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Samstag, 1. November 2014

01. November Ao. 1361

Theodorici Ertzbischoffs zu Magdeburg Huldebrieff, oder Confirmation der Privilegien der Stadt Halle bey der Huldigung ertheilet.



Nach dem Tod Erzbischof Ottos (Landgraf Otto von Hessen) hatte das Domkapitel von Magdeburg den bisherigen Bischof von Halberstadt, Markgraf Ludwig von Meißen, als neuen Erzbischof eingesetzt. Dies stieß bei den Ständen auf Unwillen, denn Ludwig war ein junger Herr aus einem mächtigen Fürstengeschlecht und schon die Halberstädter führten Klage gegen seine unnachgiebige Regierung.

Und noch jemand war mit der Wahl nicht zufrieden: Kaiser Karl IV. wollte gern seinen Günstling, Bischof Dietrich zu Minden, auf dem magdeburgischen Erzbischofstuhl sehen.
Dieser Dietrich Kagelwit (oder Dietrich von Portitz, wie manche Quellen schreiben), Sohn eines Schneiders aus Stendal, hatte sich durch achtsames Versehen seiner Ämter und sparsame Haushaltsführung bei Kaiser Karl IV. beliebt gemacht und war unter anderem mit diplomatischen Missionen betraut worden.

Kaiser Karl IV. traf nun eine Übereinkunft mit Papst Innozenz VI. und ließ Dietrich zum Erzbischof von Magdeburg berufen.
Am 12. Oktober Ao. 1361 bestätigte Kaiser Karl IV. dem Erzstift seine Privilegien und Erzbischof Dietrich nahm in der Folgezeit in den Städten des Erzstifts die Huldigung ein.

Den Huldebrief für die Stadt Halle hatte Erzbischof Dietrich am 01. November Ao. 1361 verfasst, als er sich noch in Böhmen befand.

In diesem Brief versichert er der Stadt Halle, sie bei ihren Rechten, Freiheiten und Gewohnheiten zu belassen und sie gegen Fürsten und andere Herren zu beschirmen und zu verteidigen.

Der Einzug in Halle und die Einnahme der Huldigung erfolgte offenbar zu einem späteren Zeitpunkt. Leider ist hierzu kein Hinweis vermerkt.

Montag, 1. September 2014

01. September Ao. 1327

Ertzbischoff Otto zu Magdeburg erklähret die von Halle an Ertzbischoff Burchards Tode unschuldig, bekräfftiget ihre Privilegia, und verspricht, sie zu schützen.



Erzbischof Burchard III. aus dem Geschlecht derer von Mansfeld, von 1307 bis 1325 im Amt, muss seinem Naturell nach eher Raubritter denn Geistlicher gewesen sein. Seine Herrschaft war von windigen Geschäften, Vertragsbruch und Erpressungen geprägt. Insbesondere die Städte des Erzbistums hatten so zu leiden, dass es z.B. zu Beginn des Jahres 1315 in Magdeburg zur Gefangennahme des Erzbischofs kam.
Das wüste Treiben des Erzbischofs führte zum Ewigen Bündnis zwischen den Städten Magdeburg und Halle am 05. Februar Ao. 1324. In dem Vertrag schworen sich die Städte Beistand gegen den Erzbischof.
Letztlich wurde Erzbischof Burchard am 29. August Ao. 1325 von einigen verschworenen Städten gefangen gesetzt und am 21. September selbigen Jahres während seiner Haft erschlagen.

Magdeburg und Halle wurden wegen dieses Totschlages in Reichsacht und Bann geschlagen.

Als Landgraf Otto von Hessen im Jahre 1327 zum Erzbischof von Magdeburg ernannt wurde, bemühte sich dieser sofort um die Wiederherstellung der Ordnung in seinen Landen und hatte über die Folgen des Totschlags zu entscheiden. Zunächst erklärte er im Jahre seiner Ernennung die Stadt Halle für unschuldig an der Ermordung des Erzbischofs, zwei Jahre später erreichte er - unter Auflagen - den Widerruf der Acht durch Kaiser Ludwig IV..

Im vorliegenden Dokument vom 01. September Ao. 1327 erklärt er die Stadt Halle für unschuldig, bestätigt sie in ihren Privilegien und sichert der Stadt seinen Schutz zu. Außerdem verspricht er, Gesandte nach Rom zu schicken, um auch den Papst davon zu überzeugen, dass die Stadt Halle unschuldig sei und sie vom Bann zu lösen.

Trotzdem dauerte es noch geraume Weile, bis die Stadt vom Kirchenbann befreit wurde. Erst am 18. Oktober Ao. 1333 hob Erzbischof Otto den Bann gegen die Stadt Halle auf und versprach später nochmals, die Bestätigung des Papstes zu erwirken. Papst Benedictus XII. bestätigte am 01. März Ao. 1335 die Unschuldserklärung Erzbischof Ottos für die Stadt Halle und beauftragte Bischof Dietrich zu Havelberg als päpstlichen Kommissar damit, den Sachverhalt nochmals zu untersuchen und die Stadt Halle freizusprechen.

Papst Johannes XXII. hatte Magdeburg bereits im Jahre 1331 aus dem Bann entlassen.

Sonntag, 6. Juli 2014

06. July Ao. 1331

Ertzbischoff Ottonis zu Magdeburg Revocation der geistlich-auswärtigen Jurisdiction, so sein Vorfahr, Ertzbischoff Burchard, dem Probst des Closters zu St. Moritz verliehen, weil der Probst zum Neuen Werck, als Archidiaconus Banni Hallensis, sich darüber, als über einen Eingriff in seine Gerechtsame beschweret.



Das Augustiner-Kloster zum Neuen Werk wurde im Jahre 1116 von Erzbischof Adelgotus gegründet und gelangte zu großem Reichtum und Einfluss in und um Halle. Erst Kardinal Albrecht verleibte die Gebäude und Besitzungen dieses Klosters im Jahre 1528 mit Erlaubnis des Papstes seinem Neuen Stift ein. Bald darauf ließ er die Klostergebäude abbrechen und verwandte die Baumaterialien zum Bau seines Neuen Stifts.

Der Propst zum Neuen Werk wurde jeweils vom Konvent des Klosters gewählt, ohne dass der Erzbischof hier ein Einspruchsrecht gehabt hätte. Es wurde lediglich um Bestätigung der Propstwahl durch den Erzbischof ersucht.

Gleichzeitig mit seinem Klosteramt ist der Propst der jeweils amtierende Erzdiakon des Banni Hallensis (des hallischen Kirchensprengels), welches sich zwischen Saale, Elster und Fuhne erstreckte und vier Synodal-Sitze umfasste: Halle, Brachstedt, Zörbig und Gollma (heute Ortsteil von Landsberg). Als Erzdiakon besaß er Sitz und Stimme auf den Provinz-Synoden und Landtagen des Erzbistums Magdeburg. Außerdem hatte der Propst die geistliche Gerichtsbarkeit über den Kirchensprengel und daher einen eigenen Gerichtsdiener. Ohne seine Einwilligung durfte im gesamten Kirchensprengel keine Kapelle neu errichtet werden. Dem Erzdiakon oblag darüber hinaus die Aufsicht über die Pfarrkirchen im Sprengel.

Erzbischof Burchard hatte die geistliche Gerichtsbarkeit an den Propst zu St. Moritz verliehen und damit seine Kompetenz überschritten. Sein Nachfolger Erzbischof Otto revidiert diese Entscheidung, nachdem sich der Propst zum Neuen Werk bei ihm beschwert hat.

Montag, 30. Juni 2014

30. Juni Ao. 1352

Otto Ertzbischoff zu Magdeburg verkaufft das Judendorff zu Halle für 370 Schock Groschen, mit Consens des Dom-Capituls, an den Rath zu Halle.



Schon seit langer Zeit, verbrieft jedoch seit 965, lebten in Halle Juden im sogenannten Judendorf. Dieses Dorf lag zwischen dem Ulrichstor bis zum Mühlgraben hinunter und im Norden bis zur Fleischergasse (heute Fleischerstraße) der Vorstadt Neumarkt teils innerhalb und teils außerhalb der (noch einfach aufgeführten) Stadtmauer.
Die Synagoge bzw. Juden-Schule (jüdische Gotteshäuser sind noch heute oft auch Lehrhäuser) stand auf dem Platz neben der alten Ulrichskirche, auf dem später die Reitbahn errichtet wurde.

In Abhängigkeit von den Erzbischöfen, von denen sie mitunter Schutzbriefe erhielten, gehörten die Juden nicht wirklich zu den Bürgern der Stadt Halle. Im Zweifelsfall wurde die Zuständigkeit für die Juden vom Rat der Stadt an das Erzbistum und zurück geschoben. So wurden im Laufe der Jahrhunderte die Juden sowohl von den Erzbischöfen geschröpft als auch von den Bürgern der Stadt verfolgt und umgebracht oder vertrieben, wenn die Schuld an einem Unglück ihnen angelastet wurde. Als 1382 die Pest in Deutschland wütete, beschuldigte man die Juden, Brunnen vergiftet zu haben und lynchte diejenigen, die sich nicht retten konnten. Auch in Halle.

Der Kardinal Nikolaus von Kues, zum päbstlichen Legaten in Deutschland ernannt, forderte im Jahre 1452 in Deutschland die sichtbare Kennzeichnung von Juden, damit sie von den Christen zu unterscheiden wären. Infolge dessen zogen auch die hallischen Juden aus der Stadt weg.

Im Jahre 1352 jedoch lebten Juden in Halle.
Erzbischof Otto (1327 - 1361 im Amt) verkaufte nun also das Judendorf an den Rat der Stadt für 370 Schock Groschen (also 22.200 Groschen = 1.110 Rheinische Gulden). Damit erwirbt die Stadt die weltliche Gerichtsbarkeit über die Juden und das Recht, von ihnen Steuern, Zinsen und Pachten einzunehmen.

Um diesen Verkauf rechtmäßig durchzuführen, erschien Erzbischof Otto am 30. Juni Ao. 1352 persönlich vor dem hallischen Berggericht am Roland und ließ dem Rat der Stadt das Eigentum des Judendorfes auf. Dies ist in den Schöppenbüchern verzeichnet.

Weil das Judendorf seit 1314 dem Kloster zum Neuen Werk gehörte, sprach auch Heinrich Boydewin, der Propst des Klosters, vor und verzichtete auf sämtliche Rechte.

Weiter steht in den Schöppenbüchern geschrieben, dass die Juden selbst dem Gericht beiwohnten und dem Rat der Stadt Halle ihre Häuser und Höfe überlassen haben.

Von dieser Zeit an haben die Juden für ihre Wohnhäuser einen jährlichen Zins entrichten müssen. Die Synagoge, die auch als Schule diente, wurde ihnen für einen jährlichen Zins in Höhe von 12 Rheinischen Gulden vermietet.

Samstag, 26. April 2014

26. April Ao. 1363

Ertzbischoff Theodorici zu Magdeburg Vergleich mit dem Dom-Capitel, denen Ständen und Städten des Ertzstiffts zwischen der Elbe und Bode, zu Handhabung des gemeinen Land-Friedens einander drey Jahr beyzustehen.



Nach dem Tode Erzbischof Ottos (1327 - 1361 im Amt) plante das Domkapitel in Magdeburg, Markgraf Ludwig von Meißen zum Erzbischof zu ernennen. Die Stände und Städte des Erzstifts waren mit dieser Wahl höchst unzufrieden, weil der Markgraf ein noch recht junger Mann aus einem mächtigen Fürstengeschlecht war und schon in seiner Eigenschaft als Bischof von Halberstadt dem Bistum übel mitspielte. Der Einspruch der Stände und Städte hatte jedoch keinen Erfolg.

Hier kam der Zufall zu Hilfe. Kaiser Karl IV. erfuhr vom Tode Erzbischof Ottos und wollte gern einem seiner Günstlinge, Dietrich Kagelwit (Sohn eines Schneiders zu Stendal), zu diesem Erzstift verhelfen. Dieser stand schon länger in den Diensten des Kaisers und hatte sich insbesondere um Böhmen verdient gemacht. Zu der Zeit war Dietrich Bischof zu Minden und wurde durch des Kaisers Fürsprache bei Papst Innozenz VI. auch gegen den Willen des Domkapitels zum Erzbischof von Magdeburg ernannt.

Die Städte huldigten ihm freudig.

Um diese Zeit feierten Raub, Brandschatzung, Fehden und Verheerungen fröhliche Urständ im Lande. Erzbischof Dietrich suchte sein Land nun zu beruhigen und rief einen allgemeinen Landfrieden aus.
Der Landfrieden wird auf 3 Jahre festgelegt. Alle Stände und Städte haben sich danach zu richten und Zuwiderhandlungen anzuzeigen und zu verfolgen. Die Schuldigen sollen jeweils gepfändet werden. Sollten er selbst und seine Hauptleute bei einem Zug durchs Land Schaden anrichten, verpflichtet er sich zu angemessenem Ersatz.
In dem Dokument wird angegeben, welche Rittersitze und Dörfer wie viele Dienstmänner zu stellen haben.

Donnerstag, 13. März 2014

13. März Ao. 1328

Des Raths zu Halle Verschreibung über 1100 Marck Silbers, so er an dem Schlosse Giebichenstein zu fordern gehabt, daß er solche fallen lassen wolle, wann Ertzbischoff Otto sein Versprechen erfüllen würde.



Die Burg Giebichenstein diente bis zum Jahre 1503 den Erzbischöfen von Magdeburg als Residenz, wenn sie sich in der Gegend aufhielten, und als Kanzlei. Außerdem beherbergte die Burg das Regierungsarchiv.
Die Burg wurde für den Verteidigungsfall mit einem Burggrafen besetzt, der sich auch um Wirtschafts- und Rechtsangelegenheiten und die Einnahme von Zöllen und Zinsen im Amtsbezirk zu kümmern hatte. Im 12. Jh. wurde dieser Titel in den eines Amtshauptmannes umgewandelt.

Außerdem wurde die Burg, die in früheren Zeiten als uneinnehmbar galt, als Gefängnis genutzt.

Während des Dreißigjährigen Krieges, im Jahre 1636, brannte die Burg unter schwedischer Besatzung nahezu völlig nieder. Insbesondere die Oberburg wurde von dem Feuer verzehrt, so dass nur noch Ruinen übrig blieben. Die Gebäude der Unterburg sind später nach und nach wieder errichtet worden.

In früheren Chronik-Einträgen habe ich schon oft von den Streitigkeiten zwischen der Stadt Halle und Erzbischof Burchard III. (1307 - 1325) berichtet, die allzu häufig militärisch ausgetragen wurden.
Im Zuge dieser Kämpfe ging die Stadt Halle im Jahre 1324 ein Bündnis mit Graf Burchard IV. von Mansfeld ein, der die Burg Giebichenstein eroberte. Graf Burchard IV. von Mansfeld versetzt die Burg im Jahre 1327 an den Rat der Stadt Halle gegen Zahlung von 1.100 Mark Brandenburgischen Silbers.

Im Jahre 1325 wurde Erzbischof Burchard von den Städten Magdeburg, Halle und Calbe gefangen genommen und in der Haft erschlagen. Daraufhin wurden Magdeburg und Halle mit der Reichsacht und dem Bann belegt.

Erzbischof Otto, seit 1327 im Amt, bemühte sich umgehend nach seiner Ernennung um die Wiederherstellung der Ordnung in seinen Landen. Am 01. September 1327 hatte er die Stadt Halle an Burchards Tod für unschuldig erklärt und in der Folge versprochen, sich beim Papst für die Aufhebung des Bannes und beim Kaiser für die Aufhebung der Acht einzusetzen.

Die Stadt Halle verzichtet in diesem Brief auf ihre Forderung in Höhe von 1.100 Mark Silber für die Burg Giebichenstein, wenn Erzbischof Otto die Befreiung der Stadt von Acht und Bann erreicht.

Erzbischof Otto hielt sein Versprechen.
Im Jahre 1329 widerrief Kaiser Ludwig IV. die Acht über Halle und im Jahre 1338 wurde die Stadt endgültig vom päpstlichen Bann befreit, nachdem Erzbischof Otto den Bann schon 1333 aufgehoben und Papst Benedict XII. die Unschuld der Stadt im Jahre 1335 pro forma anerkannt hatte.

Montag, 6. Januar 2014

06. Januar Ao. 1335

Ottonis Ertzbischoffs zu Magdeburg Sententz, darinn er gesamte Bürgerschafft zu Halle, nach eingezogener Erkundigung an dem Tode Ertzbischoffs Burchardi völlig unschuldig erklähret.



Erzbischof Burchard, von 1307 bis 1325 im Amt, muss seinem Naturell nach eher Raubritter denn Geistlicher gewesen sein. Seine Herrschaft war von windigen Geschäften, Vertragsbruch und Erpressungen geprägt. Insbesondere die Städte des Erzbistums hatten so zu leiden, dass es z.B. zu Beginn des Jahres 1315 in Magdeburg zur Gefangennahme des Erzbischofs kam.
Das wüste Treiben des Erzbischofs führte zum Ewigen Bündnis zwischen den Städten Magdeburg und Halle am 05. Februar 1324. In dem Vertrag schworen sich die Städte Beistand gegen den Erzbischof.
Letztlich wurde Erzbischof Burchard am 29. August 1325 von einigen verschworenen Städten gefangen gesetzt und am 21. September selbigen Jahres während seiner Haft erschlagen.

Erzbischof Otto, von 1327 bis 1361 im Amt, hatte den Mord zu untersuchen und die Folgen hieraus zu erklären.
Gleich nach seinem Amtsantritt hatte er am 01. September 1327 schon einmal die Stadt Halle für unschuldig befunden und dies öffentlich kundgetan. Am 19. Juni 1330 wurde diese Erklärung von ihm nochmals bekräftigt und am 18. November 1333 sprach er die Stadt vom Bann los.
Nunmehr befreit er die gesamte Bürgerschaft der Stadt Halle von jedweder Schuld am Tode Erzbischof Burchards, weil dreimal bekanntlich besser hält als ein- oder zweimal.
Spaß beiseite, dieser Akt war erforderlich, weil die Stadt nun auch gern die Bestätigung des Papstes haben wollte. Diese Bestätigung versprach Erzbischof Otto auf eigene Kosten einzuholen und ließ sich von der Stadt 600 Mark Silber zahlen, für die er das Schloss Giebichenstein zu Pfand gab. Hierzu gibt es ein gesondertes Dokument.

In der Unschuldserklärung bestimmt der Erzbischof für alle Bürger der Stadt Halle und ihre Nachkommen, dass der Vorfall ihre Ehre nicht beschädigen darf und ihnen daraus kein Schaden entstehen soll. Er verspricht für sich und seine Nachkommen (im Amte), die Stadt nach besten Kräften zu fördern, sie zu schützen und Beistand zu leisten. Der Mordfall soll gegenüber der Stadt weder von ihm noch dem Domkapitel, noch von seinen Nachfolgern je wieder angesprochen werden und es werden jedwede möglichen Forderungen nach geistlichem oder weltlichem Recht gegen die Stadt ausgeschlossen.

Samstag, 16. November 2013

16. November Ao. 1338

Bischoff Dietrichs zu Havelberg, als Päbstl. Commissarii, Instrument und Abschied, in welchen er nach vorgängiger Untersuchung der Sache die Hallischen an Ertzbischoff Burchards Tode unschuldig erkläret.


Theodorici Episcopi Havelbergensis, qua Commissarii Papalis, literae, quibus causa cognita Hellenses innocentes de morte Burchardi Archiepiscopi Magdeburg. declaruntur.




Erzbischof Burchard III. aus dem Geschlecht derer von Mansfeld, von 1307 bis 1325 im Amt, muss seinem Naturell nach eher Raubritter denn Geistlicher gewesen sein. Seine Herrschaft war von windigen Geschäften, Vertragsbruch und Erpressungen geprägt. Insbesondere die Städte des Erzbistums hatten so zu leiden, dass es z.B. zu Beginn des Jahres 1315 in Magdeburg zur Gefangennahme des Erzbischofs kam.
Das wüste Treiben des Erzbischofs führte zum Ewigen Bündnis zwischen den Städten Magdeburg und Halle am 05. Februar 1324. In dem Vertrag schworen sich die Städte Beistand gegen den Erzbischof.
Letztlich wurde Erzbischof Burchard am 29. August 1325 von einigen verschworenen Städten gefangen gesetzt und am 21. September selbigen Jahres während seiner Haft erschlagen.

Magdeburg und Halle wurden wegen dieses Totschlages in Reichsacht und Bann geschlagen.

Als Landgraf Otto von Hessen im Jahre 1327 zum Erzbischof von Magdeburg ernannt wurde, bemühte sich dieser sofort um die Wiederherstellung der Ordnung in seinen Landen. Zunächst erklärte er im Jahre seiner Ernennung die Stadt Halle für unschuldig an der Ermordung des Erzbischofs, zwei Jahre später erreichte er - unter Auflagen - den Widerruf der Acht durch Kaiser Ludwig IV.. Im Jahre 1331 entließ Papst Johannes XXII. Magdeburg auch aus dem Bann.

Am 18. Oktober 1333 hob Erzbischof Otto den Bann gegen die Stadt Halle auf und versprach später, die Bestätigung des Papstes zu erwirken. Papst Benedictus XII. bestätigte am 01. März 1335 die Unschuldserklärung Erzbischof Ottos für die Stadt Halle und beauftragte Bischof Dietrich zu Havelberg als päpstlichen Kommissar damit, den Sachverhalt nochmals zu untersuchen und die Stadt Halle freizusprechen.
Oben genanntes Dokument enthält die Absolution des päpstlichen Kommissars für die Stadt Halle.

Donnerstag, 14. November 2013

14. November Ao. 1358

Ertzbischoff Ottonis zu Magdeburg Confirmation der von Henning von Steinfurt, zur Versöhnung des an Albert von Dießkau begangenen Todtschlages, zu Rideburg gestifteten Capelle, und Incorporation der darzu gewidmeten Güter.




Heinrich I. von Brandenburg, genannt Heinrich ohne Land, war Markgraf von Brandenburg und Landsberg. Er entstammte dem Geschlecht der Askanier und lebte von 1256 bis 1318.
Als Markgraf von Landsberg gehörte ihm die Burg Rideburg (Reideburg), die nach dem Tod seiner Gattin Agnes im Jahre 1340 an das Erzstift Magdeburg fiel.
Das Erzstift gab die Burg samt der dazu gehörigen Dörfer Tilemann von Dieskau zu Lehen, wogegen der Schwiegersohn Heinrichs I., Magnus I. von Braunschweig, Protest einlegte und die Burg besetzte.
Später übergab Magnus I. die Besitzungen im Rahmen eines Vergleichs an Markgraf Friedrich II. von Meißen, welcher die Burgbesatzung verstärkte und sowohl dem Erzstift als auch der Stadt Halle einigen Schaden tat.
Das konnte Erzbischof Otto nicht auf sich sitzen lassen und so belagerte er mit Hilfe der Städte Halle und Magdeburg im Jahre 1347 die Burg Reideburg. Markgraf Friedrich II., der die Burg entsetzen wollte, wurde in die Flucht geschlagen, die Burg wurde erobert und zerstört.
Um die Besitzungen zu verteidigen, ließ Erzbischof Otto die umliegenden Sattelhöfe von seinen Burgmannen besetzen.

Darunter befand sich auch Albrecht von Dieskau, der dort von Henning von Steinfurt erschlagen wurde. Um den Totschlag zu sühnen, vereinbarte Henning von Steinfurt mit denen von Dieskau, dass er in Reideburg eine Kapelle St. Katharina stiften würde und sie mit Zinsen ausstatten wolle. Die von Dieskau erhöhten das Einkommen der Kapelle durch weitere Güter.
Erzbischof Otto bestätigt die Stiftung der Kapelle und die zugehörigen Güter.

Dienstag, 12. November 2013

12. November Ao. 1341

Probst Theodorici zum Neuen Werck Union der Schloß-Capelle S. Margarethae zu Giebichenstein mit der dasigen Pfarr-Kirche, nebst Verordnung, wie sie versorget werden soll.




Unter den Gebäuden der Unterburg Giebichenstein befand sich im Südwesten des Burggeländes eine Kapelle St. Margaretha, die wohl schon von Erzbischof Adelgotus (1107 - 1119) erbaut und geweiht worden ist. An ihrer Stelle steht das Brauhaus der Unterburg, welches vermutlich um 1500 erbaut wurde und dessen prächtiger Giebel auch heute noch zu sehen ist.

Die Kapelle St. Margaretha war von Adelgotus dem Kloster zum Neuen Werk zugeordnet worden. Etwa um 1340 hatte das Kloster zum Neuen Werk von Erzbischof Otto das Patronatsrecht für die Pfarrkirche St. Bartholomäus zu Giebichenstein erhalten und dafür die Pfarre zu Werben abgegeben.
Probst Theoderich vereint nun Kapelle und Pfarrkirche miteinander und gibt Anweisungen zur Versorgung der Kapelle.

Montag, 21. Oktober 2013

21. October Ao. 1327

Vertrag zwischen dem Rath und der Stadt Halle mit Heinrich von Northausen und seinen Brüdern wegen des Krieges, so sie miteinander gehabt.




Heinrich von Nordhausen hatte an der Seite von Erzbischof Burchard III. (von 1307 bis 1325 im Amt) insbesondere die Städte des Erzbistums tyrannisiert und befehdet.
Erzbischof Otto war nun um eine Schlichtung der Angelegenheiten bemüht und bewegte daher die Stadt Halle zu einem Vergleich,

In dem Vergleich verpflichten sich Heinrich von Nordhausen, Heinrich von Freyberg und die Ratsmänner und Innungsmeister der Stadt Halle dazu, gegeneinander Frieden zu halten.
Sollte der Friede gebrochen werden, wird der Friedensbrecher auf 100 Jahre und einen Tag aus der Stadt verwiesen.

An dem Dokument waren 11 Siegel angebracht:
- das Stadtsiegel
- das Siegel der Schöppen im Thal (Gericht der Halloren)
- das Siegel der Schöppen des Berggerichts (Bürgergericht)
- die Siegel der Krämer-, Schuster-, Bäcker-, Fleischer-, Schneider- und Futterer-Innung
- das Siegel Heinrichs von Nordhausen
- das Siegel Heinrichs von Freyberg