Posts mit dem Label Peißnitz werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Peißnitz werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Freitag, 4. Juli 2014

04. July Ao. 1592

E. H. Dom-Capituls zu Magdeburg Sede vacante Consens in den Verkauff des Vorwergs Gimritz an den Rath zu Halle. 



Das Vorwerk Gimritz, im Süden der Peißnitz-Insel gelegen, hat ursprünglich zum Kloster zum Neuen Werk gehört und ist vermutlich schon vor 1238 entstanden.
Als Kardinal Albrecht im Jahre 1518 von Papst Leo X. die Erlaubnis erhielt, sein Neues Stift zu errichten und dafür auch Klöster einzuziehen, ging der Besitz des Klosters Neuwerk in das Eigentum des Neuen Stifts über.
Dieses Neue Stift übereignet im Jahre 1540 das Vorwerk Gimritz an den Rat der Stadt Halle unter bestimmten Bedingungen.
Im Jahre 1541 (vor seiner Flucht nach Mainz) bestätigte Kardinal Albrecht unter anderem diesen Verkauf.

Es sind einige Jahrzehnte vergangen und das Domkapitel zu Magdeburg bestätigt erneut diesen Verkauf.

Nun gelten noch folgende Bedingungen:

  • Dem Rat der Stadt Halle wird das gesamte Vorwerk mit seinen Zubehörungen verkauft, ausgenommen einer Wiese in der Aue (auch Lucke genannt, etwa das Gebiet zwischen der heutigen Luisenstraße, Johann-Andreas-Segner-Straße und Adam-Kuckhoff-Straße hinter dem Steintor), die sich der Erzbischof vorbehält.

  • Jedes Jahr am Martinstag (11. November) ist der Erbzins in Höhe von 150 Gulden zu zahlen.
  • Eine ganze Reihe Bürgerhäuser wird dem Rat zu Lehen gegeben und wird mit einem jährlichen Zins in Höhe von 72 Gulden 9 Groschen abgegolten.

Als Lehnsträger wird nunmehr der Ratsmeister Jacob Redel angegeben. Der Titel des Ratsmeisters entspricht unserem heutigen Bürgermeister.
Für den Fall, dass Jacob Redel stirbt, wird der Rat der Stadt angewiesen, innerhalb von 4 Wochen einen neuen Ratsmeister zu wählen. Dieser hat dann das Lehen zu übernehmen und 100 Taler als Lehnsware zu erlegen. So soll jedesmal beim Wechsel des Ratsmeisters verfahren werden.

Samstag, 19. April 2014

19. April Ao. 1540

Des Neuen Stiffts zu Halle Ueberlassung des Vorwergs Gimritz an den Rath zu Halle gegen einen jährlichen Erbzinß, ingleichen erblicher Verkauff des Stiffts Lehen und Zinsen an den Bürgerhäusern.



Das Vorwerk Gimritz (in alter Zeit Gumniste genannt), auf der Südspitze der Peißnitz-Insel gelegen und mit allerhand Gütern ausgestattet, wurde ehemals vom Kloster zum Neuen Werk erbaut und existierte vermutlich schon vor 1238. In diesem Jahr ist es im Zusammenhang mit einem Streit zwischen dem Kloster und dem Deutschen Ritterorden erwähnt worden.

Im Vorwerk Gimritz ist über mehrere Jahrhunderte Schafzucht betrieben worden, zeitweise sollen hier um 1.000 Tiere gestanden haben.

Als Kardinal Albrecht zur Erbauung seines Neuen Stiftes unter anderem das Kloster zum Neuen Werk und dessen Güter einzog, wurde auch das Vorwerk Gimritz dem Neuen Stift zugeschlagen.

Das Neue Stift übereignet das Vorwerk Gimritz an den Rat der Stadt Halle und stellt folgende Bedingungen:

  • Dem Rat der Stadt Halle wird das gesamte Vorwerk mit seinen Zubehörungen verkauft, ausgenommen einer Wiese in der Aue (auch Lucke genannt, etwa das Gebiet zwischen der heutigen Luisenstraße, Johann-Andreas-Segner-Straße und Adam-Kuckhoff-Straße hinter dem Steintor), die sich das Neue Stift vorbehält.

  • Der Rat der Stadt soll das Gut nach eigenem Bedarf bewirtschaften und bebauen, darf aber keine Festung oder steinerne Gebäude ohne Genehmigung des Stifts errichten.

  • Weiterhin hat der Rat einen Wagendienst zum Überfahren der Insel vorzuhalten und bei Bedarf zur Verfügung zu stellen.

  • Es sollen nicht mehr als 1.000 Schafe gehalten werden.

  • Missetäter sollen zwar auf dem Vorwerk gefangen genommen werden, müssen aber anderntags auf dem Amt Giebichenstein abgeliefert werden, wo über das jeweils zuständige Gericht entschieden wird.

  • Jedes Jahr am Martinstag (11. November) ist der Erbzins in Höhe von 150 Gulden zu zahlen.

  • Zusätzlich ist jedes Jahr der Betrag von 60 Gulden anstelle der ursprünglich vereinbarten 12 Mastschweine (siehe Eintrag vom 22. Januar Ao. 1538) für die Nutzung der Neumühle zu entrichten. Auch auf die unentgeltlichen Mehl- und Malzlieferungen weist das Neue Stift hin.

  • Eine ganze Reihe Bürgerhäuser wird dem Rat zu Lehen gegeben und wird mit einer einmaligen Zahlung von 1.000 Talern und einem jährlichen Zins in Höhe von 72 Gulden 19 Groschen abgegolten.

  • Letztlich werden die zur Errichtung der Stiftskirche (Dom) versprochenen Mittel in Höhe von jährlich 340 Gulden eingefordert.

Fast ein Jahr später, am 19. Februar Ao. 1541, bestätigt Kardinal Albrecht nochmals diesen Vertrag. Für die Bürgerhäuser wird nun nur noch ein jährlicher Zins in Höhe von 72 Gulden 10 Groschen verlangt.

Und ein weiteres Mal wird die Vereinbarung vom Dom-Kapitel zu Magdeburg am 04. Juli Ao. 1592 bekräftigt. Nun beträgt der Erbzins für die Bürgerhäuser "nur" noch 72 Gulden 9 Groschen.

Samstag, 12. April 2014

12. April Ao. 1532

Cardinal Albrechts Bewilligung und Nachlassung dem neuen Stifft zu Halle, daß es eine neue Schäfferey zu Potenitz aufrichten möge.



Das Vorwerk Gimritz, auf der Südspitze der Peißnitz-Insel gelegen und mit allerhand Gütern ausgestattet, wurde ehemals vom Kloster zum Neuen Werk erbaut und existierte vermutlich schon vor 1238. In diesem Jahr ist es im Zusammenhang mit einem Streit zwischen dem Kloster und dem Deutschen Ritterorden erwähnt worden.

Im Vorwerk Gimritz ist über mehrere Jahrhunderte Schafzucht betrieben worden, zeitweise sollen hier um 1.000 Tiere gestanden haben.

Als Kardinal Albrecht zur Erbauung seines Neuen Stiftes unter anderem das Kloster zum Neuen Werk und dessen Güter einzog, wurde auch das Vorwerk Gimritz dem Neuen Stift zugeschlagen.

Nun war die Schafzucht auf dem Vorwerk Gimritz wohl nicht so bequem wie gedacht und die Oberen der Stiftskirche haben Kardinal Albrecht gebeten, ihnen die Schafzucht auf der Oberen Peißnitz zu gestatten.
Im Gegenzug übereignen sie dem Kardinal ihr Lehen am Holz im Amt Friedeburg am Stendalischen Holz, dazu den Platz, auf dem das Kloster zum Neuen Werk gestanden hatte, mitsamt der Kohlwiese, dem Werder und dem Weinberg unterhalb des ehemaligen Klosters.
Kardinal Albrecht gibt der Bitte bereitwillig nach.

Mittwoch, 19. Februar 2014

19. Februar Ao. 1541

Cardinal Albrechts Verkauff des Vorwergs Gimritz an den Rath zu Halle.



Das Vorwerk Gimritz, auf der Südspitze der Peißnitz-Insel gelegen und mit allerhand Gütern ausgestattet, wurde ehemals vom Kloster zum Neuen Werk erbaut und existierte vermutlich schon vor 1238. In diesem Jahr ist es im Zusammenhang mit einem Streit zwischen dem Kloster und dem Deutschen Ritterorden erwähnt worden.

Im Vorwerk Gimritz ist über mehrere Jahrhunderte Schafzucht betrieben worden, zeitweise sollen hier um 1.000 Tiere gestanden haben.

Als Kardinal Albrecht zur Erbauung seines Neuen Stiftes unter anderem das Kloster zum Neuen Werk und dessen Güter einzog, wurde auch das Vorwerk Gimritz dem Neuen Stift zugeschlagen.
Mit dem Niedergang des Neuen Stifts übereignete Kardinal Albrecht das Vorwerk Gimritz an den Rat der Stadt Halle.

  • Dem Rat der Stadt Halle wird das gesamte Vorwerk mit seinen Zubehörungen verkauft, ausgenommen einer Wiese in der Aue (auch Lucke genannt, etwa das Gebiet zwischen der heutigen Luisenstraße, Johann-Andreas-Segner-Straße und Adam-Kuckhoff-Straße hinter dem Steintor), die sich der Erzbischof vorbehält.
  • Der Rat der Stadt soll das Gut nach eigenem Bedarf bewirtschaften und bebauen, darf aber keine Festung oder steinerne Gebäude ohne Genehmigung des Erzbischofs errichten.
  • Weiterhin hat der Rat einen Wagendienst zum Überfahren der Insel vorzuhalten und bei Bedarf zur Verfügung zu stellen.
  • Es sollen nicht mehr als 1.000 Schafe gehalten werden.
  • Missetäter sollen zwar auf dem Vorwerk gefangen genommen werden, müssen aber anderntags auf dem Amt Giebichenstein abgeliefert werden, wo über das jeweils zuständige Gericht entschieden wird.
  • Jedes Jahr am Martinstag (11. November) ist der Erbzins in Höhe von 150 Gulden zu zahlen.

Im Dokument folgt noch eine Aufzählung anderer Erblehen, darunter die Neumühle und einige freie Häuser, mit den jeweils gültigen Zinszahlungen.