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Montag, 26. Januar 2015

26. Januar Ao. 1543

Cardinal Albertus, Ertzbischoff zu Magdeburg reichet Hans Boyen das Freyguth zu Scherben, so ehemals dem Neuen Stiffte zu Halle gehöret, zu Erbzins-Lehn.



Zscherben (heute Ortsteil der Gemeinde Teutschenthal) wird in alten Chroniken als Dorf mit Filialkirche und Freigut bezeichnet. 
Leider wissen wir heute erschreckend wenig über die Geschichte des Ortes. Die gesamte Dorfchronik wurde am 01. Juni Ao. 1945 vom damaligen Bürgermeister Grätzner verbrannt, kurz bevor der Ort an die Sowjetarmee übergeben wurde. 

Im Jahre 981 wird Zscherben erstmals urkundlich erwähnt. Das Necrologium (Totenregister) der Stadt Magdeburg verzeichnet den Tod des ersten Erzbischofs von Magdeburg, Adalbert, am 20. Juni Ao. 981 auf freiem Feld bei Zscherben. 
Im 14. Jh. befand sich das Dorf im Besitz der Herren von Northausen, später im Besitz derer von Burckersrode, von denen es Erzbischof Friedrich III. im Jahre 1463 gekauft und zum Amt Giebichenstein geschlagen hat. 

Die Kirche und der Klosterhof, der ursprünglich dem Kloster Memleben zugehörte, fiel im Jahre 1511 an das hallische Kloster zum Neuen Werk und wurde bei Auflösung dessen durch Kardinal Albrecht von seinem Neuen Stift vereinnahmt. 

Im vorliegenden Dokument gibt Kardinal Albrecht das Gut mit allen Zubehörungen und Äckern dem Hans Boyen (vermutlich Landadel) zu Lehen. 

Hans Boyen hat jährlich am Tag St. Michael (29. September) 5 alte Schock Groschen (1 altes Schock = 20 Groschen; also 5 alte Schock = 100 Groschen) und zwei Pfund Wachs als Erbzins an die Kurfürstliche Kammer zu zahlen. Zusätzlich muss er an einem Tag im Jahr mit vier Pferden und einem Pflug für das Amt Giebichenstein zur Verfügung stehen. Die Gerichtsbarkeit verbleibt beim Amt Giebichenstein. 

Sonntag, 23. November 2014

23. November Ao. 1428

Coppe Pißker verkaufft das Dorff Diemitz mit allen Zubehörungen an den Rath zu Halle.



Das Dorf und Rittergut Diemitz gehörte zum Amt Giebichenstein. Das Alter des Dorfes ist leider nicht verzeichnet. Das Rittergut selbst wurde Freyenfelde (Freiimfelde) genannt. 
Die Einwohner des Dorfes ernährten sich hauptsächlich von Küchengärtnerei, insbesondere vom Anbau von Kümmel und Gurken. Im Dorf gab es 2 Schenken, die Amtsbier (Giebichensteiner Bier) ausschenken mussten. 

Nach der Hinrichtung des Salzgrafen Hans von Hedersleben im Jahre 1412 überzog Erzbischof Günther II. die Stadt Halle und die umliegenden Dörfer mit Krieg und brannte die Ernte auf den Feldern ab. Im Jahre 1414 fiel das ganze Dorf Diemitz deshalb einer Feuersbrunst zum Opfer. Nur von der Kirche blieben die Mauern stehen. 
Als Schadenersatz räumte Erzbischof Günther II. den Einwohnern einiges Land ein, auf dem sie ihr Dorf wieder errichten konnten. Für dieses Land hatten sie Erbzins zu zahlen. 

Im 15. Jh. war das Rittergut und das Dorf Diemitz im Besitz der Familie Pißker. 
Das Geschlecht derer von Pißker lebte seit mindestens 1376 in Halle und gehörte zur Pfänneraristokratie. 

Coppe Pißker, um den es in diesem Eintrag geht, war ab 1386 Bornmeister über den Meteritzbrunnen in Halle und ab 1417 Ratsmeister zu Halle. 

Coppe Pißker verkauft nun das Dorf Demenitz (Diemitz) mit 8 Hufen Landes und einem Weinberg mit allen Gütern, Zinsen, Nutzungen, Freiheiten und Rechten. Zu dem Besitz gehören die Gerichte in Feld und Dorf. Die Kaufsumme beträgt 700 Rheinische Gulden.

Der Verkäufer verspricht, das Gut zu verlassen, sobald die Stadt Halle oder ein neuer Lehnsmann das Land nutzen möchte. 


Für den Fall, dass der Lehnsherr zu Magdeburg - also der Erzbischof - die Stadt Halle nicht mit dem Besitz belehnt, ist Coppe Pißker bereit, die Kaufsumme zurückzuzahlen. Es möchte ihm nur 3 Monate vorher angezeigt werden. Sollte er die Rückzahlung nicht termingerecht vornehmen, verpflichtet sich Coppe Pißker, Schadenersatz zu leisten. 

Mittwoch, 1. Oktober 2014

01. October Ao. 1570

Ertzbischoffs Joachim Friedrichs zu Magdeburg Conceßion des S. Georgen Closters zu Glauche an den Rath zu Halle, zu Anlegung des Hospitals.



Das Hospital St. Cyriaci wurde im Jahre 1341 an der Stelle errichtet, wo heute die Neue Residenz zu finden ist. Ursprünglich hieß es das Neue Hospital und wurde erst später nach dem Schutzheiligen der Hospitalkapelle benannt. Es war das vierte Hospital der Stadt, neben den Hospitälern St. Antonius (Sondersiechenhaus in den Bockshörnern), St. Johannis (Moritzkloster) und St. Cunegund (Komturei des Deutschen Ritterordens, Salinehalbinsel).

Das Hospital gehörte zur Armenversorgung der Stadt Halle und wurde vom Rat und der gesamten Bürgerschaft gestiftet.

Im Jahre 1529 wurde das Hospital St. Cyriaci in das mittlerweile verlassene Johannis-Hospital im Moritzkloster verlegt, weil Kardinal Albrecht den Bauplatz für seinen Stadtpalast (heute Neue Residenz) brauchte.

Am 28. Juli Ao. 1529 bestätigt der Rat der Stadt Halle, dass er auf einstimmigen Beschluss das ganze Areal, auf dem das Hospital St. Cyriaci steht, bis hinunter zum Klaustor an Kardinal Albrecht übergibt. Die Stadt wird auf eigene Kosten sämtliche Gebäude des Hospitals niederbrechen, alle Materialien wegschaffen und das Hospital an der Stadtmauer bei dem St. Moritz Kirchhof neu einrichten. Dort werden alle notwendigen Gebäude wieder errichtet. Jedoch sollen die Prediger-Mönche, die seit 1520 ebenfalls im Moritzkloster leben, am Ein- und Ausgang in ihr Kloster und ihre Kirche nicht gehindert werden.

Das Hospital findet in der Umgebung des Moritzklosters jedoch nicht den notwendigen Platz, um dem Gebot der Selbstversorgung gerecht werden zu können. Insbesondere  war der Ort nicht zu Ackerbau und Viehzucht geeignet.
Deshalb bat der Rat der Stadt den Administrator Joachim Friedrich (die Erzbischöfe wurden in der Zeit der Reformation auch Administratoren genannt), das Hospital in die Gebäude des mittlerweile verlassenen Zisterzienser-Nonnen-Klosters St. Georg zu Glaucha verlegen zu dürfen. Am 01. Oktober Ao. 1570 gibt Administrator Joachim Friedrich seine Erlaubnis.

Im Dokument finden sich weitere Anweisungen:
Die Äcker des Klosters sollten die Stadtschule im ehemaligen Barfüßer-Kloster (heute Universitätsring) unterstützen und die 500 Reichsthaler erwirtschaften, die zur Unterhaltung der Schule jährlich benötigt wurden.
Weiterhin wurden die Erbzinsen des Klosters zur Stiftschreiberei, die Thalgüter zur Fürstlichen Kämmerei und die Einkünfte aus den Weinbergen, Holzungen und Wiesen zum Amt Giebichenstein geschlagen.

Bereits zu Beginn des Jahres 1571 wurde mit dem Bau der neuen Hospitalgebäude begonnen. Einige Gebäude wurden als Wohnungen hergerichtet und Kammern für die Insassen gebaut. Auch Scheunen durften nicht fehlen. Darüber hinaus wurden ein Teich und ein Hopfgarten angelegt.

Die armen Leute aus dem bisherigen Johannis-Hospital des Moritzklosters zogen am 27. September Ao. 1576 in das Hospital St. Cyriaci in St. Georgen um.

Im Jahr darauf kaufte der Rat der Stadt noch 2 Gehöfte zu dem Hospital hinzu, weil nunmehr auch der Platz des ehemaligen Klosters allein nicht mehr ausreichte.

Für etwa 25 Jahre sollte dieser Platz genügen. Eine große steinerne Scheune wurde im Jahre 1601 errichtet. Das war auch das Jahr, in dem in Philipp Schmids Garten in Oberglaucha eine Quelle entdeckt und eingefasst wurde. Wir kennen sie noch heute als Gesundbrunnen. Von der Quelle aus wurde das heilkräftige Wasser in Röhren bis in den Hof des Hospitals geleitet und dort für das Vieh und die Haushaltung verwandt.

Neue Käufe erfolgten im Jahre 1602. Hier erwarb der Rat der Stadt Halle noch ein Haus, einen Hof und einen Garten hinter dem ehemaligen Kloster und schlug auch diese Besitzungen dem Hospital St. Cyriaci zu.

Letztlich wurde im Jahre 1614 mit Bewilligung des Administrators Christian Wilhelm noch ein zusätzliches Gebäude errichtet.

Samstag, 20. September 2014

20. September Ao. 1556

Ertzbischoff Sigismundi Entscheidung einiger Gebrechen zwischen den Stadt- und Amts-Müllern in und bey der Stadt Halle.



In alten Zeiten hat es in und um Halle mehrere Mühlen gegeben, die meist dem Kloster zum Neuen Werk gehörten und der Jurisdiktion des Amtes Giebichenstein unterworfen waren. Daher wurden sie generell die Amts-Mühlen genannt.
Dem Rat der Stadt Halle gehörten nur drei Mühlen: die Neumühle, später die Mühle zu Gimritz und die Schneidemühle vor dem Schiefertor. Diese Mühlen wurden die Stadt-Mühlen genannt.

Flussabwärts standen also folgende Mühlen:
  1. Die Böllberger Mühle mit einer gewöhnlichen Getreidemühle und einer Ölmühle, in der Pflanzenöle hergestellt wurden.
  2. Die Mühle auf den Pulverweiden mit einer Papier- und Pulvermühle. Daher stammt der Name "Pulverweiden". Eine Papiermühle verarbeitete meist Lumpen, um Papier herzustellen. In einer Pulvermühle wurden Holzkohle, Schwefel und Salpeter gemahlen und gemischt, um daraus Schwarzpulver zu erhalten.
  3. Die Mühle zu Glaucha mit einer gewöhnlichen Getreidemühle, die jedoch nach Errichtung und Inbetriebnahme der Neumühle abgerissen worden ist.
  4. Die Ratsmühle (erst 1569) auf dem Holzplatz vor dem Schiefertor mit einer Schneidemühle. Als Schneidemühlen wurden damals Sägewerke bezeichnet. Später wurde hier auch noch eine Walkmühle errichtet, die zur Verarbeitung und Veredelung von Stoffen diente.
  5. Die Neumühle am Mühlgraben mit einer Getreidemühle (als Ersatz für die Glauchaer Mühle), einer Schleif- und Poliermühle, einer Schneidemühle, einer Gewürzmühle und einer Walkmühle. In einer Schleifmühle wurden Steine gesägt und geschliffen. Außerdem diente sie zum Schleifen von Glas. Eiserne Geräte wurden in einer Poliermühle auf Hochglanz gebracht.
  6. Die Mühle zu Gimritz (Vorwerk Gimritz auf der Peißnitz) mit einer Getreide- und einer Ölmühle.
  7. Die Steinmühle bei der Ziegelwiese mit einer Getreidemühle, einer Ölmühle und einer Schneidemühle.
  8. Die Mühle zu Trotha mit einer Getreide- und einer Ölmühle sowie einer Schneidemühle. Später entstand am gegenüberliegenden Ufer hinter Kröllwitz noch eine Papiermühle, die zu Franckes Waisenhaus gehörte.
Diese Mühlen, alle an demselben Fluss gelegen, beeinflussten einander natürlich. Darüber gab es immer wieder Streit, der durch etliche Jahrhunderte nachzuvollziehen ist.

Nun hatte es zwischen den Amts- und Stadt-Müllern in und um Halle wieder Streit wegen der Höhe der jeweiligen Mühldämme gegeben. Das Problem wurde schon im Jahre 1534 an Kardinal Albrecht herangetragen, doch erst Erzbischof Sigismund fand 1556 eine endgültige Lösung.
Verschiedene bestellte Müller der Umgebung hatten eine Untersuchung der in und um Halle befindlichen Mühlen vorgenommen und die Mängel abstellen lassen. Die Maßnahmen sind in oben genanntem Dokument aufgeführt worden.
Es ging hierbei um die Mühle zu Trotha, die Steinmühle, die Mühle zu Gimritz, die Neumühle und die Böllberger Mühle.

Zwölf Jahre später, im Jahre 1568, erarbeiteten und publizierten Administrator Johann Friedrich und Kurfürst August von Sachsen gemeinsam eine allgemeine Mühlenordnung für das Erzbistum Magdeburg und das Kurfürstentum Sachsen, nachdem sie die Mühlen an Saale, Luppe, Elster und Pleiße besichtigt hatten.

Dienstag, 26. August 2014

26. August Ao. 1550

Revers des Raths zu Halle, wegen des ausgehängten Korbes an der Stadt-Mauer vor dem Moritz-Pförtlein, zu Bestraffung der Feld- und Garten-Diebe.



In jenen Zeiten ist es immer wieder vorgekommen, dass sich "leichtfertige" Leute an den Gärten, Äckern, Weinbergen und Wiesen in und um Halle gütlich getan haben und somit den Besitzern Schaden zufügten.

Um diesen Vorkommnissen Einhalt zu gebieten, hatten der Rat der Stadt Halle und das Amt Giebichenstein beschlossen, vor der Moritzpforte nach Glaucha hin einen an einem Schwengel befestigten Korb aufzurichten. Feld- und Gartendiebe sollten zur Strafe da hinein gesetzt und durch Schwingen des Korbes in den Stadtgraben, der nun Korbteich genannt wurde, ausgeschüttet werden.
Um der Diebe habhaft zu werden, setzen der Rat der Stadt und das Amt Giebichenstein je einen Wächter ein.

In der Bestätigung des Rates der Stadt vom 26. August Ao. 1550 steht ausdrücklich geschrieben, dass dies der einzige Eingriff in die Gerechtsame des Amtes Giebichenstein sein soll und einzig zu dem genannten Zweck.
Diese Zusicherung war nötig, weil der Wächter, den die Stadt einsetzte, auch außerhalb der hallischen Stadtmauer tätig war und dort ja das Amt Giebichenstein in erzbischöflichem Auftrag die Jurisdiktion hatte. Außerdem befand sich der Korb zur Bestrafung der Delinquenten schon außerhalb der Stadt Halle auf dem Gebiet der giebichensteinischen Gerichtsbarkeit.

Übrigens ist der Korbteich im Jahre 1710 auf Befehl König Friedrichs I. in Preußen zugeschüttet worden, damit man einen besseren Zugang von der Stadt Halle nach Glaucha hätte. Gleichzeitig wurde die Moritzpforte abgerissen und statt ihrer ein neues Tor gebaut.
In dieser Zeit wurde der Korb am Ufer des Saalearms Körbersaale errichtet und war durch die Körberpforte zugänglich. Die Körberpforte befand sich in der Stadtmauer etwa auf der Höhe des heutigen Göbelbrunnens, der den Hallmarkt ziert.
Von der Körbersaale sehen wir heute nichts mehr, weil der Saalearm in den Jahren 1893/ 94 mit einer Straße (heutiger Hallorenring) überbaut wurde und dort heute nur noch der Verkehr fließt. Unter der Straße befindet sich ein erst kürzlich sanierter Kanal, der bei Regen als Ablaufkanal dient.

Das Körben als Strafe für Diebe hatte sich irgendwann überlebt. Danach wurde der Korb noch von den Halloren genutzt, um bei Volksfesten vorlaute Burschen zur Belustigung der Umstehenden zu "kärwen".

Freitag, 25. Juli 2014

25. July Ao. 1529

Cardinal und Ertzbischoff Alberti Uebereignung der Neumühle an den Rath zu Halle.



Kardinal Albrecht hatte, um sein Neues Stift errichten zu können, die Güter des Klosters zum Neuen Werk eingezogen. Dazu gehörte auch die Neumühle über den Mühlgraben zwischen der Moritzburg und dem Stift.

Die Neumühle ist übrigens die jüngste Mühle in Halle gewesen und vor 1283 erbaut worden. Außerdem gab es in Halle die Mühle zu Gimritz (Vorwerk Gimritz auf der Peißnitzinsel), die Steinmühle, die Mühle zu Trotha und die Mühle zu Böllberg. Vor der Reformation gehörten alle diese Mühlen dem Kloster zum Neuen Werk; später gelangten die Neumühle und die Mühle zu Gimritz an die Stadt Halle. Die übrigen Mühlen wurden zum Amt Giebichenstein geschlagen.

In diesem Dokument übergibt Kardinal Albrecht die Neumühle an den Rat der Stadt Halle mit der Bedingung, dass die Stadt keine neuen Mühlen baut und die bestehenden nicht erweitert. Ausgenommen hiervon war der schon genehmigte Aufbau eines neuen Stockwerks auf die Neumühle.
Die Mühle selbst soll mit ihren Dämmen und dem Wasserschutz in gutem Stand gehalten werden, ohne jedoch jemand anders zu behindern oder Schaden zu tun. Insbesondere darf die dicht daneben stehende Walkmühle keinen Schaden nehmen.

Weiterhin sollte für die Mönche zum Neuen Werk (egal, ob sie noch im Kloster leben oder woanders Wohnung finden) wöchentlich 15 Scheffel Getreide unentgeltlich gemahlen werden. Das Neue Stift sollte wöchentlich 20 Scheffel gemahlenes Getreide erhalten und so viel Malz, wie zum Bierbrauen benötigt wird. Darüber hinaus hatte die Stadt jedes Jahr am Martinstag (11. November) 12 gemästete Schweine an das Neue Stift zu liefern.

Übrigens ist neun Jahre später festgelegt worden, dass der Rat statt der 12 Mastschweine jedes Jahr 60 Gulden zahlt. Waren die Schweine etwa nicht fett genug?

Sonntag, 13. Juli 2014

13. July Ao. 1558

Vertrag mit dem Churfürsten zu Sachsen, wegen der Strassen und Leib-Geleit zwischen Scheuditz und grossen Kubel, und  der Obrigkeit und Gerichte, auch Huet und Weide uff dem Anger zwischen kleinen Kubel, Steinwitz und Nauendorff.



Erzbischof Sigismund vergleicht sich mit Kurfürst August von Sachsen über Grenzstreitigkeiten.
Die Straße und das Leibgeleit einschließlich der Straßengerechtigkeit für die Straße von Leipzig durch Schkeuditz bis nach Großkugel an die Kreuzung der Scheidewege stand demnach Kurfürst August zu, selbiges für die Straße von Großkugel bis nach Halle wurde Erzbischof Sigismund zugesprochen.
Eigentum neben dieser Straße, wofür das Stift Merseburg zuständig war, wurde von der Regelung ausgenommen.

Der erwähnte Anger wurde in der Mitte geteilt und die Hälfte gegen Steinwitz zu dem sächsischen Amt Delitzsch und die Hälfte gegen Kleinkugel zu dem magdeburgischen Amt Giebichenstein geschlagen. Den Anwohnern wurde verboten, die Weidengrenzen über die festgelegten Amtsgrenzen hinaus abzustecken.
Es wurden Malhügel aufgeworfen und Grenzsteine mit den Wappen beider Herrn gesetzt. 

Samstag, 31. Mai 2014

31. Mai Ao. 1718

Lehnbrieff derer von Velthem über das Dorff Biedersee von Fürst Leopold zu Anhalt-Cöthen ertheilet.



Das Dorf Biedersee (heute Beidersee, Ortsteil der Ortschaft Morl in der Gemeinde Petersberg, Saalekreis, Sachsen-Anhalt) liegt etwa 1 Meile (ca. 7,5 km) nördlich von Halle. Entstanden ist der Ortsname vermutlich, weil sich in der Nähe ein See befunden hat, die sogenannte Hölle. Also: Bei-der-See.

Das Dorf gehörte dem Anhalt-Köthener Adel aus dem Hause der Askanier. Die umliegende Feldmark, also Wiesen, Weiden, Ackerland und Wald, gehörte zum Amt Giebichenstein.

Beidersee war vom Fürstenhaus Anhalt-Köthen an das Adelsgeschlecht von Veltheim zu Lehen gegeben worden. Die Veltheims waren unter anderem zu Ostrau ansässig und hatten die dortige Burg zu einem Renaissanceschloss umgebaut.

Hier nun belehnt Fürst Leopold zu Anhalt-Köthen die unmündigen Söhne des verstorbenen Otto Ludwig von Veltheim, Josias und Friedrich August von Veltheim mit dem Dorf Beidersee mit all seinen Einwohnern, Zubehörungen, Abgaben und Zinsen. Dazu wird ihnen auch die volle Gerichtsbarkeit gewährt mit den oberen und niederen Gerichten. Sie durften also auch über Leib und Leben der Delinquenten urteilen.

Mittwoch, 14. Mai 2014

14. Mai Ao. 1562

Wapen-Brief der Amts-Stadt Glauche vor Halle, so Ertzbischoff Sigismundus derselben ertheilet.



Glaucha galt ebenso wie Neumarkt als Land-Stadt. Wann der Ort aber das Stadtrecht erhalten hat, ist nicht bekannt. Noch im Jahre 1474 wird Glaucha als Flecken bezeichnet, als Erzbischof Johannes den Einwohnern zusicherte, im Jahr nicht mehr als drei Tage dem Amt Giebichenstein fronen zu müssen.

Sicher ist, dass Glaucha nicht über ein Rathaus verfügte, sondern die Ratsversammlungen erst im Hause des Richters, später in dem des Bürgermeisters abgehalten worden sind.

Die Stadt war dem Amt Giebichenstein mit den Ober- und Erbgerichten unterworfen, hatte aber die niedere Gerichtsbarkeit selbst inne.

So gestattet Erzbischof Sigismund der Stadt Glaucha das Führen eines Wappens in folgender Form:

"Nehmlich ein Schildt gleich mitten getheilet, der Obertheil roth, der under weiß, und im undern Teil Sanct Georgen in einem Kuriß zu Fuße, in der rechten Handt einen Renspieß und in der lincken Handt ein Schwerdt haltend, darmit er den Drachen erwürget."


Bildquelle: Johann Christoph von Dreyhaupt, Pagus Neletici et Nudzici, Zweyter Theil, Verlag des Waisenhauses Halle, 1755, S. 784

Samstag, 19. April 2014

19. April Ao. 1540

Des Neuen Stiffts zu Halle Ueberlassung des Vorwergs Gimritz an den Rath zu Halle gegen einen jährlichen Erbzinß, ingleichen erblicher Verkauff des Stiffts Lehen und Zinsen an den Bürgerhäusern.



Das Vorwerk Gimritz (in alter Zeit Gumniste genannt), auf der Südspitze der Peißnitz-Insel gelegen und mit allerhand Gütern ausgestattet, wurde ehemals vom Kloster zum Neuen Werk erbaut und existierte vermutlich schon vor 1238. In diesem Jahr ist es im Zusammenhang mit einem Streit zwischen dem Kloster und dem Deutschen Ritterorden erwähnt worden.

Im Vorwerk Gimritz ist über mehrere Jahrhunderte Schafzucht betrieben worden, zeitweise sollen hier um 1.000 Tiere gestanden haben.

Als Kardinal Albrecht zur Erbauung seines Neuen Stiftes unter anderem das Kloster zum Neuen Werk und dessen Güter einzog, wurde auch das Vorwerk Gimritz dem Neuen Stift zugeschlagen.

Das Neue Stift übereignet das Vorwerk Gimritz an den Rat der Stadt Halle und stellt folgende Bedingungen:

  • Dem Rat der Stadt Halle wird das gesamte Vorwerk mit seinen Zubehörungen verkauft, ausgenommen einer Wiese in der Aue (auch Lucke genannt, etwa das Gebiet zwischen der heutigen Luisenstraße, Johann-Andreas-Segner-Straße und Adam-Kuckhoff-Straße hinter dem Steintor), die sich das Neue Stift vorbehält.

  • Der Rat der Stadt soll das Gut nach eigenem Bedarf bewirtschaften und bebauen, darf aber keine Festung oder steinerne Gebäude ohne Genehmigung des Stifts errichten.

  • Weiterhin hat der Rat einen Wagendienst zum Überfahren der Insel vorzuhalten und bei Bedarf zur Verfügung zu stellen.

  • Es sollen nicht mehr als 1.000 Schafe gehalten werden.

  • Missetäter sollen zwar auf dem Vorwerk gefangen genommen werden, müssen aber anderntags auf dem Amt Giebichenstein abgeliefert werden, wo über das jeweils zuständige Gericht entschieden wird.

  • Jedes Jahr am Martinstag (11. November) ist der Erbzins in Höhe von 150 Gulden zu zahlen.

  • Zusätzlich ist jedes Jahr der Betrag von 60 Gulden anstelle der ursprünglich vereinbarten 12 Mastschweine (siehe Eintrag vom 22. Januar Ao. 1538) für die Nutzung der Neumühle zu entrichten. Auch auf die unentgeltlichen Mehl- und Malzlieferungen weist das Neue Stift hin.

  • Eine ganze Reihe Bürgerhäuser wird dem Rat zu Lehen gegeben und wird mit einer einmaligen Zahlung von 1.000 Talern und einem jährlichen Zins in Höhe von 72 Gulden 19 Groschen abgegolten.

  • Letztlich werden die zur Errichtung der Stiftskirche (Dom) versprochenen Mittel in Höhe von jährlich 340 Gulden eingefordert.

Fast ein Jahr später, am 19. Februar Ao. 1541, bestätigt Kardinal Albrecht nochmals diesen Vertrag. Für die Bürgerhäuser wird nun nur noch ein jährlicher Zins in Höhe von 72 Gulden 10 Groschen verlangt.

Und ein weiteres Mal wird die Vereinbarung vom Dom-Kapitel zu Magdeburg am 04. Juli Ao. 1592 bekräftigt. Nun beträgt der Erbzins für die Bürgerhäuser "nur" noch 72 Gulden 9 Groschen.

Donnerstag, 10. April 2014

10. April Ao. 1393

Albertus Ertzbischoff zu Magdeburg erlässet dem Closter zum Neuenwerck vor Halle mit Consens des Dom-Capitels, den Mühlenzinß, der alle Jahr aus der Neumühle, Steinmühle, der zu Trote und Belberg, je aus einer Mühlen ein Wispel Rogen auf das Haus Giebichenstein gegeben werden müssen.



Das Kloster zum Neuen Werk besaß die meisten Mühlen, die sich in oder um die Stadt Halle befanden, bis zu seiner Auflösung im Jahre 1520. Dies waren die Neumühle (über dem Mühlgraben), die Mühle zu Gimritz (heute Gut Gimritz), die Steinmühle (zwischen Burgstraße und Ziegelwiese), die Mühle zu Trotha (gegenüber der Kröllwitzer Papiermühle) und die Mühle zu Böllberg (am Böllberger Wehr, später Hildebrandtsche Mühlenwerke).

Mit Ausnahme der Gimritzer Mühle hatte das Kloster für jede der Mühlen ein Wispel Roggen im Jahr an das Amt Giebichenstein zu liefern. Also insgesamt 4 Wispel.
Im Dokument erlässt Erzbischof Albrecht IV. dem Kloster die Lieferung des Getreides, weil die Forderung wohl unrechtmäßig war.

Ein Wispel betrug in alten Zeiten je nach Region zwischen 11,22 hl (Hannover) und fast 25 hl (Sachsen).
Ich vermute, dass sich das Erzbistum Magdeburg eher an den sächsischen Maßen orientierte.

Donnerstag, 6. März 2014

06. März Ao. 1391

Ertzbischoff Albrechts von Magdeburg Vertrag mit denen von Halle wegen der Juden.



Über das Judendorf zwischen damaliger Ulrichkirche und der Vorstadt Neumarkt habe ich schon in meinem Chronik-Eintrag zum 25. Februar Ao. 1446 berichtet.

Darin heißt es, dass die Juden üblicherweise der Gerichtsbarkeit des Erzbischofs unterlagen und an ihn (bzw. sein Amt Giebichenstein) die regelmäßigen Abgaben zu leisten hatten. Im Gegenzug standen die Juden unter dem Schutz und Geleit des Erzbischofs.

Da sie sich jedoch oft und regelmäßig innerhalb der Stadt Halle aufhielten, suchten sie oftmals auch beim Rat der Stadt ihre Vergleitung (Schutz vor dem Pöbel).

So wurde die Zuständigkeit für die Juden immer hübsch zwischen Erzbischof und Rat der Stadt hin und her geschoben. Jede der beiden Parteien nahm gern den Zins der Juden ein, scheute sich aber davor, Ausgaben zu bestreiten, wie z.B. die Kronsteuer, die bei Regierungsantritt eines neuen Kaisers fällig wurde.

Nun hatte im Jahre 1382 in deutschen Landen die Pest gewütet und große Opfer, auch in Halle, gefordert. Den Juden wurde bei dieser Gelegenheit zur Last gelegt, sie hätten die städtischen Brunnen vergiftet. Daraufhin wurden sie verfolgt und ermordet oder aus der Stadt gejagt. Ihre Häuser wurden vielfach geplündert und angezündet oder auf andere Weise beschädigt.

Nur nach und nach hielten wieder Juden Einzug in Halle.

Über die Zerstörung der Judenhäuser und die Vertreibung bzw. Ermordung der Juden war Erzbischof Albrecht IV. sehr erzürnt und beinahe wäre eine offene Fehde ausgebrochen. Der Rat der Stadt jedoch verstand es, den Erzbischof mit der Zahlung von 300 Schock Meißnische Groschen (also 18.000 Groschen) zu versöhnen und erhielt dafür das Recht, den Jahreszins der Juden einzunehmen. Gleichzeitig hatte die Stadt aber nun wieder für den Schutz der Juden zu sorgen.

Erzbischof Albrecht IV. sichert in dem Vertrag zu, dass er die Juden ungehindert durch seine Gebiete wandern lassen will.

Die Juden selbst mussten aufgrund der alten Registraturen dem Erzbischof 1.000 und dem Rat der Stadt 1.500 Mark Silber erlegen, um die Erlaubnis zum Wiederaufbau ihrer zerstörten Häuser zu erhalten.

Sonntag, 2. März 2014

02. März Ao. 1463

Kauffbrief über das Dorff Scherben, so Ertzbischoff Friedrich von denen von Burckersrode erkaufft.



Zscherben war ein Dorf und Freigut unweit von Halle, westlich der Saale gelegen. Im 14. Jh. gehörte das Dorf dem Geschlecht derer von Northausen. Erzbischof Albrecht IV. gab im Jahre 1397 das Dorf erneut den Herren Hans und Dietrich von Northausen zu Lehen.

Von Hans von Northausen fiel das Lehen an die Brüder Caspar und Bernd von Burckhardtroda, Vetretern eines recht alten thüringischen Geschlechts, die einst im Amtsbezirk Eckartsberge im Fürstentum Eisenach beheimatet waren.

Im vorliegenden Kaufvertrag bestätigen die Brüder die Übergabe des gesamten Lehens mit sämtlichen Einkünften, Rechten und Zubehörungen an Erzbischof Friedrich gegen Zahlung von 600 Rheinischen Gulden.

Erzbischof Friedrich schlägt die Neuerwerbung dem Amt Giebichenstein zu.

Im Dreißigjährigen Krieg ist Zscherben fast völlig verwüstet worden und hatte auch nach seinem Wiederaufbau häufige Feuersbrünste zu überstehen, so z.B. im Jahre 1707 und im Jahre 1750.

Heute ist Zscherben ein Ortsteil der Gemeinde Teutschenthal im Saalekreis.

Mittwoch, 19. Februar 2014

19. Februar Ao. 1541

Cardinal Albrechts Verkauff des Vorwergs Gimritz an den Rath zu Halle.



Das Vorwerk Gimritz, auf der Südspitze der Peißnitz-Insel gelegen und mit allerhand Gütern ausgestattet, wurde ehemals vom Kloster zum Neuen Werk erbaut und existierte vermutlich schon vor 1238. In diesem Jahr ist es im Zusammenhang mit einem Streit zwischen dem Kloster und dem Deutschen Ritterorden erwähnt worden.

Im Vorwerk Gimritz ist über mehrere Jahrhunderte Schafzucht betrieben worden, zeitweise sollen hier um 1.000 Tiere gestanden haben.

Als Kardinal Albrecht zur Erbauung seines Neuen Stiftes unter anderem das Kloster zum Neuen Werk und dessen Güter einzog, wurde auch das Vorwerk Gimritz dem Neuen Stift zugeschlagen.
Mit dem Niedergang des Neuen Stifts übereignete Kardinal Albrecht das Vorwerk Gimritz an den Rat der Stadt Halle.

  • Dem Rat der Stadt Halle wird das gesamte Vorwerk mit seinen Zubehörungen verkauft, ausgenommen einer Wiese in der Aue (auch Lucke genannt, etwa das Gebiet zwischen der heutigen Luisenstraße, Johann-Andreas-Segner-Straße und Adam-Kuckhoff-Straße hinter dem Steintor), die sich der Erzbischof vorbehält.
  • Der Rat der Stadt soll das Gut nach eigenem Bedarf bewirtschaften und bebauen, darf aber keine Festung oder steinerne Gebäude ohne Genehmigung des Erzbischofs errichten.
  • Weiterhin hat der Rat einen Wagendienst zum Überfahren der Insel vorzuhalten und bei Bedarf zur Verfügung zu stellen.
  • Es sollen nicht mehr als 1.000 Schafe gehalten werden.
  • Missetäter sollen zwar auf dem Vorwerk gefangen genommen werden, müssen aber anderntags auf dem Amt Giebichenstein abgeliefert werden, wo über das jeweils zuständige Gericht entschieden wird.
  • Jedes Jahr am Martinstag (11. November) ist der Erbzins in Höhe von 150 Gulden zu zahlen.

Im Dokument folgt noch eine Aufzählung anderer Erblehen, darunter die Neumühle und einige freie Häuser, mit den jeweils gültigen Zinszahlungen.

Dienstag, 14. Januar 2014

14. Januar Ao. 1705

Statuta der Stadt Neumarckt vor Halle, von Sr. Königl. Maj. König Friedrich den I. in Preussen allergnädigst confirmirt.



Der Ort Neumarkt ist im Jahre 1182 von Erzbischof Wichmann dem Kloster zum Neuen Werk zugeschrieben worden und gilt mindestens seit dieser Zeit als Flecken.

Obwohl oft als frühere Vorstadt der Stadt Halle bezeichnet, ist Neumarkt in den Büchern des Amtsbezirks Giebichenstein schon lange als Land-Stadt geführt worden. Neumarkt hatte einen eigenen Magistrat, eigene Innungen und Zünfte.
Seit 1531 führt Neumarkt ein eigenes Wappen. Möglicherweise wurde dem Ort in dieser Zeit von Kardinal Albrecht auch das Stadtrecht verliehen. Darüber jedoch gibt es zur Stunde keine genaue Erkenntnis.

Das Rathaus von Neumarkt wurde im Jahre 1538 auf der Stelle der 1465 abgebrannten Kapelle St. Andreas erbaut. In der Nacht vom 6. auf den 7. November 1727 brannte das Rathaus bis auf die Kellerräume ab und wurde im Jahre 1729 neu erbaut.

In dem vorliegenden Dokument bestätigt König Friedrich I. der giebichensteinischen Amtsstadt Neumarkt die ihm vorgelegten Statuten und Ordnungen.
Hier werden Bürgerrechte und -pflichten geregelt, Handelsbräuche bestimmt, die Rats-, Straf- und Feuerordnung aufgerichtet.

Dienstag, 1. Oktober 2013

01. October Ao. 1570

Ertzbischoffs Joachim Friedrichs zu Magdeburg Conceßion des S. Georgen Closters zu Glauche an den Rath zu Halle, zu Anlegung des Hospitals.




Wir befinden uns immer noch in der Zeit der Reformation. Die Zisterzienser-Nonnen hatten ihr Kloster St. Georgen zu Glaucha verlassen und Administrator Joachim Friedrich (die Erzbischöfe wurden während der Reformation auch Administratoren genannt) verlegt das Hospital St. Cyriaci in die Klostergebäude St. Georg.

Kardinal Albrecht hatte das Hospital vom Gelände der heutigen Neuen Residenz ins Moritzkloster verlegt, um sein Neues Gebäude (seinen Stadtpalast) bauen zu können. Nun wird dieses Hospital ins Kloster St. Georg verlegt.

Die armen Leute aus dem bisherigen Johannis-Hospital des Moritzklosters wurden am 27. September 1576 in das Hospital St. Cyriaci in St. Georgen eingewiesen.

Im Dokument finden sich weitere Anweisungen:

Die Äcker des Klosters sollten die Stadtschule im ehemaligen Barfüßer-Kloster (heute Universitätsring) unterstützen und die 500 Reichsthaler erwirtschaften, die zur Unterhaltung der Schule jährlich benötigt wurden.

Weiterhin wurden die Erbzinsen des Klosters zur Stiftschreiberei, die Thalgüter zur Fürstlichen Kämmerei und die Einkünfte aus den Weinbergen, Holzungen und Wiesen zum Amt Giebichenstein geschlagen.