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Mittwoch, 27. August 2014

27. August Ao. 1691

Churfürst Friedrich des dritten zu Brandenburg Rescript an die Magdeburgische Regierung, wegen Aufrichtung der Academie, und Bestellung auch Salarirung der Directorum und Professorum zu Halle.



Der magdeburgischen Regierung wird durch Kurfürst Friedrich III. angezeigt, welche Doktoren und Professoren in welche Fakultäten der Universität eingesetzt werden und wer wieviel Gehalt bekommen soll.
Dafür wurden insgesamt jährlich 2.400 Thaler verwendet.

Außerdem reguliert Friedrich III. die Stipendien, Praktika in den Amtsstuben und legt fest, dass Absolventen der Friedrichs-Universität bei der Besetzung von Stellen im Herzogtum Brandenburg-Preußen bevorzugt werden.

Für 10 arme Studenten werden jährlich insgesamt 500 Thaler als Stipendien vergeben.

Die Studenten dürfen bei allen Verhören und Verhandlungen der Regierung, der Kämmerei, dem Kirchengericht, des Schöppenstuhls, der Schulzengerichte, der Vormundschafts- und Amtsgerichte zu Giebichenstein anwesend sein. Außerdem dürfen sie an Beratungen im Rathaus und im Thalhaus teilnehmen. Die Studenten dürfen in den Schreibstuben zugegen sein, insbesondere bei Diktaten zuhören und zusätzlich ist ihnen Einsicht in die Schriftsätze in den Kabinetten und Sekretariaten zu gewähren.

Den Fakultäten werden Auditorii (Hörsäle) zugesprochen. Die theologische und philosophische Fakultät erhält "das beste Gemach auf der Bibliothec" (hier ist wohl die Marienbibliothek gemeint), die Juristen-Fakultät den "mittelsten Saal auf der Wage", die medizinische Fakultät die "Pfänner Convent-Stube", die mathematische Fakultät den "obersten Saal auf der Wage". Für gemeinsame Zusammenkünfte der Fakultäten ist die beste Stube auf der Waage vorgesehen.

Kurfürst Friedrich III. (ab 1701 König Friedrich I. in Preußen) erlässt diese Verordnung vorbehaltlich der Bestätigung durch Seine Kaiserliche Majestät Leopold I..

Donnerstag, 13. Februar 2014

13. Februar Ao. 1555

Ertzbischoff Sigismundi Reformation, oder Mandat den Proceß betreffend.



Zur damaligen Zeit hatte fast jeder Ort seine eigene Willkür, seine eigene Gesetzgebung. Das führte unter anderem dazu, dass Rechtsgelehrte sich diese Verwirrungen zunutze machten und die Prozesskosten durch etliche Tricks und Kniffe in die Höhe zu treiben suchten, meist durch Verschleppung der Verfahren.

Auch in Halle war der Vorwurf erhoben worden, dass anhängige Rechtssachen zu lange dauerten und es die Beteiligten viel Geld und Aufwand koste, ihre Rechtsgeschäfte abzuwickeln. Insbesondere galt dieser Vorwurf dem Gericht "auf dem Berge vor dem Rolande" - also dem sogenannten Berggericht in Halle.
(Vor dem Gebäude der Ratswaage befand sich ein kleiner Hügel, an dem das Standbild des hallischen Roland ursprünglich aufgestellt war. Dort wurde lange Zeit Gericht gehalten und der Name Berggericht prägte sich ein und galt auch dann noch, als der Roland an den Roten Turm versetzt worden war und man nunmehr dort zu  Gericht saß.)

Um diesem misslichen Umstand abzuhelfen, erließ Erzbischof Sigismund die erste Prozessordnung im Erzstift Magdeburg für die Stadt Halle. Das Gericht verhandelte üblicherweise alle 14 Tage. Jeder Kläger, dessen Sache nicht im Zeitraum von 14 Tagen behandelt wurde, sollte sich nun schriftlich an den Schultheiß wenden.
In dieser Prozessordnung war geregelt, dass nicht mehr als drei Schriftsätze zu einer Rechtssache entwickelt werden und im letzten Schreiben des Beklagten keine neuen Sachverhalte vorgebracht werden durften. Auch die Ordnung von Widerspruch und Berufung waren in dieser Verordnung geregelt.
Letztlich ist auch die Anrufung des erzbischöflichen Gerichts zum Zwecke der Berufung aufgeführt. Erzbischof Sigismund verweist hier auf den Hofbrauch, verwahrt sich aber gleichzeitig gegen Versuche, durch ungerechtfertigte Appellation die Rechtskraft der Urteile zu verzögern und droht diesbezüglich Ablehnung der Klagen an.

Leider entfaltete diese Prozessordnung nicht die erwünschte Wirkung und setzte sich auch nicht über die Stadtgrenzen hinaus durch.

Sonntag, 15. September 2013

Scrapbook - 15.09.2013

Anfrage eines Lesers:

Im Westflügel der Moritzburg sind zwei Portale aus anderen Gebäuden integriert worden. Das eine, rechts, ist das Portal der ehemaligen Ratswaage. Doch das linke Portal lässt sich nicht so einfach bestimmen. Aus welchem Gebäude stammt es?



Meine Antwort:

Links neben dem Portal der Ratswaage steht das Nordportal der Moritzkirche. Die Moritzkirche, die in ihrer heutigen Gestalt ja im Jahre 1388 begonnen wurde und eine Baugeschichte bis ins 16. Jahrhundert aufweist, ist in großen Teilen aus Sandstein errichtet worden, der nicht nur seiner Natur gemäß schon starker Verwitterung unterliegt, sondern insbesondere durch Luftverschmutzung leidet. Nach und nach wird wohl die Bausubstanz der Moritzkirche komplett ausgewechselt werden müssen.
Um den voranschreitenden Verfall der Kirche aufzuhalten, haben in den Jahren 1971 bis 1981 umfangreiche Restaurations- und Renovierungsarbeiten an der Moritzkirche stattgefunden. Dabei hat man offensichtlich das Nordportal der Kirche entfernt und durch eine Replik ersetzt. Das Portal ist nun aus den Gewölben der Moritzburg befreit und im Westflügel eingebaut worden. Das darüberliegende Dach dient sicher dem Schutz des Steins. Dem Original entspricht die Gestaltung mit Dach nämlich nicht.