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Montag, 18. August 2014

18. August Ao. 1012

Pabst Benedicti VIII. Breve an Ertzbischoff Walthardum zu Magdeburg, mit welchem er ihm das Pallium überschickt, die Vortragung des Creutzes und andere Freyheiten erlaubt.



Die Amtszeit Erzbischof Walthards war nur von kurzer Dauer. Gerade einmal zwei Monate lang besetzte er den Stuhl des Erzbischofs in Magdeburg. Um 960 geboren, wurde Walthard (oder Walther) im Jahre 984 zum Dompropst in Magdeburg ernannt.
Im Jahre 1004 erwählte ihn das Domkapitel zum neuen Erzbischof. König Heinrich II. legte jedoch Widerspruch ein und sorgte dafür, dass sein Hofkaplan Tagino (oder Daginus) zum Erzbischof von Magdeburg ernannt wurde.

Erst nach dem Tode Taginos am 09. Juni Ao. 1012 setzte das Magdeburger Domkapitel Walthard als Erzbischof ein. Zwei Monate später, am 12. August Ao. 1012, verstarb Walthard unerwartet auf der Burg Giebichenstein und wurde in der Domkirche zu Magdeburg bestattet.

So kam also die päpstliche Bestätigung in seinem Amt und das Zeichen der erzbischöflichen Würde, das Pallium, erst posthum in Magdeburg an. Am 18. August Ao. 1012 ließ Papst Benedikt VIII. einen Brief aufsetzen, in dem Erzbischof Walthard seine Amtsfreiheiten gestattet werden. Ihm wird außerdem das Recht erteilt, Prozessionen vorzustehen. Nun, er konnte diese Freiheiten nicht mehr nutzen.

Donnerstag, 26. Juni 2014

26. Juni Ao. 1382

Derer Herren von Ileburg Vergleich mit dem Rath zu Halle wegen einer gehabten Fehde.



In meinen Einträgen habe ich mehrfach erwähnt, dass die Stadt Halle über lange Zeit hinweg versuchte, sich von der Herrschaft der Erzbischöfe zu lösen und den Status einer freien Reichsstadt zu erlangen. So wäre sie weitgehend unabhängig gewesen und nur dem obersten weltlichen Landesherrn verpflichtet. Außerdem hätte sie Sitz und Stimme auf Reichstagen gehabt. Dies wäre ein wichtiger Schritt hin zur Selbstverwaltung gewesen.

Aus diesem Beweggrund versagte die Stadt nach alter Gewohnheit einem neu gewählten Erzbischof immer dann die Huldigung und damit den Schwur zum Gehorsam, wenn er das Pallium als Zeichen seiner Würde noch nicht vorweisen konnte.

Das Pallium, ein Band, das wie eine Stola über dem Messgewand getragen wird, wird auch heute noch nur vom Papst als Amtsabzeichen an Erzbischöfe verliehen.

Das Versagen der Huldigung gegenüber dem Landesherrn bedeutete die Nichtanerkennung seiner Autorität und führte regelmäßig zu Streitigkeiten.

Einige Adlige der Nachbarschaft versuchten, sich solche Streitigkeiten zunutze zu machen und befehdeten die Stadt Halle. Obwohl im Dokument der Grund für die Fehde nicht erwähnt wird, liegt es nahe, dass die Herren von Ileburg (heute Eilenburg in Sachsen) einen solchen Umstand nutzten, um gegen Halle Krieg zu führen.

In dem vorliegenden Brief nun verpflichten sich die Herren von Ileburg, der Stadt Halle künftig nicht wieder Feind zu werden und ihr oder ihren Bürgern keinen Schaden mehr zuzufügen.

Sonntag, 23. März 2014

23. März Ao. 1308

Pabsts Clementis V. Bulla, darinn er Ertzbischoff Burchardo zu Magdeburg das Privilegium ertheilet, bey allen Kirchen seiner Diöces eine Präbende zu vergeben.



Über Erzbischof Burchard (1307 - 1325 im Amt) und seine brachialen und militanten Regierungsmethoden habe ich schon mehrfach berichtet. Heute soll es um die Anfänge seiner Herrschaft gehen.

Am 25. November Ao. 1307 wurde Burchard III. zum neuen Erzbischof in Magdeburg erwählt und machte sich wenig später auf den Weg nach Rom, um sich von Papst Clemens V. direkt das Pallium als Zeichen seiner Würde überreichen zu lassen.
Papst Clemens V. weihte Burchard III. sogar höchstselbst zum Erzbischof und schien in ihm einen Bundesgenossen zu sehen. Die beiden scheinen sich prächtig verstanden zu haben.

Da verwundert es nicht, dass Burchard III. es recht bald verstand, dem Papst einige Privilegien zu entlocken.
So erlangte er zum Beispiel die Erlaubnis, allen Kirchen und Klöstern seines Erzbistums zu ihrem Unterhalt Präbenden (also Pfründe) beizulegen. Dieses Recht exerzierte er sofort nach seiner Rückkehr aus Rom im Mai 1308.

Mit dieser Art der Versorgung konnte er des Wohlwollens der Kirchen und Klöster sicher sein. Mit Grundstücken und Zinseinkünften reichlich versehen, brauchten sich die Kirchen und Klöster um ihre Existenz und ihren Wohlstand keine Sorgen machen.