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Freitag, 1. August 2014

01. August Ao. 1459

Des Kayserlichen Cammer-Gerichts Procuratoris Fiscalis Mandatum poenale cum eventuali citatione an den Rath zu Halle, wegen Vertreibung der Juden.



Schon seit langer Zeit, verbrieft jedoch seit 965, lebten in Halle Juden im sogenannten Judendorf. Dieses Dorf lag zwischen dem Ulrichstor bis zum Mühlgraben hinunter und im Norden bis zur Fleischergasse (heute Fleischerstraße) der Vorstadt Neumarkt teils innerhalb und teils außerhalb der (noch einfach aufgeführten) Stadtmauer.
Die Synagoge bzw. Juden-Schule (jüdische Gotteshäuser sind noch heute oft auch Lehrhäuser) stand auf dem Platz neben der alten Ulrichskirche, auf dem später die Reitbahn errichtet wurde.

In Abhängigkeit von den Erzbischöfen, von denen sie mitunter Schutzbriefe erhielten, gehörten die Juden nicht wirklich zu den Bürgern der Stadt Halle. Im Zweifelsfall wurde die Zuständigkeit für die Juden vom Rat der Stadt an das Erzbistum und zurück geschoben. So wurden im Laufe der Jahrhunderte die Juden sowohl von den Erzbischöfen geschröpft als auch von den Bürgern der Stadt verfolgt und umgebracht oder vertrieben, wenn die Schuld an einem Unglück ihnen angelastet wurde. Als 1382 die Pest in Deutschland wütete, beschuldigte man die Juden, Brunnen vergiftet zu haben und lynchte diejenigen, die sich nicht retten konnten. Auch in Halle.

Der Kardinal Nikolaus von Kues, zum päbstlichen Legaten in Deutschland ernannt, forderte im Jahre 1452 in Deutschland die sichtbare Kennzeichnung von Juden, damit sie von den Christen zu unterscheiden wären. Zudem wurden ihnen Geldgeschäfte und Wucher bei Androhung des Bannes untersagt.
Infolge dessen zogen auch die hallischen Juden aus der Stadt weg. Ganz ohne Gegenwehr wollten sie allerdings ihre Heimat nicht aufgeben und verklagten daher den Rat der Stadt Halle vor dem Fiskal des Kaisers Friedrichs III..
Der Fiskal war ein hoher Beamter am kaiserlichen Kammergericht, der gemeinhin als öffentlicher Ankläger fungierte.

Dr. Hartung von Cappel, zu der Zeit kaiserlicher Fiskal, führt nun am 01. August Ao. 1459 gegen den Rat der Stadt an, dass die Juden unter kaiserlichem Schutz und Schirm stünden. Deshalb werde es als Schmähung  und Entehrung des Kaisers empfunden, dass die Städter die Häuser der Juden und sogar deren Synagoge beschädigt oder zerstört hätten und die Juden aus der Stadt vertrieben haben.
Als Wiedergutmachung habe der Rat 100 Pfund Goldes zu erlegen oder sich nach Ablauf einer gewissen Frist auf einem Gerichtstag am kaiserlichen Hof zu verantworten.

Der Rat der Stadt Halle wandte sich an Erzbischof Friedrich III., um sich bei Hofe vertreten zu lassen. Erzbischof Friedrich III. versprach dies auch erst, stand dann aber plötzlich nicht mehr zur Verfügung. Also sah sich der Rat genötigt, ein Schriftstück zu verfassen, in dem der Sachverhalt erklärt würde und seinen Syndikus damit nach Wien zu senden.
In dem Brief legt der Rat dar, dass die Juden keineswegs vertrieben worden seien, sondern ohne Zwang fortgezogen seien, weil sie dem Statut des päpstlichen Legaten nicht folgen wollten.
Die Stadt habe die Wohnhäuser der Juden und ihre Synagoge nicht beschädigt oder zerstört, weil diese Häuser in städtischem Besitz gewesen waren und die Juden einen Mietzins dafür gezahlt hätten. Im Gegenteil, die Stadt habe auf den guten Zustand der Bauten geachtet und sie instandgehalten.
Erst nachdem die Juden allesamt fortgezogen seien, habe man die Häuser anderweitig verkauft.
Deshalb bittet der Rat den Kaiser, die Unschuld der Stadt festzustellen und dies auch ihrem Landesherrn, dem Erzbischof Friedrich, mitzuteilen.

Der Syndikus der Stadt Halle trug den Brief zu Wien vor und damit wurde die Sache abgetan. Es kam zu keiner Verhandlung.

Mittwoch, 18. Juni 2014

18. Juni Ao. 1451

Cardinal Nicolai de Cusa Ablaß-Brieff, darinnen er allen denjenigen, so am Frohnleichnams-Tage der Proceßion zu Halle beywohnen werden, 100 Tage Ablaß ertheilet.



Fronleichnam ist eines der kirchlichen Hochfeste, welches sich nicht aus der Bibel ableitet, sondern erst im 13. Jh. in den Kirchenkalender aufgenommen wurde. Es ist das "Fest des heiligsten Leibes und Blutes Christi", das im Jahre 1264 von Papst Urban IV. zu einem Fest der Gesamtkirche erhoben wurde.
Der Termin des Festes richtet sich nach dem Osterfest und fällt jeweils auf den 60. Tag nach dem Ostersonntag, ist also ebenso wie Ostern ein beweglicher Feiertag.
Fronleichnam wird mit der Heiligen Messe begangen, der eine prächtige Prozession folgt.

Kardinal Nicolai de Cusa (1401 - 1464), der von Papst Nikolaus V. als päpstlicher Legat nach Deutschland gesandt wurde, sorgte ab 1450 dafür, dass sich die Fronleichnamsfeier ausbreitete. Zusätzlich berief er ein Konzil in Magdeburg ein, auf dem er die Reformation der Geistlichen und Klöster binnen Jahresfrist forderte.

Insbesondere in Magdeburg gab es Widerstand gegen die Reformation der Klöster und dieses Fest vonseiten der Bettelorden. Deshalb verteilte Kardinal de Cusa recht großzügig Ablassbriefe, um der Bevölkerung das Fronleichnamsfest schmackhaft zu machen.

So gewährte er am 18. Juni Ao. 1451 für Halle jedem Einwohner 100 Tage Ablass, so er an der örtlichen Fronleichnams-Prozession teilnehmen würde.