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Sonntag, 5. Oktober 2014

05. October Ao. 1530

Kayser Caroli V. Confirmation der Veränderung des Closters zum Neuen Werck vor Halle.



Das Kloster zum Neuen Werk wurde von Erzbischof Adelgotus im Jahre 1116 gestiftet und mit Mönchen des Augustiner-Ordens besetzt. Es wurde auf einem Felsen über der Saale zwischen der Stadt Halle und der Burg Giebichenstein erbaut, nachdem Erzbischof Adelgotus bei abendlichem Ritt die Erscheinung einer glühenden Egge an eben dieser Stelle hatte.
Im Laufe der Jahrhunderte gewann das Kloster großen Einfluss um Halle und gelangte durch Schenkungen und Käufe zu großem Reichtum. Seine Einkünfte sollen denen einer guten Grafschaft des Heiligen Römischen Reiches entsprochen haben.

Viele der Augustinermönche verließen während der Reformation das Kloster und wurden teilweise weltlich und begaben sich in den Ehestand.
Der letzte Propst des Klosters zum Neuen Werk, Simon Greyl, war ein Günstling Kardinal Albrechts und übernahm sein Amt im Jahre 1523. Er war aber nicht im Stande, das Kloster in guter Verfassung zu halten und überließ daher im Jahre 1525 erst die 3 Pfarren zu Halle und das Erzdiakonat des hallischen Kirchensprengels dem Erzbischof Kardinal Albrecht.

Am 28. April Ao. 1528 dann erfolgte die Übergabe des gesamten Klosters samt all seiner Güter und Einkünfte an Kardinal Albrecht. Der Propst und der gesamte Konvent stellten jedoch die Bedingung, dass sie mit Nahrung und Kleidung versorgt werden sollten. Dies gestand Kardinal Albrecht auch gerne zu und wollte den Mönchen die Hälfte ihrer bisherigen Güter zum Unterhalt geben und sie in das schon verlassene Serviten-Kloster in der Galgstraße setzen.

Nachdem sie aber in dieses Kloster nicht ziehen wollten und im Jahre 1529 viele der Mönche an der Pest gestorben waren, so dass nur noch 4 Mönche neben dem Propst übrig blieben, wurden sie 1530 in dem von Kardinal Albrecht eingerichteten Neuen Stift aufgenommen. Die Güter und Einkünfte des Klosters zum Neuen Werk wurden dem Neuen Stift mit Einwilligung des Papstes, Kaisers und des Magdeburger Domkapitels zugeschlagen.

Nun, am 05. Oktober Ao. 1530, bestätigt Kaiser Karl V. die Maßnahmen, die Kardinal Albrecht am Kloster zum Neuen Werk vorgenommen hat.

Sonntag, 21. September 2014

21. September Ao. 1530

Kayser Caroli V. Privilegium über zwey Jahrmärckte der Stadt Halle ertheilet. 



Seit uralten Zeiten hatte die Stadt Halle im Jahr zwei Märkte abgehalten, um Salz zu verkaufen und andere Waren dafür einzutauschen. Der eine Jahrmarkt begann am Neujahrstag und der andere am Tage Mariä Geburt (8. September). Beide Jahrmärkte wurden jeweils 8 Tage gehalten.

Nachdem Halle jedoch im Jahre 1412 den vom Erzbischof eingesetzten Salzgrafen Hedersleben der Falschmünzerei angeklagt und zum Tod auf dem Scheiterhaufen verurteilt hatte, folgten Kriege und Unruhen gegen die Stadt. Deshalb wandten sich viele reiche Kaufleute von Halle ab und verkauften ihre Waren lieber in Leipzig. So entstand auch in Leipzig eine Markttradition.
Diese konkurrierenden Märkte führten zu großen Streitigkeiten.

Die Stadt Halle ließ sich 1464 von Kaiser Friedrich III. das Privileg des Neujahrsmarktes bestätigen. Leipzig erwirkte im Jahre 1466 ein gleiches Privileg und die Streitigkeiten zwischen beiden Städten zogen sich noch eine ganze Weile hin. Mit der Machtübernahme Erzbischof Ernsts in Halle geriet die Klärung des Streitfalles ins Stocken.

Erst 1530 kümmerte sich Kardinal Albrecht um die Angelegenheit und bat Kaiser Karl V. um ein Privileg für zwei weitere Jahrmärkte in Halle. Dieser erlaubte der Stadt, einen Jahrmarkt um St. Maria Magdalena (22. Juli) und einen um Allerheiligen (01. November) zu halten. Jeder dieser Jahrmärkte sollte 3 Tage vor dem Feiertag beginnen und danach noch 3 Tage dauern. Den Händlern, die den Jahrmarkt besuchten, wurden alle Freiheiten und Sicherheiten im Rahmen der Stadtprivilegien zugesprochen.
Diese Jahrmärkte wurden jedoch nicht umgesetzt. Die Stadt blieb bei ihren Jahrmärkten im Januar und September.

Freitag, 11. Juli 2014

11. July Ao. 1534

D. Türckens Verschreibung, dem Neuen Stifft zu Halle jährlich 100 Gulden Erbzinse von der Conradsburg zu reichen.



Das Kloster Konradsburg (bei Ermsleben im Harz) gehörte zu den Besitzungen des Klosters zum Neuen Werk. Wie man sich erinnern wird, hatte Kardinal Albrecht dieses Kloster und einige weitere eingezogen, um mit den Mitteln sein Neues Stift zu errichten und das Vermögen ebenfalls dem Stift zuzuschlagen.
Im Jahre 1530 bestätigte Kaiser Karl V. die Übereignung des Klosters Konradsburg an das Neue Stift.

Kardinal Albrecht gibt im gleichen Jahr u.a. das Kloster Konradsburg seinem Kanzler Dr. Christoph Türck erblich zu Lehen. Selbiger verpflichtet sich, einen Erbzins von 100 Gulden jedes Jahr am Tag Bartholomä (24. August) an das Neue Stift zu zahlen.

Dr. Christoph Türck verfügt in dem Dokument die Erbfolge für das Lehen. Seine leiblichen Erben treten mit gleichen Rechten in das Lehen ein.

Sollte er ohne leibliche Erben versterben, fällt das Lehen an von ihm zu benennende Personen, die dem Neuen Stift ein Jahr und einen Tag nach seinem Tode 3.000 Rheinische Gulden zu zahlen haben, um vollständig in das Lehen eintreten zu können und es wiederum erblich zu besitzen. Auch sie haben den jährlichen Erbzins von 100 Gulden am Tag Bartholomä zu entrichten.

Bleibt die pünktliche Zahlung ganz oder teilweise aus, fällt Kloster Konradsburg als Schadenersatz wieder an das Neue Stift zurück.

Türck legt in dem Dokument auch die Lehnsware fest, die immer dann fällig wird, wenn ein neuer Lehnsherr eingesetzt wird bzw. wenn der Lehnsmann stirbt und seine Erben das Lehen übernehmen. Die Lehnsware beträgt 50 Gulden.

Die Konradsburg ist seit 1021 verbrieft und wurde im 12. Jh. in ein Kloster umgewandelt, vermutlich als Sühneleistung für einen Mord. Die Herren der Konradsburg hatten sich im Selketal ab 1120 die Burg Falkenstein errichtet und die Konradsburg verlassen. Ab 1142 nannten sie sich offiziell die Falkensteiner.
Das Kloster Konradsburg wurde im Bauernkrieg niedergebrannt und im Jahre 1526 von den Mönchen verlassen.

Montag, 23. Juni 2014

23. Juni Ao. 1554

Vergleich zwischen Churfürst Joachimo zu Brandenburg, und der Alt-Stadt Magdeburg.



Der Schmalkaldische Krieg liegt mittlerweile 7 Jahre zurück und dennoch reichen seine Auswirkungen für die Bürger des Erzbistums Magdeburg bis ins Jahr 1554. Während des Krieges stand nicht nur Halle auf der Seite der Protestanten, sondern auch Magdeburg.

Nachdem der Krieg mit dem Sieg des katholischen Kaisers Karls V. beendet war, ließ er eine Verordnung über die Religionsausübung im Heiligen Römischen Reich erarbeiten, die in weiten Teilen die Rückkehr zum Katholizismus forderte und nur minimale Zugeständnisse an die lutherische Lehre zuließ. Diese Verordnung wurde auf dem Reichstag 1547/1548 in Augsburg beraten und von Karl V. trotz erheblicher Proteste sowohl katholischer als auch protestantischer Fürsten und Städte für gültig erklärt. Am 30. Juni Ao. 1548 erlangte das Papier Gesetzeskraft, das als Augsburger Interim in die Geschichte einging.
Die Verordnung hieß Interim (Zwischenzeit), weil sie nur gelten sollte, bis das Konzil von Trient (1545 - 1563) beendet sein würde, in dem nach Kaiser Karls Wünschen die katholische Kirche als Reichskirche anerkannt und die Protestanten wieder eingegliedert werden sollten.

Magdeburg weigerte sich beharrlich, das Augsburger Interim anzuerkennen und bot sogar den anderswo vertriebenen protestantischen Predigern Zuflucht und Schutz. Obwohl es im gesamten Reich verboten war, Schriften und Bücher über die Religion zu drucken und gegen das Interim zu reden, ließen es sich die Magdeburger nicht nehmen, allen Spott gegen das Interim zu richten.
Unzählige Flug- und Spottschriften wurden gedruckt und fielen sogar dem Kaiser in die Hände.

Ein geflügelter Vers wurde damals in Magdeburg oft gesungen:
"Selig ist der Mann,
der Gott vertrauen kann,
und willigt nicht ins Interim,
denn es hat den Schalk hinter ihm."

Erbost über soviel Frechheit verhängte Kaiser Karl V. zum wiederholten Mal die Reichsacht gegen die Stadt. Herzog Georg von Mecklenburg wurde vom Kaiser gen Magdeburg geschickt und besiegte die Truppen der Stadt am 22. September Ao. 1550 bei Hillersleben. Daraufhin begann er, die Stadt zu belagern.
Am 04. Oktober Ao. 1550 schlossen sich ihm die Kurfürsten Moritz von Sachsen und Joachim II. von Brandenburg an. Am 15. Oktober Ao. 1550 schließlich wurde Kurfürst Moritz von Sachsen mit der Vollstreckung der Reichsacht gegen Magdeburg beauftragt.

Auch Halle sollte sich an den Kosten der Belagerung beteiligen. Obwohl der Rat der Stadt lange zögerte und diesen Krieg gegen Magdeburg für unrecht und gottlos hielt, musste er auf Drängen des Domkapitels 1.000 Taler in bar aufbringen, sich über weitere 7.000 Taler verschreiben und zusätzlich 4 Geschütze und Proviant an die Belagerer liefern.

Die Kurfürsten Moritz von Sachsen und Joachim II. von Brandenburg erkannten im Verlauf der Belagerung, wie rücksichtslos Kaiser Karl V. die deutschen Fürsten in seine Botmäßigkeit zwang und fürchteten mittlerweile um ihre eigenen Pfründe. Deshalb verzichteten sie auf darauf, Magdeburg gänzlich zu unterdrücken und schlossen einen Vergleich mit der Stadt. Hierin verzichteten die Kurfürsten auf das Schleifen der Festung (worauf der Kaiser besonderen Wert gelegt hatte). Der Stadt Magdeburg wurde jedoch auferlegt, den Kaiser fußfällig um Gnade zu bitten, 50.000 Taler und 12 Geschütze als Strafe zu erlegen, sich dem Kammergericht zu unterwerfen und dem Erzbischof seinen Besitz zurückzugeben.
Stellvertretend für den Kaiser nahm Kurfürst Moritz von Sachsen am 09. November 1551 die Huldigung der Stadt ein.

Während der Belagerung hatte Kurfürst Joachim II. von Brandenburg von Kaiser Karl V. einige Privilegien der Stadt Magdeburg in Anerkennung seiner treuen Dienste geschenkt bekommen. Dazu gehörten die Niederlage (das Stapelrecht), die Zölle, die Jahrmärkte und der Schöppenstuhl, über die die Stadt Magdeburg nun keinerlei Verfügungsgewalt mehr hatte.

In dem vorliegenden Vergleich bietet Kurfürst Joachim II. von Brandenburg der Stadt Magdeburg die Aussöhnung an und ist willig, der Stadt die vorgenannten Privilegien wieder zu überlassen.
Überdies sichert er Magdeburg freien Durchzug und Handel in seinem Kurfürstentum zu, obwohl die Stadt immer noch der Reichsacht unterliegt. Kurfürst Joachim gibt die während der Acht konfiszierten Güter wieder an die Stadt zurück.
Im Gegenzug erlegt Magdeburg für die dem Kurfürsten zugefügten Kriegsschäden eine Summe von 45.000 Gulden an Joachim II. und erweist sich künftig als friedlicher Nachbar Brandenburgs.

Samstag, 21. Juni 2014

21. Juni Ao. 1547

Kayser Caroli V. Confirmation derer Privilegien der Stadt Halle.



Wir befinden uns noch immer in den Nachwehen des Schmalkaldischen Krieges. Der Kaiser hält sich gerade in Halle auf und hat von Landgraf Philipp von Hessen den Fußfall und damit dessen Unterwerfung entgegengenommen.

Die Stadt Halle, überwiegend der lutherischen Lehre folgend, war wohl der Überzeugung gewesen, dass die protestantischen Kräfte - der Schmalkaldische Bund - siegreich aus dem Krieg hervorgehen würden. Die Prediger der Stadtkirchen führten so auch während des Konflikts hetzerische Reden gegen den Kaiser und die Katholiken.

Nun hatte der Kaiser die Oberhand behalten und die Stadt zeigte sich äußerst demütig und willfährig, um ihren Ungehorsam vergessen zu machen.

Zusätzlich bot sich hier die einmalige Gelegenheit, den obersten Fürsten zu bitten, die Stadt in den Stand einer freien Reichsstadt zu erheben. Nachdem man seit über 500 Jahren den Launen der Erzbischöfe hilf-, aber nicht ganz wehrlos ausgeliefert war, schien dieser Schritt nur folgerichtig.

So fertigte denn der Rat der Stadt Halle einen Bericht an Kaiser Karl V., in dem aufgeführt wurde, wie die Stadt seit alters her den Erzbischöfen gedient hatte und welche Beschwernisse Erzbischof Ernst der Stadt auferlegt hatte. Hier wurde erwähnt, dass entgegen vorigen Brauches Erzbischof Ernst sich am 09. Januar Ao. 1479 des vierten Teils aller Talgüter bemächtigt hatte.
Zudem habe er den Vertrag zwischen Erzbischof Rupert (1260 - 1266 im Amt) und der Stadt aus dem Jahre 1263 gebrochen, wonach der Landesherr keine neue Burg in einer Meile Umkreis um die Stadt errichten durfte. Erzbischof Ernst habe jedoch dessen ungeachtet die Moritzburg bauen lassen.
Und zusätzlich habe der Erzbischof die Stadt mit neuen Steuerabgaben erheblich beschwert und damit dem von Erzbischof Burchard III. erteilten Privileg vom 15. Oktober Ao. 1324 zuwider gehandelt.

Der Rat der Stadt bittet um Aufhebung all dieser Beschwernisse und darum, Halle in den vorigen Stand ihrer Privilegien und Gerechtigkeiten wieder einzusetzen. Gleichzeitig möge der Kaiser der Stadt den Status einer freien Reichsstadt verleihen, die nur ihm untertan und gehorsam wäre.

Kaiser Karl V., schon mit seinen weiteren Plänen beschäftigt, lässt eine Urkunde ausfertigen, in der der Stadt ihre althergebrachten Rechte und Freiheiten bestätigt und garantiert werden.
Jedermann, der die Stadt an der Ausübung ihrer Rechte hindert, hat - ungeachtet seines Standes - mit der kaiserlichen Ungnade zu rechnen und eine Strafe in Höhe von 30 Mark zu erlegen, wovon die eine Hälfte in die Stadtkasse fließt und die andere der Reichskammer - also dem Kaiser - gutgeschrieben wird.

Der Wunsch nach Erhebung zur freien Reichsstadt erfüllt sich zum wiederholten Male nicht.

Donnerstag, 19. Juni 2014

19. Juni Ao. 1547

Wahrhafftige Beschreibung, welchergestalt vor der Röm. Kayserl. Majestät zu Hall an der Sal, Landtgraff Philips zu Hessen seinen Fußfall den XIX. tag Junii, dieses 1547 Jars gethan, und gegen derselben sich seiner geübten Rebellion halben underthänigst erkant hat. Auch welcher massen er darauff von Irer Kays. Maj. angenommen worden.



In den Zeiten der Reformation breitete sich der protestantische Glaube im gesamten Heiligen Römischen Reich aus. Kaiser Karl V. jedoch versuchte, dem katholischen Glauben wieder zu seinem Glanz zu verhelfen, nicht zuletzt, um seine Macht gegenüber den Reichsständen zu stärken.

Unter Führung Kursachsens und Hessens hatte sich im Jahre 1531 ein Bündnis von protestantischen Landesfürsten und Städten gebildet, um sich gegen die Religionspolitik Kaiser Karls V. zu verteidigen. Dieser sogenannte Schmalkaldische Bund gewann recht schnell an Mitstreitern und somit an Macht.

Im Jahre 1546 eskalierte der Kampf zwischen Kaiser Karl V. und den protestantischen Kräften und der Schmalkaldische Krieg brach aus. Ursprünglich im süddeutschen Raum geführt, verlagerte sich der Krieg recht bald in den sächsisch-thüringischen Raum.

Auch Halle blieb von diesem Krieg nicht verschont. Die Truppen beider Konfliktparteien zogen mehrfach in und durch die Stadt und ließen sich verproviantieren und unterstützen.

Nachdem der Krieg durch die Schlacht bei Mühlberg für die kaiserlichen Truppen, also die Katholiken, entschieden worden war, kümmerte sich Kaiser Karl V. darum, seine Gegner in Botmäßigkeit zu halten.
Kurfürst Johann Friedrich I. der Großmütige von Sachsen wurde gleich nach der Schlacht gefangen gesetzt und vor den Herzog von Alba, später auch vor den Kaiser selbst geführt. Um seiner Hinrichtung zu entgehen, unterzeichnete Johann Friedrich I. am 19. Mai Ao. 1547 die Wittenberger Kapitulation, die ihm die Kurfürstenwürde und einige Ländereien in Thüringen nahm.

Am 10. Juni Ao. 1547 zog Kaiser Karl V. mit seinem Gefolge um 12 Uhr mittags feierlich in Halle ein, wurde vom Rat der Stadt begrüßt und quartierte sich im Neuen Gebäude (heute Neue Residenz) ein. Hier wollte er über das Schicksal des Landgrafen Philipp I. des Großmütigen von Hessen entscheiden.
Landgraf Philipp drohte ebenfalls ein Todesurteil, das er durch Versöhnung mit dem Kaiser abzuwenden suchte. Kurfürst Joachim von Brandenburg und Kurfürst Moritz von Sachsen, in deren Gewahrsam Landgraf Philipp nach Halle geführt wurde, traten vermittelnd auf und erarbeiteten gemeinsam mit dem Landgrafen die Bedingungen seiner Unterwerfung.

Gemäß diesen Bedingungen sollte Landgraf Philipp sich selbst und sein Land dem Kaiser in Gnade und Ungnade ergeben, persönlich um Verzeihung bitten und den Fußfall tun.
  • Er soll den Kaiser als seine Obrigkeit anerkennen, der Majestät untertänigsten Gehorsam schwören und des Kaisers Willen in der Zukunft widerspruchslos vollstrecken.
  • Dem Kammergericht, welches der Kaiser im Heiligen Reich aufrichten wird, soll Landgraf Philipp die verordneten Gebühren zur Unterhaltung entrichten.
  • Landgraf Philipp soll im Bündnis mit anderen Ständen des Reiches dem Kaiser Beistand im Kampf gegen die Türken leisten.
  • Ansonsten soll er sich aller Vereinigungen und Bündnisse enthalten. Insbesondere seine Verbindungen zum Schmalkaldischen Bund muss er offenlegen und Beweise abliefern, damit der Kaiser gegen die entsprechenden Fürsten vorgehen kann.
  • Den Feinden des Kaisers darf er weder Unterschlupf noch Hilfe geben, sondern muss sie aus seinen Ländereien vertreiben.
  • Landgraf Philipp hat dem Kaiser und seinen Truppen jederzeit Durchzug und Besetzung seines Landes zu gestatten, wobei der Kaiser den Schaden für die hessischen Untertanen so gering wie möglich halten will.
  • Seinen Untertanen hat er kundzutun, dass sie sich bei Strafe nicht gegen die kaiserliche Majestät wenden dürfen. Gegenwärtige protestantische Truppen müssen binnen 14 Tagen abziehen. Geschieht dies nicht, wird Landgraf Philipp deren Lehen konfiszieren.
  • Als Schadenersatz und Tributzahlung hat Landgraf Philipp dem Kaiser 150.000 Gulden zu zahlen; in Speyer die eine Hälfte 6 Wochen nach der Kapitulation, die andere Hälfte 2 Monate danach zu erlegen.
  • Landgraf Philipp darf sich eine Festung seines Landes als Residenz wählen, Ziegenhain oder Kassel. Alle anderen Befestigungen hat er schleifen zu lassen. Seine Haupt- und Kriegsleute, die er mit auf seine Festung nimmt, haben einen Treueeid auf den Kaiser zu schwören.
  • Ohne Wissen und Genehmigung des Kaisers darf er in seinem Land keine Festungen mehr errichten.
  • Landgraf Philipp hat sämtliche Geschütze, Kugeln, Pulver und Munition unverzüglich abzuliefern, abzüglich einer Menge, die ihm der Kaiser zu behalten gestattet.
  • Herzog Heinrich von Braunschweig und alle anderen auf dessen Seite sind unverzüglich freizulassen und vor den Kaiser zu führen. Auch ihre Ländereien sind ihnen wieder zu überantworten.
  • Bei Streitigkeiten über Forderungen infolge des Krieges hat sich Landgraf Philipp gütlich zu vertragen oder aber den Entscheidungen des Kammergerichts zu beugen.
  • Sollte der Landgraf den Bedingungen zuwider handeln, verpflichten sich seine Adligen und Untertanen gegenüber dem Kaiser, den Landgraf zu ergreifen und dem Kaiser zu überantworten.
  • Die Kurfürsten zu Sachsen und Brandenburg und Herzog Wolfgang von Zweibrücken bürgen für die Einhaltung all dieser Bedingungen.

Am Abend des 18. Juni Ao. 1547 trafen die Kurfürsten zu Sachsen und Brandenburg mit Landgraf Philipp von Hessen in Halle ein. Herzog Heinrich von Braunschweig und sein Sohn Karl, die bisher in Philipps Gefangenschaft waren, kamen eine Stunde später nach Halle.

In den Abendstunden des nächsten Tages fand im Großen Saal der Neuen Residenz im Beisein zahlreicher Fürsten der Fußfall des Landgrafen Philipp von Hessen vor Kaiser Karl V. statt. Dabei baten Philipp und sein Kanzler um gnädige Annahme der Unterwerfung und Aufhebung der Reichsacht.

Kaiser Karl V. ließ seinen Kanzler antworten. Die Reichsacht sei aufgehoben, das Todesurteil verworfen und die Kapitulation des Landgrafen hiermit angenommen.

Nachdem Landgraf Philipp von Hessen sich wieder erhoben hat, wurde er vom Herzog von Alba in Gewahrsam genommen, auf die Moritzburg geführt und dort streng bewacht, bis Kaiser Karl V. und sein Gefolge am 22. Juni Ao. 1547 die Stadt Halle in Richtung Naumburg verließ und seine Gefangenen mit sich führte.

Landgraf Philipp von Hessen erhielt erst im Jahre 1552 seine Freiheit zurück.

Donnerstag, 22. Mai 2014

22. Mai Ao. 1547

Ferdinandi Hertzogs von Alba Salvaguardie der Stadt Halle ertheilet.



In den Jahren 1546 und 1547 führte Kaiser Karl V., Anhänger der katholischen Lehre, Krieg gegen den Schmalkaldischen Bund (Bündnis protestantischer Landesfürsten und Städte aus Kursachsen und Hessen), um wieder Religionseinheit in seinen Landen herzustellen.
Ferdinand Herzog von Alba kämpfte auf kaiserlicher Seite und lag im Mai 1547 bei Wittenberg im Feld.
Drei Abgeordnete des Rates der Stadt Halle waren in das Feldlager gereist, um Kriegslast und mögliche Verheerungen von der Stadt abzuwenden.
Die Reise verlief erfolgreich, denn Ferdinand Herzog von Alba gewährte der Stadt Geleit- und Schutzbriefe.

Diese Sicherheiten waren für die Stadt von großer Bedeutung, weil Halle protestantisch war und etliche Prediger Schmähreden gegen den Kaiser geführt hatten. Nur eine demütige Entschuldigung und ein Huldigungseid konnte die Stadt vor kaiserlicher Vergeltung bewahren.

Dienstag, 29. April 2014

29. April Ao. 1547

Hertzog Moritz zu Sachsen Aufforderungs-Brieff an den Rath zu Halle.



In den Zeiten der Reformation breitete sich der protestantische Glaube im gesamten Heiligen Römischen Reich aus. Kaiser Karl V. jedoch versuchte, dem katholischen Glauben wieder zu seinem Glanz zu verhelfen, nicht zuletzt, um seine Macht gegenüber den Reichsständen zu stärken.

Unter Führung Kursachsens und Hessens hatte sich im Jahre 1531 ein Bündnis von protestantischen Landesfürsten und Städten gebildet, um sich gegen die Religionspolitik Kaiser Karls V. zu verteidigen. Dieser sogenannte Schmalkaldische Bund gewann recht schnell an Mitstreitern und somit an Macht.

Im Jahre 1546 eskalierte der Kampf zwischen Kaiser Karl V. und den protestantischen Kräften und der Schmalkaldische Krieg brach aus. Ursprünglich im süddeutschen Raum geführt, verlagerte sich der Krieg recht bald in den sächsisch-thüringischen Raum.

Auch Halle blieb von diesem Krieg nicht verschont. Die Truppen beider Konfliktparteien zogen mehrfach in und durch die Stadt und ließen sich verproviantieren und unterstützen.

Der auf kaiserlicher Seite kämpfende Herzog Moritz von Sachsen beklagte sich in seinem Brief vom 29. April Ao. 1547 (24 Tage vor Ende des Krieges) darüber, dass die Stadt Halle dem Kurfürsten Johann Friedrich I. von Sachsen, der auf Seiten der Protestanten kämpfte, Unterstützung gewährt hatte. Zusätzlich hätte die Stadt ihm, Herzog Moritz von Sachsen, und seinem Bruder Herzog August Schaden zugefügt.
Deshalb fordert der Herzog die Stadt auf, sich unverzüglich zu ergeben und die Stadttore zu öffnen. Den Bewohnern der Stadt und ihren Gästen wird das Verlassen der Stadt untersagt. Des Weiteren darf kein Hab und Gut beiseite geschafft werden, bis Herzog Moritz entschieden hat, was mit der Stadt geschehen soll.

Kurfürst Johann Friedrich I. war wenige Tage zuvor bei der Schlacht bei Mühlberg verletzt und gefangen genommen worden. Das Kriegsglück hatte sich gewendet und der Kaiser war in der Übermacht.

So war es für die Stadt Halle das Beste, sich dem Herzog zu ergeben und ihm zu huldigen.
Herzog Moritz nahm die Huldigung an und versprach, die Unschuldigen unbehelligt zu lassen. Er behielt sich aber vor, die Schuldigen zu strafen.

Freitag, 9. August 2013

Scrapbook - 09.08.2013

Anfrage einer Freundin:

In meinem Viertel um die August-Bebel-Straße gibt es eine Kapellengasse. Hat dort einst ein Kloster gestanden?


Meine Antwort:

Nein, ein Kloster war dort nicht zu finden. Allerdings eine Kapelle St. Petri. Von dieser Kapelle hat auch die Erhebung ihren Namen: der Petersberg.
Hier ist der Hügel gemeint, auf dem heute das Opernhaus steht. Der heißt, wie sein größerer Verwandter im Saalkreis, auch Petersberg und lag außerhalb der Stadtmauer.
Die Kapelle St. Petri war die Pfarrkirche der Vorstädte bzw. Gemeinden Petersberg und Ringleben und gehörte zur Ulrichkirche am Ulrichstor. Erzbischof Albrecht übereignete sie gemeinsam mit der Ulrichkirche am 21. Juli 1213 dem Kloster zum Neuen Werk.

Um 1512 hat die Kapelle wohl sogar einen eigenen Pfarrer gehabt, der Johann vom Berge genannt wurde.
Im Zuge der Reformation wurde die Kapelle verlassen. Als die Pfarre St. Ulrich im Jahre 1531 von Kardnial Albrecht in die Klosterkirche der Serviten verlegt wurde (heutige Ulrichkirche), ist die Kapelle St. Petri der Pfarrkirche Unser Lieben Frauen (Marktkirche) zugeordnet worden. Die Kapelle selbst wurde jedoch nur noch bei Begräbnissen für die Leichenpredigt benutzt. Die Bürger der Gemeinden Petersberg und Ringleben mussten die Marktkirche nutzen.
Die Kapelle soll mit reichhaltigem Schmuck und Gefäßen ausgestattet gewesen sein, wovon die Spanier unter Kaiser Karl V. (1500 - 1558) im Schmalkaldischen Krieg 1547 einen Großteil raubten.

Die Kapelle ist sicher beim Abriss der Stadtmauer in den Jahren 1817 bis 1831 auch abgebrochen worden, denn ab 1836 stand auf diesem Platz das Theater der Stadt, die "Kunstscheune".