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Sonntag, 3. August 2014

03. August Ao. 1630

Des Administratoris zu Magdeburg, Marggraff Christian Wilhelms Patent, darinnen er denen Vasallen und Unterthanen seine Wiederkunft notificiret, und sie, ihme zu Vertreibung der Feinde beyzustehen ermahnet.



Wir befinden uns mitten im Dreißigjährigen Krieg.
Die Kaiserlichen hatten große Erfolge im Kampf gegen die Protestanten errungen und das Reich zum großen Teil wieder unter ihre Kontrolle gebracht. In dieser Situation wurden protestantische Landesherren einfach für abgesetzt erklärt und kaisertreue Statthalter eingesetzt.

Für das Erzstift Magdeburg sollte der kaiserliche Prinz, Erzherzog Leopold Wilhelm, zum Erzbischof ernannt werden. Da dieser jedoch erst 16 Jahre alt war, wurden der Dompropst zu Mainz, Freiherr Johann Reinhard von Metternich und Reichshofrat Hammerl kommissarisch eingesetzt und nahmen die Huldigung der Städte im Erzstift ein.
Die evangelischen Domherren wurden gegen katholische ausgetauscht und Graf Wolf zu Mansfeld als Statthalter des Erzbischofs in Magdeburg bestellt.

Der Administrator des Erzstifts Magdeburg, Christian Wilhelm, hatte sich schon seit 1629 in Schweden aufgehalten und war nun mit dem König Gustav II. Adolf von Schweden wieder nach Deutschland gekommen. In Magdeburg traf er sich heimlich mit Mitgliedern des Stadtrates und bat sie um Beistand bei der Rückeroberung des Erzstifts. Die Magdeburger willigten ein, wurden ihnen doch erhebliche Privilegien und die Unterstützung durch den schwedischen König versprochen.

Durch den Zuspruch ermutigt, erlässt Administrator Christian Wilhelm hier ein Dekret, in dem seine Lehnsträger aufgefordert werden, sich ihm anzuschließen und seinen Kampf gegen die Kaiserlichen und für die Durchsetzung der reinen evangelischen Lehre mit Mannen und Geldern zu unterstützen.
Wer sich dieser Verfügung widersetzt und dem Aufruf zur Musterung nicht folgt, hat mit dem Entzug des Lehens und anderen Strafen zu rechnen.
Für die Untertanen des Erzstifts wird die allgemeine Mobilmachung ausgerufen. Die wehrfähigen Männer sollen gen Magdeburg ziehen und auf dem Wege ordentlich Wacht halten, Kundschaften einziehen und noch mehr Männer werben.

In den folgenden Monaten fällt das Kriegsglück im Erzstift Magdeburg bald der einen, bald der anderen Seite zu. Administrator Christian Wilhelm hat allerdings hohe Verluste zu verzeichnen und die kaiserlichen Truppen gewinnen vorläufig die Oberhand.

Mittwoch, 4. Juni 2014

04. Juni Ao. 1681

Erb-Huldigung Sr. Churfürstlichen Durchlaucht Churfürst Friedrich Wilhelms zu Brandenburg, als ersten Hertzogs zu Magdeburg, von denen Land-Ständen des Hertzogthums und der Stadt Halle eingenommen.



In den Friedensverhandlungen zu Ende des Dreißigjährigen Krieges war unter anderem das Erzbistum Magdeburg dem Herzogtum Brandenburg-Preußen zugeschlagen worden. Dafür hatte das Fürstenhaus Brandenburg gemäß dem Osnabrücker Friedensvertrag auf Vorpommern zu verzichten.
Es wurde allerdings zur Bedingung gemacht, dass das Erzbistum erst dann dem Herzogtum angegliedert wird, wenn der damalige Administrator des Erzstifts, Herzog August von Sachsen-Weißenfels, sein Amt abgibt. Herzog August von Sachsen-Weißenfels verstarb am 04. Juni Ao. 1680 und ebnete so die Sekularisierung des Herzogtums Magdeburg.

Der erste Landesherr des Herzogtums war Friedrich Wilhelm von Brandenburg. Eigentlich war es vorgesehen, die Erbland-Huldigung in den neuen Gebieten im Oktober des Jahres 1680 einzunehmen. Doch weil in verschiedenen Orten zu der Zeit die Pest grassierte, verschob man das Vorhaben auf das folgende Jahr.

Nachdem er zuerst am 30. Mai Ao. 1681 in Magdeburg, dem Sitz des bisherigen Erzbistums, die Erbhuldigung der Stände und der Stadt eingenommen hatte, zog Herzog Friedrich Wilhelm nun mit seinem Gefolge gen Halle und hielt hier am 02. Juni Ao. 1681 Einzug.
Am frühen Morgen diesen Tages von Wettin kommend, wo er im Winckelschen Hause übernachtet hatte, reiste er über Trotha, nahm dort das Mittagsmahl ein und wurde von einer Abordnung der Stadt - die Ratsmänner gingen mit entblößten Häuptern -, dem Zug der Halloren und allerhand Rittern und Adligen begrüßt. Die ganze Entourage bewegte sich dann auf Halle zu und wurde vor dem Oberen Galgtor vom regierenden Ratsmeister (Bürgermeister) Dr. Friedrich Ernst Knorre bewillkommnet. Dem Herzog Friedrich Wilhelm wurden die Schlüssel zu den Stadttoren als Zeichen der Demut überreicht, die er dem Rat wieder zurückgab zu den treuen Händen, in denen sie bisher gelegen. Daraufhin ging der Zug durch das Galgtor und die festlich geschmückte Galgstraße (heute Leipziger Straße) bis zum Markt, wo der Herzog von der Bürgerschaft, Soldaten des Schöningischen Regiments, der Pfännerschaft und Ratspersonen in Empfang genommen und weiter bis zur Residenz geleitet wurde.

Am 04. Juni - genau ein Jahr nach dem Tod des Administrators Herzog Augusts - fand frühmorgens im Dom und allen anderen Stadtkirchen die Huldigungs-Predigt statt. Danach zog der Herzog mit seinem Gefolge und begleitet von Ratsherren vom Dom zum Marktplatz und stieg hier um 11 Uhr ab.
Der Älteste der Halloren führte nach altem Brauch mit dem Leibhengst des Herzogs den Ritt um die 4 Salzbrunnen (Bornritt) durch und Herzog Friedrich Wilhelm löste danach sein Pferd wieder aus, indem er den Halloren zwei vergoldete Becher im Wert von 50 Reichstalern mit 50 Reichstalern Inhalt übergab.
Der preußische Geheimrat und Kanzler Friedrich von Jena (Bruder von Gottfried von Jena, dem Gründer des Freien Weltlichen Jenaischen Fräuleinstifts) hielt eine Rede an die ganze Versammlung, worauf der Kurfürstliche Hofrat und Geheime Kammersekretär Paul Fuchs den Huldigungseid vorlas und die versammelte Menge den Eid nachsprach.
In der Folge erging ein Grußwort der Stadt an den Herzog, vorgetragen vom Stadtsyndikus Bieck, bevor ausgedehnte Feierlichkeiten ihren Lauf nahmen.

In den folgenden Tagen besuchte der Herzog den Dom, nahm Geschenke von Abgeordneten der Magdeburger Landstände entgegen und besichtigte die Salzbrunnen, bevor er am 08. Juni Halle durch das Ulrichstor verließ und nach Alsleben und weiter nach Pyrmont zog.

Dienstag, 3. Juni 2014

03. Juni Ao. 1390

Pabsts Bonifacii IX. Ablaß-Brieff, der Capelle S. Crucis unter dem Rath-Hause zu Halle, ertheilet.



Die Rede ist von der Kapelle zum Heiligen Kreuz, die im 14. Jh., vermutlich im Jahre 1327, an dem Rathaus angelegt wurde und den Ratsherren die Möglichkeit bieten sollte, die Messe zu hören und Gott um seinen Beistand bei ihren Amtsverrichtungen anzurufen, bevor sie in die Ratsversammlung gehen.

Im Zuge der Reformation wurde die Kapelle vermutlich um 1540 geschlossen, auch wenn Kardinal Albrecht dagegen Einspruch erhob. Um dennoch den Ratspersonen einige Andacht zu ermöglichen, haben morgens um 10 Uhr die Stadtpfeifer auf dem obersten Gang des Rathauses ein geistliches Lied geblasen und damit den Messgesang ersetzt.
Dieser Brauch wurde im Dreißigjährigen Krieg unterbrochen und 1649 wieder eingeführt. Nur in der Fastenzeit und bei Landestrauern unterblieb die Pfeiferei.

Papst Bonifaz IX. erteilt hier einen Ablass von 2 Jahren und 80 Tagen für diejenigen, die den Gottesdienst in dieser Kapelle an hohen Festtagen besuchen oder Almosen zur Kapelle geben.

Mittwoch, 21. Mai 2014

21. Mai Ao. 1689

Churfürst Friedrichs des Dritten zu Brandenburg Churfürstlicher Durchlaucht Einzug und eingenommene Huldigung von denen Ständen des Hertzogthums Magdeburg, zu Halle.



Nach dem Ende des Dreißigjährigen Krieges 1648 wurde das Erzbistum Magdeburg dem Herzogtum Brandenburg-Preußen zugeschlagen. Es wurde allerdings zur Bedingung gemacht, dass das Erzbistum erst dann dem Herzogtum angegliedert wird, wenn der damalige Administrator des Erzstifts, Herzog August von Sachsen-Weißenfels, sein Amt abgibt. Herzog August von Sachsen-Weißenfels verstarb am 04. Juni Ao. 1680 und ebnete so die Sekularisierung des Herzogtums Magdeburg.

Der erste Landesherr des Herzogtums war Friedrich Wilhelm von Brandenburg. Nach seinem Tod wurde sein Sohn Friedrich III. im Jahre 1688 als Kurfürst inthronisiert. Dieser nannte sich nach seiner Selbstkrönung im Jahre 1701 Friedrich I. in Preußen.

Kurfürst Friedrich III. zog am 18. Mai 1689, dem Vorabend des Pfingstfestes, in die Stadt Halle ein.
Am Pfingstdienstag, dem 21. Mai 1689 nahm er als Landesherr die Huldigung der Stände entgegen. An diesem Tag fand auch der traditionelle Bornritt der Halloren statt.
Danach verlas Geheimsekretär Budendach den Huldigungseid, der von dem versammelten Volk nachgesprochen wurde.
Der Kurfürst und sein Gefolge verließen Halle am Donnerstag, dem 23. Mai 1689 wieder und zogen weiter nach Cleve.

Freitag, 14. März 2014

14. März Ao. 1624

Des Herrn Administratoris Marggraff Christian Wilhelms Durchl. Instruction vor die Abgeordneten wegen der Ammenslebischen Closter-Visitation.



Es ist Krieg. Dreißig Jahre lang. Aber das wissen die Menschen im Jahre 6 der großen Verwüstung noch nicht.
Der Krieg zwischen den Konfessionen wird nicht nur auf den Schlachtfeldern geführt, sondern auch in den Klöstern.

Das Benediktinerkloster Ammensleben (heute Ortsteil Groß-Ammensleben in der Einheitsgemeinde Niedere Börde im Landkreis Börde, Sachsen-Anhalt) hatte sich schon im 16. Jh. erfolgreich gegen die Reformation zur Wehr gesetzt und blieb katholisch.

Am 26. Juni 1570 wurde auf einem Landtag in Magdeburg beschlossen, dass in den Klöstern des Erzstifts die "päpstliche Religion", die Zeremonien und Messen abzuschaffen seien. Es wurden Kirchen-Visitationen (also Kontrollbesuche von Kirchenoberen) eingerichtet und in vielen Klöstern wurden evangelische Geistliche eingesetzt, auch wenn die Mönche selbst katholisch blieben.

Kloster Ammensleben hatte einen evangelischen Abt namens Caspar Ulenberg bekommen, der einige Mönche aus dem Kloster ausgeschlossen hatte. Diese hatten sich an Kaiser Ferdinand II. gewandt und ihre Wiedereingliederung ins Kloster gefordert und den Kaiser um eine unabhängige (katholische) Visitation gebeten.
Der Kaiser entsprach der Bitte und fertigte am 05. Dezember 1623 ein Schreiben an das Domkapitel zu Magdeburg, in dem er unter anderem die Visitation durch von ihm bevollmächtigte Geistliche ankündigte.

Das Domkapitel wiederum informierte am 06. März 1624 den Administrator Christian Wilhelm darüber, dass fremde Vistitatoren (Äbte aus Hildesheim) einen Kontrollbesuch im Kloster Ammensleben durchführen wollten und die kaiserliche Zustimmung hätten.
Weiter wurde ausgeführt, dass der Abt des Klosters die Visitation verweigert hätte und deshalb die Visitatoren nun Unterstützung vom Domkapitel erwarteten. Das Domkapitel jedoch wollte sich nicht gegen den Brauch verhalten und verwies die Abgesandten an den Administrator.

Administrator Christian Wilhelm antwortet nun an die Visitatoren.
In seinem Schreiben führt er aus, dass man sich bei Kaiser Ferdinand II. über den Abt des Klosters Ammensleben beschwert hätte, weil er angeblich einen liederlichen Lebenswandel führe, der Ordens-Obrigkeit gegenüber ungehorsam sei, die Klosterdisziplin vernachlässige, den Haushalt schlecht führe und unliebsame Mönche verjagen ließe.
Christian Wilhelm wiederum äußert sich recht ungehalten darüber, dass die Beschwerdeführer ihn übergangen hätten und sich eigenmächtig an den Kaiser gewandt hätten. Er hätte bei entsprechender Kenntnis der Sachlage selbst eine Visitation anberaumt, könne es aber nicht zugeben, dass völlig fremde Personen einen Kontrollbesuch in einem seiner Klöster vornehmen wollen.
Er verweist darauf, dass er in seinem Erzstift den Klöstern ihre Religionsfreiheit zugebilligt hätte und zu deren Gedeih und Schutz alle Vorkehrungen getroffen habe. Deshalb könne er nicht einsehen, weshalb ihm seine Jurisdiktion streitig gemacht würde.
Administrator Christian Wilhelm fordert die Hildesheimer Äbte auf, von der Visitation Abstand zu nehmen. Er behält sich eine eigene Untersuchung des Sachverhalts vor und bittet darum, dies auch dem Kaiser mitzuteilen.

In der Folge legt Abt Caspar Ulenberg die Geschehnisse des 26. September 1623, die Gegenstand der Beschwerde bei Kaiser Ferdinand II. waren, in einem Schreiben an Administrator Christian Wilhelm ausführlich dar und berichtet auch über den Aufenthalt der Hildesheimer Visitatoren.

Die erneute Aufforderung der Hildesheimer Äbte an den Abt des Ammenslebener Klosters am 03. Oktober 1624, eine Visitation  zuzulassen, legt den Schluss nahe, dass der Widerspruch des Adminstrators Christian Wilhelm keinen Erfolg hatte.

Sonntag, 2. März 2014

02. März Ao. 1463

Kauffbrief über das Dorff Scherben, so Ertzbischoff Friedrich von denen von Burckersrode erkaufft.



Zscherben war ein Dorf und Freigut unweit von Halle, westlich der Saale gelegen. Im 14. Jh. gehörte das Dorf dem Geschlecht derer von Northausen. Erzbischof Albrecht IV. gab im Jahre 1397 das Dorf erneut den Herren Hans und Dietrich von Northausen zu Lehen.

Von Hans von Northausen fiel das Lehen an die Brüder Caspar und Bernd von Burckhardtroda, Vetretern eines recht alten thüringischen Geschlechts, die einst im Amtsbezirk Eckartsberge im Fürstentum Eisenach beheimatet waren.

Im vorliegenden Kaufvertrag bestätigen die Brüder die Übergabe des gesamten Lehens mit sämtlichen Einkünften, Rechten und Zubehörungen an Erzbischof Friedrich gegen Zahlung von 600 Rheinischen Gulden.

Erzbischof Friedrich schlägt die Neuerwerbung dem Amt Giebichenstein zu.

Im Dreißigjährigen Krieg ist Zscherben fast völlig verwüstet worden und hatte auch nach seinem Wiederaufbau häufige Feuersbrünste zu überstehen, so z.B. im Jahre 1707 und im Jahre 1750.

Heute ist Zscherben ein Ortsteil der Gemeinde Teutschenthal im Saalekreis.

Donnerstag, 27. Februar 2014

27. Februar Ao. 1632

Huldigung der Stadt Halle, von dem Königl. Schwedischen Stadthalter des Ertzstiffts Magdeburg Fürst Ludewig zu Anhalt, im Nahmen Sr. Kön. Maj. in Schweden, König Gustavi Adolphi eingenommen.



Während  des Dreißigjährigen Krieges hatte König Gustav II. Adolf von Schweden im Jahre 1630 mit Schwert und Feder die Länder Pommern, Mecklenburg, Brandenburg und Sachsen zu einem Bündnisvertrag gezwungen. Die Karten für die kaiserlichen Truppen und damit die katholische Liga standen schlecht.

König Gustav II. Adolf von Schweden hatte für von ihm eroberte Gebiete Statthalter ernannt.
Fürst Ludwig I. zu Anhalt-Köthen war Statthalter für das Erzstift Magdeburg und das Stift Halberstadt.

Im Verlaufe noch andauernder Geheimverhandlungen mit König Ludwig XIII. von Frankreich beauftragte der schwedische König seinen Statthalter, die Räte, Beamten und Bedienten beider Stifte der schwedischen Krone zu verpflichten und dazu von den Ständen und Städten die Huldigung einzunehmen.
König Gustav II. Adolf befiehlt, dass die Huldigungen das Augsburger Glaubensbekenntnis beinhalten solle, sich die Stände und Städte also zur Ausübung der evangelischen Religion verpflichten sollen.

Am 21. Februar 1632 fordert Ludwig I. zu Anhalt-Köthen deshalb den Rat der Stadt Halle schriftlich auf, den Abgesandten des schwedischen Königs gegenüber den Huldigungseid zu leisten und legt den 27. Februar 1632 als Termin fest. In dem Schreiben versichert er dem Rat, dass der schwedische König bereit ist, die Stadt bei ihren althergebrachten Rechten, Freiheiten und Gewohnheiten zu belassen, sofern ihm Gehorsam geschworen wird.

Die Ratsherren, der Schultheiß, die Schöppen und Mitglieder des Talgerichts versammelten sich am Tag der Huldigung um 08:00 Uhr im Rathaus, die Bürgerschaft vor demselben.
Gegen 10:00 Uhr erschienen die königlichen Hofräte, Sekretäre und Kanzlisten (Kanzleischreiber), wurden vom Rat begrüßt und in die Ratsstube geführt.
Dort leisteten die anwesenden Amtsträger der Stadt den Huldigungseid und schworen ihrem König und Herrn Gehorsam und Treue.
Danach nimmt der Hofrat Kanzler Johann Stallmann auf dem Markt vor dem Rathaus die Huldigung der gesamten Bürgerschaft der Stadt Halle entgegen.
Zum Abschluss werden die königlichen Abgesandten in die Kämmerei der Stadt geführt und bewirtet.

Donnerstag, 24. Oktober 2013

24. October Ao. 1648

Extract des Oßnabrückischen Friedens-Schlusses, das Ertz-Stifft Magdeburg und die dem Durchl. Chur-Hause Brandenburg zu leistende Satisfaction betreffend.




Nach 5 Jahren zäher Friedensverhandlungen fand endlich der Dreißigjährige Krieg, der Eurpoa seit 1618 in Atem hielt, sein Ende. In Münster wurde der Friedensvertrag zwischen Kaiser Ferdinand III. und Frankreich geschlossen. In Osnabrück waren die Friedensbedingungen zwischen Kaiser Ferdinand III. und dem Königreich Schweden verhandelt worden.

Unter anderem heißt es im Osnabrücker Friedensvertrag:

Artikel XI.
Brandenburg bekommt anstatt Vorpommern das Stift Halberstadt, die Grafschaft Hohenstein, das Stift Minden, Camin und die Anwartschaft auf das Erzstift Magdeburg, ausgenommen die 4 Ämter Querfurt, Jüterbog, Dame und Burg, welche der Kurfürst von Sachsen anläßlich des Prager Friedens (1635) erhalten hat und auch behalten soll.

Artikel XIV.
Der gewesene Administrator des Erzstifts Magdeburg, Markgraf Christian Wilhelm zu Brandenburg bekommt anstatt der 12.000 Reichstaler, die er jährlich aus den Einnahmen des Erzstifts erhoben, das Kloster und Amt Zinna und Amt Loburg nebst 3.000 Reichstaler aus dem Erzstift Magdeburg. Nach seinem Tode sollen seine Erben diese Ämter noch 5 Jahre lang besitzen und dann an das Erzstift zurückgeben.

Der Extrakt beinhaltet in lateinischer Sprache die Passagen des Osnabrücker Friedensvertrages, die das Erzbistum Magdeburg betreffen, welches nun an das Haus Brandenburg gefallen war.

Sonntag, 22. September 2013

Scrapbook - 22.09.2013

Zum heutigen Chronikeintrag möchte ich folgende Informationen hinzufügen:


Gottfried von Jena wurde am 20. November 1624 in Zerbst geboren. Er gehörte dem anhaltinischen Zweig derer von Jena an und war ab 1680 Kanzler des Herzogtums Magdeburg, welches durch den Westfälischen Friedensschluss nach dem Dreißigjährigen Krieg an das Herzogtum Brandenburg gefallen war und nunmehr seinen Status als Erzbistum eingebüßt hatte. Außerdem hatte Gottfried von Jena den Titel eines Königlich Preußischen Geheimrats inne. Er verstarb am 08. Januar 1703 in Halle.

Sein Grabmal befindet sich an der Südseite des Doms zu Halle.