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Freitag, 1. August 2014

01. August Ao. 1459

Des Kayserlichen Cammer-Gerichts Procuratoris Fiscalis Mandatum poenale cum eventuali citatione an den Rath zu Halle, wegen Vertreibung der Juden.



Schon seit langer Zeit, verbrieft jedoch seit 965, lebten in Halle Juden im sogenannten Judendorf. Dieses Dorf lag zwischen dem Ulrichstor bis zum Mühlgraben hinunter und im Norden bis zur Fleischergasse (heute Fleischerstraße) der Vorstadt Neumarkt teils innerhalb und teils außerhalb der (noch einfach aufgeführten) Stadtmauer.
Die Synagoge bzw. Juden-Schule (jüdische Gotteshäuser sind noch heute oft auch Lehrhäuser) stand auf dem Platz neben der alten Ulrichskirche, auf dem später die Reitbahn errichtet wurde.

In Abhängigkeit von den Erzbischöfen, von denen sie mitunter Schutzbriefe erhielten, gehörten die Juden nicht wirklich zu den Bürgern der Stadt Halle. Im Zweifelsfall wurde die Zuständigkeit für die Juden vom Rat der Stadt an das Erzbistum und zurück geschoben. So wurden im Laufe der Jahrhunderte die Juden sowohl von den Erzbischöfen geschröpft als auch von den Bürgern der Stadt verfolgt und umgebracht oder vertrieben, wenn die Schuld an einem Unglück ihnen angelastet wurde. Als 1382 die Pest in Deutschland wütete, beschuldigte man die Juden, Brunnen vergiftet zu haben und lynchte diejenigen, die sich nicht retten konnten. Auch in Halle.

Der Kardinal Nikolaus von Kues, zum päbstlichen Legaten in Deutschland ernannt, forderte im Jahre 1452 in Deutschland die sichtbare Kennzeichnung von Juden, damit sie von den Christen zu unterscheiden wären. Zudem wurden ihnen Geldgeschäfte und Wucher bei Androhung des Bannes untersagt.
Infolge dessen zogen auch die hallischen Juden aus der Stadt weg. Ganz ohne Gegenwehr wollten sie allerdings ihre Heimat nicht aufgeben und verklagten daher den Rat der Stadt Halle vor dem Fiskal des Kaisers Friedrichs III..
Der Fiskal war ein hoher Beamter am kaiserlichen Kammergericht, der gemeinhin als öffentlicher Ankläger fungierte.

Dr. Hartung von Cappel, zu der Zeit kaiserlicher Fiskal, führt nun am 01. August Ao. 1459 gegen den Rat der Stadt an, dass die Juden unter kaiserlichem Schutz und Schirm stünden. Deshalb werde es als Schmähung  und Entehrung des Kaisers empfunden, dass die Städter die Häuser der Juden und sogar deren Synagoge beschädigt oder zerstört hätten und die Juden aus der Stadt vertrieben haben.
Als Wiedergutmachung habe der Rat 100 Pfund Goldes zu erlegen oder sich nach Ablauf einer gewissen Frist auf einem Gerichtstag am kaiserlichen Hof zu verantworten.

Der Rat der Stadt Halle wandte sich an Erzbischof Friedrich III., um sich bei Hofe vertreten zu lassen. Erzbischof Friedrich III. versprach dies auch erst, stand dann aber plötzlich nicht mehr zur Verfügung. Also sah sich der Rat genötigt, ein Schriftstück zu verfassen, in dem der Sachverhalt erklärt würde und seinen Syndikus damit nach Wien zu senden.
In dem Brief legt der Rat dar, dass die Juden keineswegs vertrieben worden seien, sondern ohne Zwang fortgezogen seien, weil sie dem Statut des päpstlichen Legaten nicht folgen wollten.
Die Stadt habe die Wohnhäuser der Juden und ihre Synagoge nicht beschädigt oder zerstört, weil diese Häuser in städtischem Besitz gewesen waren und die Juden einen Mietzins dafür gezahlt hätten. Im Gegenteil, die Stadt habe auf den guten Zustand der Bauten geachtet und sie instandgehalten.
Erst nachdem die Juden allesamt fortgezogen seien, habe man die Häuser anderweitig verkauft.
Deshalb bittet der Rat den Kaiser, die Unschuld der Stadt festzustellen und dies auch ihrem Landesherrn, dem Erzbischof Friedrich, mitzuteilen.

Der Syndikus der Stadt Halle trug den Brief zu Wien vor und damit wurde die Sache abgetan. Es kam zu keiner Verhandlung.

Montag, 30. Juni 2014

30. Juni Ao. 1352

Otto Ertzbischoff zu Magdeburg verkaufft das Judendorff zu Halle für 370 Schock Groschen, mit Consens des Dom-Capituls, an den Rath zu Halle.



Schon seit langer Zeit, verbrieft jedoch seit 965, lebten in Halle Juden im sogenannten Judendorf. Dieses Dorf lag zwischen dem Ulrichstor bis zum Mühlgraben hinunter und im Norden bis zur Fleischergasse (heute Fleischerstraße) der Vorstadt Neumarkt teils innerhalb und teils außerhalb der (noch einfach aufgeführten) Stadtmauer.
Die Synagoge bzw. Juden-Schule (jüdische Gotteshäuser sind noch heute oft auch Lehrhäuser) stand auf dem Platz neben der alten Ulrichskirche, auf dem später die Reitbahn errichtet wurde.

In Abhängigkeit von den Erzbischöfen, von denen sie mitunter Schutzbriefe erhielten, gehörten die Juden nicht wirklich zu den Bürgern der Stadt Halle. Im Zweifelsfall wurde die Zuständigkeit für die Juden vom Rat der Stadt an das Erzbistum und zurück geschoben. So wurden im Laufe der Jahrhunderte die Juden sowohl von den Erzbischöfen geschröpft als auch von den Bürgern der Stadt verfolgt und umgebracht oder vertrieben, wenn die Schuld an einem Unglück ihnen angelastet wurde. Als 1382 die Pest in Deutschland wütete, beschuldigte man die Juden, Brunnen vergiftet zu haben und lynchte diejenigen, die sich nicht retten konnten. Auch in Halle.

Der Kardinal Nikolaus von Kues, zum päbstlichen Legaten in Deutschland ernannt, forderte im Jahre 1452 in Deutschland die sichtbare Kennzeichnung von Juden, damit sie von den Christen zu unterscheiden wären. Infolge dessen zogen auch die hallischen Juden aus der Stadt weg.

Im Jahre 1352 jedoch lebten Juden in Halle.
Erzbischof Otto (1327 - 1361 im Amt) verkaufte nun also das Judendorf an den Rat der Stadt für 370 Schock Groschen (also 22.200 Groschen = 1.110 Rheinische Gulden). Damit erwirbt die Stadt die weltliche Gerichtsbarkeit über die Juden und das Recht, von ihnen Steuern, Zinsen und Pachten einzunehmen.

Um diesen Verkauf rechtmäßig durchzuführen, erschien Erzbischof Otto am 30. Juni Ao. 1352 persönlich vor dem hallischen Berggericht am Roland und ließ dem Rat der Stadt das Eigentum des Judendorfes auf. Dies ist in den Schöppenbüchern verzeichnet.

Weil das Judendorf seit 1314 dem Kloster zum Neuen Werk gehörte, sprach auch Heinrich Boydewin, der Propst des Klosters, vor und verzichtete auf sämtliche Rechte.

Weiter steht in den Schöppenbüchern geschrieben, dass die Juden selbst dem Gericht beiwohnten und dem Rat der Stadt Halle ihre Häuser und Höfe überlassen haben.

Von dieser Zeit an haben die Juden für ihre Wohnhäuser einen jährlichen Zins entrichten müssen. Die Synagoge, die auch als Schule diente, wurde ihnen für einen jährlichen Zins in Höhe von 12 Rheinischen Gulden vermietet.

Sonntag, 6. April 2014

06. April Ao. 1241

Ertzbischoff Wilbrands zu Magdeburg Incorporation der Pfarre zu S. Laurentii dem Closter zum Neuen Werck, die Sonder-Sichen ausgenommen.



Spätestens nach der Errichtung des Klosters zum Neuen Werk (1116) haben sich in der Nähe etliche Leute angesiedelt, die im Zusammenhang mit dem Klosterbetrieb ihren Lebensunterhalt verdient haben. Nach und nach ist die Siedlung Neumarkt angewachsen und wurde erst zum Flecken und später zu einer Landstadt, die sogar Sitz und Stimme auf Landtagen hatte.

Erzbischof Wichmann hat den Flecken schon im Jahre 1182 dem Kloster zum Neuen Werk zugeeignet. Zu dieser Zeit hat die Pfarrkirche St. Laurentius schon existiert. Sie ist vermutlich während der Amtszeit von Erzbischof Konrad (1135 - 1142) erbaut worden.

Erzbischof Wilbrand ordnet im Jahre 1241 diese Kirche mit ihrer Pfarre dem Kloster zum Neuen Werk zu.
Zur Pfarrgemeinde soll aber nicht das Siechenhaus (Hospital) in den Bockshörnern (heute Hermannstraße) gehören. Hier wurden unter anderem Lepra-Kranke aufgenommen, die, da sie auch aus der Gemeinde ausgeschlossen waren, offenbar von der Seelsorge ausgenommen wurden.

Donnerstag, 6. März 2014

06. März Ao. 1391

Ertzbischoff Albrechts von Magdeburg Vertrag mit denen von Halle wegen der Juden.



Über das Judendorf zwischen damaliger Ulrichkirche und der Vorstadt Neumarkt habe ich schon in meinem Chronik-Eintrag zum 25. Februar Ao. 1446 berichtet.

Darin heißt es, dass die Juden üblicherweise der Gerichtsbarkeit des Erzbischofs unterlagen und an ihn (bzw. sein Amt Giebichenstein) die regelmäßigen Abgaben zu leisten hatten. Im Gegenzug standen die Juden unter dem Schutz und Geleit des Erzbischofs.

Da sie sich jedoch oft und regelmäßig innerhalb der Stadt Halle aufhielten, suchten sie oftmals auch beim Rat der Stadt ihre Vergleitung (Schutz vor dem Pöbel).

So wurde die Zuständigkeit für die Juden immer hübsch zwischen Erzbischof und Rat der Stadt hin und her geschoben. Jede der beiden Parteien nahm gern den Zins der Juden ein, scheute sich aber davor, Ausgaben zu bestreiten, wie z.B. die Kronsteuer, die bei Regierungsantritt eines neuen Kaisers fällig wurde.

Nun hatte im Jahre 1382 in deutschen Landen die Pest gewütet und große Opfer, auch in Halle, gefordert. Den Juden wurde bei dieser Gelegenheit zur Last gelegt, sie hätten die städtischen Brunnen vergiftet. Daraufhin wurden sie verfolgt und ermordet oder aus der Stadt gejagt. Ihre Häuser wurden vielfach geplündert und angezündet oder auf andere Weise beschädigt.

Nur nach und nach hielten wieder Juden Einzug in Halle.

Über die Zerstörung der Judenhäuser und die Vertreibung bzw. Ermordung der Juden war Erzbischof Albrecht IV. sehr erzürnt und beinahe wäre eine offene Fehde ausgebrochen. Der Rat der Stadt jedoch verstand es, den Erzbischof mit der Zahlung von 300 Schock Meißnische Groschen (also 18.000 Groschen) zu versöhnen und erhielt dafür das Recht, den Jahreszins der Juden einzunehmen. Gleichzeitig hatte die Stadt aber nun wieder für den Schutz der Juden zu sorgen.

Erzbischof Albrecht IV. sichert in dem Vertrag zu, dass er die Juden ungehindert durch seine Gebiete wandern lassen will.

Die Juden selbst mussten aufgrund der alten Registraturen dem Erzbischof 1.000 und dem Rat der Stadt 1.500 Mark Silber erlegen, um die Erlaubnis zum Wiederaufbau ihrer zerstörten Häuser zu erhalten.

Dienstag, 25. Februar 2014

25. Februar Ao. 1446

Ertzbischoff Friedrichs zu Magdeburg Schutzbrieff vor den Juden Moses und seine Familie zu Halle zu wohnen, nebst verschiedenen besonderen Freyheiten.



Schon seit langer Zeit, verbrieft jedoch seit 965, lebten in Halle Juden im sogenannten Judendorf. Dieses Dorf lag zwischen dem Ulrichstor bis zum Mühlgraben hinunter und im Norden bis zur Fleischergasse (heute Fleischerstraße) der Vorstadt Neumarkt teils innerhalb und teils außerhalb der (noch einfach aufgeführten) Stadtmauer.
Die Synagoge bzw. Juden-Schule (jüdische Gotteshäuser sind noch heute oft auch Lehrhäuser) stand auf dem Platz neben der alten Ulrichskirche, auf dem später die Reitbahn errichtet wurde.

In Abhängigkeit von den Erzbischöfen, von denen sie mitunter Schutzbriefe erhielten, gehörten die Juden nicht wirklich zu den Bürgern der Stadt Halle. Im Zweifelsfall wurde die Zuständigkeit für die Juden vom Rat der Stadt an das Erzbistum und zurück geschoben. So wurden im Laufe der Jahrhunderte die Juden sowohl von den Erzbischöfen geschröpft als auch von den Bürgern der Stadt verfolgt und umgebracht oder vertrieben, wenn die Schuld an einem Unglück ihnen angelastet wurde. Als 1382 die Pest in Deutschland wütete, beschuldigte man die Juden, Brunnen vergiftet zu haben und lynchte diejenigen, die sich nicht retten konnten. Auch in Halle.

Der Kardinal Nikolaus von Kues, zum päbstlichen Legaten in Deutschland ernannt, forderte im Jahre 1452 in Deutschland die sichtbare Kennzeichnung von Juden, damit sie von den Christen zu unterscheiden wären. Infolge dessen zogen auch die hallischen Juden aus der Stadt weg.

Einige Jahre zuvor jedoch, eben am 25. Februar 1446, erteilt Erzbischof Friedrich dem Juden Moses, seiner Frau und seinem Sohn Joseph, seiner Mutter und seinem Onkel Salomon einen Schutzbrief und Geleit. Der Schutz erstreckt sich auf Leib und Leben und alle Habe der Familie einschließlich des Gesindes. Für 10 Jahre sollen Moses und seine Familie vom Zins befreit sein. Sie dürfen in allen Städten und Dörfern des Erzbistums wohnen und ihren Geschäften nachgehen
Moses darf seinen jüdischen Gewohnheiten (Religion) ausüben und Studenten nehmen.
Sollten Moses oder seine Familie verklagt werden, solange sie im Judendorf bei Halle leben, behält sich der Erzbischof die Gerichtsbarkeit in kirchlichen Fällen vor und verweist auf den Hauptmann zu Giebichenstein bei weltlichen Sachen.

Dienstag, 14. Januar 2014

14. Januar Ao. 1705

Statuta der Stadt Neumarckt vor Halle, von Sr. Königl. Maj. König Friedrich den I. in Preussen allergnädigst confirmirt.



Der Ort Neumarkt ist im Jahre 1182 von Erzbischof Wichmann dem Kloster zum Neuen Werk zugeschrieben worden und gilt mindestens seit dieser Zeit als Flecken.

Obwohl oft als frühere Vorstadt der Stadt Halle bezeichnet, ist Neumarkt in den Büchern des Amtsbezirks Giebichenstein schon lange als Land-Stadt geführt worden. Neumarkt hatte einen eigenen Magistrat, eigene Innungen und Zünfte.
Seit 1531 führt Neumarkt ein eigenes Wappen. Möglicherweise wurde dem Ort in dieser Zeit von Kardinal Albrecht auch das Stadtrecht verliehen. Darüber jedoch gibt es zur Stunde keine genaue Erkenntnis.

Das Rathaus von Neumarkt wurde im Jahre 1538 auf der Stelle der 1465 abgebrannten Kapelle St. Andreas erbaut. In der Nacht vom 6. auf den 7. November 1727 brannte das Rathaus bis auf die Kellerräume ab und wurde im Jahre 1729 neu erbaut.

In dem vorliegenden Dokument bestätigt König Friedrich I. der giebichensteinischen Amtsstadt Neumarkt die ihm vorgelegten Statuten und Ordnungen.
Hier werden Bürgerrechte und -pflichten geregelt, Handelsbräuche bestimmt, die Rats-, Straf- und Feuerordnung aufgerichtet.

Montag, 23. September 2013

23. September Ao. 1467

Churfürst Ernsts und Hertzog Albrechts zu Sachsen Vorschrifft Nicolaus Pflugen an den Rath zu Halle wegen der Juden-Schule ertheilet.




Schon seit langer Zeit, verbrieft jedoch seit 965, lebten in Halle Juden im sogenannten Judendorf. Dieses Dorf lag zwischen dem Ulrichstor bis zum Mühlgraben hinunter und im Norden bis zur Fleischergasse (heute Fleischerstraße) der Vorstadt Neumarkt teils innerhalb und teils außerhalb der (noch einfach aufgeführten) Stadtmauer.
Die Synagoge bzw. Juden-Schule (jüdische Gotteshäuser sind noch heute oft auch Lehrhäuser) stand auf dem Platz neben der alten Ulrichskirche, auf dem später die Reitbahn errichtet wurde.

In Abhängigkeit von den Erzbischöfen, von denen sie mitunter Schutzbriefe erhielten, gehörten die Juden nicht wirklich zu den Bürgern der Stadt Halle. Im Zweifelsfall wurde die Zuständigkeit für die Juden vom Rat der Stadt an das Erzbistum und zurück geschoben. So wurden im Laufe der Jahrhunderte die Juden sowohl von den Erzbischöfen geschröpft als auch von den Bürgern der Stadt verfolgt und umgebracht oder vertrieben, wenn die Schuld an einem Unglück ihnen angelastet wurde. Als 1382 die Pest in Deutschland wütete, beschuldigte man die Juden, Brunnen vergiftet zu haben und lynchte diejenigen, die sich nicht retten konnten. Auch in Halle.

Der Kardinal Nikolaus von Kues, zum päpstlichen Legaten in Deutschland ernannt, forderte im Jahre 1452 in Deutschland die sichtbare Kennzeichnung von Juden, damit sie von den Christen zu unterscheiden wären. Infolge dessen zogen auch die hallischen Juden aus der Stadt weg.

Nicolaus Pflug von Knauthayn, Amtmann zu Leipzig, Borna und Pegau, erbat sich von Kaiser Friedrich III. die verlassenen Juden-Schulen zu Erfurt und Halle, die dieser ihm auch schenkte.
Im genannten Dokument fordern Kurfürst Ernst und Herzog Albrecht von Sachsen (die gemeinsam die Grafschaften Thüringen und Meißen regierten) den Rat der Stadt Halle auf, Nicolaus Pflug von Knauthayn die Inbesitznahme seiner Schenkung zu ermöglichen und damit dem kaiserlichen Willen zu gehorchen.

Der Rat der Stadt wollte dieser Aufforderung nicht folgen und wandte sich an Erzbischof Johannis.
Nach einigem Hin und Her verkaufte Nicolaus Pflug von Knauthayn im Jahre 1468 die Juden-Schule an die Stadt Halle. Siehe dazu den Eintrag vom 04. Oktober 1468.