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Sonntag, 5. Oktober 2014

05. October Ao. 1530

Kayser Caroli V. Confirmation der Veränderung des Closters zum Neuen Werck vor Halle.



Das Kloster zum Neuen Werk wurde von Erzbischof Adelgotus im Jahre 1116 gestiftet und mit Mönchen des Augustiner-Ordens besetzt. Es wurde auf einem Felsen über der Saale zwischen der Stadt Halle und der Burg Giebichenstein erbaut, nachdem Erzbischof Adelgotus bei abendlichem Ritt die Erscheinung einer glühenden Egge an eben dieser Stelle hatte.
Im Laufe der Jahrhunderte gewann das Kloster großen Einfluss um Halle und gelangte durch Schenkungen und Käufe zu großem Reichtum. Seine Einkünfte sollen denen einer guten Grafschaft des Heiligen Römischen Reiches entsprochen haben.

Viele der Augustinermönche verließen während der Reformation das Kloster und wurden teilweise weltlich und begaben sich in den Ehestand.
Der letzte Propst des Klosters zum Neuen Werk, Simon Greyl, war ein Günstling Kardinal Albrechts und übernahm sein Amt im Jahre 1523. Er war aber nicht im Stande, das Kloster in guter Verfassung zu halten und überließ daher im Jahre 1525 erst die 3 Pfarren zu Halle und das Erzdiakonat des hallischen Kirchensprengels dem Erzbischof Kardinal Albrecht.

Am 28. April Ao. 1528 dann erfolgte die Übergabe des gesamten Klosters samt all seiner Güter und Einkünfte an Kardinal Albrecht. Der Propst und der gesamte Konvent stellten jedoch die Bedingung, dass sie mit Nahrung und Kleidung versorgt werden sollten. Dies gestand Kardinal Albrecht auch gerne zu und wollte den Mönchen die Hälfte ihrer bisherigen Güter zum Unterhalt geben und sie in das schon verlassene Serviten-Kloster in der Galgstraße setzen.

Nachdem sie aber in dieses Kloster nicht ziehen wollten und im Jahre 1529 viele der Mönche an der Pest gestorben waren, so dass nur noch 4 Mönche neben dem Propst übrig blieben, wurden sie 1530 in dem von Kardinal Albrecht eingerichteten Neuen Stift aufgenommen. Die Güter und Einkünfte des Klosters zum Neuen Werk wurden dem Neuen Stift mit Einwilligung des Papstes, Kaisers und des Magdeburger Domkapitels zugeschlagen.

Nun, am 05. Oktober Ao. 1530, bestätigt Kaiser Karl V. die Maßnahmen, die Kardinal Albrecht am Kloster zum Neuen Werk vorgenommen hat.

Sonntag, 6. Juli 2014

06. July Ao. 1331

Ertzbischoff Ottonis zu Magdeburg Revocation der geistlich-auswärtigen Jurisdiction, so sein Vorfahr, Ertzbischoff Burchard, dem Probst des Closters zu St. Moritz verliehen, weil der Probst zum Neuen Werck, als Archidiaconus Banni Hallensis, sich darüber, als über einen Eingriff in seine Gerechtsame beschweret.



Das Augustiner-Kloster zum Neuen Werk wurde im Jahre 1116 von Erzbischof Adelgotus gegründet und gelangte zu großem Reichtum und Einfluss in und um Halle. Erst Kardinal Albrecht verleibte die Gebäude und Besitzungen dieses Klosters im Jahre 1528 mit Erlaubnis des Papstes seinem Neuen Stift ein. Bald darauf ließ er die Klostergebäude abbrechen und verwandte die Baumaterialien zum Bau seines Neuen Stifts.

Der Propst zum Neuen Werk wurde jeweils vom Konvent des Klosters gewählt, ohne dass der Erzbischof hier ein Einspruchsrecht gehabt hätte. Es wurde lediglich um Bestätigung der Propstwahl durch den Erzbischof ersucht.

Gleichzeitig mit seinem Klosteramt ist der Propst der jeweils amtierende Erzdiakon des Banni Hallensis (des hallischen Kirchensprengels), welches sich zwischen Saale, Elster und Fuhne erstreckte und vier Synodal-Sitze umfasste: Halle, Brachstedt, Zörbig und Gollma (heute Ortsteil von Landsberg). Als Erzdiakon besaß er Sitz und Stimme auf den Provinz-Synoden und Landtagen des Erzbistums Magdeburg. Außerdem hatte der Propst die geistliche Gerichtsbarkeit über den Kirchensprengel und daher einen eigenen Gerichtsdiener. Ohne seine Einwilligung durfte im gesamten Kirchensprengel keine Kapelle neu errichtet werden. Dem Erzdiakon oblag darüber hinaus die Aufsicht über die Pfarrkirchen im Sprengel.

Erzbischof Burchard hatte die geistliche Gerichtsbarkeit an den Propst zu St. Moritz verliehen und damit seine Kompetenz überschritten. Sein Nachfolger Erzbischof Otto revidiert diese Entscheidung, nachdem sich der Propst zum Neuen Werk bei ihm beschwert hat.

Dienstag, 17. Juni 2014

17. Juni Ao. 1194

Pabsts Coelestini III. Confirmation aller Privilegien des Closters zum Neuen Werck.



Das Kloster zum Neuen Werk wurde von Erzbischof Adelgotus im Jahre 1116 gestiftet und mit Mönchen des Augustiner-Ordens besetzt. Es wurde auf einem Felsen über der Saale zwischen der Stadt Halle und der Burg Giebichenstein erbaut, nachdem Erzbischof Adelgotus bei abendlichem Ritt die Erscheinung einer glühenden Egge an eben dieser Stelle hatte.
Im Laufe der Jahrhunderte gewann das Kloster großen Einfluss um Halle und gelangte durch Schenkungen und Käufe zu großem Reichtum. Seine Einkünfte sollen denen einer guten Grafschaft des Heiligen Römischen Reiches entsprochen haben.

Im Jahre 1530 wurde das Kloster von Kardinal Albrecht abgebrochen. Die Steine wurden unter anderem zum Bau des Neuen Gebäudes (heute Neue Residenz) verwendet. Auch Hans von Schönitz, der Bau- und Schatzmeister des Kardinals, verwendete Steine des Klosters für sein Haus zum Kühlen Brunnen.

Am 17. Juni Ao. 1194 bestätigt Papst Coelestin III. die Privilegien und Güter des Klosters.

Hier sind folgende Privilegien zu erwähnen:

Der Propst des Klosters zum Neuen Werk wird von Konvent in freier Wahl bestimmt. Der Erzbischof hat hier kein Mitspracherecht.

Gleichzeitig mit seinem Klosteramt ist der Propst der jeweils amtierende Erzdiakon des Banni Hallensi (des hallischen Kirchensprengels), welches sich zwischen Saale, Elster und Fuhne erstreckte und vier Synodal-Sitze umfasste: Halle, Brachstedt, Zörbig und Gollma (heute Ortsteil von Landsberg). Als Erzdiakon besaß er Sitz und Stimme auf den Provinz-Synoden und Landtagen des Erzbistums Magdeburg. Außerdem hatte der Propst die geistliche Gerichtsbarkeit über den Kirchensprengel und daher einen eigenen Gerichtsdiener. Ohne seine Einwilligung durfte im gesamten Kirchensprengel keine Kapelle neu errichtet werden. Dem Erzdiakon oblag darüber hinaus die Aufsicht über die Pfarrkirchen im Sprengel.

Als Vogt des Klosters wurde der Burggraf der Stadt Magdeburg bestimmt.

Dem Kloster durfte kein Mönch eines anderen Ordens aufgezwungen werden.

Die Ordensbrüder durften sich ihr Begräbnis im Kloster wählen.

Der Erzbischof musste dem Kloster den Chrisam (Salböl) unentgeltlich zur Verfügung stellen und ebenso Kirchen und Altäre weihen, ohne Vergütung zu verlangen.

Wenn das Land im Interdikt (Untersagung aller gottesdienstlicher Handlungen) lag, durfte im Kloster der Gottesdienst mit leiser Stimme gehalten und die heilige Messe durfte still gesungen werden.

Das Kloster hatte das Schulrecht über die Stadt Halle, so dass die Einwohner der Stadt ihre Kinder in das Kloster zur Schule schicken mussten.

Mit dem vorliegenden Dokument werden weiterhin alle Güter des Klosters bestätigt, unter anderem das Dorf Rugoch bei Calbe, eine Mühlstelle zu Oberwitz bei Alsleben, ein Weinberg bei Trotha, 1 Hufe Landes zu Wörmlitz, eine Mühle und Insel im Osterland (Thüringen), ein Steinbruch bei Giebichenstein, 4 Pfannen aus dem Deutschen Brunnen und 100 Hufen im Wald zu Schweinitz bei Jüterbog.

Donnerstag, 8. Mai 2014

08. Mai Ao. 1314

Der Rath zu Halle vertauscht einen Theil der Kohlwiese an das Closter zum Neuen Werck, gegen einen Schuscharn an der Marien-Kirche.



Das Kloster zum Neuen Werk wurde von Erzbischof Adelgotus im Jahre 1116 gestiftet und mit Mönchen des Augustiner-Ordens besetzt. Es wurde auf einem Felsen über der Saale zwischen der Stadt Halle und der Burg Giebichenstein erbaut, nachdem Erzbischof Adelgotus bei abendlichem Ritt die Erscheinung einer glühenden Egge an eben dieser Stelle hatte.
Im Laufe der Jahrhunderte gewann das Kloster großen Einfluss um Halle und gelangte durch Schenkungen und Käufe zu großem Reichtum. Seine Einkünfte sollen denen einer guten Grafschaft des Heiligen Römischen Reiches entsprochen haben.

Im Jahre 1530 wurde das Kloster von Kardinal Albrecht abgebrochen. Die Steine wurden unter anderem zum Bau des Neuen Gebäudes (heute Neue Residenz) verwendet. Auch Hans von Schönitz, der Bau- und Schatzmeister des Kardinals, verwendete Steine des Klosters für sein Haus zum Kühlen Brunnen.

Hier übergibt der Rat der Stadt Halle einen Teil der Kohlwiese, unterhalb des Klosters gelegen, an das Koster zum Neuen Werk und erhält dafür einen Schuhscharn an der Marienkirche.

Ein Scharn oder Scharren war ein Marktstand, der sich meist in einer Markthalle befand. An diesen Ständen wurde eine bestimmte Sorte Waren angeboten; hier also Schuhe.

Montag, 28. April 2014

28. April Ao. 1528

Des Convents des Closters zum Neuen Werck Uebergebung des Closters und dessen gantzen Einkommens, an den Ertzbischoff zu Magdeburg, Cardinal Albertum, bis auf Päbstliche Confirmation.





Das Kloster zum Neuen Werk wurde von Erzbischof Adelgotus im Jahre 1116 gestiftet und mit Mönchen des Augustiner-Ordens besetzt. Es wurde auf einem Felsen über der Saale zwischen der Stadt Halle und der Burg Giebichenstein erbaut, nachdem Erzbischof Adelgotus bei abendlichem Ritt die Erscheinung einer glühenden Egge an eben dieser Stelle hatte.
Im Laufe der Jahrhunderte gewann das Kloster großen Einfluss um Halle und gelangte durch Schenkungen und Käufe zu großem Reichtum. Seine Einkünfte sollen denen einer guten Grafschaft des Heiligen Römischen Reiches entsprochen haben.

Viele der Augustinermönche verließen während der Reformation das Kloster und wurden teilweise weltlich und begaben sich in den Ehestand.
Der letzte Propst des Klosters zum Neuen Werk, Simon Greyl, war ein Günstling Kardinal Albrechts und übernahm sein Amt im Jahre 1523. Er war aber nicht im Stande, das Kloster in guter Verfassung zu halten und überließ daher im Jahre 1525 erst die 3 Pfarren zu Halle und das Erzdiakonat des hallischen Kirchensprengels dem Erzbischof Kardinal Albrecht.

Am 28. April Ao. 1528 dann erfolgte die Übergabe des gesamten Klosters samt all seiner Güter und Einkünfte an Kardinal Albrecht. Der Propst und der gesamte Konvent stellten jedoch die Bedingung, dass sie mit Nahrung und Kleidung versorgt werden sollten. Dies gestand Kardinal Albrecht auch gerne zu und wollte den Mönchen die Hälfte ihrer bisherigen Güter zum Unterhalt geben und sie in das schon verlassene Serviten-Kloster in der Galgstraße setzen.

Nachdem sie aber in dieses Kloster nicht ziehen wollten und im Jahre 1529 viele der Mönche an der Pest gestorben waren, so dass nur noch 4 Mönche neben dem Propst übrig blieben, wurden sie 1530 in dem von Kardinal Albrecht eingerichteten Neuen Stift aufgenommen. Die Güter und Einkünfte des Klosters zum Neuen Werk wurden dem Neuen Stift mit Einwilligung des Papstes, Kaisers und des Magdeburger Domkapitels zugeschlagen.

Donnerstag, 20. März 2014

20. März Ao. 1411

Ertzbischoffs Guntheri erneuerte Incorporation der Capellen S. Jacobi zu Halle dem Closter zu Pegau, und Exemption derselben von der Jurisdiction des Probstes zum Neuen Werck, als Archidiaconi Banni Hallensis, gegen einen jährlichen Zins, eines halben Loth Silbers.



Die Kapelle St. Jacob stand auf dem Sandberg und ist im Jahre 1117 von Wiprecht von Groitzsch, Voigt des Klosters zum Neuen Werk und Burggraf des Erzbischofs von Magdeburg, gestiftet worden. Ob er die Kapelle hat erbauen lassen oder einen früheren, wendischen Tempel umbauen ließ, bleibt unklar.
Offenbar jedoch geht die Widmung der Kapelle an den Heiligen Jakob auf die Wallfahrt Wiprechts über den Jakobsweg nach Santiago de Compostela zurück. Im Zusammenhang mit dieser Wallfahrt soll auch die Gründung des Klosters Pegau stehen.

Eben diesem Kloster wurde die Kapelle St. Jacob von Erzbischof Adelgotus unterworfen.

Erzbischof Günther II. bestätigt hier diese Zuordnung erneut und die Befreiung der Kapelle von der rechtlichen Verfügungsgewalt durch das Kloster zum Neuen Werk, dessen Propst gleichzeitig Vorsteher des hallischen Kirchensprengels war.
Somit hatte das Benediktiner-Kloster Pegau das Recht, einen eigenen Kapellan einzusetzen und nach Halle zu entsenden.

Ein Lot war eine Masse-Einheit, die in unserer Umgebung 14,606 g entsprach. Also zahlte das Kloster Pegau jährlich einen Zins in Höhe von 7,303 g Silber.

Donnerstag, 23. Januar 2014

23. Januar Ao. 1587

Joachim Friedrichs, Administratoris des Ertzstiffts Magdeburg Lehnbrieff über die Capelle zu S. Jacob und darzu gehörige Zinsen, dem Rath zu Halle ertheilet.



Die Kapelle St. Jacob stand auf dem Sandberg und ist im Jahre 1117 von Wiprecht von Groitzsch, Voigt des Klosters zum Neuen Werk und Burggraf des Erzbischofs von Magdeburg, gestiftet worden. Ob er die Kapelle hat erbauen lassen oder einen früheren, wendischen Tempel umbauen ließ, bleibt unklar.
Offenbar jedoch geht die Widmung der Kapelle an den Heiligen Jakob auf die Wallfahrt Wiprechts über den Jakobsweg nach Santiago de Compostela zurück. Im Zusammenhang mit dieser Wallfahrt soll auch die Gründung des Klosters Pegau stehen.

Eben diesem Kloster wurde die Kapelle St. Jacob von Erzbischof Adelgotus unterworfen.

Als im Zuge der Reformation das Kloster Pegau säkularisiert wurde, begann auch eine bewegte Geschichte für die Kapelle. Innerhalb weniger Jahre änderten sich die Eigentumsverhältnisse recht häufig, bis durch den Eislebischen Permutationsrezess (Vertrag, in dem Regierungen Länder und Rechte miteinander tauschen) im Jahre 1579 die Kapelle St. Jacob in die Verfügungsgewalt des Erzbischofs bzw. Administrators fiel.

Der Administrator Joachim Friedrich belehnt denn in diesem Dokument den Lehnsträger des Rates der Stadt Halle, Jacob Redel, mit der Kapelle. Der Rat der Stadt zahlt für dieses Lehnsrecht 10 Reichstaler Lehngeld, 1 Reichstaler Siegelgeld und 2 Reichstaler 12 Groschen Offizianten- oder Verwaltungsgebühren.

Dienstag, 12. November 2013

12. November Ao. 1341

Probst Theodorici zum Neuen Werck Union der Schloß-Capelle S. Margarethae zu Giebichenstein mit der dasigen Pfarr-Kirche, nebst Verordnung, wie sie versorget werden soll.




Unter den Gebäuden der Unterburg Giebichenstein befand sich im Südwesten des Burggeländes eine Kapelle St. Margaretha, die wohl schon von Erzbischof Adelgotus (1107 - 1119) erbaut und geweiht worden ist. An ihrer Stelle steht das Brauhaus der Unterburg, welches vermutlich um 1500 erbaut wurde und dessen prächtiger Giebel auch heute noch zu sehen ist.

Die Kapelle St. Margaretha war von Adelgotus dem Kloster zum Neuen Werk zugeordnet worden. Etwa um 1340 hatte das Kloster zum Neuen Werk von Erzbischof Otto das Patronatsrecht für die Pfarrkirche St. Bartholomäus zu Giebichenstein erhalten und dafür die Pfarre zu Werben abgegeben.
Probst Theoderich vereint nun Kapelle und Pfarrkirche miteinander und gibt Anweisungen zur Versorgung der Kapelle.

Freitag, 18. Oktober 2013

18. October Ao. 1452

Ertzbischoff Friderici zu Magdeburg Confirmation der Privilegien und Güter des Closters zum Neuen Werck.




Das Kloster zum Neuen Werk ist im Jahre 1116 von Erzbischof Adelgotus gegründet worden und hat im Laufe der Zeit viele Schenkungen erhalten, war somit sehr wohlhabend. Es wurde auf einem Felsen über der Saale zwischen der Stadt Halle und der Burg Giebichenstein erbaut, nachdem Erzbischof Adelgotus bei abendlichem Ritt die Erscheinung einer glühenden Egge an eben dieser Stelle hatte.
Das Kloster beherbergte Augustinermönche, wurde während der Reformation verlassen und seine Güter im Jahre 1531 dem Neuen Stift Kardinal Albrechts zugeschlagen.

Erzbischof Friedrich III. bestätigt hier dem Kloster zum Neuen Werk all seine Privilegien und Güter.

Montag, 23. September 2013

23. September Ao. 1531

Des Dom-Capituls zu Magdeburg Consens, daß das Einkommen des Closters zum Neuen Werck den Neuen Stifft zu Halle incorporirt werde.




Das Kloster zum Neuen Werck wurde von Erzbischof Adelgotus im Jahre 1116 gestiftet und mit Mönchen des Augustiner-Ordens besetzt. Im Laufe der Jahrhunderte gewann das Kloster großen Einfluss um Halle und gelangte durch Schenkungen und Käufe zu großem Reichtum. Seine Einkünfte sollen denen einer guten Grafschaft des Heiligen Römischen Reiches entsprochen haben.

Als Kardinal Albrecht beschlossen hatte, in der Stadt Halle ein Chorherren-Stift zu gründen, bat er sich vom Papst die Genehmigung aus, Klöster und Kirchen einzuziehen. Er erhielt die Erlaubnis und die Freiheit, sein Stift in einem der eingezogenen Klöster aufzurichten. Das Neue Stift ließ Kardinal Albrecht auf dem Grund des ehemaligen Dominikaner-Klosters bei der Neumühle errichten, zog aber dennoch Kloster Neuwerk mit all seinem beweglichen und unbeweglichen Vermögen ein und mehrte so den Reichtum seines Stifts.

Hier nun bestätigt das Domkapitel zu Magdeburg diesen Vorgang und spricht der Entscheidung Rechtskraft zu. Etwaige Rückforderungen (der Augustiner) wurden ausgeschlossen.