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Donnerstag, 21. August 2014

21. August Ao. 1446

Einzug und Huldigung des neuerwehlten Ertzbischoffs zu Magdeburg, Friderichs von Beuchlingen zu Halle.



Nachdem Erzbischof Günther II. am 23. März Ao. 1445 verstorben war, wurde seiner Empfehlung gefolgt und der Domherr Graf Friedrich von Beichlingen am 19. April Ao. 1445 einstimmig zum neuen Erzbischof erwählt.

Obwohl er bei seinem Amtsantritt noch sehr jung war, hat er wohl weise und friedfertig regiert.

In den Streitigkeiten mit den Erzbischöfen hatten bisher die Städte Magdeburg und Halle fest zusammengestanden und ihre Handlungsweisen miteinander abgesprochen. So war es auch üblich, die Huldigung einem neuen Landesherrn gegenüber in gegenseitiger Absprache vorzunehmen.
Doch dieses Mal leisteten die Magdeburger dem neuen Erzbischof ihre Huldigung, ohne vorher mit den Hallischen beraten zu haben.

Angestiftet von ihrem Stadthauptmann Henning Strobart hatte Halle sich geweigert, dem Erzbischof die Huldigung zu leisten.
Um diesem Zustand abzuhelfen, kam im August 1446 Kurfürst Friedrich II. von Sachsen in seiner Eigenschaft als Burggraf von Magdeburg mit dem Bischof von Merseburg und seinen Räten nach Halle. Am 14. August Ao. 1446 ließ er durch seine Beauftragten an den Rat der Stadt ausrichten, dass er bereit sei, den Streit zwischen der Stadt und dem Erzbischof zu schlichten.
Die Stadt nahm das Angebot gerne an.

So verglich Kurfürst Friedrich II. der Sanftmütige die Parteien dahingehend, dass Halle bereitwillig ihrem Landesherrn huldigen würde, sofern der Erzbischof seine Ankunft in der Stadt 8 Tage vorher anzeigen wolle.
Der Erzbischof möge wie seine Vorfahren der Stadt ihre Freiheiten und Privilegien bestätigen und die Bürger, deren Güter innerhalb der Stadtmauern lägen, zum ersten Male kostenlos beleihen und keine Lehnsware dafür verlangen. Über die Güter, die außerhalb der Stadt liegen, sollte bis zum darauffolgenden Jahr eine einvernehmliche Lösung gefunden werden.

Diesem Vergleich stimmten beide Seiten zu und Erzbischof Friedrich III. hielt am 21. August Ao. 1446 Einzug in Halle, um die Huldigung der Stadt entgegen zu nehmen.

Sonntag, 29. Juni 2014

29. Juni Ao. 1435

Vertrag oder Sühne-Brieff zwischen Ertzbischoff Günthern und den Städten Magdeburg und Halle.



Wir befinden uns in einer Zeit, in der die Kämpfe zwischen den Städten und dem Erzbischof als Landesherrn ihren Höhepunkt erreichen. Halle, immer noch darauf bedacht, die Unabhängigkeit vom Erzstift zu erlangen und sich als freie Reichsstadt zu behaupten, wehrte sich gegen alle Restriktionen, die der Stadt vom Erzbischof auferlegt wurden. Um die Stadtverteidigung besser organisieren zu können, sah sich die Stadt sogar gezwungen, einen Stadthauptmann in Dienst zu stellen.

Doch im Heiligen Römischen Reich herrschte große Unruhe. Die Hussiten, die Anhänger der reformatorischen Lehre des Jan Hus (am 06. Juli Ao. 1415 in Konstanz auf dem Scheiterhaufen verbrannt), überzogen Böhmen mit Krieg und wurden von kaiserlich-katholischen Truppen bekämpft. Dennoch drangen die Hussiten bis Schlesien und Niederösterreich vor und zogen im Jahre 1429 in der Markgrafschaft Meißen an der Elbe entlang.

Die Stadt Magdeburg fürchtete einen Einfall der Hussiten in ihre Stadt und errichtete deshalb auf einer bis dahin ungeschützten Stelle, der Freiheit des Domkapitels hinter der Möllenvogtei, einen Wachturm, befestigten und besetzten diesen. Weil nun die Mitglieder des Domkapitels am freien Zugang zu ihren Höfen gehindert waren, entstand großer Streit zwischen der Stadt Magdeburg und dem Erzbischof Günther II. (1403 - 1445 im Amt) sowie dem ganzen Domkapitel.
Der Versuch, die Parteien gütlich miteinander zu vergleichen, scheiterte und der Zwist artete in der Folgezeit in einen regelrechten Krieg aus, in dem eine jede Partei ihre Bundesgenossen zu Hilfe rief.
Der Erzbischof schlug Magdeburg in den Bann und ließ die Acht gegen sie verhängen.

Der Konflikt, der sich nun weit ins Erzbistum erstreckte, währte bis zum Jahre 1435, wobei die Städte Magdeburg und Halle im Jahre 1433 ihr Bündnis zu gegenseitigem Beistand erneuerten. Dadurch wurde auch Halle wieder in die Kampfhandlungen einbezogen und von Erzbischof Günther II. mit dem Bann belegt. Er verbündete sich mit dem Kurfürsten Friedrich II. von Sachsen und überließ diesem die Burg Giebichenstein wiederkäuflich gegen Zahlung von 31.000 Gulden.

Der Kurfürst forderte von der Stadt Halle Gehorsam. Weil die Hallischen aber den Kurfürsten nicht als ihren Herren anerkennen wollten (ihr Landesherr, der Erzbischof Günther II., war ja noch am Leben), zog Friedrich II. im April 1435 mit 12.000 Mann vor die Stadt und belagerte sie. Der Kurfürst ließ von seinen Truppen Schanzen errichten und beschoss die Stadt heftig. Doch die Hallenser wehrten sich tapfer und fügten den Truppen des Kurfürsten einigen Schaden zu, obwohl ihre Bundesgenossen ausblieben. Letztlich fürchtete Kurfürst Friedrich II. von Sachsen, dass seine Lande von den Verbündeten der Stadt in seiner Abwesenheit angegriffen werden könnten und hob die Belagerung auf.

Nachdem erneute Kampfhandlungen um die Stadt Egeln (Salzlandkreis, Sachsen-Anhalt) mit einer Niederlage hallischer Edelleute endeten, forderten die Fürsten von Sachsen, Thüringen und Hessen die Stadt Halle auf, sich endlich mit dem Erzbischof zu vertragen.

Bischof Johannes zu Merseburg, Fürst Bernhard zu Anhalt und Statius Felthauer, der Bürgermeister zu Braunschweig, erklärten sich als Schiedsleute bereit, den Streit zu schlichten, setzten sich im Kloster zum Neuen Werk an einen Tisch und erarbeiteten einen Vergleich zwischen Erzbischof Günther II. und den Städten Magdeburg und Halle, der am 04. Mai Ao. 1435 in Kraft trat.
Hierin wurde festgelegt, dass die Stadt Magdeburg den Burgfried in der Domfreiheit behalten darf, aber den ungehinderten Ein- und Ausgang zu den Behausungen zu gewährleisten hat.
Alle an den Streitigkeiten beteiligten Städte sollen bei ihren Freiheiten, Rechten und Privilegien belassen werden.
Die Städte geben die während des Krieges eroberten Güter wieder an den Erzbischof zurück und werden dafür aus Acht und Bann gelöst. Die Braunschweiger Bürger sind bereit, für die Absolution der Städte Magdeburg und Halle 4.000 Rheinische Gulden beizusteuern.
Sollten die Städte nicht aus der Acht zu bringen sein, geben sie trotzdem die Güter zurück und erhalten als Gegenleistung die 4.000 Rheinischen Gulden.
Der Erzbischof verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass die Toten, die während des Bannes bestattet worden sind, im Nachhinein noch ihre Weihe erhalten.
Künftig sollen alle Kriege, Fehden, Unwillen und Schaden zwischen dem Erzbischof, der Stadt Magdeburg und der Stadt Halle unterbleiben.

Dieser Vertrag ist von allen Parteien bestätigt und unterschrieben und am 29. Juni Ao. 1435 von den Schiedsleuten endgültig verabschiedet worden.

Sonntag, 25. Mai 2014

25. Mai Ao. 1464

Kayser Friderici III. Privilegium und Confirmation über den Neujahrs-Marckt der Stadt Halle ertheilet.



Lauter Friedriche. ;-)
Erzbischof Friedrich III. zu Magdeburg geriet mit dem Kurfürsten Friedrich II. zu Sachsen in Streit und so bekämpften sich beide, worunter die Städte Halle und Leipzig zu leiden hatten.
In Halle hatte es seit Jahrhunderten den Brauch zweier öffentlicher Jahrmärkte gegeben; einer zu Neujahr und einer zu Maria Geburt (08. September).
Erzbischof Friedrich hatte den Neujahrsmarkt in Halle um 8 Tage nach Neujahr auf den 08. Januar verlegen lassen. Darüber beklagte sich Kurfürst Friedrich II., weil er damit die Gerechtsame der Stadt Leipzig verletzt sah. Letztlich forderte er die gänzliche Abschaffung des Neujahrsmarktes zu Halle, um Leipzig einen Handelsvorteil zu verschaffen.
Die Stadt Halle wandte sich daraufhin an Kaiser Friedrich III. und ließ sich über den Neujahrsmarkt ein Privilegium erteilen.

25. Mai Ao. 1469: Kayser Friderici III. zweytes Privilegium der Stadt Halle über den Neujahrs-Marckt ertheilet.

Ein zweites Mal ließ sich die Stadt Halle das Privileg am 25. Mai 1469 bestätigen, während der Stadt Leipzig der Neujahrsmarkt bei Strafe verboten wurde.

Sonntag, 27. April 2014

27. April Ao. 1450

Registratur, bey Einweisung Schultheiß Heinrich Rademachers und derer Schöppen zu Churfürst Friedrichs von Sachsen Zeiten gehalten.



Seit 968, der Gründung des Erzbistums Magdeburg, lag die weltliche Gerichtsbarkeit der Stadt Halle in den Händen des jeweiligen Erzbischofs. Dieser delegierte üblicherweise das Amt des Richters an seinen Burggrafen. Als Stellvertreter für die täglichen kleinen Händeleien setzte der Burggraf einen Schultheiß ein und behielt sich selbst nur die peinlichen Fälle vor, die mit Leibstrafen oder dem Tode geahndet wurden.

Seit dem 13. Jh. wurde das Amt des Schultheißen als Mannlehn vergeben und war dadurch auf männliche Nachkommen vererbbar. Der Amtsinhaber konnte sein Lehen auch verkaufen, wenn er keine geeigneten Nachkommen hatte. Ansonsten fiel das Lehen wieder an den Erzbischof zurück, der dann eine Person seiner Wahl mit dem Amt belehnte.

Ich habe schon mehrfach erwähnt, dass die Stadt Halle versuchte, sich von der Herrschaft des Erzbischofs zu lösen und freie Reichsstadt zu werden. Auf dieses Streben sind viele Streitigkeiten der Stadt mit den Erzbischöfen zurückzuführen.
So ist es nicht verwunderlich, dass auch darüber Streit entstand, wer den Schultheiß einsetzen darf.

Während der Regierungszeit von Erzbischof Günther II. (1403 – 1445) hatte der Rat der Stadt Halle das Recht an sich gerissen, den Schultheiß selbst zu ernennen. Bei einem Vergleich über verschiedene Streitigkeiten zwischen Erzbischof und Stadt musste Erzbischof Günther der Stadt dieses Recht sogar zugestehen. Sein Nachfolger, Erzbischof Friedrich (1445 – 1464 im Amt), nutzte den Tod des Schultheißen Hans von Mücheln im Jahre 1446 aus und brachte das Lehen wieder an sich. Natürlich gab es auch hierüber wieder Streit.

Letztlich brachte es die Stadt wenigstens dazu, dass ein neuer Schultheiß vom Stadthauptmann in sein Amt verpflichtet – eingewiesen – wurde. Die Schöppen wiederum wurden vom Burggrafen, Kurfürst Friedrich II. dem Sanftmütigen, eingewiesen.
Hier wird diese Prozedur für die Vereidigung des Schultheißen Heinrich Rademacher am 27. April Ao. 1450 beschrieben.

Nachdem Heinrich Rademacher seinen Amtseid abgelegt hat, wird er von Stadthauptmann Henning Strobart folgendermaßen bestätigt:

"Heinrich, ich weise Dich hie in die Gerichte von Gottes wegen und des Reichs wegen und befehle Dir, Recht zu stärken und Unrecht zu kränken, als Dich Deine Sinne und Witze weisen, und der Eid, den Du dem Gerichte getan hast, und sollst das nicht lassen, weder durch Liebe noch durch Leid, noch durch keinerlei Sachen willen, bei dem gestrengen Gericht, das Gott selber am jüngsten Tage über Dich will sitzen."

Daraufhin vereidigt der neu ernannte Schultheiß seinen Fronboten (Gerichtsdiener) und lässt sich von den Schöppen im Amt bestätigen.
Der Schöppenstuhl war zu der Zeit allerdings nicht voll besetzt. Weil 4 Schöppen gestorben und noch keine neuen ernannt worden waren, wurde Heinrich Rademacher nur von 7 Schöppen bestätigt.
Einige Tage später kam Kurfürst Friedrich II. in seiner Eigenschaft als Burggraf zu Magdeburg nach Halle und wies 4 neue Schöppen (Claus Schaffstedt, Sander Brachstedt, Johann von Stendel und Hans Kontze) in die Gerichtsbank ein. 

Mittwoch, 12. März 2014

12. März Ao. 1446

Churfürst Friedrichs zu Sachsen Einwilligung, daß der Rath zu Halle den Wegepfennig erhöhen möge. 



Die Stadt Halle hatte dafür zu sorgen, dass Wege, Stege und das Steinpflaster innerhalb des Stadtgebietes in gutem Zustand erhalten wurden.
Zu diesem Zweck wurde an den Toren der Stadt der Wegepfennig erhoben. Das Wegegeld war für Wagen und Karren zu zahlen.
Einige Jahrhunderte später wurde das Wegegeld pro Kopf erhoben und Fuhrwerke und Gespanne wurden extra berechnet.

Abends hatten die Torwächter die Einnahmen des Tages im Marktamt abzuliefern.

Bisher war ein Wegegeld von 1 Pfennig für einen Wagen zu zahlen. Doch das war nicht mehr genug, um die Kosten für die Instandhaltung der Straßen und Wege zu decken. Deshalb beschloss der Rat der Stadt, nunmehr 3 Pfennige Wegegeld für Wagen und 1 1/2 Pfennige für Karren zu fordern.

Dies jedoch stieß bei Kurfürst Friedrich II. von Sachsen auf Unwillen, denn seine Untertanen waren am meisten betroffen, wenn sie in Halle Salz einkauften.

Letztlich jedoch hatte Friedrich der Sanftmütige ein Einsehen in die Notwendigkeit und willigte mit diesem Brief in die Erhöhung ein.