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Dienstag, 26. August 2014

26. August Ao. 1550

Revers des Raths zu Halle, wegen des ausgehängten Korbes an der Stadt-Mauer vor dem Moritz-Pförtlein, zu Bestraffung der Feld- und Garten-Diebe.



In jenen Zeiten ist es immer wieder vorgekommen, dass sich "leichtfertige" Leute an den Gärten, Äckern, Weinbergen und Wiesen in und um Halle gütlich getan haben und somit den Besitzern Schaden zufügten.

Um diesen Vorkommnissen Einhalt zu gebieten, hatten der Rat der Stadt Halle und das Amt Giebichenstein beschlossen, vor der Moritzpforte nach Glaucha hin einen an einem Schwengel befestigten Korb aufzurichten. Feld- und Gartendiebe sollten zur Strafe da hinein gesetzt und durch Schwingen des Korbes in den Stadtgraben, der nun Korbteich genannt wurde, ausgeschüttet werden.
Um der Diebe habhaft zu werden, setzen der Rat der Stadt und das Amt Giebichenstein je einen Wächter ein.

In der Bestätigung des Rates der Stadt vom 26. August Ao. 1550 steht ausdrücklich geschrieben, dass dies der einzige Eingriff in die Gerechtsame des Amtes Giebichenstein sein soll und einzig zu dem genannten Zweck.
Diese Zusicherung war nötig, weil der Wächter, den die Stadt einsetzte, auch außerhalb der hallischen Stadtmauer tätig war und dort ja das Amt Giebichenstein in erzbischöflichem Auftrag die Jurisdiktion hatte. Außerdem befand sich der Korb zur Bestrafung der Delinquenten schon außerhalb der Stadt Halle auf dem Gebiet der giebichensteinischen Gerichtsbarkeit.

Übrigens ist der Korbteich im Jahre 1710 auf Befehl König Friedrichs I. in Preußen zugeschüttet worden, damit man einen besseren Zugang von der Stadt Halle nach Glaucha hätte. Gleichzeitig wurde die Moritzpforte abgerissen und statt ihrer ein neues Tor gebaut.
In dieser Zeit wurde der Korb am Ufer des Saalearms Körbersaale errichtet und war durch die Körberpforte zugänglich. Die Körberpforte befand sich in der Stadtmauer etwa auf der Höhe des heutigen Göbelbrunnens, der den Hallmarkt ziert.
Von der Körbersaale sehen wir heute nichts mehr, weil der Saalearm in den Jahren 1893/ 94 mit einer Straße (heutiger Hallorenring) überbaut wurde und dort heute nur noch der Verkehr fließt. Unter der Straße befindet sich ein erst kürzlich sanierter Kanal, der bei Regen als Ablaufkanal dient.

Das Körben als Strafe für Diebe hatte sich irgendwann überlebt. Danach wurde der Korb noch von den Halloren genutzt, um bei Volksfesten vorlaute Burschen zur Belustigung der Umstehenden zu "kärwen".

Montag, 14. Juli 2014

14. July Ao. 1520

Verträge und Artickel, so der Cardinal, Ertzbischoff Albrecht, samt dem Dom-Capitel zu Magdeburg, zwischen dem Neuen Stifft, ad Sudarium domini ad Velum aureum genant, und dem Rathe zu Halle aufgerichtet und vertragen.



Bei Gründung seines Neuen Stifts schließt Kardinal Albrecht einen Vertrag über die Beschränkungen und Befugnisse des Stifts mit dem Rat der Stadt Halle ab.

  • Die Stadt Halle wird zur Zahlung eines jährlichen Zinses von 340 Gulden verpflichtet, bis die Summe von 8.000 Gulden erreicht ist, die dem Neuen Stift vom Rat der Stadt zugesagt wurde.

  • Das Stift wird ein eigenes Brauhaus unterhalten, das Bier jedoch lediglich für den Eigenbedarf verwenden und nicht ausschenken oder verkaufen. Des Weiteren gestattet das Stift keinem Bürger der Stadt, im Stiftsbrauhaus zu brauen.

  • Das Stift kauft keine Grundstücke oder Häuser in der Stadt. Durch Erbschaft an das Stift kommende Güter innerhalb der Stadt soll das Stift binnen Jahr und Tag zum Verkauf anbieten und den Erlös der Gemeinde zur Verfügung stellen.

  • Das Stift darf kein Getreide kaufen, anbauen oder verkaufen. Des Weiteren darf innerhalb des Stiftsgeländes kein Verkauf stattfinden.

  • Spenden und Opfergaben sollen dem Stift zugute kommen.

  • Die Stadt Halle wird die Besitzungen und Kleinodien des Stifts getreulich verwahren, wenn der Stuhl des Erzbischofs unbesetzt ist und einem neuen Amtsinhaber wieder übergeben.
  • Das Stift verpflichtet sich, von der Moritzburg über die Mühle und die Wasserkunst bis zum Kornhaus des Stifts die Stadtmauer aufzurichten, aber dem Rat der Stadt Zugang zur Mühle und zur Wasserkunst zu gewähren.

Montag, 30. Juni 2014

30. Juni Ao. 1352

Otto Ertzbischoff zu Magdeburg verkaufft das Judendorff zu Halle für 370 Schock Groschen, mit Consens des Dom-Capituls, an den Rath zu Halle.



Schon seit langer Zeit, verbrieft jedoch seit 965, lebten in Halle Juden im sogenannten Judendorf. Dieses Dorf lag zwischen dem Ulrichstor bis zum Mühlgraben hinunter und im Norden bis zur Fleischergasse (heute Fleischerstraße) der Vorstadt Neumarkt teils innerhalb und teils außerhalb der (noch einfach aufgeführten) Stadtmauer.
Die Synagoge bzw. Juden-Schule (jüdische Gotteshäuser sind noch heute oft auch Lehrhäuser) stand auf dem Platz neben der alten Ulrichskirche, auf dem später die Reitbahn errichtet wurde.

In Abhängigkeit von den Erzbischöfen, von denen sie mitunter Schutzbriefe erhielten, gehörten die Juden nicht wirklich zu den Bürgern der Stadt Halle. Im Zweifelsfall wurde die Zuständigkeit für die Juden vom Rat der Stadt an das Erzbistum und zurück geschoben. So wurden im Laufe der Jahrhunderte die Juden sowohl von den Erzbischöfen geschröpft als auch von den Bürgern der Stadt verfolgt und umgebracht oder vertrieben, wenn die Schuld an einem Unglück ihnen angelastet wurde. Als 1382 die Pest in Deutschland wütete, beschuldigte man die Juden, Brunnen vergiftet zu haben und lynchte diejenigen, die sich nicht retten konnten. Auch in Halle.

Der Kardinal Nikolaus von Kues, zum päbstlichen Legaten in Deutschland ernannt, forderte im Jahre 1452 in Deutschland die sichtbare Kennzeichnung von Juden, damit sie von den Christen zu unterscheiden wären. Infolge dessen zogen auch die hallischen Juden aus der Stadt weg.

Im Jahre 1352 jedoch lebten Juden in Halle.
Erzbischof Otto (1327 - 1361 im Amt) verkaufte nun also das Judendorf an den Rat der Stadt für 370 Schock Groschen (also 22.200 Groschen = 1.110 Rheinische Gulden). Damit erwirbt die Stadt die weltliche Gerichtsbarkeit über die Juden und das Recht, von ihnen Steuern, Zinsen und Pachten einzunehmen.

Um diesen Verkauf rechtmäßig durchzuführen, erschien Erzbischof Otto am 30. Juni Ao. 1352 persönlich vor dem hallischen Berggericht am Roland und ließ dem Rat der Stadt das Eigentum des Judendorfes auf. Dies ist in den Schöppenbüchern verzeichnet.

Weil das Judendorf seit 1314 dem Kloster zum Neuen Werk gehörte, sprach auch Heinrich Boydewin, der Propst des Klosters, vor und verzichtete auf sämtliche Rechte.

Weiter steht in den Schöppenbüchern geschrieben, dass die Juden selbst dem Gericht beiwohnten und dem Rat der Stadt Halle ihre Häuser und Höfe überlassen haben.

Von dieser Zeit an haben die Juden für ihre Wohnhäuser einen jährlichen Zins entrichten müssen. Die Synagoge, die auch als Schule diente, wurde ihnen für einen jährlichen Zins in Höhe von 12 Rheinischen Gulden vermietet.

Sonntag, 18. Mai 2014

18. Mai Ao. 1519

Cardinals Alberti Confirmation des Altars S. Nicolai, welchen der Rathsmeister Jacob Gumprecht in S. Ulrichs-Kirche zu Halle gestifftet.



Die Ulrichkirche, bereits seit 1213 als Pfarrkirche bekannt, stand zwischen Großer und Kleiner Ulrichstraße dicht an der damaligen Stadtmauer und dem Ulrichstor.

Die Kirche war dem Heiligen Ulrich gewidmet, welcher von 890 - 973 lebte und von 923 bis zu seinem Tode Bischof von Augsburg war.

Im Jahre 1531 verlegte Kardinal Albrecht die Pfarre aus St. Ulrich in die Klosterkirche des Serviten-Klosters in der Galgstraße und der Pfarrer von St. Ulrich zog am 20. November 1531 in feierlicher Prozession in seine neue Pfarrkirche. Daraufhin wurde die alte Ulrichkirche abgebrochen und ihre Steine und das Holzwerk zum Bau des Neuen Gebäudes (heute Neue Residenz) verwendet.

Hier ist noch die alte Pfarrkirche St. Ulrich gemeint, in der außer dem hohen Altar noch 6 Mess-Altäre gestanden haben. Solche Altäre sind meist von Bürgern gestiftet worden, die dann insbesondere Gedächtnis- und Seelmessen halten ließen und so für ihr eigenes Seelenheil und das ihrer Familien sorgten und ihre Zeit im Fegefeuer verkürzten.

Ratsmeister Jacob Gumprecht hat also den Altar St. Nicolai gestiftet und mit einem jährlichen Einkommen in Höhe von 21 Gulden ausgestattet. Von diesem Einkommen wurden dem Altar Kerzen gestiftet und die Priester bezahlt, die die Messen lasen.

Samstag, 10. Mai 2014

10. Mai Ao. 1454

Ablaß-Brieff, welchen D. Nichol. Koyau von 4 Cardinälen zu Rom vor die Ulrichs-Kirche zu Halle erlanget, mit Ertzbischoff Ernsts Confirmation. 



Die Ulrichkirche, bereits seit 1213 als Pfarrkirche bekannt, stand zwischen Großer und Kleiner Ulrichstraße dicht an der damaligen Stadtmauer.

Im Jahre 1531 verlegte Kardinal Albrecht die Pfarre aus St. Ulrich in die Klosterkirche des Serviten-Klosters in der Galgstraße und der Pfarrer von St. Ulrich zog am 20. November 1531 in feierlicher Prozession in seine neue Pfarrkirche. Daraufhin wurde die alte Ulrichkirche abgebrochen und ihre Steine und das Holzwerk zum Bau des Neuen Gebäudes (heute Neue Residenz) verwendet.

Hier ist noch die Rede von der alten Pfarrkirche St. Ulrich.
Der hallische Patrizier und Jurist Dr. Koyau, damals in Rom, hatte - wie schon einige Tage zuvor - diesmal bei 4 Kardinälen einen Ablass von 100 Tagen für die Gottesdienstbesucher der Ulrichkirche ausgewirkt.

Erzbischof Ernst bestätigte auch diesen Brief im Jahre 1500 und vermehrt den Ablass um 40 Tage.

~ Ich weiß, dass der Eintrag bis auf geringfügige Änderungen dem vom 06. Mai Ao. 1454 entspricht. Das ist kein Fehler, der Dr. Koyau war recht fleißig. ~

Dienstag, 6. Mai 2014

06. Mai Ao. 1454

Ablaß-Brief, welchen D. Nicol. Koyau zu Rom von 6 Cardinälen vor die Ulrichs-Kirche zu Halle erhalten, mit Ertzbischoff Ernsts Confirmation.



Die Ulrichkirche, bereits seit 1213 als Pfarrkirche bekannt, stand zwischen Großer und Kleiner Ulrichstraße dicht an der damaligen Stadtmauer.

Im Jahre 1531 verlegte Kardinal Albrecht die Pfarre aus St. Ulrich in die Klosterkirche des Serviten-Klosters in der Galgstraße und der Pfarrer von St. Ulrich zog am 20. November 1531 in feierlicher Prozession in seine neue Pfarrkirche. Daraufhin wurde die alte Ulrichkirche abgebrochen und ihre Steine und das Holzwerk zum Bau des Neuen Gebäudes (heute Neue Residenz) verwendet.

Hier ist noch die Rede von der alten Pfarrkirche St. Ulrich.
Der hallische Patrizier und Jurist Dr. Koyau, damals in Rom, hatte bei 6 Kardinälen einen Ablass von 100 Tagen für die Gottesdienstbesucher der Ulrichkirche ausgewirkt.

Erzbischof Ernst bestätigte diesen Brief im Jahre 1500.

Dienstag, 25. Februar 2014

25. Februar Ao. 1446

Ertzbischoff Friedrichs zu Magdeburg Schutzbrieff vor den Juden Moses und seine Familie zu Halle zu wohnen, nebst verschiedenen besonderen Freyheiten.



Schon seit langer Zeit, verbrieft jedoch seit 965, lebten in Halle Juden im sogenannten Judendorf. Dieses Dorf lag zwischen dem Ulrichstor bis zum Mühlgraben hinunter und im Norden bis zur Fleischergasse (heute Fleischerstraße) der Vorstadt Neumarkt teils innerhalb und teils außerhalb der (noch einfach aufgeführten) Stadtmauer.
Die Synagoge bzw. Juden-Schule (jüdische Gotteshäuser sind noch heute oft auch Lehrhäuser) stand auf dem Platz neben der alten Ulrichskirche, auf dem später die Reitbahn errichtet wurde.

In Abhängigkeit von den Erzbischöfen, von denen sie mitunter Schutzbriefe erhielten, gehörten die Juden nicht wirklich zu den Bürgern der Stadt Halle. Im Zweifelsfall wurde die Zuständigkeit für die Juden vom Rat der Stadt an das Erzbistum und zurück geschoben. So wurden im Laufe der Jahrhunderte die Juden sowohl von den Erzbischöfen geschröpft als auch von den Bürgern der Stadt verfolgt und umgebracht oder vertrieben, wenn die Schuld an einem Unglück ihnen angelastet wurde. Als 1382 die Pest in Deutschland wütete, beschuldigte man die Juden, Brunnen vergiftet zu haben und lynchte diejenigen, die sich nicht retten konnten. Auch in Halle.

Der Kardinal Nikolaus von Kues, zum päbstlichen Legaten in Deutschland ernannt, forderte im Jahre 1452 in Deutschland die sichtbare Kennzeichnung von Juden, damit sie von den Christen zu unterscheiden wären. Infolge dessen zogen auch die hallischen Juden aus der Stadt weg.

Einige Jahre zuvor jedoch, eben am 25. Februar 1446, erteilt Erzbischof Friedrich dem Juden Moses, seiner Frau und seinem Sohn Joseph, seiner Mutter und seinem Onkel Salomon einen Schutzbrief und Geleit. Der Schutz erstreckt sich auf Leib und Leben und alle Habe der Familie einschließlich des Gesindes. Für 10 Jahre sollen Moses und seine Familie vom Zins befreit sein. Sie dürfen in allen Städten und Dörfern des Erzbistums wohnen und ihren Geschäften nachgehen
Moses darf seinen jüdischen Gewohnheiten (Religion) ausüben und Studenten nehmen.
Sollten Moses oder seine Familie verklagt werden, solange sie im Judendorf bei Halle leben, behält sich der Erzbischof die Gerichtsbarkeit in kirchlichen Fällen vor und verweist auf den Hauptmann zu Giebichenstein bei weltlichen Sachen.

Samstag, 15. Februar 2014

15. Februar Ao. 1501

Vertrag E.E. Raths zu Halle und der Prediger Mönche zu St. Paul, wegen einiger Fenster und Pforten an ihrem Closter neben der Neumühle.



Das Dominikaner-Kloster St. Paul hatte seine Gebäude direkt am Mühlgraben stehen. Die Stadt Halle war zuständig für die Stadtmauer und die Neumühle, die sich seit 1283 im Besitz des Klosters zum Neuen Werk befand, wurde ebenfalls von der Stadt genutzt.
Aus diesen Umständen ergab sich Streit. Dieser Streit wird nun von Adolf zu Anhalt, Domprobst zu Magdeburg, folgendermaßen verglichen:

  • Das Kloster darf die Mauer, Türme, den Stall und den Brunnen beim Hospital nutzen.
  • Die Stadt umgibt die Pforte am Kornhaus an die Saale (Mühlgraben) mit einer Mauer, die sich eine Elle in den Fluss erstrecken soll. Die Mauer soll drei Löcher erhalten, damit das Kloster das Wasser aus dem Brauhaus ableiten kann und seine Fischkästen warten kann. Aber die Mauer muss auch so gebaut werden, dass den Fenstern der Klostergebäude immer noch Licht bleibt. Dazu werden Schießlöcher in der Mauer angebracht.
  • Über der Pforte wird eine Wölbung angebracht und alle Bauten des Klosters direkt am Mühlgraben müssen so errichtet werden, dass niemand über die Mauern hinweg die Stadt verlassen kann.
  • Die Klosterbrüder haben ihre Fischkästen und die Wasserein- und Ausläufe in den Mühlgraben abzudecken.
  • Dem Kloster wird erlaubt, eine kleine Pforte zu seinem Gebrauch zu behalten. Aber nach Benutzung muss die Pforte jedesmal abgeschlossen werden. Der Rat der Stadt hat jemanden in der Nähe zu benennen, der die Schlüssel verwahrt und bei Bedarf den Klosterbrüdern ohne Weigerung auf- und zuschließt.
  • Der Rat der Stadt behält den Werder und den Wall zwischen dem Kloster und dem Mühlgraben. Die Fenster des Klosters zum Mühlgraben hin sollen mit Eisenstangen gesichert werden, aber so, dass dem Kloster Luft und Licht erhalten bleiben. Die Stangen sollen so angebracht werden, dass man den Kopf noch aus den Fenstern stecken kann, jedoch nicht mit dem ganzen Körper durchkommt. Für diese Arbeiten ist die Stadt zuständig.
  • Das Kloster darf keine neuen Pforten, Ein- und Ausgänge in die Mauer zum Mühlgraben hin bauen.
  • Den Stall zwischen dem Hospital und Erhard von Neustadts Haus darf das Kloster weiter nutzen, jedoch muss der Stall mit Ziegeln gedeckt und gegen Feuer geschützt werden.
  • Das Kloster hat der Stadt den Zugang zur Stadtmauer zu gewähren, aber den Gang dorthin gewöhnlich geschlossen zu halten.

Donnerstag, 2. Januar 2014

02. Januar Ao. 1565

Ertzbischoff Sigismundi Privilegium, denen Schöppen zu Halle ertheilet, daß sie aller bürgerlichen Aemter im Rathstuhl und Thal befreyet seyn sollen.



Erzbischof Sigismund (der letzte vom Papst bestätigte Erzbischof von Magdeburg) erneuert mit seinem Brief das Privileg für die Mitglieder des Schöppenstuhls zu Halle, von anderen bürgerlichen Ämtern verschont zu bleiben, damit sie sich ganz ihren Pflichten als Schöffen widmen können.

Außerdem waren die Schöppen seit altersher von der Bürgerwache befreit und brauchten auch das Wächter- und Grabengeld nicht zahlen.
Während der Bauernaufstände 1524 und 1525 hatte sich jedoch Streit mit dem Rat der Stadt ergeben, weil auch die Schöppen aufgefordert worden waren, auf den Stadttoren und der Stadtmauer Wache zu stehen. So erklärt sich die Bedeutung dieser Befreiung von bürgerlichen Ämtern.

Der Schöppenstuhl war ein Kollegium aus Adligen (später Rechtsgelehrten), welches für Rechtsberatung zuständig war und Urteile über Rechtsfälle und Streitfragen fällte.
Das Wort "Schöppe" bzw. Schöffe rührt vermutlich von dem alten deutschen Wort "scepeno" her, welches "Richter" bedeutete. Es sind durchaus auch andere Ableitungen zu finden, die aber in dieselbe Bedeutung münden.
Ohne Schöppen als Beisitzer durfte kein Prozess geführt werden. Auch Besitzerwechsel für Ländereien oder andere Immobilien durften ohne Schöppen nicht vollzogen werden.

Bis ins 15. Jh. wurden nur Adlige zu Schöppen ernannt, weil sie die Einzigen waren, die entsprechende Bildung in Klosterschulen genossen hatten und des deutschen Rechts mächtig waren. Als dann Universitäten entstanden und römisches Recht lehrten und sich das römische Recht in Deutschland durchsetzte, durften nur noch Rechtsgelehrte zu Schöppen bestellt werden.

Der Schöppenstuhl in Halle bestand nachweislich seit 1266 aus 11 Personen, seit Anfang des 16. Jh. aus 8 Personen und wurde auf königlichen Befehl im Jahre 1749 auf 6 Personen festgelegt.

Der Schöppenstuhl trat zweimal in der Woche, dienstags und freitags um 14:00 Uhr im Schöppenhaus am Markt, an der Ecke des Trödels, zusammen und beriet die vorhandenen Rechtsfragen. Durch Abstimmung wurden die Urteile erzielt und von den Referenten später schriftlich ausgearbeitet.

Bis zum Jahre 1584 unterschrieben die Schöppen zu Halle mit "Schöppen des Gerichts auf dem Berge vor dem Rolande zu Halle". - Diese Bezeichnung rührte daher, dass sich vor der Ratswaage auf dem Markt ein kleiner Hügel (oder Berg) befand, auf dem der Roland als Zeichen der städtischen Gerichtsbarkeit stand. Dort wurden die Prozesse abgehalten, bis der Roland an den Roten Turm versetzt wurde.
Aus diesem Umstand leitet sich auch der Begriff "Berggericht" für die bürgerliche Gerichtsbarkeit ab, der das Thalgericht als Gerichtsbarkeit der Halloren gegenüberstand.

Die Schöppen bekamen kein festes Gehalt, sondern wurden aus den Gebühren (Sporteln) entlohnt, die von den Bürgern für gerichtliche und Amtshandlungen zu leisten waren. Die Einnahmen eines Monats wurden zu gleichen Teilen an die Schöppen ausgezahlt. Der Vorsitzende der Schöppen erhielt außerdem für jedes Urteil einen sogenannten Siegel-Groschen.

Donnerstag, 10. Oktober 2013

Scrapbook - 10.10.2013

Und ich habe auch noch etwas dazugelernt, als mir das Dokument über die Schenkung Hans von Waltheims an das Hospital St. Cyriaci in die Hände fiel.

Das Klaustor muss schon 1467 Klaustor geheißen haben.
Laut Johann Christoph von Dreyhaupt erhielt das Tor seinen Namen deshalb, weil die Kapelle St. Nicolai zwischen Großer und Kleiner Klausstraße im Jahre 1569 abgebrochen und ihre Steine zum Bau des Klaustores im Jahre 1575 verwendet worden sind.

Mir war klar, dass vor diesem 1575 erbauten Tor schon ein anderes existiert haben muss. Denn die heutige Mansfelder Straße ist ja schon aus den Tagen Karls des Großen als Heer- und Handelsstraße bekannt und dürfte demzufolge spätestens seit der Existenz der hallischen Stadtmauer (Bau etwa 1120 - 1180) ein Tor als Zugang zur Stadt gehabt haben.

Wenn das Tor aber schon vor 1575 Klaustor hieß, muss der Name auf die Bezeichnung des Stadtviertels Nicolai-Viertel bzw. auf den Namen der dazugehörigen Vorstadt (Klausvorstadt) zurückzuführen sein. Das muss ich bei der 2. Auflage meines Buches "Rund um die Stadtmauer in Halle (Saale)" berücksichtigen.

Montag, 23. September 2013

23. September Ao. 1467

Churfürst Ernsts und Hertzog Albrechts zu Sachsen Vorschrifft Nicolaus Pflugen an den Rath zu Halle wegen der Juden-Schule ertheilet.




Schon seit langer Zeit, verbrieft jedoch seit 965, lebten in Halle Juden im sogenannten Judendorf. Dieses Dorf lag zwischen dem Ulrichstor bis zum Mühlgraben hinunter und im Norden bis zur Fleischergasse (heute Fleischerstraße) der Vorstadt Neumarkt teils innerhalb und teils außerhalb der (noch einfach aufgeführten) Stadtmauer.
Die Synagoge bzw. Juden-Schule (jüdische Gotteshäuser sind noch heute oft auch Lehrhäuser) stand auf dem Platz neben der alten Ulrichskirche, auf dem später die Reitbahn errichtet wurde.

In Abhängigkeit von den Erzbischöfen, von denen sie mitunter Schutzbriefe erhielten, gehörten die Juden nicht wirklich zu den Bürgern der Stadt Halle. Im Zweifelsfall wurde die Zuständigkeit für die Juden vom Rat der Stadt an das Erzbistum und zurück geschoben. So wurden im Laufe der Jahrhunderte die Juden sowohl von den Erzbischöfen geschröpft als auch von den Bürgern der Stadt verfolgt und umgebracht oder vertrieben, wenn die Schuld an einem Unglück ihnen angelastet wurde. Als 1382 die Pest in Deutschland wütete, beschuldigte man die Juden, Brunnen vergiftet zu haben und lynchte diejenigen, die sich nicht retten konnten. Auch in Halle.

Der Kardinal Nikolaus von Kues, zum päpstlichen Legaten in Deutschland ernannt, forderte im Jahre 1452 in Deutschland die sichtbare Kennzeichnung von Juden, damit sie von den Christen zu unterscheiden wären. Infolge dessen zogen auch die hallischen Juden aus der Stadt weg.

Nicolaus Pflug von Knauthayn, Amtmann zu Leipzig, Borna und Pegau, erbat sich von Kaiser Friedrich III. die verlassenen Juden-Schulen zu Erfurt und Halle, die dieser ihm auch schenkte.
Im genannten Dokument fordern Kurfürst Ernst und Herzog Albrecht von Sachsen (die gemeinsam die Grafschaften Thüringen und Meißen regierten) den Rat der Stadt Halle auf, Nicolaus Pflug von Knauthayn die Inbesitznahme seiner Schenkung zu ermöglichen und damit dem kaiserlichen Willen zu gehorchen.

Der Rat der Stadt wollte dieser Aufforderung nicht folgen und wandte sich an Erzbischof Johannis.
Nach einigem Hin und Her verkaufte Nicolaus Pflug von Knauthayn im Jahre 1468 die Juden-Schule an die Stadt Halle. Siehe dazu den Eintrag vom 04. Oktober 1468.

Freitag, 9. August 2013

Scrapbook - 09.08.2013

Anfrage einer Freundin:

In meinem Viertel um die August-Bebel-Straße gibt es eine Kapellengasse. Hat dort einst ein Kloster gestanden?


Meine Antwort:

Nein, ein Kloster war dort nicht zu finden. Allerdings eine Kapelle St. Petri. Von dieser Kapelle hat auch die Erhebung ihren Namen: der Petersberg.
Hier ist der Hügel gemeint, auf dem heute das Opernhaus steht. Der heißt, wie sein größerer Verwandter im Saalkreis, auch Petersberg und lag außerhalb der Stadtmauer.
Die Kapelle St. Petri war die Pfarrkirche der Vorstädte bzw. Gemeinden Petersberg und Ringleben und gehörte zur Ulrichkirche am Ulrichstor. Erzbischof Albrecht übereignete sie gemeinsam mit der Ulrichkirche am 21. Juli 1213 dem Kloster zum Neuen Werk.

Um 1512 hat die Kapelle wohl sogar einen eigenen Pfarrer gehabt, der Johann vom Berge genannt wurde.
Im Zuge der Reformation wurde die Kapelle verlassen. Als die Pfarre St. Ulrich im Jahre 1531 von Kardnial Albrecht in die Klosterkirche der Serviten verlegt wurde (heutige Ulrichkirche), ist die Kapelle St. Petri der Pfarrkirche Unser Lieben Frauen (Marktkirche) zugeordnet worden. Die Kapelle selbst wurde jedoch nur noch bei Begräbnissen für die Leichenpredigt benutzt. Die Bürger der Gemeinden Petersberg und Ringleben mussten die Marktkirche nutzen.
Die Kapelle soll mit reichhaltigem Schmuck und Gefäßen ausgestattet gewesen sein, wovon die Spanier unter Kaiser Karl V. (1500 - 1558) im Schmalkaldischen Krieg 1547 einen Großteil raubten.

Die Kapelle ist sicher beim Abriss der Stadtmauer in den Jahren 1817 bis 1831 auch abgebrochen worden, denn ab 1836 stand auf diesem Platz das Theater der Stadt, die "Kunstscheune".