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Montag, 11. August 2014

11. August Ao. 1448

Ertzbischoff Friederichs zu Magdeburg Vergleich mit dem Stifft S. Nicolai zu Magdeburg, wegen des Wasserlauffs zu Hohen-Etlau, und dessen Gebrauch zu denen Kupffer-Hütten bey Kirch-Etlau.



In der Gegend um Rothenburg hat es wohl einst ergiebige Kupferadern gegeben, weshalb ab spätestens 1446 bei Kirch-Etlau (Edlau ist heute eine Ortschaft der Stadt Könnern im Salzlandkreis.) ein Kupferbergwerk betrieben worden ist.
Erzbischof Friedrich III. hatte die Herren Heinemann und Habundus Laß mit dem dortigen Bergrecht beliehen und die beiden haben eine Kupferhütte errichtet.

Mit der in Hohen-Etlau betriebenen Mühle muss es da einigen Streit gegeben haben.
Am 11. August Ao. 1448 jedenfalls vergleicht Erzbischof Friedrich III. das Stift St. Nikolai in Magdeburg, dem die Mühle in Hohen-Etlau gehörte, mit den Herren Laß dahingehend, dass der Müller den Wasserlauf nicht hindern oder stauen darf, ohne dies mit den Hüttenleuten in Kirch-Etlau abgesprochen zu haben.
Auch in der Kupferhütte wurde schließlich Wasser benötigt.
Die Hüttenarbeiter wiederum sollen das Wasser nicht umleiten oder stauen, damit die Felder und Wiesen der Bauern keinen Schaden nehmen. Muss dennoch Wasser abgeleitet werden, soll das nur nach Absprache geschehen.
Der Müller in Hohen-Etlau erhält für seine Mühen jedes Jahr an Martini (11. November) einen Rheinischen Gulden von der Kupferhütte in Kirch-Etlau.
Dieser Vertrag erlischt, wenn die Kupferhütte geschlossen wird. Dann mag der Müller das Wasser wieder frei nutzen.
Sollte während der Vertragsdauer der Müller wegen eines zu niedrigen Wasserstandes nicht mahlen können, sollen die Leute ihr Getreide in Rothenburg oder einer anderen Mühle ungehindert mahlen lassen dürfen.
Diejenigen, die bisher ihr Getreide in Alsleben haben mahlen lassen, sollen dies auch weiterhin ungehindert tun können.

Zum besseren Verständnis möchte ich anmerken, dass der Landesherr dazumal sehr wohl die Freiheit hatte, den Bauern vorzuschreiben, in welcher Mühle sie ihr Getreide mahlen zu lassen hatten. Viele Mühlen gehörten Klöstern, die natürlich ihre Einnahmen gesichert sehen wollten. So ist also diese Verfügung nicht verwunderlich.

Freitag, 11. April 2014

11. April Ao. 965

Kayser Otto I. schenckt der Kirchen zu Magdeburg Giebichenstein mit der Saltzquelle, das Burgward Rothenburg, samt mehr anderen Gütern.



Um die Herrschaft über ihr Reich zu festigen und insbesondere die vormals heidnischen Völker unter ihre Botmäßigkeit zu bringen, legten schon die fränkischen Könige Kirchen, Klöster und Stifter in den Grenzlanden an.

Kaiser Otto I. folgte ihnen in dieser Tradition nach, um sein Reich zu konsolidieren. So hatte er bereits kurz nach seinem Regierungsantritt als Herzog von Sachsen und König des Ostfrankenreiches im Jahre 936 verschiedene Stifter angelegt.

Am 21. September 937 gründete er das Mauritiuskloster in Magdeburg. In den Folgejahren bedachte Kaiser Otto I. das Mauritiuskloster mit zahlreichen Schenkungen, so dass sich der Wert dieser Besitzungen nach Erhöhung des Klosters zum Erzstift im Jahre 968 auf 9 Tonnen Goldes belaufen haben soll.

Als eine der zahlreichen Schenkungen übereignete Kaiser Otto. I. dem Magdeburger Kloster am 29. Juli 961 die Orte Giebichenstein, Rothenburg, Breitingen, Bernhardsrode, Nunstedt, Flechtingen, Wasserthal und Adingen sowie den Zehent zu Giebichenstein, Wurzen, Eilenburg, Zörbig, Wettin, Löbejün und Rothenburg mit den umliegenden Ländereien.

Am 11. April 965 wiederholt Kaiser Otto I. diese Schenkung der Burg Giebichenstein mit der Salzquelle, des Burgwards zu Rothenburg und der bereits genannten Orte.

Mit der erwähnten Salzquelle ist eine direkt bei Giebichenstein gelegene Salzquelle gemeint, vermutlich die, die das Solbad Wittekind speiste. Die hallischen Salzbrunnen werden in dem Dokument nicht erwähnt.

Samstag, 15. März 2014

15. März Ao. 1481

Ertzbischoff Ernesti zu Magdeburg Confirmation des von Heinrich und Georgen von Ammendorf in der Schlos-Capelle zu Rothenburg gestiffteten Altars SS. Catharinae, Andreae und Nicolai.



Rothenburg, heute ein Ortsteil der Stadt Wettin-Löbejün im Saalekreis in Sachsen-Anhalt, blickt auf eine lange Geschichte zurück und ist im Jahre 961 als Sputinesburg bereits in der Schenkungsurkunde Kaiser Ottos I. an das Moritzkloster zu Magdeburg erwähnt worden.

Im Jahre 1413 wurde der Ort an das Geschlecht derer von Ammendorf gegen eine Pfanne im Deutschen Brunnen vertauscht. Erzbischof Friedrich III. belieh im Jahre 1456 die Herren Heinrich (Hauptmann zu Giebichenstein), Jürgen, Niclaus und Curd von Ammendorf mit der neuen Burg Rothenburg, der alten Burg und etlichen Dörfern und Zubehörungen.

Das Lehen wurde 1476 von Erzbischof Ernst erneuert und in den Jahren 1479 bis 1481 um einige Güter und Privilegien erweitert. Weitere Zukäufe erfolgten 1483 und 1484.

Im Jahre 1481 stifteten Heinrich und George von Ammendorf in der Schlosskapelle zu Rothenburg einen Altar zu Ehren der Heiligen Katharina, Andreas und Nicolaus und erbauten dazu einen Hof vor dem Schloss, der dem Priester als Wohnung dienen sollte. Dem Priester wurden zusätzlich 30 Malter Korn zugestanden und einige Zinsen.

Erzbischof Ernst bestätigt hier diese Stiftung.

Die gesamten Güter blieben im Besitz derer von Ammendorf, bis das Geschlecht im Jahre 1550 mit dem Tod Curds von Ammendorf ausstarb. Danach fielen sie wieder an das Erzstift zurück.