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Mittwoch, 19. November 2014

19. November Ao. 1390

Pabsts Bonifacii IX. Bulle, der Stadt Halle ertheilet, daß man sie um Geld-Schulden halber nicht ins Interdict legen, und den Gottesdienst hemmen solle.



Das Interdikt war eine oft praktizierte schwere Strafe für die Gläubigen im Mittelalter und wurde eigentlich für ein Vergehen gegen Kirchenrecht verhängt. Zum Beispiel durften Gottesdienste nicht mehr gehalten werden und den Gläubigen wurden die Sakramente verwehrt. Trauungen wurden nicht durchgeführt und kirchliche Begräbnisse verweigert, Glocken durften nicht geläutet werden. Man durfte nur noch Kinder taufen und bußfertigen Sterbenden die Absolution erteilen.
Nach und nach bürgerte sich die Praxis ein, Schuldtitel an Geistliche zu verkaufen, weil diese mit Hilfe eines Interdikts ihre Forderungen besser durchsetzen konnten. 

Da das Interdikt oft missbräuchlich genutzt wurde und seine Wirkung im Volk nachließ, begannen die Päpste, diese Praxis einzudämmen. 


Papst Bonifaz IX. versichert nun der Stadt Halle, dass über die Stadt wegen solcher geringer Sachverhalte kein Interdikt verhängt werden soll und Gottesdienste nicht verboten werden dürfen.

Dienstag, 3. Juni 2014

03. Juni Ao. 1390

Pabsts Bonifacii IX. Ablaß-Brieff, der Capelle S. Crucis unter dem Rath-Hause zu Halle, ertheilet.



Die Rede ist von der Kapelle zum Heiligen Kreuz, die im 14. Jh., vermutlich im Jahre 1327, an dem Rathaus angelegt wurde und den Ratsherren die Möglichkeit bieten sollte, die Messe zu hören und Gott um seinen Beistand bei ihren Amtsverrichtungen anzurufen, bevor sie in die Ratsversammlung gehen.

Im Zuge der Reformation wurde die Kapelle vermutlich um 1540 geschlossen, auch wenn Kardinal Albrecht dagegen Einspruch erhob. Um dennoch den Ratspersonen einige Andacht zu ermöglichen, haben morgens um 10 Uhr die Stadtpfeifer auf dem obersten Gang des Rathauses ein geistliches Lied geblasen und damit den Messgesang ersetzt.
Dieser Brauch wurde im Dreißigjährigen Krieg unterbrochen und 1649 wieder eingeführt. Nur in der Fastenzeit und bei Landestrauern unterblieb die Pfeiferei.

Papst Bonifaz IX. erteilt hier einen Ablass von 2 Jahren und 80 Tagen für diejenigen, die den Gottesdienst in dieser Kapelle an hohen Festtagen besuchen oder Almosen zur Kapelle geben.