Ertzbischoff Friderici zu Magdeburg Verordnung, daß in das Stifft S. Sebastiani keine unehelich Gebohrnen zu Stiffts-Gliedern aufgenommen werden sollen.



Friedrich IV. von Brandenburg aus dem Geschlecht der Hohenzollern trat nach zweijähriger Sedisvakanz (unbesetztes Amt des Erzbischofs) die Nachfolge des Erzbischofs Johann Albrecht im Erzstift Magdeburg an.

Johann Albrecht war schon am 17. Mai Ao. 1550 verstorben. Der Stuhl des Erzbischofs blieb jedoch verwaist, weil Friedrichs Vater, der Kurfürst Joachim II. Hector von Brandenburg die Ausübung der evangelischen Religion in der Mark Brandenburg freigegeben hatte und daher der Papst den Sohn nicht als Erzbischof bestätigen wollte.
Kurfürst Joachim II. schickte daraufhin zwei Gesandte auf das Konzil zu Trident, um den Papst zum Einlenken zu bewegen. Nach einigem Hin und Her gab der Papst schließlich nach und ernannte gegen Ende des Jahres 1551 Markgraf Friedrich IV. von Brandenburg zum Erzbischof von Magdeburg.

Zusätzlich wurde Erzbischof Friedrich IV. im Jahre 1552 noch Bischof von Halberstadt, wo er gleich nach seiner Amtseinführung am 03. Oktober Ao. 1552 verstarb. Den Gerüchten um einen Giftmord wurde noch durch die Tatsache Vorschub geleistet, dass der Tod Friedrichs einige Zeit geheim gehalten worden war.

Erzbischof Friedrich IV. starb im zarten Alter von 21 Jahren und hatte nur 25 Wochen das Amt des Erzbischofs inne. Daher ist von ihm, außer einer verschwenderischen Hofhaltung, nicht viel zu berichten.

Ein Dokument jedoch ist aus seiner Amtszeit überliefert. Am 05. August Ao. 1552 ordnete er an, dass im Stift St. Sebastian in Magdeburg keine unehelich geborenen Herren als Kanoniker aufgenommen werden dürfen.

Das Stift St. Sebastian wurde im Jahre 1015 als Kollegiatstift gegründet. Die Kanoniker wandten sich im Jahre 1558 vom katholischen Glauben ab und wandelten 1573 das Stift in ein protestantisches Stift um.
Die ehemalige Stiftskirche ist heute die Kathedrale St. Sebastian des Bistums Magdeburg und gehört zur Straße der Romanik.