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Montag, 26. Januar 2015

26. Januar Ao. 1543

Cardinal Albertus, Ertzbischoff zu Magdeburg reichet Hans Boyen das Freyguth zu Scherben, so ehemals dem Neuen Stiffte zu Halle gehöret, zu Erbzins-Lehn.



Zscherben (heute Ortsteil der Gemeinde Teutschenthal) wird in alten Chroniken als Dorf mit Filialkirche und Freigut bezeichnet. 
Leider wissen wir heute erschreckend wenig über die Geschichte des Ortes. Die gesamte Dorfchronik wurde am 01. Juni Ao. 1945 vom damaligen Bürgermeister Grätzner verbrannt, kurz bevor der Ort an die Sowjetarmee übergeben wurde. 

Im Jahre 981 wird Zscherben erstmals urkundlich erwähnt. Das Necrologium (Totenregister) der Stadt Magdeburg verzeichnet den Tod des ersten Erzbischofs von Magdeburg, Adalbert, am 20. Juni Ao. 981 auf freiem Feld bei Zscherben. 
Im 14. Jh. befand sich das Dorf im Besitz der Herren von Northausen, später im Besitz derer von Burckersrode, von denen es Erzbischof Friedrich III. im Jahre 1463 gekauft und zum Amt Giebichenstein geschlagen hat. 

Die Kirche und der Klosterhof, der ursprünglich dem Kloster Memleben zugehörte, fiel im Jahre 1511 an das hallische Kloster zum Neuen Werk und wurde bei Auflösung dessen durch Kardinal Albrecht von seinem Neuen Stift vereinnahmt. 

Im vorliegenden Dokument gibt Kardinal Albrecht das Gut mit allen Zubehörungen und Äckern dem Hans Boyen (vermutlich Landadel) zu Lehen. 

Hans Boyen hat jährlich am Tag St. Michael (29. September) 5 alte Schock Groschen (1 altes Schock = 20 Groschen; also 5 alte Schock = 100 Groschen) und zwei Pfund Wachs als Erbzins an die Kurfürstliche Kammer zu zahlen. Zusätzlich muss er an einem Tag im Jahr mit vier Pferden und einem Pflug für das Amt Giebichenstein zur Verfügung stehen. Die Gerichtsbarkeit verbleibt beim Amt Giebichenstein. 

Montag, 17. November 2014

17. November Ao. 1414

Conradi Abts zu Pegau, als Päbstl. Commissarii, Processus Executionis des von Pabst Johanne XXIII. der Stadt Halle ertheilten Privilegii de non evocando.



Der oberste geistliche Richter war in jenen Zeiten der Papst. Wenn jemand in einem geistlichen Rechtsstreit den Papst als Richter anrief und der Fall angenommen wurde, wurde die Gegenseite vor das päpstliche Gericht geladen. 
Aber der Papst konnte diese Macht delegieren, indem er das Privilegium de non evocando anderen Würdenträgern oder Landesherren verlieh. Dieser hatte dann die Gerichtshoheit

In solchen Fällen durfte der Streitfall also nicht mehr in erster Instanz vor den Papst gebracht, sondern musste dem privilegierten Gericht vorgelegt werden. 

Die Geschichte dieses Briefes beginnt schon im Jahre 1392, als Erzbischof Albrecht IV. der Stadt Halle das Privileg erteilt, dass der Rat und die Bürgerschaft der Stadt vor keine auswärtigen geistlichen Gerichte geladen werden sollen. Allein der Propst des Klosters St. Moritz sei als Richter zuständig und hätte auch gegen die Widersacher gerecht zu verfahren. 

Und wenn ein Auswärtiger eine Rechtssache mit den Hallischen auszumachen hätte, möge auch er sich an den Propst zu St. Moritz wenden. 

Nun gab es im Jahre 1401 einen Fall, in dem sich jemand an das kaiserliche Hofgericht wandte und Erzbischof Albrecht IV. eingreifen und schlichten musste.

In den folgenden Jahrzehnten wurde der Stadt Halle sowohl vom Kaiser für die weltlichen Gerichte, als auch vom Papst für die geistlichen Gerichte das erwähnte Privileg verliehen. So erhielt die Stadt am 20. Juli Ao. 1414 das päpstliche Privilegium de non evocando. 

Am 17. November Ao. 1414 erteilt Papst Johannes XXIII. dem Abt des Klosters Pegau in seiner Eigenschaft als päpstlicher Kommissar den Auftrag, die geistliche Gerichtshoheit offiziell an den Propst des Klosters zum Neuen Werk zu übergeben. Dieser war gleichzeitig der Erzdiakon des hallischen Kirchensprengels und konnte dieses Privileg weiter delegieren. Bisher hatte er den Propst des Klosters St. Moritz mit dem Richteramt beauftragt. Ob das auch hier der Fall war, ist leider nicht dokumentiert. Es ist jedoch zu vermuten.

Gleichzeitig zählt Papst Johannes XXIII. noch einmal die Befugnisse auf, die sich aus diesem Privileg ergeben. 

Ich gehe davon aus, dass die erneute Bestätigung des Privilegium de non evocando durch die Streitigkeiten der Stadt Halle mit Erzbischof Günther II. erforderlich war. 

Die Stadt hatte im Jahre 1412 den von Erzbischof Günther II. eingesetzten Salzgrafen, der zugleich Münzmeister war, der Falschmünzerei angeklagt, zum Tode auf dem Scheiterhaufen verurteilt und das Urteil gleich vollstreckt. Die ganze Geschichte ist unter dem Datum vom 01. Juni Ao. 1414 ausführlich beschrieben.

In der Folge dieser unrechtmäßigen Hinrichtung hatte Erzbischof Günther II. die Stadt Halle in Reichsacht und Bann schlagen lassen. 
Zusätzlich überzog der Erzbischof die Stadt mit Krieg und Belagerung, ließ zur Erntezeit das Getreide auf dem Halme verbrennen und brachte durch solches Vorgehen den Handel in der Stadt gänzlich zum Erliegen. 


Auf Befehl Kaiser Wenzels vom 01. August Ao. 1414 hatte der Rat der Stadt mit dem Erzbischof Verhandlungen aufgenommen, um die Streitigkeiten aus dem Weg zu räumen und wieder Normalität einkehren zu lassen. Gegen eine Zahlung in Höhe von 13.000 Gulden zur Wiedergutmachung erklärte sich Erzbischof Günther II. bereit, die Feindseligkeiten gegen die Stadt Halle einzustellen. Der Vertrag darüber wurde am 02. Oktober Ao. 1414 geschlossen. 

Sonntag, 5. Oktober 2014

05. October Ao. 1530

Kayser Caroli V. Confirmation der Veränderung des Closters zum Neuen Werck vor Halle.



Das Kloster zum Neuen Werk wurde von Erzbischof Adelgotus im Jahre 1116 gestiftet und mit Mönchen des Augustiner-Ordens besetzt. Es wurde auf einem Felsen über der Saale zwischen der Stadt Halle und der Burg Giebichenstein erbaut, nachdem Erzbischof Adelgotus bei abendlichem Ritt die Erscheinung einer glühenden Egge an eben dieser Stelle hatte.
Im Laufe der Jahrhunderte gewann das Kloster großen Einfluss um Halle und gelangte durch Schenkungen und Käufe zu großem Reichtum. Seine Einkünfte sollen denen einer guten Grafschaft des Heiligen Römischen Reiches entsprochen haben.

Viele der Augustinermönche verließen während der Reformation das Kloster und wurden teilweise weltlich und begaben sich in den Ehestand.
Der letzte Propst des Klosters zum Neuen Werk, Simon Greyl, war ein Günstling Kardinal Albrechts und übernahm sein Amt im Jahre 1523. Er war aber nicht im Stande, das Kloster in guter Verfassung zu halten und überließ daher im Jahre 1525 erst die 3 Pfarren zu Halle und das Erzdiakonat des hallischen Kirchensprengels dem Erzbischof Kardinal Albrecht.

Am 28. April Ao. 1528 dann erfolgte die Übergabe des gesamten Klosters samt all seiner Güter und Einkünfte an Kardinal Albrecht. Der Propst und der gesamte Konvent stellten jedoch die Bedingung, dass sie mit Nahrung und Kleidung versorgt werden sollten. Dies gestand Kardinal Albrecht auch gerne zu und wollte den Mönchen die Hälfte ihrer bisherigen Güter zum Unterhalt geben und sie in das schon verlassene Serviten-Kloster in der Galgstraße setzen.

Nachdem sie aber in dieses Kloster nicht ziehen wollten und im Jahre 1529 viele der Mönche an der Pest gestorben waren, so dass nur noch 4 Mönche neben dem Propst übrig blieben, wurden sie 1530 in dem von Kardinal Albrecht eingerichteten Neuen Stift aufgenommen. Die Güter und Einkünfte des Klosters zum Neuen Werk wurden dem Neuen Stift mit Einwilligung des Papstes, Kaisers und des Magdeburger Domkapitels zugeschlagen.

Nun, am 05. Oktober Ao. 1530, bestätigt Kaiser Karl V. die Maßnahmen, die Kardinal Albrecht am Kloster zum Neuen Werk vorgenommen hat.

Donnerstag, 18. September 2014

18. September Ao. 1531

Des Dom-Capituls zu Magdeburg Schenckung einiger Cleinodien und Heyligthums an die Neue Stifftskirche zu Halle.



Schon Erzbischof Ernst plante die Errichtung eines Stifts in der Kapelle der Moritzburg, setzte den Plan aber nicht in die Tat um.

Sein Nachfolger Kardinal Albrecht griff den Gedanken wieder auf, hielt es aber für ungünstig, das Stift direkt in der Moritzburg aufzurichten. Die Festung wäre dadurch möglicherweise angreifbar geworden.

Also erwirkte er die Erlaubnis von Papst Leo X., das Neue Stift in ein beliebiges Kloster der Stadt zu verlegen, die Klöster einzuziehen und die Mönche zu versetzen. Daraufhin ließ er das Kloster zum Neuen Werck und die Ulrichkirche abbrechen und nutzte die Baumaterialien zum Bau seines Neuen Stiftes. Das Dominikanerkloster St. Pauli zum heiligen Kreuz bestimmte Kardinal Albrecht zum Standort des Chorherren-Stiftes und versetzte die Mönche in das Kloster St. Moritz.

Die Klosterkirche ließ Kardinal Albrecht zur Domkirche umbauen. 

Herren des Domkapitels zu Magdeburg schenken der Stiftskirche (heute Dom) zu Halle eine vergoldete Monstranz aus Silber, die das Wunderblut enthält und zwei vergoldete Leuchter aus Silber.
Der Brief des Domkapitels schließt jegliche Rückforderung der Geschenke aus.

Das Neue Stift, von Kardinal Albrecht am 28. Juni 1520 gegründet, war nach dem hohen Dom-Stift zu Magdeburg das ranghöchste Stift im Erzbistum Magdeburg und galt als Mutterkirche in Halle. Dem Stift wurden bis zu seinem Niedergang um 1541 zahlreiche Schätze und Ländereien geschenkt. Kardinal Albrecht hat bei seinem Rückzug nach Mainz im Jahre 1541 einen Großteil der beweglichen Schätze mitgenommen.

Samstag, 2. August 2014

02. August Ao. 1547

Des Dom-Capitels zu Magdeburg Erbzins-Brief über das Ritterguth zu Passendorff, dem Cantzler D. Caspar Barthen ertheilet, als welchem es von D. Türcken im Testament vermacht worden, samt Cardinal Alberti inserirten Erbzins-Briefe, D. Christoph Türcken darüber ertheilet.



Passendorf, ein Dorf und Rittergut unweit von Halle, ist schon im Jahre 1091 erstmals urkundlich erwähnt worden und gehörte über viele Jahrhunderte zum Gebiet des Stiftes Merseburg.
Besitzer des Ritterguts war lange Zeit der Deutsche Ritterorden zu St. Kunigund vor Halle, der es bei Auflösung der Komturei an das Kloster zum Neuen Werk übergeben hat. Als Kardinal Albrecht das Kloster zum Neuen Werk einzog und seine Güter dem Neuen Stift zuschlug, gelangte auch Passendorf an das Neue Stift.

Doch schon im Jahre 1531 überlässt das Neue Stift die wüste Dorfstätte Herrn Dr. Christoph Türck, dem Kanzler Kardinal Albrechts.
Dr. Türck bebaut Rittergut und Dorf und kauft noch andere Ländereien dazu. Am 12. April Ao. 1541 fertigt Kardinal Albrecht einen Erbzinsbrief für Dr. Christoph Türck, in welchem ihm seine sämtlichen Besitzungen für sich und seine Nachkommen bestätigt werden. Dazu gehört auch Passendorf.

Da Dr. Christoph Türck keine eigenen Kinder hat, verfügt er in seinem Testament die Übergabe seiner erbzinslichen Besitztümer an seinen nächsten Verwandten, den Kanzler Dr. Caspar Barth.

Der amtierende Erzbischof Johann Albrecht weilt nicht im Lande.
Aufgrund seiner treuen Dienste in den letzten 18 Jahren soll Dr. Caspar Barth seinen neuen Besitz übernehmen können und nicht unter der Abwesenheit des Erzbischofs leiden müssen. Deshalb fertigt das Domkapitel den Erbzinsbrief für Dr. Caspar Barth und setzt den Konsens des Erzbischofs voraus.

Freitag, 25. Juli 2014

25. July Ao. 1529

Cardinal und Ertzbischoff Alberti Uebereignung der Neumühle an den Rath zu Halle.



Kardinal Albrecht hatte, um sein Neues Stift errichten zu können, die Güter des Klosters zum Neuen Werk eingezogen. Dazu gehörte auch die Neumühle über den Mühlgraben zwischen der Moritzburg und dem Stift.

Die Neumühle ist übrigens die jüngste Mühle in Halle gewesen und vor 1283 erbaut worden. Außerdem gab es in Halle die Mühle zu Gimritz (Vorwerk Gimritz auf der Peißnitzinsel), die Steinmühle, die Mühle zu Trotha und die Mühle zu Böllberg. Vor der Reformation gehörten alle diese Mühlen dem Kloster zum Neuen Werk; später gelangten die Neumühle und die Mühle zu Gimritz an die Stadt Halle. Die übrigen Mühlen wurden zum Amt Giebichenstein geschlagen.

In diesem Dokument übergibt Kardinal Albrecht die Neumühle an den Rat der Stadt Halle mit der Bedingung, dass die Stadt keine neuen Mühlen baut und die bestehenden nicht erweitert. Ausgenommen hiervon war der schon genehmigte Aufbau eines neuen Stockwerks auf die Neumühle.
Die Mühle selbst soll mit ihren Dämmen und dem Wasserschutz in gutem Stand gehalten werden, ohne jedoch jemand anders zu behindern oder Schaden zu tun. Insbesondere darf die dicht daneben stehende Walkmühle keinen Schaden nehmen.

Weiterhin sollte für die Mönche zum Neuen Werk (egal, ob sie noch im Kloster leben oder woanders Wohnung finden) wöchentlich 15 Scheffel Getreide unentgeltlich gemahlen werden. Das Neue Stift sollte wöchentlich 20 Scheffel gemahlenes Getreide erhalten und so viel Malz, wie zum Bierbrauen benötigt wird. Darüber hinaus hatte die Stadt jedes Jahr am Martinstag (11. November) 12 gemästete Schweine an das Neue Stift zu liefern.

Übrigens ist neun Jahre später festgelegt worden, dass der Rat statt der 12 Mastschweine jedes Jahr 60 Gulden zahlt. Waren die Schweine etwa nicht fett genug?

Freitag, 11. Juli 2014

11. July Ao. 1534

D. Türckens Verschreibung, dem Neuen Stifft zu Halle jährlich 100 Gulden Erbzinse von der Conradsburg zu reichen.



Das Kloster Konradsburg (bei Ermsleben im Harz) gehörte zu den Besitzungen des Klosters zum Neuen Werk. Wie man sich erinnern wird, hatte Kardinal Albrecht dieses Kloster und einige weitere eingezogen, um mit den Mitteln sein Neues Stift zu errichten und das Vermögen ebenfalls dem Stift zuzuschlagen.
Im Jahre 1530 bestätigte Kaiser Karl V. die Übereignung des Klosters Konradsburg an das Neue Stift.

Kardinal Albrecht gibt im gleichen Jahr u.a. das Kloster Konradsburg seinem Kanzler Dr. Christoph Türck erblich zu Lehen. Selbiger verpflichtet sich, einen Erbzins von 100 Gulden jedes Jahr am Tag Bartholomä (24. August) an das Neue Stift zu zahlen.

Dr. Christoph Türck verfügt in dem Dokument die Erbfolge für das Lehen. Seine leiblichen Erben treten mit gleichen Rechten in das Lehen ein.

Sollte er ohne leibliche Erben versterben, fällt das Lehen an von ihm zu benennende Personen, die dem Neuen Stift ein Jahr und einen Tag nach seinem Tode 3.000 Rheinische Gulden zu zahlen haben, um vollständig in das Lehen eintreten zu können und es wiederum erblich zu besitzen. Auch sie haben den jährlichen Erbzins von 100 Gulden am Tag Bartholomä zu entrichten.

Bleibt die pünktliche Zahlung ganz oder teilweise aus, fällt Kloster Konradsburg als Schadenersatz wieder an das Neue Stift zurück.

Türck legt in dem Dokument auch die Lehnsware fest, die immer dann fällig wird, wenn ein neuer Lehnsherr eingesetzt wird bzw. wenn der Lehnsmann stirbt und seine Erben das Lehen übernehmen. Die Lehnsware beträgt 50 Gulden.

Die Konradsburg ist seit 1021 verbrieft und wurde im 12. Jh. in ein Kloster umgewandelt, vermutlich als Sühneleistung für einen Mord. Die Herren der Konradsburg hatten sich im Selketal ab 1120 die Burg Falkenstein errichtet und die Konradsburg verlassen. Ab 1142 nannten sie sich offiziell die Falkensteiner.
Das Kloster Konradsburg wurde im Bauernkrieg niedergebrannt und im Jahre 1526 von den Mönchen verlassen.

Montag, 7. Juli 2014

07. July Ao. 1283

Des Prediger-Closters zu Halle Abtretung des Platzes, worauf die Neu-Mühle stehet, an das Closter zum Neuen Werck.



Das älteste und zugleich mächtigste Kloster in der Umgebung der Stadt Halle, das Kloster zum Neuen Werk, ist im Jahre 1116 von Erzbischof Adelgotus gestiftet worden und hat seine Besitzungen in den folgenden Jahrhunderten so weit ausgedehnt, dass seine Einkünfte denen einer guten Grafschaft im Heiligen Römischen Reich entsprachen. Es war mit Mönchen des Augustiner-Ordens besetzt.

Das Kloster hatte im Jahre 1236 eine Wassermühle von den Herren von Hausen gekauft. Diese Wassermühle lag in Glaucha, dicht bei dem im Jahre 1231 gestifteten Zisterzienser-Nonnen-Kloster St. Georg.
Im Jahre 1258 stritt sich das Kloster zum Neuen Werk mit dem Rat der Stadt Halle, wer für die Instandhaltung des Mühlendammes verantwortlich sei. Letztlich verpflichtete sich die Stadt zur Reparatur des Mühlendammes bzw. zum Schadenersatz.

Doch auch in der Folgezeit muss es Streit um diese Mühle gegeben haben, denn das Kloster zum Neuen Werk sah sich nach einem Standort für eine neue Mühle um.
Ein Platz am Mühlgraben, einem Seitenarm der Saale, schien für diese Zwecke besonders geeignet zu sein. Also wurde hier um 1280 die Neumühle über den Mühlgraben erbaut. Wir kennen diesen Ort noch heute als Mühlpforte.
Der Grund und Boden, auf dem die Neumühle errichtet worden war, gehörte jedoch dem vermutlich im Jahre 1271 gestifteten Dominikaner-Kloster St. Pauli zum heiligen Kreuz.

Für den Preis von 50 Marck Silber tritt das Kloster St. Pauli zum heiligen Kreuz den Platz, auf dem die Neumühle steht, an das Kloster zum Neuen Werk ab.
Der Pfarrer der Ulrichkirche, dem dieses Stadtviertel unterstand, gibt seine Zustimmung zu dem Verkauf.

Sonntag, 6. Juli 2014

06. July Ao. 1331

Ertzbischoff Ottonis zu Magdeburg Revocation der geistlich-auswärtigen Jurisdiction, so sein Vorfahr, Ertzbischoff Burchard, dem Probst des Closters zu St. Moritz verliehen, weil der Probst zum Neuen Werck, als Archidiaconus Banni Hallensis, sich darüber, als über einen Eingriff in seine Gerechtsame beschweret.



Das Augustiner-Kloster zum Neuen Werk wurde im Jahre 1116 von Erzbischof Adelgotus gegründet und gelangte zu großem Reichtum und Einfluss in und um Halle. Erst Kardinal Albrecht verleibte die Gebäude und Besitzungen dieses Klosters im Jahre 1528 mit Erlaubnis des Papstes seinem Neuen Stift ein. Bald darauf ließ er die Klostergebäude abbrechen und verwandte die Baumaterialien zum Bau seines Neuen Stifts.

Der Propst zum Neuen Werk wurde jeweils vom Konvent des Klosters gewählt, ohne dass der Erzbischof hier ein Einspruchsrecht gehabt hätte. Es wurde lediglich um Bestätigung der Propstwahl durch den Erzbischof ersucht.

Gleichzeitig mit seinem Klosteramt ist der Propst der jeweils amtierende Erzdiakon des Banni Hallensis (des hallischen Kirchensprengels), welches sich zwischen Saale, Elster und Fuhne erstreckte und vier Synodal-Sitze umfasste: Halle, Brachstedt, Zörbig und Gollma (heute Ortsteil von Landsberg). Als Erzdiakon besaß er Sitz und Stimme auf den Provinz-Synoden und Landtagen des Erzbistums Magdeburg. Außerdem hatte der Propst die geistliche Gerichtsbarkeit über den Kirchensprengel und daher einen eigenen Gerichtsdiener. Ohne seine Einwilligung durfte im gesamten Kirchensprengel keine Kapelle neu errichtet werden. Dem Erzdiakon oblag darüber hinaus die Aufsicht über die Pfarrkirchen im Sprengel.

Erzbischof Burchard hatte die geistliche Gerichtsbarkeit an den Propst zu St. Moritz verliehen und damit seine Kompetenz überschritten. Sein Nachfolger Erzbischof Otto revidiert diese Entscheidung, nachdem sich der Propst zum Neuen Werk bei ihm beschwert hat.

Freitag, 4. Juli 2014

04. July Ao. 1592

E. H. Dom-Capituls zu Magdeburg Sede vacante Consens in den Verkauff des Vorwergs Gimritz an den Rath zu Halle. 



Das Vorwerk Gimritz, im Süden der Peißnitz-Insel gelegen, hat ursprünglich zum Kloster zum Neuen Werk gehört und ist vermutlich schon vor 1238 entstanden.
Als Kardinal Albrecht im Jahre 1518 von Papst Leo X. die Erlaubnis erhielt, sein Neues Stift zu errichten und dafür auch Klöster einzuziehen, ging der Besitz des Klosters Neuwerk in das Eigentum des Neuen Stifts über.
Dieses Neue Stift übereignet im Jahre 1540 das Vorwerk Gimritz an den Rat der Stadt Halle unter bestimmten Bedingungen.
Im Jahre 1541 (vor seiner Flucht nach Mainz) bestätigte Kardinal Albrecht unter anderem diesen Verkauf.

Es sind einige Jahrzehnte vergangen und das Domkapitel zu Magdeburg bestätigt erneut diesen Verkauf.

Nun gelten noch folgende Bedingungen:

  • Dem Rat der Stadt Halle wird das gesamte Vorwerk mit seinen Zubehörungen verkauft, ausgenommen einer Wiese in der Aue (auch Lucke genannt, etwa das Gebiet zwischen der heutigen Luisenstraße, Johann-Andreas-Segner-Straße und Adam-Kuckhoff-Straße hinter dem Steintor), die sich der Erzbischof vorbehält.

  • Jedes Jahr am Martinstag (11. November) ist der Erbzins in Höhe von 150 Gulden zu zahlen.
  • Eine ganze Reihe Bürgerhäuser wird dem Rat zu Lehen gegeben und wird mit einem jährlichen Zins in Höhe von 72 Gulden 9 Groschen abgegolten.

Als Lehnsträger wird nunmehr der Ratsmeister Jacob Redel angegeben. Der Titel des Ratsmeisters entspricht unserem heutigen Bürgermeister.
Für den Fall, dass Jacob Redel stirbt, wird der Rat der Stadt angewiesen, innerhalb von 4 Wochen einen neuen Ratsmeister zu wählen. Dieser hat dann das Lehen zu übernehmen und 100 Taler als Lehnsware zu erlegen. So soll jedesmal beim Wechsel des Ratsmeisters verfahren werden.

Montag, 30. Juni 2014

30. Juni Ao. 1352

Otto Ertzbischoff zu Magdeburg verkaufft das Judendorff zu Halle für 370 Schock Groschen, mit Consens des Dom-Capituls, an den Rath zu Halle.



Schon seit langer Zeit, verbrieft jedoch seit 965, lebten in Halle Juden im sogenannten Judendorf. Dieses Dorf lag zwischen dem Ulrichstor bis zum Mühlgraben hinunter und im Norden bis zur Fleischergasse (heute Fleischerstraße) der Vorstadt Neumarkt teils innerhalb und teils außerhalb der (noch einfach aufgeführten) Stadtmauer.
Die Synagoge bzw. Juden-Schule (jüdische Gotteshäuser sind noch heute oft auch Lehrhäuser) stand auf dem Platz neben der alten Ulrichskirche, auf dem später die Reitbahn errichtet wurde.

In Abhängigkeit von den Erzbischöfen, von denen sie mitunter Schutzbriefe erhielten, gehörten die Juden nicht wirklich zu den Bürgern der Stadt Halle. Im Zweifelsfall wurde die Zuständigkeit für die Juden vom Rat der Stadt an das Erzbistum und zurück geschoben. So wurden im Laufe der Jahrhunderte die Juden sowohl von den Erzbischöfen geschröpft als auch von den Bürgern der Stadt verfolgt und umgebracht oder vertrieben, wenn die Schuld an einem Unglück ihnen angelastet wurde. Als 1382 die Pest in Deutschland wütete, beschuldigte man die Juden, Brunnen vergiftet zu haben und lynchte diejenigen, die sich nicht retten konnten. Auch in Halle.

Der Kardinal Nikolaus von Kues, zum päbstlichen Legaten in Deutschland ernannt, forderte im Jahre 1452 in Deutschland die sichtbare Kennzeichnung von Juden, damit sie von den Christen zu unterscheiden wären. Infolge dessen zogen auch die hallischen Juden aus der Stadt weg.

Im Jahre 1352 jedoch lebten Juden in Halle.
Erzbischof Otto (1327 - 1361 im Amt) verkaufte nun also das Judendorf an den Rat der Stadt für 370 Schock Groschen (also 22.200 Groschen = 1.110 Rheinische Gulden). Damit erwirbt die Stadt die weltliche Gerichtsbarkeit über die Juden und das Recht, von ihnen Steuern, Zinsen und Pachten einzunehmen.

Um diesen Verkauf rechtmäßig durchzuführen, erschien Erzbischof Otto am 30. Juni Ao. 1352 persönlich vor dem hallischen Berggericht am Roland und ließ dem Rat der Stadt das Eigentum des Judendorfes auf. Dies ist in den Schöppenbüchern verzeichnet.

Weil das Judendorf seit 1314 dem Kloster zum Neuen Werk gehörte, sprach auch Heinrich Boydewin, der Propst des Klosters, vor und verzichtete auf sämtliche Rechte.

Weiter steht in den Schöppenbüchern geschrieben, dass die Juden selbst dem Gericht beiwohnten und dem Rat der Stadt Halle ihre Häuser und Höfe überlassen haben.

Von dieser Zeit an haben die Juden für ihre Wohnhäuser einen jährlichen Zins entrichten müssen. Die Synagoge, die auch als Schule diente, wurde ihnen für einen jährlichen Zins in Höhe von 12 Rheinischen Gulden vermietet.

Dienstag, 17. Juni 2014

17. Juni Ao. 1194

Pabsts Coelestini III. Confirmation aller Privilegien des Closters zum Neuen Werck.



Das Kloster zum Neuen Werk wurde von Erzbischof Adelgotus im Jahre 1116 gestiftet und mit Mönchen des Augustiner-Ordens besetzt. Es wurde auf einem Felsen über der Saale zwischen der Stadt Halle und der Burg Giebichenstein erbaut, nachdem Erzbischof Adelgotus bei abendlichem Ritt die Erscheinung einer glühenden Egge an eben dieser Stelle hatte.
Im Laufe der Jahrhunderte gewann das Kloster großen Einfluss um Halle und gelangte durch Schenkungen und Käufe zu großem Reichtum. Seine Einkünfte sollen denen einer guten Grafschaft des Heiligen Römischen Reiches entsprochen haben.

Im Jahre 1530 wurde das Kloster von Kardinal Albrecht abgebrochen. Die Steine wurden unter anderem zum Bau des Neuen Gebäudes (heute Neue Residenz) verwendet. Auch Hans von Schönitz, der Bau- und Schatzmeister des Kardinals, verwendete Steine des Klosters für sein Haus zum Kühlen Brunnen.

Am 17. Juni Ao. 1194 bestätigt Papst Coelestin III. die Privilegien und Güter des Klosters.

Hier sind folgende Privilegien zu erwähnen:

Der Propst des Klosters zum Neuen Werk wird von Konvent in freier Wahl bestimmt. Der Erzbischof hat hier kein Mitspracherecht.

Gleichzeitig mit seinem Klosteramt ist der Propst der jeweils amtierende Erzdiakon des Banni Hallensi (des hallischen Kirchensprengels), welches sich zwischen Saale, Elster und Fuhne erstreckte und vier Synodal-Sitze umfasste: Halle, Brachstedt, Zörbig und Gollma (heute Ortsteil von Landsberg). Als Erzdiakon besaß er Sitz und Stimme auf den Provinz-Synoden und Landtagen des Erzbistums Magdeburg. Außerdem hatte der Propst die geistliche Gerichtsbarkeit über den Kirchensprengel und daher einen eigenen Gerichtsdiener. Ohne seine Einwilligung durfte im gesamten Kirchensprengel keine Kapelle neu errichtet werden. Dem Erzdiakon oblag darüber hinaus die Aufsicht über die Pfarrkirchen im Sprengel.

Als Vogt des Klosters wurde der Burggraf der Stadt Magdeburg bestimmt.

Dem Kloster durfte kein Mönch eines anderen Ordens aufgezwungen werden.

Die Ordensbrüder durften sich ihr Begräbnis im Kloster wählen.

Der Erzbischof musste dem Kloster den Chrisam (Salböl) unentgeltlich zur Verfügung stellen und ebenso Kirchen und Altäre weihen, ohne Vergütung zu verlangen.

Wenn das Land im Interdikt (Untersagung aller gottesdienstlicher Handlungen) lag, durfte im Kloster der Gottesdienst mit leiser Stimme gehalten und die heilige Messe durfte still gesungen werden.

Das Kloster hatte das Schulrecht über die Stadt Halle, so dass die Einwohner der Stadt ihre Kinder in das Kloster zur Schule schicken mussten.

Mit dem vorliegenden Dokument werden weiterhin alle Güter des Klosters bestätigt, unter anderem das Dorf Rugoch bei Calbe, eine Mühlstelle zu Oberwitz bei Alsleben, ein Weinberg bei Trotha, 1 Hufe Landes zu Wörmlitz, eine Mühle und Insel im Osterland (Thüringen), ein Steinbruch bei Giebichenstein, 4 Pfannen aus dem Deutschen Brunnen und 100 Hufen im Wald zu Schweinitz bei Jüterbog.

Donnerstag, 29. Mai 2014

29. Mai Ao. 1231

Probsts Popponis zum Neuen Werck Abtretung der Pfarr-Kirche zu St. Georg zu Glauche an das neuangelegte Jungfrauen-Closter Cistercienser-Ordens.



Das Zisterzienser-Nonnen-Kloster Marienkammer ist schon von Erzbischof Wichmann (1152 - 1192 im Amt) geplant worden, jedoch erst Erzbischof Albrecht I. hat das Kloster im Jahre 1231 gestiftet und auf dem Platz des Rittersitzes Volrad erbauen lassen.

Das Nonnenkloster existierte bis 1570, als es im Zuge der Reformation an den Rat der Stadt Halle übergeben wurde und das Hospital St. Cyriaci dorthin verlegt wurde.

Die zugehörige Pfarrkirche St. Georg zu Glaucha hatte der Erzbischof vom Kloster zum Neuen Werk durch Tausch erhalten.
Diese Abtretung folgt einer Vereinbarung mit dem Kloster, das ebenfalls in 1231 einen Tausch-Kontrakt mit Erzbischof Albrecht I. schloss, indem er das Juris Patronatus (Kirchenpatronat) zu Marck Werben (heute Ortsteil von Weißenfels, Burgenlandkreis, Sachsen-Anhalt) an das Kloster zum Neuen Werk abtrat.

Das Kirchenpatronat (Juris Patronatus) beinhaltete üblicherweise die Pflicht des Patrons, die Kirche(n) instandzuhalten und das Recht, neue Pfarrer vorzuschlagen bzw. ein Veto gegen bestimmte Personalien einzulegen. Die Ernennung der Amtsinhaber blieb jedoch immer noch dem Landesherrn (in diesem Fall dem Erzbischof) überlassen.
Der Patron hatte meist auch für die Versorgung der Pfarrer aufzukommen.
Zusätzlich war mit dem Kirchenpatronat ein persönlicher Sitzplatz und das Begräbnisrecht in der jeweiligen Kirche verbunden, auch wenn dieses Privileg im vorliegenden Fall keine Rolle gespielt haben dürfte.

Montag, 12. Mai 2014

12. Mai Ao. 1258

Revers des Raths zu Halle dem Closter zum Neuenwerck wegen der Reparatur des Mühl-Dammes der Closter-Mühle zu Glauche ertheilet.



Dicht bei dem Nonnenkloster St. Georg, auch Marienkammer genannt, hat sich in alten Zeiten eine Wassermühle befunden, die den Herren von Hausen gehört hat. Im Jahre 1236 ist diese Mühle an das Kloster zum Neuen Werk verkauft worden.

Als im Jahre 1258 Streit zwischen der Stadt Halle und dem Kloster wegen eben dieser Mühle entstand, verpflichtete sich der Rat der Stadt dem Kloster gegenüber zur Reparatur des Mühldammes oder zum Schadenersatz.

Sicher gab es auch in der Folgezeit Schwierigkeiten mit der Mühle an diesem Ort, so dass das Kloster dann die Neumühle am Mühlgraben erbauen ließ. Wir wissen von ihr seit 1283, als das Prediger-Kloster St. Paul den Platz zur Neumühle an das Kloster zum Neuen Werk abgetreten hat.

Dennoch wurde die Mühle unter St. Georg noch lange Zeit weiter genutzt, bis sich ihr Betrieb tatsächlich nicht mehr gelohnt hat und sie weggerissen worden ist.

Freitag, 9. Mai 2014

09. Mai Ao. 1535

Cardinals Alberti Uebereignung einiger geistlichen Lehne zu Besold- und Erhaltung der Pfarrer und Schulmeister bey denen 2 Pfarrkirchen B. Mariae Virginis und S. Ulrici.



Ursprünglich war die Stadt in 4 Viertel eingeteilt und hatte in jedem Viertel eine zugehörige Pfarrkirche. Dies waren die Kirchen St. Gertrude, St. Maria, St. Ulrich und St. Moritz.
Bis auf die Moritzkirche, die vom Moritzkloster umgeben war, gehörten alle anderen Pfarrkirchen dem Kloster zum Neuen Werk und sowohl die Pfarrer als auch die Schulmeister wurden, obwohl sie keine Klosterbrüder waren, vom Kloster versorgt.

Als Kardinal Albrecht im Jahre 1530 das Kloster zum Neuen Werk eingezogen hatte, um sein Neues Stift bauen und versorgen zu können, musste natürlich anderweitig für die Pfarrer und Schulmeister gesorgt werden.

So nahm Kardinal Albrecht die Pfarrer und Schulmeister der Marienkirche (die gerade mit der St. Gertruden-Kirche zusammengebaut wurde) und die Ulrichkirche mit in sein Chorherren-Stift auf und garantierte ihnen ein Einkommen. Sie waren jedoch nicht verpflichtet, im Stift zu leben.

Dieser Zustand hielt ohnehin nicht lange an, weil die Reformation ihren Siegeszug antrat und bald darauf der katholische Gottesdienst abgeschafft wurde.

Donnerstag, 8. Mai 2014

08. Mai Ao. 1314

Der Rath zu Halle vertauscht einen Theil der Kohlwiese an das Closter zum Neuen Werck, gegen einen Schuscharn an der Marien-Kirche.



Das Kloster zum Neuen Werk wurde von Erzbischof Adelgotus im Jahre 1116 gestiftet und mit Mönchen des Augustiner-Ordens besetzt. Es wurde auf einem Felsen über der Saale zwischen der Stadt Halle und der Burg Giebichenstein erbaut, nachdem Erzbischof Adelgotus bei abendlichem Ritt die Erscheinung einer glühenden Egge an eben dieser Stelle hatte.
Im Laufe der Jahrhunderte gewann das Kloster großen Einfluss um Halle und gelangte durch Schenkungen und Käufe zu großem Reichtum. Seine Einkünfte sollen denen einer guten Grafschaft des Heiligen Römischen Reiches entsprochen haben.

Im Jahre 1530 wurde das Kloster von Kardinal Albrecht abgebrochen. Die Steine wurden unter anderem zum Bau des Neuen Gebäudes (heute Neue Residenz) verwendet. Auch Hans von Schönitz, der Bau- und Schatzmeister des Kardinals, verwendete Steine des Klosters für sein Haus zum Kühlen Brunnen.

Hier übergibt der Rat der Stadt Halle einen Teil der Kohlwiese, unterhalb des Klosters gelegen, an das Koster zum Neuen Werk und erhält dafür einen Schuhscharn an der Marienkirche.

Ein Scharn oder Scharren war ein Marktstand, der sich meist in einer Markthalle befand. An diesen Ständen wurde eine bestimmte Sorte Waren angeboten; hier also Schuhe.

Montag, 28. April 2014

28. April Ao. 1528

Des Convents des Closters zum Neuen Werck Uebergebung des Closters und dessen gantzen Einkommens, an den Ertzbischoff zu Magdeburg, Cardinal Albertum, bis auf Päbstliche Confirmation.





Das Kloster zum Neuen Werk wurde von Erzbischof Adelgotus im Jahre 1116 gestiftet und mit Mönchen des Augustiner-Ordens besetzt. Es wurde auf einem Felsen über der Saale zwischen der Stadt Halle und der Burg Giebichenstein erbaut, nachdem Erzbischof Adelgotus bei abendlichem Ritt die Erscheinung einer glühenden Egge an eben dieser Stelle hatte.
Im Laufe der Jahrhunderte gewann das Kloster großen Einfluss um Halle und gelangte durch Schenkungen und Käufe zu großem Reichtum. Seine Einkünfte sollen denen einer guten Grafschaft des Heiligen Römischen Reiches entsprochen haben.

Viele der Augustinermönche verließen während der Reformation das Kloster und wurden teilweise weltlich und begaben sich in den Ehestand.
Der letzte Propst des Klosters zum Neuen Werk, Simon Greyl, war ein Günstling Kardinal Albrechts und übernahm sein Amt im Jahre 1523. Er war aber nicht im Stande, das Kloster in guter Verfassung zu halten und überließ daher im Jahre 1525 erst die 3 Pfarren zu Halle und das Erzdiakonat des hallischen Kirchensprengels dem Erzbischof Kardinal Albrecht.

Am 28. April Ao. 1528 dann erfolgte die Übergabe des gesamten Klosters samt all seiner Güter und Einkünfte an Kardinal Albrecht. Der Propst und der gesamte Konvent stellten jedoch die Bedingung, dass sie mit Nahrung und Kleidung versorgt werden sollten. Dies gestand Kardinal Albrecht auch gerne zu und wollte den Mönchen die Hälfte ihrer bisherigen Güter zum Unterhalt geben und sie in das schon verlassene Serviten-Kloster in der Galgstraße setzen.

Nachdem sie aber in dieses Kloster nicht ziehen wollten und im Jahre 1529 viele der Mönche an der Pest gestorben waren, so dass nur noch 4 Mönche neben dem Propst übrig blieben, wurden sie 1530 in dem von Kardinal Albrecht eingerichteten Neuen Stift aufgenommen. Die Güter und Einkünfte des Klosters zum Neuen Werk wurden dem Neuen Stift mit Einwilligung des Papstes, Kaisers und des Magdeburger Domkapitels zugeschlagen.

Freitag, 25. April 2014

25. April Ao. 1511

Kauffbrieff, vermöge dessen der Land-Commenthur der Balley Thüringen, Heinrich von Kranenwinckel mit Consens des Hochmeisters  des teutschen Ritter-Ordens, alle Güter des teutschen Hauses und Capelle zu St Cunigund vor Halle an das Closter zum Neuen Werck verkaufft.



Die Komturei St. Cunigund des Deutschen Ritterordens neben der Hohen Brücke (heutige Salinehalbinsel, Jungfernwiese), im Jahre 1200 gegründet, erwarb sich im Laufe der Zeit zahlreiche Güter und vermehrte so ihren Reichtum. Das rief natürlich Neider auf den Plan.

So wurde den Ordensbrüdern schon frühzeitig ein sittenloser Lebenswandel nachgesagt, zumal sich ganz in der Nähe einige Gasthäuser befanden, in denen Zechbrüder und liederliche Weibspersonen verkehrten. Kurzum: es gab beständig Streit.
Zusätzlich waren die hallischen Güter der Komturei immer wieder von Hochwassern betroffen und warfen so sehr wenig Nutzen ab, verursachten im Gegenteil noch erhebliche Kosten.
Nicht zuletzt gab es immer wieder Streitfälle mit dem Kloster zum Neuen Werk, weil die Güter der Komturei und des Kloster ziemlich miteinander verflochten waren. Schon im Jahre 1238 (siehe meinen Eintrag vom 27. Oktober) mussten sich die Ordensbrüder mit dem Kloster vergleichen, weil das Kloster häufig den Fluss staute, um die Mühle zu Gimritz zu betreiben, wodurch der Komturei Wasserschaden entstand.

Die Situation war für den Deutschen Ritterorden also keineswegs ideal.
Nun hatte im Jahre 1507 Herzog Georg zu Sachsen der Ballei (Provinz) des Deutschen Ritterordens in Thüringen den Ort Liesten (Lehesten bei Jena) zu Lehen verkauft. Worauf der Landkomtur der Ballei Thüringen Verhandlungen mit dem Rat der Stadt Halle über den Verkauf der Güter der Komturei St. Cunigund aufnahm.
Hier erhob jedoch der Probst des Klosters zum Neuen Werk Einspruch und machte sein Vorkaufsrecht als Erzdiakon des hallischen Kirchensprengels geltend. Er wollte es nicht leiden, dass geistliche Güter in weltliche Hände fielen.
Letztlich erwarb die Stadt Halle das Gelände der Komturei auf der Salinehalbinsel und musste die Gebäude niederreißen.

Alle anderen Güter der hallischen Komturei des Deutschen Ritterordens fielen dem Kloster zum Neuen Werk zu.
Im Kaufbrief sind sämtliche Güter und Einnahmen aufgeführt, die an das Kloster gehen. Der Orden behält sich nur das Kirchlehen in Podelwitz und 4 Lehnsmänner mit ihren Lehen und Zinsen vor: Herrn Plawsig in Podelwitz, die Herren Sack und Crayn in Beuchlitz und Herrn Bosse in Benkendorf.

Das Kloster zum Neuen Werk hat dem Deutschen Ritterorden 3.650 Rheinische Gulden für die Besitzungen gezahlt. Dies wird im Kaufbrief bestätigt.

Samstag, 19. April 2014

19. April Ao. 1540

Des Neuen Stiffts zu Halle Ueberlassung des Vorwergs Gimritz an den Rath zu Halle gegen einen jährlichen Erbzinß, ingleichen erblicher Verkauff des Stiffts Lehen und Zinsen an den Bürgerhäusern.



Das Vorwerk Gimritz (in alter Zeit Gumniste genannt), auf der Südspitze der Peißnitz-Insel gelegen und mit allerhand Gütern ausgestattet, wurde ehemals vom Kloster zum Neuen Werk erbaut und existierte vermutlich schon vor 1238. In diesem Jahr ist es im Zusammenhang mit einem Streit zwischen dem Kloster und dem Deutschen Ritterorden erwähnt worden.

Im Vorwerk Gimritz ist über mehrere Jahrhunderte Schafzucht betrieben worden, zeitweise sollen hier um 1.000 Tiere gestanden haben.

Als Kardinal Albrecht zur Erbauung seines Neuen Stiftes unter anderem das Kloster zum Neuen Werk und dessen Güter einzog, wurde auch das Vorwerk Gimritz dem Neuen Stift zugeschlagen.

Das Neue Stift übereignet das Vorwerk Gimritz an den Rat der Stadt Halle und stellt folgende Bedingungen:

  • Dem Rat der Stadt Halle wird das gesamte Vorwerk mit seinen Zubehörungen verkauft, ausgenommen einer Wiese in der Aue (auch Lucke genannt, etwa das Gebiet zwischen der heutigen Luisenstraße, Johann-Andreas-Segner-Straße und Adam-Kuckhoff-Straße hinter dem Steintor), die sich das Neue Stift vorbehält.

  • Der Rat der Stadt soll das Gut nach eigenem Bedarf bewirtschaften und bebauen, darf aber keine Festung oder steinerne Gebäude ohne Genehmigung des Stifts errichten.

  • Weiterhin hat der Rat einen Wagendienst zum Überfahren der Insel vorzuhalten und bei Bedarf zur Verfügung zu stellen.

  • Es sollen nicht mehr als 1.000 Schafe gehalten werden.

  • Missetäter sollen zwar auf dem Vorwerk gefangen genommen werden, müssen aber anderntags auf dem Amt Giebichenstein abgeliefert werden, wo über das jeweils zuständige Gericht entschieden wird.

  • Jedes Jahr am Martinstag (11. November) ist der Erbzins in Höhe von 150 Gulden zu zahlen.

  • Zusätzlich ist jedes Jahr der Betrag von 60 Gulden anstelle der ursprünglich vereinbarten 12 Mastschweine (siehe Eintrag vom 22. Januar Ao. 1538) für die Nutzung der Neumühle zu entrichten. Auch auf die unentgeltlichen Mehl- und Malzlieferungen weist das Neue Stift hin.

  • Eine ganze Reihe Bürgerhäuser wird dem Rat zu Lehen gegeben und wird mit einer einmaligen Zahlung von 1.000 Talern und einem jährlichen Zins in Höhe von 72 Gulden 19 Groschen abgegolten.

  • Letztlich werden die zur Errichtung der Stiftskirche (Dom) versprochenen Mittel in Höhe von jährlich 340 Gulden eingefordert.

Fast ein Jahr später, am 19. Februar Ao. 1541, bestätigt Kardinal Albrecht nochmals diesen Vertrag. Für die Bürgerhäuser wird nun nur noch ein jährlicher Zins in Höhe von 72 Gulden 10 Groschen verlangt.

Und ein weiteres Mal wird die Vereinbarung vom Dom-Kapitel zu Magdeburg am 04. Juli Ao. 1592 bekräftigt. Nun beträgt der Erbzins für die Bürgerhäuser "nur" noch 72 Gulden 9 Groschen.

Samstag, 12. April 2014

12. April Ao. 1532

Cardinal Albrechts Bewilligung und Nachlassung dem neuen Stifft zu Halle, daß es eine neue Schäfferey zu Potenitz aufrichten möge.



Das Vorwerk Gimritz, auf der Südspitze der Peißnitz-Insel gelegen und mit allerhand Gütern ausgestattet, wurde ehemals vom Kloster zum Neuen Werk erbaut und existierte vermutlich schon vor 1238. In diesem Jahr ist es im Zusammenhang mit einem Streit zwischen dem Kloster und dem Deutschen Ritterorden erwähnt worden.

Im Vorwerk Gimritz ist über mehrere Jahrhunderte Schafzucht betrieben worden, zeitweise sollen hier um 1.000 Tiere gestanden haben.

Als Kardinal Albrecht zur Erbauung seines Neuen Stiftes unter anderem das Kloster zum Neuen Werk und dessen Güter einzog, wurde auch das Vorwerk Gimritz dem Neuen Stift zugeschlagen.

Nun war die Schafzucht auf dem Vorwerk Gimritz wohl nicht so bequem wie gedacht und die Oberen der Stiftskirche haben Kardinal Albrecht gebeten, ihnen die Schafzucht auf der Oberen Peißnitz zu gestatten.
Im Gegenzug übereignen sie dem Kardinal ihr Lehen am Holz im Amt Friedeburg am Stendalischen Holz, dazu den Platz, auf dem das Kloster zum Neuen Werk gestanden hatte, mitsamt der Kohlwiese, dem Werder und dem Weinberg unterhalb des ehemaligen Klosters.
Kardinal Albrecht gibt der Bitte bereitwillig nach.