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Dienstag, 4. November 2014

04. November Ao. 1494

Ertzbischoff Ernsts zu Magdeburg Confirmation der Verbesserung des geistlichen Beneficii zum Altar S. Thomae der Caland-Brüderschafft in U. L. Frauen-Kirche zu Halle.



Das Verrichten guter Werke hatte in der christlichen Religion im Mittelalter eine besondere Bedeutung und sicherte die wohlwollende Aufnahme in Gottes Reich. Diese guten Werke bestanden z.B. in Gebeten, Almosen, Bußen und Seelmessen und gehörten zum Alltag in Klöstern.
Nun konnte jedoch nicht jeder Christ in ein Kloster eintreten und so fanden sich Brüderschaften aus Laien in vielen Orten zusammen, die sich nach ihren eigenen Regeln versammelten und gute Werke verrichteten.

Eine dieser Brüderschaften war die Kalandbrüderschaft, die schon seit dem 9. Jh. bekannt ist. Wohlhabende Bürger beiderlei Geschlechts konnten in dieser Brüderschaft Aufnahme finden und wurden Fraternitas Calendarum oder auch Kalenderherren genannt.
Der Name Kaland wird auf den lateinischen Begriff "Calendae" - den Ersten des Monats - zurückgeführt, weil sich die Brüderschaft an jedem Monatsersten zu gemeinsamen Gebeten und Beratungen zusammenfand.

Auch in Halle hatte sich eine Kalandbrüderschaft gegründet, die ihre Andacht in der Pfarrkirche Unser Lieben Frauen (damals noch die einzelne Marienkirche) zu halten pflegte. Dieser Kirche stiftete die Brüderschaft einen Altar, der dem Apostel Thomas geweiht war.

Zu dem Altar gehörte gleichzeitig eine Summe Geldes, welche die Brüderschaft spendete, um den Altaristen und die zu haltenden Messen zu finanzieren. Eine solche Stiftung war am 05. Januar Ao. 1458 schon von Erzbischof Friedrich bestätigt worden.

Nun hatte die Kalandbrüderschaft die Summe erhöht und Erzbischof Ernst bestätigt am 04. November Ao. 1494 diese Verbesserung. 

Donnerstag, 18. September 2014

18. September Ao. 1531

Des Dom-Capituls zu Magdeburg Schenckung einiger Cleinodien und Heyligthums an die Neue Stifftskirche zu Halle.



Schon Erzbischof Ernst plante die Errichtung eines Stifts in der Kapelle der Moritzburg, setzte den Plan aber nicht in die Tat um.

Sein Nachfolger Kardinal Albrecht griff den Gedanken wieder auf, hielt es aber für ungünstig, das Stift direkt in der Moritzburg aufzurichten. Die Festung wäre dadurch möglicherweise angreifbar geworden.

Also erwirkte er die Erlaubnis von Papst Leo X., das Neue Stift in ein beliebiges Kloster der Stadt zu verlegen, die Klöster einzuziehen und die Mönche zu versetzen. Daraufhin ließ er das Kloster zum Neuen Werck und die Ulrichkirche abbrechen und nutzte die Baumaterialien zum Bau seines Neuen Stiftes. Das Dominikanerkloster St. Pauli zum heiligen Kreuz bestimmte Kardinal Albrecht zum Standort des Chorherren-Stiftes und versetzte die Mönche in das Kloster St. Moritz.

Die Klosterkirche ließ Kardinal Albrecht zur Domkirche umbauen. 

Herren des Domkapitels zu Magdeburg schenken der Stiftskirche (heute Dom) zu Halle eine vergoldete Monstranz aus Silber, die das Wunderblut enthält und zwei vergoldete Leuchter aus Silber.
Der Brief des Domkapitels schließt jegliche Rückforderung der Geschenke aus.

Das Neue Stift, von Kardinal Albrecht am 28. Juni 1520 gegründet, war nach dem hohen Dom-Stift zu Magdeburg das ranghöchste Stift im Erzbistum Magdeburg und galt als Mutterkirche in Halle. Dem Stift wurden bis zu seinem Niedergang um 1541 zahlreiche Schätze und Ländereien geschenkt. Kardinal Albrecht hat bei seinem Rückzug nach Mainz im Jahre 1541 einen Großteil der beweglichen Schätze mitgenommen.

Montag, 15. September 2014

15. September Ao. 1503

Ertzbischoff Ernestus zu Magdeburg erlässet denen Altaristen des Altars S. Erhardi in S. Ulrichs-Kirche zu Halle die Residenz, und wöchentlich 2 von denen 5 Messen, so sie vermöge der Fundation zu halten schuldig gewesen.



Die Ulrichkirche, bereits seit 1213 als Pfarrkirche bekannt, stand zwischen Großer und Kleiner Ulrichstraße dicht an der damaligen Stadtmauer und dem Ulrichstor.

Die Kirche war dem Heiligen Ulrich gewidmet, welcher von 890 - 973 lebte und von 923 bis zu seinem Tode Bischof von Augsburg war.

Im Jahre 1531 verlegte Kardinal Albrecht die Pfarre aus St. Ulrich in die Klosterkirche des Serviten-Klosters in der Galgstraße und der Pfarrer von St. Ulrich zog am 20. November 1531 in feierlicher Prozession in seine neue Pfarrkirche. Daraufhin wurde die alte Ulrichkirche abgebrochen und ihre Steine und das Holzwerk zum Bau des Neuen Gebäudes (heute Neue Residenz) verwendet.

Hier ist noch die alte Pfarrkirche St. Ulrich gemeint, in der außer dem hohen Altar noch 6 Mess-Altäre gestanden haben. Solche Altäre sind meist von Bürgern gestiftet worden, die dann insbesondere Gedächtnis- und Seelmessen halten ließen und so für ihr eigenes Seelenheil und das ihrer Familien sorgten und ihre Zeit im Fegefeuer verkürzten.

Peter Subach, Kirchenvorsteher der Ulrichkirche, und seine Gattin Margaretha Subach hatten wohl gemeinsam den Altar zu Ehren des heiligen Erhard gestiftet und mit einem jährlichen Einkommen in Höhe von 40 Gulden ausgestattet.

Am 07. Juni Ao. 1452 bestätigt Erzbischof Friedrich die Stiftung, in welcher die Altaristen verpflichtet werden, in der unmittelbaren Nähe der Ulrichkirche zu wohnen und wöchentlich 5 Seelmessen im Andenken an Peter Subach und seine Familie sowie Margaretha Subachs Familie zu lesen. 

Nun aber, am 15. September Ao. 1503 lockert Erzbischof Ernst diese Bestimmungen und erlaubt den Altaristen des Altars St. Erhard, sich ihre Wohnstatt frei zu wählen. Des Weiteren reduziert er die Anzahl der wöchentlich zu haltenden Messen. Die Altaristen brauchen nun nur noch 3 Seelmessen in der Woche lesen.

Margaretha Subach hatte, um ganz sicher zu gehen, dass die Seelen ihrer Familie gut versorgt seien, auch anderen Kirchen und Klöstern der Stadt großzügige Spenden zukommen lassen. Begonnen hat sie damit kurz nach dem Tod ihres Gatten im Januar oder Februar 1440. Erste Aufzeichnungen hierüber datieren vom 14. Februar Ao. 1440.

Samstag, 30. August 2014

30. August Ao. 1519

Des Convents des Closters S. Moritz zu Halle Uebergabe des Closters samt allen seinen Gütern, an den Ertzbischoff, Cardinal Albertum, mit Consens, daß solche zu der Neuen Stiffts-Kirche zu Halle geschlagen, und derselben incorporirt werden mögen.



Schon Erzbischof Ernst plante die Errichtung eines Stifts in der Kapelle der Moritzburg, setzte den Plan aber nicht in die Tat um.

Sein Nachfolger Kardinal Albrecht griff den Gedanken wieder auf, hielt es aber für ungünstig, das Stift direkt in der Moritzburg aufzurichten. Die Festung wäre dadurch möglicherweise angreifbar geworden.

Deshalb bat er sich die päpstliche Genehmigung aus, Klöster und Kirchen in und um die Stadt Halle einzuziehen und sein Chorherrenstift in einem Kloster seiner Wahl einzurichten. Diese Erlaubnis wurde ihm erteilt. Er nutzte das bisherige Dominikaner-Kloster St. Pauli zum heiligen Kreuz und ließ die Klosterkirche zur Domkirche umbauen.

Das Kloster St. Moritz ist von Erzbischof Wichmann vermutlich im Jahre 1184 gegründet worden und wurde mit Chorherren des Augustiner-Ordens besetzt. Erzbischof Wichmann rekrutierte die Augustiner-Mönche zum großen Teil aus dem Kloster zum Neuen Werk. Die Pfarrkirche St. Moritz wurde im selben Jahr dem Kloster zugeschlagen.
Die Stiftung des Klosters geht auf einen Eintrag im Chronicon Montis Sereni (Chronik von Petersberg) zurück, der sich in einer volkstümlichen Legende erhalten und verbreitet hat.

Im Jahre 1519 wurde das Kloster von Kardinal Albrecht eingezogen und am 30. August Ao. 1519 vom Prior des Klosters, Nicolaus Munck, übergeben.
Nicht nur das Kloster selbst wurde nun dem Neuen Stift des Kardinals zugeschlagen, sondern auch dessen sämtliche Güter. Die Mönche zogen aus.

Samstag, 16. August 2014

16. August Ao. 1504

Ertzbischoff Ernesti zu Magdeburg Petitorium vor die Kirche zu Amendorff, in seiner Diöces zu deren Reparirung Allmosen zu samlen, samt 40 Tagen Ablaß vor diejenigen, so darzu ihre milde Hand aufthun.



Das Dorf und Rittergut Ammendorf (heute Stadtteil von Halle) war damals an der Merseburger Landstraße gelegen und eine Stunde Wegs von Halle entfernt.
Das Schloss war Stammhaus derer von Ammendorf und ist seit mindestens 1264 bekannt, als Heinrich von Ammendorf ein kleines Augustiner-Kloster neben der Dorfkirche St. Nicolai gegründet hat.

In der Fehde mit Erzbischof Burchard III. war Schloss Ammendorf an den Rat der Stadt Halle gekommen und hat in der Folgezeit mehrfach den Besitzer gewechselt.

Im Jahre 1387 hat Erzbischof Albrecht IV. dem Hermann Kotze das Dorf Beesen mit Ober- und Untergerichten geschenkt und die Familie hatte damit auch pfandweise das Schloss Ammendorf in Besitz.

Hermann vom Kotze ließ eine neue Kirche erbauen, die der heiligen Katharina geweiht wurde. Diese Kirche wurde der Pfarre zu Radewell zugeschlagen. Am 15 April Ao. 1394 löst der Probst des Moritzklosters zu Halle, Johannes Malderitz, diese Verbindung der Kirche St. Katharina mit Radewell auf und verbindet sie mit der Dorfkirche St. Nicolai zu einer eigenen Pfarre.

Nun sind die Kirchen baufällig geworden und bedürfen der Reparatur. Deshalb bittet Erzbischof Ernst am 16. August Ao. 1504 alle Menschen in seiner Diözese um Gelder für die Bauarbeiten und verspricht jedem Spender 40 Tage Ablass.

Donnerstag, 3. Juli 2014

03. July Ao. 1523

Des Abts und Convents des Closters Hillersleben Donation einiger Reliquien an das Neue Stifft zu Halle.



Schon Erzbischof Ernst plante die Errichtung eines Stifts in der Kapelle der Moritzburg, setzte den Plan aber nicht in die Tat um.

Sein Nachfolger Kardinal Albrecht griff den Gedanken wieder auf, hielt es aber für ungünstig, das Stift direkt in der Moritzburg aufzurichten. Die Festung wäre dadurch möglicherweise angreifbar geworden.

Deshalb bat er sich die päpstliche Genehmigung aus, Klöster und Kirchen in und um die Stadt Halle einzuziehen und sein Chorherrenstift in einem Kloster seiner Wahl einzurichten. Diese Erlaubnis wurde ihm erteilt. Er nutzte das bisherige Dominikaner-Kloster St. Pauli zum heiligen Kreuz und ließ die Klosterkirche zur Domkirche umbauen.

Zur Mehrung des Ruhmes der von Kardinal Albrecht neu errichteten Stiftskirche (heutiger Dom in Halle) beschlossen die hohen Herren des Benediktiner-Klosters zu Hillersleben (im heutigen Landkreis Börde), dem Neuen Stift einige Reliquien zu schenken.

Die Schenkung bestand aus dem versilberten Haupt der Heiligen Barbara und einem mit Silber beschlagenen Reliquien-Kästchen.

Samstag, 21. Juni 2014

21. Juni Ao. 1547

Kayser Caroli V. Confirmation derer Privilegien der Stadt Halle.



Wir befinden uns noch immer in den Nachwehen des Schmalkaldischen Krieges. Der Kaiser hält sich gerade in Halle auf und hat von Landgraf Philipp von Hessen den Fußfall und damit dessen Unterwerfung entgegengenommen.

Die Stadt Halle, überwiegend der lutherischen Lehre folgend, war wohl der Überzeugung gewesen, dass die protestantischen Kräfte - der Schmalkaldische Bund - siegreich aus dem Krieg hervorgehen würden. Die Prediger der Stadtkirchen führten so auch während des Konflikts hetzerische Reden gegen den Kaiser und die Katholiken.

Nun hatte der Kaiser die Oberhand behalten und die Stadt zeigte sich äußerst demütig und willfährig, um ihren Ungehorsam vergessen zu machen.

Zusätzlich bot sich hier die einmalige Gelegenheit, den obersten Fürsten zu bitten, die Stadt in den Stand einer freien Reichsstadt zu erheben. Nachdem man seit über 500 Jahren den Launen der Erzbischöfe hilf-, aber nicht ganz wehrlos ausgeliefert war, schien dieser Schritt nur folgerichtig.

So fertigte denn der Rat der Stadt Halle einen Bericht an Kaiser Karl V., in dem aufgeführt wurde, wie die Stadt seit alters her den Erzbischöfen gedient hatte und welche Beschwernisse Erzbischof Ernst der Stadt auferlegt hatte. Hier wurde erwähnt, dass entgegen vorigen Brauches Erzbischof Ernst sich am 09. Januar Ao. 1479 des vierten Teils aller Talgüter bemächtigt hatte.
Zudem habe er den Vertrag zwischen Erzbischof Rupert (1260 - 1266 im Amt) und der Stadt aus dem Jahre 1263 gebrochen, wonach der Landesherr keine neue Burg in einer Meile Umkreis um die Stadt errichten durfte. Erzbischof Ernst habe jedoch dessen ungeachtet die Moritzburg bauen lassen.
Und zusätzlich habe der Erzbischof die Stadt mit neuen Steuerabgaben erheblich beschwert und damit dem von Erzbischof Burchard III. erteilten Privileg vom 15. Oktober Ao. 1324 zuwider gehandelt.

Der Rat der Stadt bittet um Aufhebung all dieser Beschwernisse und darum, Halle in den vorigen Stand ihrer Privilegien und Gerechtigkeiten wieder einzusetzen. Gleichzeitig möge der Kaiser der Stadt den Status einer freien Reichsstadt verleihen, die nur ihm untertan und gehorsam wäre.

Kaiser Karl V., schon mit seinen weiteren Plänen beschäftigt, lässt eine Urkunde ausfertigen, in der der Stadt ihre althergebrachten Rechte und Freiheiten bestätigt und garantiert werden.
Jedermann, der die Stadt an der Ausübung ihrer Rechte hindert, hat - ungeachtet seines Standes - mit der kaiserlichen Ungnade zu rechnen und eine Strafe in Höhe von 30 Mark zu erlegen, wovon die eine Hälfte in die Stadtkasse fließt und die andere der Reichskammer - also dem Kaiser - gutgeschrieben wird.

Der Wunsch nach Erhebung zur freien Reichsstadt erfüllt sich zum wiederholten Male nicht.

Mittwoch, 11. Juni 2014

11. Juni Ao. 1479

Ertzbischoff Ernesti zu Magdeburg Lehn-Brieff über Schloß und Stadt Alsleben an der Saale, samt Zubehörungen, Heinrichen von Krosigk ertheilet.



Schloss und Stadt Alsleben sind schon seit heidnischen sächsischen Zeiten bekannt, wiewohl das Datum der Gründung im Dunkeln liegt. Spätestens im Jahre 979 haben hier auch Grafen von sich reden gemacht, namentlich Graf Gero von Alsleben, der mit seiner Gemahlin Adela ein Jungfrauen-Stift des Benediktiner-Ordens gründete und dem heiligen Johannes weihen ließ. Die Stiftung wurde von Kaiser Otto II. am 20. Mai 979 bestätigt.

Nach dem Tod des letzten Grafen von Alsleben im Jahre 1128 kaufte Erzbischof Norbert die Stadt und das Schloss Alsleben von Irmgard von Plötzkau, der Mutter des Verstorbenen, und fügte Alsleben so dem Besitz des Erzstifts hinzu. Zwei Jahre später, also im Jahre 1130, erwarb er auch noch die Abtei St. Johannes, die bis dahin unmittelbar dem Kaiser unterworfen war.

In den folgenden Jahrhunderten wurde Alsleben von den Erzbischöfen als landesfürstliches Amt genutzt und immer mal wieder verpfändet.
Um 1440 verschreibt Erzbischof Günther II. Schloss Alsleben wiederkäuflich an Karl von Krosigk für 2.000 Ungarische Gulden. Ein Ungarischer Gulden hatte einen Wert von 3 Rheinischen Gulden bzw. 1 Schock Groschen (60 Groschen).
Im Jahre 1455 erneuern Karl von Krosigks Söhne Heinrich und Eschwin diesen Vertrag, wobei Erzbischof Friedrich III. die Stadt Könnern und 17 zur Grafschaft Alsleben gehörige Dörfer aus dem Vertrag entfernt und die Wiederkaufssumme auf 2.000 Ungarische Gulden (also 6.000 Rheinische Gulden) und 350 Schock Groschen (also insgesamt auf 7.050 Rheinische Gulden) und zusätzlich um 200 Rheinische Gulden erhöht.
Der Besitz hatte demzufolge einen Gesamtwert von 7.250 Rheinischen Gulden. Davon waren die 7.050 Gulden schon in die Gebäude des Besitzes investiert worden und die zusätzlichen 200 Gulden sollten noch verbaut werden.

Am 11. Juni Ao. 1479 zahlt Heinrich von Krosigk noch einmal 1.000 Ungarische Gulden (also 3.000 Rheinische Gulden) an Erzbischof Ernst und erhält Schloss und Stadt Alsleben zu erblichem Mannlehen. Der Besitz verbleibt nun für 268 Jahre in den Händen derer von Krosigk.
In dem Lehnbrief erteilt Erzbischof Ernst Heinrich von Krosigk und seinen Nachkommen das Privileg, den Besitz nach ihrem Gutdünken zu nutzen und zu gebrauchen und fordert dafür Gehorsam, Loyalität und Unterstützung, auch militärischer Art. Je nach Anzahl der Einwohner haben die Lehnsmänner ein bestimmtes Kontingent an Söldnern bereitzustellen, wenn das Erzstift derer bedarf. Im Gegenzug verspricht der Erzbischof Schutz und Beistand.
Die Vasallen dürfen nicht gegen das Erzstift zu Felde ziehen, jedoch im Falle eines Angriffs durch Feinde für ihre eigene Verteidigung sorgen, falls der Erzbischof den versprochenen Beistand nicht leisten kann.
Des Weiteren wird Heinrich von Krosigk verpflichtet, seine unmittelbaren Untertanen bei ihren Freiheiten und Gewohnheiten zu belassen.
Sollten die Vasallen keine männlichen Erben haben, fällt nach dem Tod des letzten männlichen Vertreters das Lehen wieder zurück an das Erzstift. Möglichen weiblichen Nachkommen, sofern sie noch nicht durch eheliches oder geistliches Leben versorgt sind, wird das Erzstift in solchem Fall eine Abfindung in Höhe von 300 Rheinischen Gulden zahlen.

Samstag, 10. Mai 2014

10. Mai Ao. 1454

Ablaß-Brieff, welchen D. Nichol. Koyau von 4 Cardinälen zu Rom vor die Ulrichs-Kirche zu Halle erlanget, mit Ertzbischoff Ernsts Confirmation. 



Die Ulrichkirche, bereits seit 1213 als Pfarrkirche bekannt, stand zwischen Großer und Kleiner Ulrichstraße dicht an der damaligen Stadtmauer.

Im Jahre 1531 verlegte Kardinal Albrecht die Pfarre aus St. Ulrich in die Klosterkirche des Serviten-Klosters in der Galgstraße und der Pfarrer von St. Ulrich zog am 20. November 1531 in feierlicher Prozession in seine neue Pfarrkirche. Daraufhin wurde die alte Ulrichkirche abgebrochen und ihre Steine und das Holzwerk zum Bau des Neuen Gebäudes (heute Neue Residenz) verwendet.

Hier ist noch die Rede von der alten Pfarrkirche St. Ulrich.
Der hallische Patrizier und Jurist Dr. Koyau, damals in Rom, hatte - wie schon einige Tage zuvor - diesmal bei 4 Kardinälen einen Ablass von 100 Tagen für die Gottesdienstbesucher der Ulrichkirche ausgewirkt.

Erzbischof Ernst bestätigte auch diesen Brief im Jahre 1500 und vermehrt den Ablass um 40 Tage.

~ Ich weiß, dass der Eintrag bis auf geringfügige Änderungen dem vom 06. Mai Ao. 1454 entspricht. Das ist kein Fehler, der Dr. Koyau war recht fleißig. ~

Dienstag, 6. Mai 2014

06. Mai Ao. 1454

Ablaß-Brief, welchen D. Nicol. Koyau zu Rom von 6 Cardinälen vor die Ulrichs-Kirche zu Halle erhalten, mit Ertzbischoff Ernsts Confirmation.



Die Ulrichkirche, bereits seit 1213 als Pfarrkirche bekannt, stand zwischen Großer und Kleiner Ulrichstraße dicht an der damaligen Stadtmauer.

Im Jahre 1531 verlegte Kardinal Albrecht die Pfarre aus St. Ulrich in die Klosterkirche des Serviten-Klosters in der Galgstraße und der Pfarrer von St. Ulrich zog am 20. November 1531 in feierlicher Prozession in seine neue Pfarrkirche. Daraufhin wurde die alte Ulrichkirche abgebrochen und ihre Steine und das Holzwerk zum Bau des Neuen Gebäudes (heute Neue Residenz) verwendet.

Hier ist noch die Rede von der alten Pfarrkirche St. Ulrich.
Der hallische Patrizier und Jurist Dr. Koyau, damals in Rom, hatte bei 6 Kardinälen einen Ablass von 100 Tagen für die Gottesdienstbesucher der Ulrichkirche ausgewirkt.

Erzbischof Ernst bestätigte diesen Brief im Jahre 1500.

Mittwoch, 2. April 2014

02. April Ao. 1487

Ernesti Ertzbischoffs zu Magdeburg Verschreibung der Grävenschafft und Müntzey an den Rath zu Halle, gegen 6000 Goldgülden auf einen Wiederkauff.



Die Münzei war, wie schon im Eintrag vom 26. Februar erwähnt, ein Zoll auf alle ein- und ausgehenden Waren und wurde zur Finanzierung des Münzschlagens verwendet. Üblicherweise standen diese Einnahmen dem Landesherrn, also dem Erzbischof, zu.

Der Salzgraf wachte im Auftrag des Erzbischofs über die Salzwirker und die Talgerichte; dieses Amt war also etwa vergleichbar mit dem eines Schultheißen. Außerdem wurde dem Salzgrafen auch noch das Amt des Zolleinnehmers und Münzmeisters übertragen. Als Münzmeister bestimmte er, wann in Halle neue Pfennige zu schlagen waren und wachte über die Menge und Qualität.
Erzbischof Günther II. (1403 - 1445 im Amt) hatte nach langen Streitigkeiten mit der Stadt das Privileg, den Salzgrafen zu bestimmen, zurückerobert.

Im Jahre 1428 hatte Erzbischof Günther II. eben dieses Privileg und die Einnahmen aus der Münzei für 9 Jahre an den Rat der Stadt Halle verkauft. Der Stadt wird auch freigestellt, ob sie Münze schlagen lassen will. Diese Vereinbarung wurde immer wieder verlängert.

Nun überträgt auch Erzbischof Ernst (1476 - 1513 im Amt) die Ernennung des Salzgrafen an den Rat der Stadt Halle und überlässt ihm die Einnahmen aus der Münzei. Die Ernennung des Salzgrafen muss jedoch vom Erzbischof immer noch bestätigt werden.
Zusätzlich darf die Stadt bestimmen, ob und wann sie neue Münzen schlagen lässt.

Wie meist üblich, behält sich der Erzbischof das Recht vor, die Privilegien zurückzukaufen.

Fürderhin nahm der Salzgraf jeden Montag von den Torschreibern die Einnahmen aus dem kleinen Zoll ein und rechnete einmal jährlich mit dem Rat der Stadt ab. Von den Einnahmen behielt er 40 Mittelschock (28 Goldgulden, 13 Groschen, 8 Pfennige und 1 Mittelheller) als Gebühr für seine Dienste. Diese Verfahrensweise wurde bis ins Jahr 1645 beibehalten.

Freitag, 28. März 2014

28. März Ao. 1514

Ertzbischoff Alberti zu  Magdeburg, gebohrnen Marggrafens zu Brandenburg mit dem Dom-Capitul errichtete Capitulation.



Nach Erzbischof Ernsts Tod ist in Magdeburg am 30. August Ao. 1513 die Wahl des neuen Erzbischofs durchgeführt worden. Darin wurde einmütig Markgraf Albrecht von Brandenburg zum Erzbischof bestimmt, der bereits Domherr im Magdeburg und außerdem in Mainz und Trier war.

Nach dieser Wahl wurden Gesandte nach Rom geschickt, um von Papst Leo X. die Bestätigung des neuen Erzbischofs zu erwirken. Die Gesandtschaft kam nach erfolgreicher Mission am 05. März Ao. 1514 wieder aus Rom zurück.

Inzwischen hatte das Domkapitel zu Magdeburg allem Anschein nach zum ersten Mal im Erzstift eine sogenannte Wahlkapitulation entworfen.
Dies war ein Vertragswerk, in dem die Rechte und Pflichten des Erzbischofs und des jeweiligen Domkapitels festgelegt wurden. Somit bildete es die Verfassung für das entsprechende geistliche Fürstentum.
Solche Wahlkapitulationen waren bis zum Ende des 17. Jh. üblich und wurden erst 1695 vom Papst und 1698 vom Kaiser verboten. Danach wurden nur für die Wahl des Erzbischofs von Mainz noch Wahlkapitulationen gefertigt.

Erzbischof Albrecht (er wurde erst im Jahre 1518 zum Kardinal ernannt) war von der Übergabe der Wahlkapitulation überrascht und wollte sie nicht ratifizieren. Hartnäckige Verhandlungen des Domkapitels und einige Änderungen im Vertrag führten letztendlich doch zur Unterzeichnung am 28. März Ao. 1514.

Freitag, 21. März 2014

21. März Ao. 1493

E.E. Raths Anlegung einer Apothecke.



Vor 1493 hat in Halle keine einzige Apotheke existiert. Medikamente wurden von Barbieren, die gleichzeitig als Ärzte fungierten, ausgegeben oder von Krämern verkauft.

Nun aber war Herr Simon Puster in die Stadt gekommen und hat seine Dienste als Apotheker angeboten.
Der Rat der Stadt hat daraufhin mit Erzbischof Ernst verhandelt und die Erlaubnis erwirkt, eine Apotheke in Halle einrichten zu dürfen.
Mit diesem Dokument gestattet der Stadtrat dem Herrn Puster, eine Apotheke zu führen, verleiht ihm das Bürgerrecht zu Halle und befreit ihn von allen Abgaben im Zusammenhang mit seinem Apothekengeschäft. Für andere Vermögenswerte muss er seine Steuern zahlen.

Diese erste Apotheke war die Ratsapotheke, die bis 1535 die einzige hallische Apotheke blieb. Die Ratsapotheke hat bis etwa 1665 existiert, ist dann aber geschlossen worden.

Im Jahre 1535 erteilte Kardinal Albrecht seinem Leibarzt Dr. Johann Nicolaus von Wyhe das Privileg, eine neue Apotheke einzurichten und verfügte gleichzeitig, dass zu Halle auf ewige Zeiten keine weiteren Apotheken existieren sollen. Diese ewigen Zeiten waren schon 1555 vorbei.
Die Apotheke von Dr. Wyhe wurde "Zum blauen Hirsch" genannt und ist noch heute als Marktapotheke auf dem Marktplatz vorhanden.

Als der Apotheker Wolff Holtzwirth von seinen Studien aus Italien zurückkehrte, erwirkte er im Jahre 1555 bei Erzbischof Sigismund, dass ihm das Privileg zur Eröffnung einer Apotheke erteilt wurde.
Die Holtzwirthische Apotheke am Marktplatz hat ebenfalls die Zeiten überdauert und nennt sich seit alters her die Löwenapotheke.

Dienstag, 18. März 2014

18. März Ao. 1479

Regiment und Ordenung der Stadt Halle durch Ertzbischof Ernsten uffgerichtet.



Jede Stadt hat sich in alten Zeiten ein Stadtrecht (Willkür) gegeben. Hier wurden die Wahl des Stadtrates, Gebühren und Abgaben sowie Verhaltensregeln niedergelegt. Jeder Bürger der Stadt war der Willkür verpflichtet.

Halles erste Willkür stammt aus dem Jahre 1316.
Eine zweite Willkür wurde im Jahre 1427 erlassen, nach den Unruhen wegen des verbrannten Salzgrafen (Hans von Hedersleben) und dem Aufstand der Bürgerschaft gegen den adligen (pfännerschaftlichen) Rat.

Nachdem Erzbischof Ernst mit Hilfe der bürgerlichen Ratsmänner die Stadt in seine Gewalt gebracht hatte, erließ er im Jahre 1479 eine Regimentsordnung für die Stadt Halle, der im Jahre 1482 eine neue Willkür und eine neue Talordnung folgte.

Diese Verfassung war gültig bis zum Westfälischen Friedensschluss, als das Erzbistum Magdeburg sekularisiert und in ein Herzogtum umgewandelt wurde. Mit Einführung neuer Landesgesetze erhielt Halle dann im Jahre 1687 auch eine neue Regimentsordnung.



In der Regimentsordnung von 1479, die Erzbischof Ernst der Stadt auferlegt hat, finden sich folgende Regelungen:

Im Vorwort werden die Pfänner für die Unruhen und Streitigkeiten der vergangenen Jahrzehnte verantwortlich gemacht.

4 Ratsmänner und 4 Meister (Innungen) sollen jeweils zu Kiesern (Wahlmännern) ernannt werden und wählen nach ihrem Schwur einen neuen Rat.

Die erwählten Ratsmänner müssen vom Erzbischof oder dem Domkapitel bestätigt werden und haben einen Eid zu leisten, dass sie der Stadt nach bestem Wissen und Gewissen dienen und helfen wollen und sich an die Ordnungen und Verschreibungen des Erzbischofs halten werden. 

Die Mitglieder des Rats werden dem Volk verkündet.

Ist dem Erzbischof eine Person nicht genehm, hat der Rat jemand anderen zu benennen.

Das Geschoss (Steuer) ist jeweils am Samstag nach Ostern zu verkünden und vor Pfingsten von den Bürgern zu zahlen. Ein zweites Mal wird das Geschoss an Martini (11.11.) verkündet und vor den Heiligen Drei Königen gezahlt. Wer nicht zahlt, hat Strafe zu erwarten. Der Rat darf das Geschoss nicht eigenmächtig erhöhen, es sei denn, aus gutem Grund und mit Zustimmung der Bürgerschaft.

Rechtsstreit unter den Bürgern wird nicht vor den Rat gebracht, sondern vor Gericht. Dieses entscheidet dann, ob der Rat involviert wird oder nicht.

Die Willkür der Stadt, die vom Erzbischof zugelassen wurde, soll öffentlich verkündet werden, damit sich niemand auf Unwissenheit berufen kann.

Die Stadt hat dem Erzbischof gehorsam zu sein und darf keine Bündnisse mit anderen Städten oder Herren eingehen.

Erzbischof Ernst darf eine Festung in oder an der Stadt bauen, wozu ihm jährlich 4.000 Rheinische Gulden zur Verfügung stehen, die ihm von denen gezahlt werden, die ihm ungehorsam waren. (Pfänner)

Der Rat will dafür sorgen, dass dem Erzbischof jedes Jahr seine Einkünfte aus Talgütern, Pfannen und Kothen gereicht werden. Die Pfänner sind verpflichtet, dies ohne Weigerung zu tun.

Der Erzbischof soll seine Pfannen und Kothen an keine anderen als Bürger der Stadt verkaufen.

Die Bürger der Stadt haben dem vom Erzbischof ernannten Hauptmann gehorsam zu sein und werden keinen anderen ernennen, auch wenn ein Erzbischof gestorben sein sollte und ein neuer erwählt werden müsse. Dem Erzbischof allein obliegt das Recht, einen Hauptmann einzusetzen.

In Zukunft soll bei Ernennung eines neuen Landesherrn die erste Lehnsware (Pacht) folgendermaßen gezahlt werden:
-    von jeder Pfanne im Deutschen Brunnen 3 Rheinische Gulden
-    von jeder Pfanne im Gutjahrbrunnen 1 ½ Rheinische Gulden
-    von jeder Pfanne im Hackeborn 1 ½ Rheinische Gulden
-    von jeder Pfanne im Meteritzbrunnen 1 ½ Orth (Viertelgulden) Rheinischen Goldes
-    von Kothen, Äckern und anderen Lehnsgütern den dreißigsten Pfennig.

Ändert sich nach der Erstbeleihung etwas am Lehnsgut, soll der zwanzigste Pfennig als Lehnsware gezahlt werden.

Der Rat der Stadt hat das Recht, den Wegepfennig einzunehmen.

Niemand soll mehr die Nutzungen an fremden Lehen haben. Innerhalb eines Jahres nach Verkündung der Regimentsordnung sind die Lehen entsprechend zu überschreiben.

Hinterlässt jemand keine männlichen Nachkommen und fällt somit das Lehen an den Erzbischof zurück, hat dieser die Töchter oder Schwestern mit nicht weniger als einem Drittel des Wertes der Güter zu versorgen.

Haben Jungfrauen oder Frauen die Lehnsgüter einem Manne in Treuhand gegeben, hat der Erzbischof diese Wahl anzuerkennen.

Auch die Frauen der städtischen Bürger sollen bei ihrem Leibgeding belassen werden, wie es seit alters her üblich ist. (Das Leibgeding waren Güter oder Einkünfte aus Gütern, die den weiblichen Hinterbliebenen ihr Auskommen sichern sollten und meist im Ehevertrag vereinbart wurden.)

Das Talschoss (Steuer auf Talgüter) soll aus jeder Pfanne zwei alte Schock Münzen betragen und aus anderen Lehnsgütern in- und außerhalb der Stadt die gleiche Summe, die auch den Bürgern auferlegt ist. Dem Erzbischof steht von diesen Steuern der vierte Teil zu.
Sollte die Stadt Halle irgendwann schuldenfrei werden, steht es dem Erzbischof zu, eine andere Summe zu fordern.

Von dem Strafgeld der Pfänner in Höhe von 9.000 Gulden, dass dem Rat der Stadt gezahlt wird, gibt der Rat 4.000 Gulden an den Erzbischof ab (zum Bau der Moritzburg) und behält 5.000 Gulden wiederkäuflich. Sollte der Erzbischof daran etwas ändern wollen, verpflichtet sich der Rat, die alten Verschreibungsbriefe an den Erzbischof auszuhändigen.

Jedes Jahr zu Weihnachten werden vom Erzbischof neue Oberbornmeister, Unterbornmeister, Vorsteher, Bornschreiber und andere Ämter im Tal neu besetzt. Diejenigen, die eigene Talgüter besitzen, aber nicht sieden, sollen zu Oberbornmeistern ernannt werden können. Dem Erzbischof können Vorschläge gemacht werden. Er erwartet getreuliche Rechenschaftslegung.

Knechte und Arbeiter in den Brunnen dürfen nur mit Zustimmung des Salzgrafen und der Bornmeister eingestellt werden und haben im Beisein eines Bornschreibers ihren Eid abzulegen. Der Bornschreiber trägt die Arbeiter in ein Register ein.

Die Vorsteher haben sorgfältig Buch über die Überläufe zu führen.

Die Pfänner dürfen keine eigene Innung oder Bruderschaft gründen.

Wenn ein neuer Rat in der Stadt verkündet wird, soll auch der Vergleichsbrief des Bischofs zu Meißen öffentlich verlesen werden, damit jeder Bürger weiß, wie er sich zu verhalten hat und dass Zuwiderhandlungen (insbesondere Versammlungen und Aufruhr) mit Gefängnis bestraft werden.

Jedes Jahr ist dem Rat der Stadt diese Ordnung erneut vorzulesen und alle Ratsmänner haben darauf zu schwören.

Samstag, 15. März 2014

15. März Ao. 1481

Ertzbischoff Ernesti zu Magdeburg Confirmation des von Heinrich und Georgen von Ammendorf in der Schlos-Capelle zu Rothenburg gestiffteten Altars SS. Catharinae, Andreae und Nicolai.



Rothenburg, heute ein Ortsteil der Stadt Wettin-Löbejün im Saalekreis in Sachsen-Anhalt, blickt auf eine lange Geschichte zurück und ist im Jahre 961 als Sputinesburg bereits in der Schenkungsurkunde Kaiser Ottos I. an das Moritzkloster zu Magdeburg erwähnt worden.

Im Jahre 1413 wurde der Ort an das Geschlecht derer von Ammendorf gegen eine Pfanne im Deutschen Brunnen vertauscht. Erzbischof Friedrich III. belieh im Jahre 1456 die Herren Heinrich (Hauptmann zu Giebichenstein), Jürgen, Niclaus und Curd von Ammendorf mit der neuen Burg Rothenburg, der alten Burg und etlichen Dörfern und Zubehörungen.

Das Lehen wurde 1476 von Erzbischof Ernst erneuert und in den Jahren 1479 bis 1481 um einige Güter und Privilegien erweitert. Weitere Zukäufe erfolgten 1483 und 1484.

Im Jahre 1481 stifteten Heinrich und George von Ammendorf in der Schlosskapelle zu Rothenburg einen Altar zu Ehren der Heiligen Katharina, Andreas und Nicolaus und erbauten dazu einen Hof vor dem Schloss, der dem Priester als Wohnung dienen sollte. Dem Priester wurden zusätzlich 30 Malter Korn zugestanden und einige Zinsen.

Erzbischof Ernst bestätigt hier diese Stiftung.

Die gesamten Güter blieben im Besitz derer von Ammendorf, bis das Geschlecht im Jahre 1550 mit dem Tod Curds von Ammendorf ausstarb. Danach fielen sie wieder an das Erzstift zurück.

Freitag, 10. Januar 2014

10. Januar Ao. 1519

Pabsts Leonis X. Bulla, darinnen er das Neue Stifft zu Halle confirmiret, und verwilliget, daß Cardinal Albertus solches in das Prediger-Closter verlegen, die Prediger-Münche aber in ein ander Closter versetzen möge.



Schon Erzbischof Ernst plante die Errichtung eines Stifts in der Kapelle der Moritzburg, setzte den Plan aber nicht in die Tat um.

Sein Nachfolger Kardinal Albrecht griff den Gedanken wieder auf, hielt es aber für ungünstig, das Stift direkt in der Moritzburg aufzurichten. Die Festung wäre dadurch möglicherweise angreifbar geworden.

Also erwirkte er die Erlaubnis von Papst Leo X., das Neue Stift in ein beliebiges Kloster der Stadt zu verlegen, die Klöster einzuziehen und die Mönche zu versetzen. Daraufhin ließ er das Kloster zum Neuen Werck und die Ulrichskirche abbrechen und nutzte die Baumaterialien zum Bau seines Neuen Stiftes. Das Dominikanerkloster St. Pauli zum heiligen Kreuz bestimmte Kardinal Albrecht zum Standort seines Neuen Stiftes und versetzte die Mönche in das Kloster St. Moritz.

Die Klosterkirche ließ Kardinal Albrecht zur Domkirche umbauen.

Donnerstag, 9. Januar 2014

09. Januar Ao. 1479

Vertrag derer gefangenen Pfänner zu Halle mit Ertzbischoff Ernsten zu Magdeburg, wodurch dem Ertzbischoffe der vierte Theil der Pfannen und Kothe abgetreten worden.



Erzbischof Ernst, Sohn des Kurfürsten Ernst zu Sachsen, wurde 1476 im zarten Alter von 11 Jahren zum Erzbischof zu Magdeburg ernannt. Schon bei der Huldigung der Stadt Halle an den neuen Erzbischof am 04. November 1476 ergab sich ein Streitpunkt. Bisher war es üblich gewesen, dass die neuen Landesherren einen Huldbrief an die Stadt verfassten, in denen zugesichert wurde, die Stadt bei ihren üblichen Privilegien, Rechten und Gewohnheiten zu belassen. Nach Übergabe des Huldbriefes entbot die Stadt dem Landesherrn ihren Respekt. Desgleichen war es Brauch, dass die Erzbischöfe ihren Lehnsmannen die erste Lehnsware (Abgabe an den Lehnsherrn) erließen. Erzbischof Ernst wollte diesem Brauch nicht folgen, sondern die Lehnsträger nur bei Erlegung der Lehnsware in ihre Lehen wieder einsetzen.

Zwischen den Pfännern und den Ratsherren jedoch war schon vor Erzbischof Ernsts Amtsantritt ein Streit ausgebrochen, weil die Ratsmänner aus den Innungen und Gemeinheiten forderten, dass die 4 Ratsmänner aus der Pfännerschaft die Beratungen zu verlassen hätten, wenn es um Entscheidungen des Thals (also eigentlich ihre ureigensten Angelegenheiten) ging. Dieser Vorschrift wollten sich die Pfänner nicht beugen, mussten jedoch letztlich klein beigeben, weil sie in der Unterzahl und zu schwach waren, die Sache für sich zu entscheiden. Doch auch danach war es höchst unruhig im Rat und die Bösartigkeiten beider Seiten hörten nicht auf, wobei eher die Pfänner an einer einvernehmlichen Lösung interessiert waren. Kein Wunder, bei dem Kräfteverhältnis, dass nicht zuletzt dem Einfluss des ehemaligen Stadthauptmanns Henning Strobart (der schon 1456 aus der Stadt getrieben worden war) zu schulden war. Im Jahre 1478 wurde dann der Obermeister des Schusterhandwerks Jacob Weißack zum Ratsmeister erwählt, der als ein sehr bösartiger und gehässiger Mann galt. Dieser ruhte denn auch nicht und nutzte jede Gelegenheit, um den Pfännern das Leben schwer zu machen und sie u.a. beim Erzbischof anzuschwärzen. Da hatte der Erzbischof dann Pulver gegen die Stadt in den Händen und nahm die Gelegenheit wahr und aberkannte der Stadt nicht nur die Thalgüter (also die Salzpfannen) sondern auch alle anderen Lehen. Dieser Konflikt konnte nur durch einen Schlichterspruch des Kurfürsten Ernst zu Sachsen in Chemnitz am 05. September 1478 beigelegt werden. Sein Urteil bevorteilte natürlich seinen Sohn, Erzbischof Ernst, dem umfangreiche Privilegien gegen die Stadt Halle zugestanden wurden und verpflichtete Stadt und Lehnsmänner zu reichlichen Zahlungen.

Dem Ratsmeister Jacob Weißack war dies noch nicht genügend Salz in die Wunden. Als die Pfänner sich mit Rat und Bürgerschaft wieder versöhnen und dazu Abgeordnete aus den Städten Magdeburg, Halberstadt und Braunschweig als Schlichter einladen wollten, funkte der Erzbischof dazwischen und erklärte, dass er als Einziger solche Streitfragen zu lösen hätte und keine anderen Abgeordneten akzeptieren wolle. Die pfännerschaftlichen Ratsmänner gaben das nicht zu, sondern beriefen eine Versammlung der gesamten Bürgerschaft an Innungen und Gemeinheit aufs Rathaus. Hier sabotierte Ratsmeister Weißack schon, indem er dort nicht erschien, sondern sein Gewerk der Schuhmacher bewaffnet zu sich rief und die Pfänner einen Überfall befürchteten. Nächsten Tags konnten die Herren aus Magdeburg und Halberstadt die Sache schlichten. Einige Tage später jedoch, als Erzbischof Ernst wieder auf Giebichenstein weilte, fuhr Weißack mit einigen seiner Anhänger aus dem Rat auf Giebichenstein und sprach mit dem Erzbischof. Am nächsten Morgen gegen 10 Uhr, als die Messen in der Stadt beendet waren, kam Weißack mit dem Amthauptmann von Giebichenstein, Heinrich von Ammendorf, zum Ulrichstor gefahren und übergab selbiges an den Amthauptmann. Der hatte seine Truppen vor der Stadt liegen, die sogleich das Tor besetzten. Einige Fürsten aus dem Gefolge des Erzbischofs folgten nach und nahmen den Kirchhof zu St. Ulrich ein. Diesen Lärm bemerkte der Türmer auf dem Markt und schlug die Sturmglocke, worauf sich Bürger, Innungen und Pfänner bewaffnet vor dem Rathaus versammelten, gemeinsam gegen das Ulrichstor liefen und sich dort ein Handgemenge entspann. Endlich erhob der Graf von Querfurt (auf des Erzbischofs Seite) seine Stimme und beschwichtigte die Leute, man wäre nur wegen des Erzbischofs zugegen. Daraufhin legte sich der Kampf. Ein Todesopfer war zu beklagen: der Innungsmeister, Ratsherr und Kämmerer Hans Schiltbach. Die beruhigenden Worte des Grafen waren indes eine Lüge. Im Laufe des Tages drangen noch mehr erzbischöfliche Truppen in die Stadt ein. Am nächsten Tag, dem 21. September 1478 zog der Erzbischof, von seinem Gefolge und den Ratsmeistern Weißack und Hedrich begleitet in die Stadt und das Rathaus ein. Abgesandte der Pfännerschaft wollten nun dem Erzbischof ihre Treue versichern, doch der Erzbischof, der die Pfänner für den Angriff auf seine Truppen am Vortage verantwortlich machte, befahl ihnen Hausarrest an und berief für den 30. September 1478 einen Landtag zu Salza ein, auf dem sie sich zu verantworten hätten. Zusätzlich wurden an diesem 21. September noch viele Einwohner der Stadt Halle verhaftet, unter ihnen der Schultheiß Hans Poplitz. Die Ratsherren der Pfännerschaft wurden sämtlich ihres Amtes enthoben.

Auf dem Landtag zu Salza wurden Abgesandte der Pfänner verhört, desgleichen die im Hausarrest gefangenen Pfänner am 22. Oktober in Halle. Erzbischof Ernst berief erneut einen Landtag ein, diesmal für den Neujahrstag 1479 und in Calbe. Dorthin wurden die gefangenen Pfänner mit ihrem Anhang (insgesamt über 400 Mann) geführt und der Erzbischof verlangte als Strafe die Erlegung der Hälfte ihrer Güter. Zähe Verhandlungen führten zu keiner Übereinkunft, bis die Pfänner auf Anraten flehentlich baten, dass die Angelegenheit doch vom Bischof zu Meißen und anderen Adligen des Erzstifts entschieden werden möge. Dieser Bitte entsprach Erzbischof Ernst und lud zu einer Beratung am 09. Januar 1479 nach Halle ins Kloster Neuwerk.

Dort entschied dann Bischof Johann V. von Meißen, dass die Pfänner ein Viertel ihrer Salzgüter und zusätzlich 20% ihres übrigen Vermögens als Strafe an Erzbischof Ernst zu zahlen haben. Dann sollten sie wieder in Gnaden angenommen werden. So lautet der Vertrag.

Jeder Pfänner musste ein Verzeichnis seiner Güter aufstellen, den Wert des Vermögens (außer den Talgütern) selbst schätzen und die Aufstellung auf der Burg Giebichenstein abgeben. Der vierte Teil der Salzgüter wurde eingezogen und den fünften Teil des restlichen Vermögens mussten die Pfänner in Geldwert erlegen. Erzbischof Ernst behielt sich vor, die Güter selbst zu behalten und ihren Wert abzüglich des Strafgeldes an die Pfänner auszuzahlen.
Es mussten auch mehrere Pfänner und einige Bürger der Stadt ihre Güter verkaufen und mit ihren Familien die Stadt verlassen. Schultheiß und Salzgraf wurden abgesetzt und alle Schöppen entlassen, die der Pfännerschaft angehörten.

Später zwang Erzbischof Ernst die Stadt ein für alle Mal unter seine Botmäßigkeit. Doch das ist schon eine andere Geschichte.

Dienstag, 24. September 2013

24. September Ao. 1482

Willkühr der Stadt Halle, von Ertzbischoff Ernesto confirmirt und promulgirt.




Die Stadt Halle begehrte seit jeher gegen die Herrschaft der Erzbischöfe zu Magdeburg auf und strebte danach, eine Freie Reichsstadt zu werden. Dies führte immer wieder zu Streitigkeiten und Kämpfen.

Erzbischof Ernst, im Jahre 1476 im Alter von 15 Jahren zum Erzbischof von Magdeburg erwählt, wollte den Freiheitsbemühungen der Stadt ein für allemal ein Ende setzen. Deshalb erließ er am 18. März 1479 eine neue Regimentsordnung (Verfassung) für die Stadt, nach der sich jeder Bürger zu richten hatte.

Daraufhin erarbeitete der Rat der Stadt eine neue eigene Willkür, die Erzbischof Ernst am 24. September 1482 bestätigte und durch Verkündung in Kraft treten ließ.

Diese Willkür galt bis zum 01. Dezember 1687, als Halle als Teil des Herzogtums Magdeburg eine neue Regimentsordnung erhielt.