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Donnerstag, 4. September 2014

04. September Ao. 1693

Privilegium über die Universitäts-Apothecke zum weißen Engel.



Kurfürst Friedrich III. von Brandenburg erteilt dem ehemaligen kurpfälzischen Hof-Apotheker Johann Bernhard Hoffstädt das Privileg, in Halle unter der Jurisdiktion der Universität eine Apotheke anzulegen und zu halten.
Johann Bernhard Hoffstädt war vorher in Heidelberg tätig und von dort durch die französische Invasion vertrieben worden.

Dem Apotheker wird die Pflicht auferlegt, geeignetes Personal einzustellen und die Medikamente nach den ärztlichen Rezepturen zu fertigen. Verdächtige Sachen soll er nicht ohne Wissen der Ärzte verkaufen.
Gleichzeitig wird ihm Unterstützung und Schutz zugesichert.

Die Apotheke "Zum weißen Engel" wurde als Universitäts-Apotheke angelegt und dürfte der heutigen Engel-Apotheke am Kleinschmieden entsprechen.
Sie wurde nach Hoffstädts Tod von seinem Schwiegersohn, Dr. Coschwitz, übernommen. Nach dessen Tod übernahm wiederum der Schwiegersohn, Dr. Brockmann, die Apotheke.

Dr. Brockmann war auch als Stadtphysicus tätig, also der vom Stadtrat bestallte Arzt, den man mit unserem heutigen Amtsarzt im Gesundheitsamt vergleichen kann. Der Stadtphysicus war für die städtische Gesundheitsvorsorge und Hygiene zuständig und hatte die Aufsicht über die Apotheken sowie Hebammen, Bader und dergleichen. Außerdem nahm er die amtliche Totenschau vor und führte, wenn notwendig, Obduktionen durch.

Bis zum Jahr 1493 hatte es in Halle nicht eine einzige Apotheke gegeben. Medikamente wurden bis dahin von Barbieren, die gleichzeitig als Ärzte fungierten, ausgegeben oder von Krämern verkauft.
Im Jahre 1493 zieht Simon Puster nach Halle und bietet seine Dienste als Apotheker an, woraufhin ihm am 21. März Ao. 1493 das Privileg erteilt wird, eine Apotheke zu betreiben. Dies war die Ratsapotheke, die um 1665 geschlossen wurde.
Die zweite Apotheke in Halle war die "Zum blauen Hirsch", die im Jahre 1535 eröffnet wurde und noch heute als Marktapotheke vorhanden ist. Kardinal Albrecht verfügte damals mit dem Privileg gleichzeitig, dass in Halle auf ewige Zeiten nicht mehr als zwei Apotheken existieren sollten.
Diese ewigen Zeiten waren schon 20 Jahre später vorbei, als Wolff Holtzwirth die Löwenapotheke gründete, die wir auch heute noch kennen.

Dienstag, 27. Mai 2014

27. Mai Ao. 1535

Des Päbstlichen Legatens in Teutschland, Cardinal Laurentii Campegii, Stifftungs-Brieff der Universität Halle.



Der Stiftungsbrief bezieht sich auf die Universität, die Kardinal Albrecht bereits seit seiner Ernennung zum Kardinal im Jahre 1518 zu errichten plante. Um diesem Unternehmen die Einnahmen zu sichern, zog er schon 1520 die Güter des Klosters St. Moritz ein, später auch die des Klosters zum Neuen Werk.
Die notwendigen Räumlichkeiten wurden der geplanten Universität mit dem Abriss des Hospitals St. Cyriaci gleich neben dem Klaustor und dem Aufbau des Neuen Gebäudes (heute Neue Residenz) eben dort geschaffen.
Das Hospital St. Cyriaci wurde auf den Moritz-Kirchhof in die Räume des ehemaligen Hospitals St. Johannis versetzt.

Kardinal Albrecht wollte seine Universität als katholische Hochschule verstanden wissen, die der evangelischen Universität zu Wittenberg ein Gegengewicht böte. Die hallesche Universität konnte sich jedoch nicht gegen die Reformation behaupten und ging mit Kardinal Albrechts Rückzug nach Mainz im Jahre 1541 wieder ein.

Mittwoch, 1. Januar 2014

01. Januar Ao. 1731

Reglement vor die Universität zu Halle.




Sowohl die Professoren als auch die Studenten der im Jahre 1694 gegründeten Königlichen Friedrichs-Universität zu Halle gerieten in der Stadt aus den unterschiedlichsten Gründen regelmäßig in Schwierigkeiten. Deshalb sah sich Friedrich Wilhelm I. in Preußen genötigt, zusätzlich zu schon bestehenden Verordnungen besondere Vorschriften zu erlassen, die in oben genanntem Dokument veröffentlicht wurden.

Die Bestimmungen betreffen sowohl den Universitätsbetrieb als auch die Bürger der Stadt Halle:

Professoren werden verpflichtet, sich weiterzubilden und öffentliche Dispute zu halten. Sie dürfen keine anderen Ferien als die allgemeinen Feiertage und die Leipziger Mess-Ferien haben. - Die Leipziger Jahrmärkte wurden zu Ostern und zu Michaelis am 29. September gehalten. In diesen Zeiten waren Mess-Ferien. Eigentlich bedeutete dies ursprünglich, dass während dieser Zeit Gerichtsverfahren ausgesetzt wurden. 

Akten innerhalb des Universitätsbetriebes sollen nicht länger als 4 Wochen aufgehalten werden. Referenten, die sich nicht daran halten, werden bestraft.

Arbeiten und Schriften anderer Professoren oder Doktoren darf bei Strafe nicht verächtlich gemacht werden.

Jeweils zu Ostern und zu Michaelis (29. September) ist ein Verzeichnis der Lektionen für das kommende Halbjahr zu veröffentlichen.

Studenten sollen üblicherweise nicht mit Geldstrafen belegt werden. Ihre Vergehen sollen mit Karzer oder Schulverweis geahndet werden. Der Schulausschluss konnte zeitlich begrenzt oder aber der Student gänzlich der Universität verwiesen werden.

Studenten dürfen nicht zum Heiraten gezwungen werden. Prediger, die dennoch solche Ehen schließen, werden aus dem Dienst entlassen.

Zweimal in der Woche soll Gerichtstag gehalten werden. Die Akademie-Schreiber haben Protokoll zu führen und jeweils Bericht zu erstatten.

Neuankömmlinge haben sich binnen 14 Tagen für den Studienbetrieb einzuschreiben. Aufwiegler sind aus der Studentschaft zu entfernen und zu bestrafen. Bei kleineren Vergehen soll der Delinquent zur Besserung angehalten  und erst bestraft werden, wenn er sich nicht gefügig zeigt.

Studenten darf kein Kredit gewährt werden. Man darf ihnen höchstens 5 Reichstaler leihen. Haus- und Tischwirte dürfen die Zahlungsfrist für die Mieten auf ein Vierteljahr verlängern. Professoren dürfen nicht als Bürgen auftreten.

Weinschänken und Gastwirte dürfen nach 23 Uhr keine Gäste mehr aufnehmen oder Alkohol ausschenken.

Das Nichteinhalten dieser Vorschriften hätte übrigens die königliche Ungnade nach sich gezogen. Keine schöne Vorstellung damals.

Samstag, 19. Oktober 2013

19. October Ao. 1693

Kaysers Leopoldi Privilegium der Universität Halle ertheilet.




Kurfürst Friedrich III. von Brandenburg, der für Kaiser Leopold schon militärische Unterstützung in Ungarn, Italien, Brabant und am Rhein geleistet hatte, erbat ein kaiserliches Privilegium für die neu zu gründende Universität in Halle.

Kaiser Leopold, selbst ein Freund der Gelehrsamkeit und der Wissenschaften, gewährte das Privilegium und verband es mit zahlreichen Freiheiten.