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Dienstag, 26. August 2014

26. August Ao. 1550

Revers des Raths zu Halle, wegen des ausgehängten Korbes an der Stadt-Mauer vor dem Moritz-Pförtlein, zu Bestraffung der Feld- und Garten-Diebe.



In jenen Zeiten ist es immer wieder vorgekommen, dass sich "leichtfertige" Leute an den Gärten, Äckern, Weinbergen und Wiesen in und um Halle gütlich getan haben und somit den Besitzern Schaden zufügten.

Um diesen Vorkommnissen Einhalt zu gebieten, hatten der Rat der Stadt Halle und das Amt Giebichenstein beschlossen, vor der Moritzpforte nach Glaucha hin einen an einem Schwengel befestigten Korb aufzurichten. Feld- und Gartendiebe sollten zur Strafe da hinein gesetzt und durch Schwingen des Korbes in den Stadtgraben, der nun Korbteich genannt wurde, ausgeschüttet werden.
Um der Diebe habhaft zu werden, setzen der Rat der Stadt und das Amt Giebichenstein je einen Wächter ein.

In der Bestätigung des Rates der Stadt vom 26. August Ao. 1550 steht ausdrücklich geschrieben, dass dies der einzige Eingriff in die Gerechtsame des Amtes Giebichenstein sein soll und einzig zu dem genannten Zweck.
Diese Zusicherung war nötig, weil der Wächter, den die Stadt einsetzte, auch außerhalb der hallischen Stadtmauer tätig war und dort ja das Amt Giebichenstein in erzbischöflichem Auftrag die Jurisdiktion hatte. Außerdem befand sich der Korb zur Bestrafung der Delinquenten schon außerhalb der Stadt Halle auf dem Gebiet der giebichensteinischen Gerichtsbarkeit.

Übrigens ist der Korbteich im Jahre 1710 auf Befehl König Friedrichs I. in Preußen zugeschüttet worden, damit man einen besseren Zugang von der Stadt Halle nach Glaucha hätte. Gleichzeitig wurde die Moritzpforte abgerissen und statt ihrer ein neues Tor gebaut.
In dieser Zeit wurde der Korb am Ufer des Saalearms Körbersaale errichtet und war durch die Körberpforte zugänglich. Die Körberpforte befand sich in der Stadtmauer etwa auf der Höhe des heutigen Göbelbrunnens, der den Hallmarkt ziert.
Von der Körbersaale sehen wir heute nichts mehr, weil der Saalearm in den Jahren 1893/ 94 mit einer Straße (heutiger Hallorenring) überbaut wurde und dort heute nur noch der Verkehr fließt. Unter der Straße befindet sich ein erst kürzlich sanierter Kanal, der bei Regen als Ablaufkanal dient.

Das Körben als Strafe für Diebe hatte sich irgendwann überlebt. Danach wurde der Korb noch von den Halloren genutzt, um bei Volksfesten vorlaute Burschen zur Belustigung der Umstehenden zu "kärwen".

Mittwoch, 4. Juni 2014

04. Juni Ao. 1681

Erb-Huldigung Sr. Churfürstlichen Durchlaucht Churfürst Friedrich Wilhelms zu Brandenburg, als ersten Hertzogs zu Magdeburg, von denen Land-Ständen des Hertzogthums und der Stadt Halle eingenommen.



In den Friedensverhandlungen zu Ende des Dreißigjährigen Krieges war unter anderem das Erzbistum Magdeburg dem Herzogtum Brandenburg-Preußen zugeschlagen worden. Dafür hatte das Fürstenhaus Brandenburg gemäß dem Osnabrücker Friedensvertrag auf Vorpommern zu verzichten.
Es wurde allerdings zur Bedingung gemacht, dass das Erzbistum erst dann dem Herzogtum angegliedert wird, wenn der damalige Administrator des Erzstifts, Herzog August von Sachsen-Weißenfels, sein Amt abgibt. Herzog August von Sachsen-Weißenfels verstarb am 04. Juni Ao. 1680 und ebnete so die Sekularisierung des Herzogtums Magdeburg.

Der erste Landesherr des Herzogtums war Friedrich Wilhelm von Brandenburg. Eigentlich war es vorgesehen, die Erbland-Huldigung in den neuen Gebieten im Oktober des Jahres 1680 einzunehmen. Doch weil in verschiedenen Orten zu der Zeit die Pest grassierte, verschob man das Vorhaben auf das folgende Jahr.

Nachdem er zuerst am 30. Mai Ao. 1681 in Magdeburg, dem Sitz des bisherigen Erzbistums, die Erbhuldigung der Stände und der Stadt eingenommen hatte, zog Herzog Friedrich Wilhelm nun mit seinem Gefolge gen Halle und hielt hier am 02. Juni Ao. 1681 Einzug.
Am frühen Morgen diesen Tages von Wettin kommend, wo er im Winckelschen Hause übernachtet hatte, reiste er über Trotha, nahm dort das Mittagsmahl ein und wurde von einer Abordnung der Stadt - die Ratsmänner gingen mit entblößten Häuptern -, dem Zug der Halloren und allerhand Rittern und Adligen begrüßt. Die ganze Entourage bewegte sich dann auf Halle zu und wurde vor dem Oberen Galgtor vom regierenden Ratsmeister (Bürgermeister) Dr. Friedrich Ernst Knorre bewillkommnet. Dem Herzog Friedrich Wilhelm wurden die Schlüssel zu den Stadttoren als Zeichen der Demut überreicht, die er dem Rat wieder zurückgab zu den treuen Händen, in denen sie bisher gelegen. Daraufhin ging der Zug durch das Galgtor und die festlich geschmückte Galgstraße (heute Leipziger Straße) bis zum Markt, wo der Herzog von der Bürgerschaft, Soldaten des Schöningischen Regiments, der Pfännerschaft und Ratspersonen in Empfang genommen und weiter bis zur Residenz geleitet wurde.

Am 04. Juni - genau ein Jahr nach dem Tod des Administrators Herzog Augusts - fand frühmorgens im Dom und allen anderen Stadtkirchen die Huldigungs-Predigt statt. Danach zog der Herzog mit seinem Gefolge und begleitet von Ratsherren vom Dom zum Marktplatz und stieg hier um 11 Uhr ab.
Der Älteste der Halloren führte nach altem Brauch mit dem Leibhengst des Herzogs den Ritt um die 4 Salzbrunnen (Bornritt) durch und Herzog Friedrich Wilhelm löste danach sein Pferd wieder aus, indem er den Halloren zwei vergoldete Becher im Wert von 50 Reichstalern mit 50 Reichstalern Inhalt übergab.
Der preußische Geheimrat und Kanzler Friedrich von Jena (Bruder von Gottfried von Jena, dem Gründer des Freien Weltlichen Jenaischen Fräuleinstifts) hielt eine Rede an die ganze Versammlung, worauf der Kurfürstliche Hofrat und Geheime Kammersekretär Paul Fuchs den Huldigungseid vorlas und die versammelte Menge den Eid nachsprach.
In der Folge erging ein Grußwort der Stadt an den Herzog, vorgetragen vom Stadtsyndikus Bieck, bevor ausgedehnte Feierlichkeiten ihren Lauf nahmen.

In den folgenden Tagen besuchte der Herzog den Dom, nahm Geschenke von Abgeordneten der Magdeburger Landstände entgegen und besichtigte die Salzbrunnen, bevor er am 08. Juni Halle durch das Ulrichstor verließ und nach Alsleben und weiter nach Pyrmont zog.

Mittwoch, 21. Mai 2014

21. Mai Ao. 1689

Churfürst Friedrichs des Dritten zu Brandenburg Churfürstlicher Durchlaucht Einzug und eingenommene Huldigung von denen Ständen des Hertzogthums Magdeburg, zu Halle.



Nach dem Ende des Dreißigjährigen Krieges 1648 wurde das Erzbistum Magdeburg dem Herzogtum Brandenburg-Preußen zugeschlagen. Es wurde allerdings zur Bedingung gemacht, dass das Erzbistum erst dann dem Herzogtum angegliedert wird, wenn der damalige Administrator des Erzstifts, Herzog August von Sachsen-Weißenfels, sein Amt abgibt. Herzog August von Sachsen-Weißenfels verstarb am 04. Juni Ao. 1680 und ebnete so die Sekularisierung des Herzogtums Magdeburg.

Der erste Landesherr des Herzogtums war Friedrich Wilhelm von Brandenburg. Nach seinem Tod wurde sein Sohn Friedrich III. im Jahre 1688 als Kurfürst inthronisiert. Dieser nannte sich nach seiner Selbstkrönung im Jahre 1701 Friedrich I. in Preußen.

Kurfürst Friedrich III. zog am 18. Mai 1689, dem Vorabend des Pfingstfestes, in die Stadt Halle ein.
Am Pfingstdienstag, dem 21. Mai 1689 nahm er als Landesherr die Huldigung der Stände entgegen. An diesem Tag fand auch der traditionelle Bornritt der Halloren statt.
Danach verlas Geheimsekretär Budendach den Huldigungseid, der von dem versammelten Volk nachgesprochen wurde.
Der Kurfürst und sein Gefolge verließen Halle am Donnerstag, dem 23. Mai 1689 wieder und zogen weiter nach Cleve.

Donnerstag, 2. Januar 2014

02. Januar Ao. 1565

Ertzbischoff Sigismundi Privilegium, denen Schöppen zu Halle ertheilet, daß sie aller bürgerlichen Aemter im Rathstuhl und Thal befreyet seyn sollen.



Erzbischof Sigismund (der letzte vom Papst bestätigte Erzbischof von Magdeburg) erneuert mit seinem Brief das Privileg für die Mitglieder des Schöppenstuhls zu Halle, von anderen bürgerlichen Ämtern verschont zu bleiben, damit sie sich ganz ihren Pflichten als Schöffen widmen können.

Außerdem waren die Schöppen seit altersher von der Bürgerwache befreit und brauchten auch das Wächter- und Grabengeld nicht zahlen.
Während der Bauernaufstände 1524 und 1525 hatte sich jedoch Streit mit dem Rat der Stadt ergeben, weil auch die Schöppen aufgefordert worden waren, auf den Stadttoren und der Stadtmauer Wache zu stehen. So erklärt sich die Bedeutung dieser Befreiung von bürgerlichen Ämtern.

Der Schöppenstuhl war ein Kollegium aus Adligen (später Rechtsgelehrten), welches für Rechtsberatung zuständig war und Urteile über Rechtsfälle und Streitfragen fällte.
Das Wort "Schöppe" bzw. Schöffe rührt vermutlich von dem alten deutschen Wort "scepeno" her, welches "Richter" bedeutete. Es sind durchaus auch andere Ableitungen zu finden, die aber in dieselbe Bedeutung münden.
Ohne Schöppen als Beisitzer durfte kein Prozess geführt werden. Auch Besitzerwechsel für Ländereien oder andere Immobilien durften ohne Schöppen nicht vollzogen werden.

Bis ins 15. Jh. wurden nur Adlige zu Schöppen ernannt, weil sie die Einzigen waren, die entsprechende Bildung in Klosterschulen genossen hatten und des deutschen Rechts mächtig waren. Als dann Universitäten entstanden und römisches Recht lehrten und sich das römische Recht in Deutschland durchsetzte, durften nur noch Rechtsgelehrte zu Schöppen bestellt werden.

Der Schöppenstuhl in Halle bestand nachweislich seit 1266 aus 11 Personen, seit Anfang des 16. Jh. aus 8 Personen und wurde auf königlichen Befehl im Jahre 1749 auf 6 Personen festgelegt.

Der Schöppenstuhl trat zweimal in der Woche, dienstags und freitags um 14:00 Uhr im Schöppenhaus am Markt, an der Ecke des Trödels, zusammen und beriet die vorhandenen Rechtsfragen. Durch Abstimmung wurden die Urteile erzielt und von den Referenten später schriftlich ausgearbeitet.

Bis zum Jahre 1584 unterschrieben die Schöppen zu Halle mit "Schöppen des Gerichts auf dem Berge vor dem Rolande zu Halle". - Diese Bezeichnung rührte daher, dass sich vor der Ratswaage auf dem Markt ein kleiner Hügel (oder Berg) befand, auf dem der Roland als Zeichen der städtischen Gerichtsbarkeit stand. Dort wurden die Prozesse abgehalten, bis der Roland an den Roten Turm versetzt wurde.
Aus diesem Umstand leitet sich auch der Begriff "Berggericht" für die bürgerliche Gerichtsbarkeit ab, der das Thalgericht als Gerichtsbarkeit der Halloren gegenüberstand.

Die Schöppen bekamen kein festes Gehalt, sondern wurden aus den Gebühren (Sporteln) entlohnt, die von den Bürgern für gerichtliche und Amtshandlungen zu leisten waren. Die Einnahmen eines Monats wurden zu gleichen Teilen an die Schöppen ausgezahlt. Der Vorsitzende der Schöppen erhielt außerdem für jedes Urteil einen sogenannten Siegel-Groschen.