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Mittwoch, 21. Mai 2014

21. Mai Ao. 1689

Churfürst Friedrichs des Dritten zu Brandenburg Churfürstlicher Durchlaucht Einzug und eingenommene Huldigung von denen Ständen des Hertzogthums Magdeburg, zu Halle.



Nach dem Ende des Dreißigjährigen Krieges 1648 wurde das Erzbistum Magdeburg dem Herzogtum Brandenburg-Preußen zugeschlagen. Es wurde allerdings zur Bedingung gemacht, dass das Erzbistum erst dann dem Herzogtum angegliedert wird, wenn der damalige Administrator des Erzstifts, Herzog August von Sachsen-Weißenfels, sein Amt abgibt. Herzog August von Sachsen-Weißenfels verstarb am 04. Juni Ao. 1680 und ebnete so die Sekularisierung des Herzogtums Magdeburg.

Der erste Landesherr des Herzogtums war Friedrich Wilhelm von Brandenburg. Nach seinem Tod wurde sein Sohn Friedrich III. im Jahre 1688 als Kurfürst inthronisiert. Dieser nannte sich nach seiner Selbstkrönung im Jahre 1701 Friedrich I. in Preußen.

Kurfürst Friedrich III. zog am 18. Mai 1689, dem Vorabend des Pfingstfestes, in die Stadt Halle ein.
Am Pfingstdienstag, dem 21. Mai 1689 nahm er als Landesherr die Huldigung der Stände entgegen. An diesem Tag fand auch der traditionelle Bornritt der Halloren statt.
Danach verlas Geheimsekretär Budendach den Huldigungseid, der von dem versammelten Volk nachgesprochen wurde.
Der Kurfürst und sein Gefolge verließen Halle am Donnerstag, dem 23. Mai 1689 wieder und zogen weiter nach Cleve.

Freitag, 4. April 2014

04. April Ao. 1650

Eventual-Huldigung Sr. Churfürstl. Durchl. Friedrichs Wilhelms zu Brandenburg, von denen Ständen des Ertzstiffts Magdeburg geleistet zu Saltza.



Im Westfälischen Friedensschluss im Jahre 1648, nach dem Ende des Dreißigjährigen Krieges, war Vorpommern an die schwedische Krone abgetreten worden. Um diesen Verlust zu kompensieren, wurde dem Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg das Erzstift Magdeburg als erbliches Herzogtum zugesprochen. 

Diese Zuteilung war jedoch an die Bedingung geknüpft, dass Kurfürst Friedrich Wilhelm erst nach dem Tod des noch regierenden Administrators Herzog August von Sachsen-Weißenfels in den Besitz eintreten würde. Bis dahin sollte es noch eine Weile dauern, denn Administrator August starb erst am 04. Juni 1680.

Deshalb kann Kurfürst Friedrich Wilhelm die Huldigung der Stände auch nur für den Fall seiner Regentschaft entgegen nehmen. Daher der Begriff "Eventual-Huldigung".

Nichtsdestotrotz berief Kurfürst Friedrich Wilhelm schon im Jahre 1650 einen Landtag zu Salza ein und forderte Gehorsam und Loyalität von den Ständen des Erzstifts Magdeburg.
Das hatte seinen Grund. Der Kurfürst wollte zur Sicherung einer eigenständigen Außenpolitik ein stehendes Heer aufbauen und brauchte dafür Geld. Dieses Geld sollte ihm aus Steuereinnahmen zufließen.
Sowohl der Landadel als auch die Städte seiner Besitzungen hatten dem Kurfürsten innerhalb von 5 Jahren 530.000 Taler zu diesem Zwecke zu zahlen.

Mit der Eventual-Huldigung zu Salza wollte Kurfürst Friedrich Wilhelm sicherstellen, dass die Steuergelder sofort und ohne Verzögerung nach einem eventuellen Tod des letzten Administrators des Noch-Erzstifts Magdeburg fließen würden.

Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg versichert die Stände all ihrer Rechte und Privilegien für den Fall seiner Regierungsübernahme.