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Mittwoch, 30. Juli 2014

30. July Ao. 1474

Ertzbischof Johannis Vertrag mit dem Rath zu Halle wegen des Schultheissen-Amts und der Gerichte zu Halle.



Das Wort Schultheiß leitet sich von den deutschen Begriffen Schuld und heischen (fordern) ab. Ursprünglich zog der Schultheiß also Abgaben ein und überwachte die Einhaltung sonstiger Bürgerpflichten. Ihm oblag meist das Richteramt über die niedere Gerichtsbarkeit und dem gräflichen Gericht wohnte er als zwölfter und vorsitzender Schöppe bei.

Die weltliche Gerichtsbarkeit für Halle lag beim Erzbischof, der dieses Amt auf seinen Burggrafen übertrug. Der Schultheiß wirkte als Stellvertreter für den Burggrafen und schlichtete regelmäßig die kleineren Händel in der Stadt. In späterer Zeit belieh der Burggraf den Schultheiß häufig mit dem Blutbann zu Afterlehen, so dass der Schultheiß nun auch berechtigt war, peinliches Gericht zu halten.
Ein Afterlehen war ein Lehen, dass weiter gegeben wurde. In diesem Falle hatte der Erzbischof seinen Stellvertreter mit dem Amt des Burggrafen belehnt und der Burggraf belehnte den Schultheiß mit dem Amt des Richters.
Erst im 13. Jh. setzte sich die Praxis durch, dass der Erzbischof das Amt eines Schultheißen als erbliches Mannlehen vergab.

Auch hier versuchte der Rat der Stadt Halle sein eigenes Recht gegen die Gerechtsame des Erzbischofs durchzusetzen, wonach der Rat wenigstens Mitspracherecht bei der Einsetzung eines Schultheißen haben wollte. Am liebsten war es dem Rat jedoch, selbst einen Schultheißen benennen zu können. Während der Streitigkeiten und Fehden mit Erzbischof Günther II. (1403 - 1445 im Amt) hatte der Rat der Stadt das Privileg erstritten, den Schultheiß einsetzen zu dürfen.

Nun war Hermann Maschwitz seit 1456 Schultheiß gewesen und im Jahre 1473 verstorben. Sein Sohn hielt sich nicht zu Hause auf, kehrte aber im Folgejahr nach Halle zurück und erfuhr dann erst vom Tod seines Vaters. Er hätte nun das erbliche Amt des Schultheißen antreten sollen. Doch der Rat der Stadt Halle gab vor, der Vater hätte noch zu Lebzeiten sein Amt an Hans Poplitz verkauft und forderte den Sohn auf, sich an diese Vereinbarung zu halten. Dieser fühlte sich ungerecht behandelt und ging zu Erzbischof Johannes (1464 - 1475 im Amt), um diesem das Mannlehen zu verkaufen. Er erhielt auch 200 Gulden und Erzbischof Johannes belieh seinen Vogt zu Giebichenstein, Kersten von Rehungen, mit dem Amt des Schultheißen.
Hier erhob der Rat der Stadt Einspruch, weil Kersten von Rehungen kein Bürger der Stadt Halle war. Nach vielem Hin und Her einigte man sich endlich darauf, je zwei Schiedsleute zu bestimmen, die die Angelegenheit vergleichen sollten.

Diese vier Schiedsleute entschieden nun, dass der Rat der Stadt Halle dem Erzbischof seine 200 Gulden ersetzen sollte und dann eine Person für das Amt des Schultheißen benennen möge. Der Erzbischof sollte die Wahl des Rates bestätigen und die erwählte Person mit dem Amt beleihen. Die Wahl des Rates fiel auf den schon vorerwähnten Hans Poplitz.

Am 30. Juli Ao. 1474 bestätigt Erzbischof Johannes den hallischen Bürger Hans Poplitz als Schultheiß. Darüber hinaus verpflichtet sich der Erzbischof, künftig nur noch einen Bürger der Stadt Halle mit dem Amt des Schultheißen zu beleihen.

Außerdem werden die Grenzen der städtischen Gerichtsbarkeit in dem Dokument festgelegt, die größtenteils den Stadtgrenzen - also dem Verlauf der Stadtmauer - entsprechen, aber auch das Judendorf beinhalten. Von der Vorstadt Petersberg (heute Opernhaus und Umgebung) an erstreckt sich die städtische Jurisdiktion auch auf die Vorstadt am Steintor (bis zum heutigen Platz "Am Steintor"), die Vorstadt am Galgtor (bis zum heutigen Riebeckplatz) und bis in die Amtsstadt Glaucha. Glaucha wird jedoch nur teilweise der städtischen Jurisdiktion unterworfen, und zwar von der Moritzpforte in der Stadtmauer bis zum Radewellischen Tor (heute Rannischer Platz). Auch der Strohhof unterliegt noch der städtischen Gerichtsbarkeit.

Dienstag, 8. Juli 2014

08. July Ao. 1367

Heinrichs von Merwitz Lehn-Revers über das Guth Merwitz, so er von Ertzbischoff Theodorico zu Magdeburg zu Lehn empfangen.



Merwitz oder Merbitz (seit 2011 zur Stadt Wettin-Löbejün im Saalekreis gehörend) wurde erstmals im Jahre 1264 erwähnt und war ein Rittergut derer von Merwitz. Im 15. Jh. starb das Geschlecht aus und Erzbischof Johannes belehnte im Jahre 1468 Stephan Schlegel mit dem Gut Merbitz. Später ist das Dorf an die Herren von Krosigk gekommen.

Am 08. Juli Ao. 1367 gibt Erzbischof Dietrich das Gut an Heinrich von Merwitz zu Lehen.
Das Gut wird mit allen Zubehörungen, zusätzlich 5 Hufen Landes auf dem Felde bei Merwitz und 17 Hufen im Dorf, einer Holzstätte (Wald) und einer Wiese an Heinrich von Merwitz gegeben. Der Zins wird jährlich am Tag Mariä Geburt (08. September) entrichtet.
Die Besitzung wird auf anderthalb Hundert Schock breiter Groschen = 9.000 Groschen (150 Mark Silber) geschätzt.

Für seine Gattin Dorothea trifft Heinrich folgende Vorkehrungen:
Sollte Heinrich ohne Erben versterben, dann erhält der Erzbischof das Lehen zurück und soll Dorothea von Merwitz 75 Schock Groschen = 4.500 Groschen (75 Mark Silber) als Leibzucht (Witwenunterhalt) auszahlen.
Wenn seine Erben das Lehen übernehmen, dann sollen sie seiner Gattin jährlich 5 Mark Silber Witwenunterhalt zahlen. Eine Mark Silber soll in dem Fall seine Schwester Mechthild bekommen, die in Weißenfels Klosterfrau ist.
Überlebt seine Gattin Dorothea seine Erben, soll ihr das Gut als Unterhalt dienen. Will der Erzbischof dann das Lehen zurücknehmen, muss er wiederum die schon oben erwähnten 75 Mark Silber als Witwenunterhalt auszahlen.

Mittwoch, 14. Mai 2014

14. Mai Ao. 1562

Wapen-Brief der Amts-Stadt Glauche vor Halle, so Ertzbischoff Sigismundus derselben ertheilet.



Glaucha galt ebenso wie Neumarkt als Land-Stadt. Wann der Ort aber das Stadtrecht erhalten hat, ist nicht bekannt. Noch im Jahre 1474 wird Glaucha als Flecken bezeichnet, als Erzbischof Johannes den Einwohnern zusicherte, im Jahr nicht mehr als drei Tage dem Amt Giebichenstein fronen zu müssen.

Sicher ist, dass Glaucha nicht über ein Rathaus verfügte, sondern die Ratsversammlungen erst im Hause des Richters, später in dem des Bürgermeisters abgehalten worden sind.

Die Stadt war dem Amt Giebichenstein mit den Ober- und Erbgerichten unterworfen, hatte aber die niedere Gerichtsbarkeit selbst inne.

So gestattet Erzbischof Sigismund der Stadt Glaucha das Führen eines Wappens in folgender Form:

"Nehmlich ein Schildt gleich mitten getheilet, der Obertheil roth, der under weiß, und im undern Teil Sanct Georgen in einem Kuriß zu Fuße, in der rechten Handt einen Renspieß und in der lincken Handt ein Schwerdt haltend, darmit er den Drachen erwürget."


Bildquelle: Johann Christoph von Dreyhaupt, Pagus Neletici et Nudzici, Zweyter Theil, Verlag des Waisenhauses Halle, 1755, S. 784

Freitag, 17. Januar 2014

17. Januar Ao. 1471

Ertzbischoff Johannis zu Magdeburg Confirmation des Geistl. Beneficii, so Johann und Heyno Brachstedt, zum Altar im Neuen Hospital am Nicolaus-Thore gestifftet.



Das Neue Hospital, später Hospital St. Cyriaci genannt, wurde im Jahre 1341 vom Rat der Stadt Halle und der ganzen Bürgerschaft gestiftet und auf dem Platz errichtet, auf dem heute die Neue Residenz steht.

Kardinal Albrecht schloss mit der Stadt im Jahre 1529 einen Vertrag, in dem er die Neumühle an die Stadt übergab unter der Bedingung, man möge das Hospital St. Cyriaci abbrechen und neu im Johannis-Hospital des Moritzklosters einrichten. Den Grund und Boden aber beanspruchte Kardinal Albrecht für sich selbst zur Errichtung seines Neuen Gebäudes als Stadtpalast und Hochschule - heute Neue Residenz genannt.

So zog das Hospital St. Cyriaci also in das Moritzkloster. Man fand dort allerdings nicht die optimalen Bedingungen vor und deshalb gab der Magistrat der Stadt Halle im Jahre 1570 seine Einwilligung zum Umzug des Hospitals in das mittlerweile verlassene Zisterzienser-Nonnen-Kloster St. Georg zu Glaucha.

Der Heilige Cyriacus gilt als einer der 14 Nothelfer. Die historische Person soll sich vorwiegend um alte Menschen, Kinder und Kranke gekümmert haben, wodurch sich die Benennung des Hospitals erklärt.

Die Kapelle auf dem Gelände des ursprünglichen Hospitals St. Cyriaci ist im Jahre 1381 geweiht worden und hat in der Folgezeit einige Stiftungen erhalten.
Zu dem Altar in der Kapelle St. Cyriaci haben Johann und Heino Brachstedt Geld gestiftet. Erzbischof Johannes bestätigt diese Stiftung.

Freitag, 4. Oktober 2013

04. October Ao. 1468

Nicolaus Pflugk auf Knauthayn verkaufft die Juden-Schule dem Rath zu Halle.




Kaiser Friedrich hatte Nicolaus Pflug von Knauthayn die Juden-Schulen zu Erfurt und Halle geschenkt.
Dies hatte großen Streit hervorgerufen, weil der Rat der Stadt Halle die Synagoge nicht hergeben wollte und auch Erzbischof Johannes einen Eingriff in seine Gerechtsame nicht dulden wollte.
Letztlich entschloss sich Nicolaus Pflug von Knauthayn, die Judenschule in Halle an den Rat der Stadt zu verkaufen und versichert in diesem Dokument, dass er sich um die kaiserliche Bestätigung des Verkaufs kümmern will.

Informationen zur Situation der Juden in der damaligen Zeit findet Ihr in meinem Chronik-Eintrag vom 23. September 1467.

Montag, 23. September 2013

23. September Ao. 1467

Churfürst Ernsts und Hertzog Albrechts zu Sachsen Vorschrifft Nicolaus Pflugen an den Rath zu Halle wegen der Juden-Schule ertheilet.




Schon seit langer Zeit, verbrieft jedoch seit 965, lebten in Halle Juden im sogenannten Judendorf. Dieses Dorf lag zwischen dem Ulrichstor bis zum Mühlgraben hinunter und im Norden bis zur Fleischergasse (heute Fleischerstraße) der Vorstadt Neumarkt teils innerhalb und teils außerhalb der (noch einfach aufgeführten) Stadtmauer.
Die Synagoge bzw. Juden-Schule (jüdische Gotteshäuser sind noch heute oft auch Lehrhäuser) stand auf dem Platz neben der alten Ulrichskirche, auf dem später die Reitbahn errichtet wurde.

In Abhängigkeit von den Erzbischöfen, von denen sie mitunter Schutzbriefe erhielten, gehörten die Juden nicht wirklich zu den Bürgern der Stadt Halle. Im Zweifelsfall wurde die Zuständigkeit für die Juden vom Rat der Stadt an das Erzbistum und zurück geschoben. So wurden im Laufe der Jahrhunderte die Juden sowohl von den Erzbischöfen geschröpft als auch von den Bürgern der Stadt verfolgt und umgebracht oder vertrieben, wenn die Schuld an einem Unglück ihnen angelastet wurde. Als 1382 die Pest in Deutschland wütete, beschuldigte man die Juden, Brunnen vergiftet zu haben und lynchte diejenigen, die sich nicht retten konnten. Auch in Halle.

Der Kardinal Nikolaus von Kues, zum päpstlichen Legaten in Deutschland ernannt, forderte im Jahre 1452 in Deutschland die sichtbare Kennzeichnung von Juden, damit sie von den Christen zu unterscheiden wären. Infolge dessen zogen auch die hallischen Juden aus der Stadt weg.

Nicolaus Pflug von Knauthayn, Amtmann zu Leipzig, Borna und Pegau, erbat sich von Kaiser Friedrich III. die verlassenen Juden-Schulen zu Erfurt und Halle, die dieser ihm auch schenkte.
Im genannten Dokument fordern Kurfürst Ernst und Herzog Albrecht von Sachsen (die gemeinsam die Grafschaften Thüringen und Meißen regierten) den Rat der Stadt Halle auf, Nicolaus Pflug von Knauthayn die Inbesitznahme seiner Schenkung zu ermöglichen und damit dem kaiserlichen Willen zu gehorchen.

Der Rat der Stadt wollte dieser Aufforderung nicht folgen und wandte sich an Erzbischof Johannis.
Nach einigem Hin und Her verkaufte Nicolaus Pflug von Knauthayn im Jahre 1468 die Juden-Schule an die Stadt Halle. Siehe dazu den Eintrag vom 04. Oktober 1468.