Posts mit dem Label Kaiser Friedrich III. werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Kaiser Friedrich III. werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Sonntag, 21. September 2014

21. September Ao. 1530

Kayser Caroli V. Privilegium über zwey Jahrmärckte der Stadt Halle ertheilet. 



Seit uralten Zeiten hatte die Stadt Halle im Jahr zwei Märkte abgehalten, um Salz zu verkaufen und andere Waren dafür einzutauschen. Der eine Jahrmarkt begann am Neujahrstag und der andere am Tage Mariä Geburt (8. September). Beide Jahrmärkte wurden jeweils 8 Tage gehalten.

Nachdem Halle jedoch im Jahre 1412 den vom Erzbischof eingesetzten Salzgrafen Hedersleben der Falschmünzerei angeklagt und zum Tod auf dem Scheiterhaufen verurteilt hatte, folgten Kriege und Unruhen gegen die Stadt. Deshalb wandten sich viele reiche Kaufleute von Halle ab und verkauften ihre Waren lieber in Leipzig. So entstand auch in Leipzig eine Markttradition.
Diese konkurrierenden Märkte führten zu großen Streitigkeiten.

Die Stadt Halle ließ sich 1464 von Kaiser Friedrich III. das Privileg des Neujahrsmarktes bestätigen. Leipzig erwirkte im Jahre 1466 ein gleiches Privileg und die Streitigkeiten zwischen beiden Städten zogen sich noch eine ganze Weile hin. Mit der Machtübernahme Erzbischof Ernsts in Halle geriet die Klärung des Streitfalles ins Stocken.

Erst 1530 kümmerte sich Kardinal Albrecht um die Angelegenheit und bat Kaiser Karl V. um ein Privileg für zwei weitere Jahrmärkte in Halle. Dieser erlaubte der Stadt, einen Jahrmarkt um St. Maria Magdalena (22. Juli) und einen um Allerheiligen (01. November) zu halten. Jeder dieser Jahrmärkte sollte 3 Tage vor dem Feiertag beginnen und danach noch 3 Tage dauern. Den Händlern, die den Jahrmarkt besuchten, wurden alle Freiheiten und Sicherheiten im Rahmen der Stadtprivilegien zugesprochen.
Diese Jahrmärkte wurden jedoch nicht umgesetzt. Die Stadt blieb bei ihren Jahrmärkten im Januar und September.

Freitag, 19. September 2014

19. September Ao. 1454

Johannis Truchseß von Beyerrod Comitis Palatini und Kaysers Friderici III. Secretarii dem Magistrat zu Halle ertheilte Gewalt, 50 Notarios publicos zu creiren.



Mit Einführung des römischen Rechts auch im deutschen Teil des Heiligen Römischen Reiches im 15. Jh. und der Forderung der geistlichen Gerichtsbarkeit nach schriftlichen Unterlagen ergab sich die Notwendigkeit, Verträge, Gerichtsakten und Protokolle von dazu qualifizierten Personen ausfertigen und beglaubigen zu lassen. Diese Aufgabe wurde von rechtsgelehrten Notaren erfüllt, die ihre Fähigkeiten durch Prüfungen nachzuweisen hatten.
Die Anzahl der in einer Stadt zugelassenen Notare richtete sich nach den Anforderungen des jeweiligen Ortes. Noch heute werden in der Regel nur so viele Notare bestellt, wie für eine geordnete Rechtspflege notwendig sind.

Zur Regierungszeit Kaiser Friedrichs III. erteilte der kaiserliche Hofpfalzgraf Johannes Truchseß von Beyerrod am 19. September Ao. 1454 dem Rat der Stadt zu Halle das Privileg, 50 öffentliche Notare zu bestellen und zu unterhalten.

Ein Hofpfalzgraf stand dem kaiserlichen Hofgericht vor und war mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattet. So konnte er den Reichsständen und Städten durchaus einzelne Privilegien zubilligen, Adels- und Wappenbriefe verleihen und z.B. die Ernennung von Notaren delegieren.

Samstag, 23. August 2014

23. August Ao. 1469

Erasmi Probsts des Closters zum Neuen Werck Vidimus dreyer Briefe Kayser Friedrichs, eines an Churfürst Ernsten zu Sachsen, des andern an den Rath zu Leipzig, und des dritten an den Rath zu Halle, vom 25. May 1469. darinnen den Neu-Jahrs-Marckt zu Leipzig abzustellen, und solchen dagegen zu Halle zu halten, bey Strafe befohlen wird.



Erzbischof Friedrich III. zu Magdeburg geriet mit dem Kurfürsten Friedrich II. zu Sachsen in Streit und so bekämpften sich beide, worunter die Städte Halle und Leipzig zu leiden hatten.
In Halle hatte es seit Jahrhunderten den Brauch zweier öffentlicher Jahrmärkte gegeben; einer zu Neujahr und einer zu Maria Geburt (08. September).
Erzbischof Friedrich hatte den Neujahrsmarkt in Halle um 8 Tage nach Neujahr auf den 08. Januar verlegen lassen. Darüber beklagte sich Kurfürst Friedrich II., weil er damit die Gerechtsame der Stadt Leipzig verletzt sah. Letztlich forderte er die gänzliche Abschaffung des Neujahrsmarktes zu Halle, um Leipzig einen Handelsvorteil zu verschaffen.
Die Stadt Halle wandte sich daraufhin an Kaiser Friedrich III. und ließ sich am 25. Mai Ao. 1464 über den Neujahrsmarkt ein Privilegium erteilen.

Ein zweites Mal ließ sich die Stadt Halle das Privileg am 25. Mai Ao. 1469 bestätigen, während der Stadt Leipzig der Neujahrsmarkt bei Strafe verboten wurde.

Nun sind Vertreter des Rates der Stadt Halle und der Innungen vor Erasmus, dem Propst des Klosters zum Neuen Werk und gleichzeitig Erzdiakon des hallischen Kirchensprengels, erschienen und haben ihm drei gesiegelte Briefe von Kaiser Friedrich III. vorgelegt. Einer dieser Briefe war am 20. Mai Ao. 1469 an Kurfürst Ernst von Sachsen gerichtet, ein weiterer am 25. Mai Ao. 1469 an den Rat der Stadt Leipzig. In diesen beiden Briefen wird der Stadt Leipzig bei Strafe geboten, den Neujahrsmarkt zu Leipzig wieder stillzulegen und die Stadt Halle an ihren althergebrachten Freiheiten zu belassen. In diesem Fall bezieht sich Kaiser Friedrich III. auf die Freiheit, einen Neujahrsmarkt abzuhalten. Leipzig soll den hallischen Neujahrsmarkt nicht behindern.
Ein dritter Brief ist an den Rat der Stadt Halle gerichtet und bestätigt diesen am 25. Mai Ao. 1469 in seinen Rechten.

Propst Erasmus lässt die Briefe prüfen und bestätigt deren Echtheit.
Die Vertreter der Stadt Halle bitten daraufhin den Propst, von diesen Briefen eine Abschrift fertigen zu lassen, weil die Briefe zur Durchsetzung der hallischen Rechte häufig gebraucht würden und man befürchten müsse, sie könnten beim Transport durch Regen, Wasser oder Unwetter beschädigt oder gar zerstört werden.
Propst Erasmus entspricht der Bitte und beauftragt den vom Erzbischof bestellten und vereidigten Schreiber Blasius Cruße mit der Fertigung der Abschriften.
Derselbe fertigt und bezeugt die Abschriften und Propst Erasmus lässt die Abschriften wiederum prüfen, bevor er sie am 23. August Ao. 1469 mit seinem Siegel beglaubigt.

Freitag, 1. August 2014

01. August Ao. 1459

Des Kayserlichen Cammer-Gerichts Procuratoris Fiscalis Mandatum poenale cum eventuali citatione an den Rath zu Halle, wegen Vertreibung der Juden.



Schon seit langer Zeit, verbrieft jedoch seit 965, lebten in Halle Juden im sogenannten Judendorf. Dieses Dorf lag zwischen dem Ulrichstor bis zum Mühlgraben hinunter und im Norden bis zur Fleischergasse (heute Fleischerstraße) der Vorstadt Neumarkt teils innerhalb und teils außerhalb der (noch einfach aufgeführten) Stadtmauer.
Die Synagoge bzw. Juden-Schule (jüdische Gotteshäuser sind noch heute oft auch Lehrhäuser) stand auf dem Platz neben der alten Ulrichskirche, auf dem später die Reitbahn errichtet wurde.

In Abhängigkeit von den Erzbischöfen, von denen sie mitunter Schutzbriefe erhielten, gehörten die Juden nicht wirklich zu den Bürgern der Stadt Halle. Im Zweifelsfall wurde die Zuständigkeit für die Juden vom Rat der Stadt an das Erzbistum und zurück geschoben. So wurden im Laufe der Jahrhunderte die Juden sowohl von den Erzbischöfen geschröpft als auch von den Bürgern der Stadt verfolgt und umgebracht oder vertrieben, wenn die Schuld an einem Unglück ihnen angelastet wurde. Als 1382 die Pest in Deutschland wütete, beschuldigte man die Juden, Brunnen vergiftet zu haben und lynchte diejenigen, die sich nicht retten konnten. Auch in Halle.

Der Kardinal Nikolaus von Kues, zum päbstlichen Legaten in Deutschland ernannt, forderte im Jahre 1452 in Deutschland die sichtbare Kennzeichnung von Juden, damit sie von den Christen zu unterscheiden wären. Zudem wurden ihnen Geldgeschäfte und Wucher bei Androhung des Bannes untersagt.
Infolge dessen zogen auch die hallischen Juden aus der Stadt weg. Ganz ohne Gegenwehr wollten sie allerdings ihre Heimat nicht aufgeben und verklagten daher den Rat der Stadt Halle vor dem Fiskal des Kaisers Friedrichs III..
Der Fiskal war ein hoher Beamter am kaiserlichen Kammergericht, der gemeinhin als öffentlicher Ankläger fungierte.

Dr. Hartung von Cappel, zu der Zeit kaiserlicher Fiskal, führt nun am 01. August Ao. 1459 gegen den Rat der Stadt an, dass die Juden unter kaiserlichem Schutz und Schirm stünden. Deshalb werde es als Schmähung  und Entehrung des Kaisers empfunden, dass die Städter die Häuser der Juden und sogar deren Synagoge beschädigt oder zerstört hätten und die Juden aus der Stadt vertrieben haben.
Als Wiedergutmachung habe der Rat 100 Pfund Goldes zu erlegen oder sich nach Ablauf einer gewissen Frist auf einem Gerichtstag am kaiserlichen Hof zu verantworten.

Der Rat der Stadt Halle wandte sich an Erzbischof Friedrich III., um sich bei Hofe vertreten zu lassen. Erzbischof Friedrich III. versprach dies auch erst, stand dann aber plötzlich nicht mehr zur Verfügung. Also sah sich der Rat genötigt, ein Schriftstück zu verfassen, in dem der Sachverhalt erklärt würde und seinen Syndikus damit nach Wien zu senden.
In dem Brief legt der Rat dar, dass die Juden keineswegs vertrieben worden seien, sondern ohne Zwang fortgezogen seien, weil sie dem Statut des päpstlichen Legaten nicht folgen wollten.
Die Stadt habe die Wohnhäuser der Juden und ihre Synagoge nicht beschädigt oder zerstört, weil diese Häuser in städtischem Besitz gewesen waren und die Juden einen Mietzins dafür gezahlt hätten. Im Gegenteil, die Stadt habe auf den guten Zustand der Bauten geachtet und sie instandgehalten.
Erst nachdem die Juden allesamt fortgezogen seien, habe man die Häuser anderweitig verkauft.
Deshalb bittet der Rat den Kaiser, die Unschuld der Stadt festzustellen und dies auch ihrem Landesherrn, dem Erzbischof Friedrich, mitzuteilen.

Der Syndikus der Stadt Halle trug den Brief zu Wien vor und damit wurde die Sache abgetan. Es kam zu keiner Verhandlung.

Donnerstag, 24. Juli 2014

24. July Ao. 1468

Kayser Friedrichs Citation an den Rath zu Halle, daß er auf nechsten Sontag nach Lichtmessen vor Ihm erscheinen, und wegen des Neujahrmarckts Antwort geben und Beweiß bringen solle.



Seit uralten Zeiten hatte die Stadt Halle im Jahr zwei Märkte abgehalten, um Salz zu verkaufen und andere Waren dafür einzutauschen. Der eine Jahrmarkt begann am Neujahrstag und der andere am Tage Mariä Geburt (8. September). Beide Jahrmärkte wurden jeweils 8 Tage gehalten.

Nachdem Halle jedoch im Jahre 1412 den vom Erzbischof eingesetzten Salzgrafen Hedersleben der Falschmünzerei angeklagt und zum Tod auf dem Scheiterhaufen verurteilt hatte, folgten Kriege und Unruhen gegen die Stadt. Deshalb wandten sich viele reiche Kaufleute von Halle ab und verkauften ihre Waren lieber in Leipzig. So entstand auch in Leipzig eine Markttradition.
Diese konkurrierenden Märkte führten zu großen Streitigkeiten.

Die Stadt Halle ließ sich 1464 von Kaiser Friedrich III. das Privileg des Neujahrsmarktes bestätigen. Leipzig erwirkte im Jahre 1466 ein gleiches Privileg und klagte wenig später gegen den Neujahrsmarkt zu Halle.
Daraufhin orderte Kaiser Friedrich III. den Rat der Stadt Halle zur Stellungnahme und Beweisführung für die Rechtmäßigkeit ihres Neujahrsmarktes.
Naja, so ein Kaiser kann sich eben auch nicht alles merken...

Sonntag, 25. Mai 2014

25. Mai Ao. 1464

Kayser Friderici III. Privilegium und Confirmation über den Neujahrs-Marckt der Stadt Halle ertheilet.



Lauter Friedriche. ;-)
Erzbischof Friedrich III. zu Magdeburg geriet mit dem Kurfürsten Friedrich II. zu Sachsen in Streit und so bekämpften sich beide, worunter die Städte Halle und Leipzig zu leiden hatten.
In Halle hatte es seit Jahrhunderten den Brauch zweier öffentlicher Jahrmärkte gegeben; einer zu Neujahr und einer zu Maria Geburt (08. September).
Erzbischof Friedrich hatte den Neujahrsmarkt in Halle um 8 Tage nach Neujahr auf den 08. Januar verlegen lassen. Darüber beklagte sich Kurfürst Friedrich II., weil er damit die Gerechtsame der Stadt Leipzig verletzt sah. Letztlich forderte er die gänzliche Abschaffung des Neujahrsmarktes zu Halle, um Leipzig einen Handelsvorteil zu verschaffen.
Die Stadt Halle wandte sich daraufhin an Kaiser Friedrich III. und ließ sich über den Neujahrsmarkt ein Privilegium erteilen.

25. Mai Ao. 1469: Kayser Friderici III. zweytes Privilegium der Stadt Halle über den Neujahrs-Marckt ertheilet.

Ein zweites Mal ließ sich die Stadt Halle das Privileg am 25. Mai 1469 bestätigen, während der Stadt Leipzig der Neujahrsmarkt bei Strafe verboten wurde.

Samstag, 12. Oktober 2013

12. October Ao. 1470

Kayser Friedrichs Commission, Hertzog Otten von Braunschweig ertheilet, daß er die Hertzoge von Sachsen und die Stadt Halle wegen des Neu Jahr Marckts betagen, verhören und entscheiden solle.




Seit uralten Zeiten hatte die Stadt Halle im Jahr zwei Märkte abgehalten, um Salz zu verkaufen und andere Waren dafür einzutauschen. Der eine Jahrmarkt begann am Neujahrstag und der andere am Tage Mariä Geburt (8. September). Beide Jahrmärkte wurden jeweils 8 Tage gehalten.

Nachdem Halle jedoch im Jahre 1412 den vom Erzbischof eingesetzten Salzgrafen Hedersleben der Falschmünzerei angeklagt und zum Tod auf dem Scheiterhaufen verurteilt hatte (siehe Eintrag vom 02. Oktober), folgten Kriege und Unruhen gegen die Stadt. Deshalb wandten sich viele reiche Kaufleute von Halle ab und verkauften ihre Waren lieber in Leipzig. So entstand auch in Leipzig eine Markttradition.
Diese konkurrierenden Märkte führten zu großen Streitigkeiten.

Die Stadt Halle ließ sich 1464 von Kaiser Friedrich III. das Privileg des Neujahrsmarktes bestätigen. Leipzig erwirkte im Jahre 1466 ein gleiches Privileg und klagte wenig später gegen den Neujahrsmarkt zu Halle.
Nachdem Kaiser Friedrich III. am 25. Mai 1469 ein zweites Privileg für den Neujahrsmarkt in Halle ausgestellt hatte und im August 1469 Leipzig aufgefordert wurde, seinen Neujahrsmarkt einzustellen, wurde Kurfürst Friedrich zu Brandenburg im Juni 1470 mit der Untersuchung des Falles beauftragt. Dieser jedoch kümmerte sich nicht um die Angelegenheit. Ob er wirklich aufgrund einer Krankheit verhindert war oder sich einfach nicht einmischen wollte, bleibt im Dunkeln.
Deshalb beauftragt Kaiser Friedrich III. nun Herzog Otto von Braunschweig mit Prüfung und Vergleich.

Freitag, 4. Oktober 2013

04. October Ao. 1468

Nicolaus Pflugk auf Knauthayn verkaufft die Juden-Schule dem Rath zu Halle.




Kaiser Friedrich hatte Nicolaus Pflug von Knauthayn die Juden-Schulen zu Erfurt und Halle geschenkt.
Dies hatte großen Streit hervorgerufen, weil der Rat der Stadt Halle die Synagoge nicht hergeben wollte und auch Erzbischof Johannes einen Eingriff in seine Gerechtsame nicht dulden wollte.
Letztlich entschloss sich Nicolaus Pflug von Knauthayn, die Judenschule in Halle an den Rat der Stadt zu verkaufen und versichert in diesem Dokument, dass er sich um die kaiserliche Bestätigung des Verkaufs kümmern will.

Informationen zur Situation der Juden in der damaligen Zeit findet Ihr in meinem Chronik-Eintrag vom 23. September 1467.

Montag, 23. September 2013

23. September Ao. 1467

Churfürst Ernsts und Hertzog Albrechts zu Sachsen Vorschrifft Nicolaus Pflugen an den Rath zu Halle wegen der Juden-Schule ertheilet.




Schon seit langer Zeit, verbrieft jedoch seit 965, lebten in Halle Juden im sogenannten Judendorf. Dieses Dorf lag zwischen dem Ulrichstor bis zum Mühlgraben hinunter und im Norden bis zur Fleischergasse (heute Fleischerstraße) der Vorstadt Neumarkt teils innerhalb und teils außerhalb der (noch einfach aufgeführten) Stadtmauer.
Die Synagoge bzw. Juden-Schule (jüdische Gotteshäuser sind noch heute oft auch Lehrhäuser) stand auf dem Platz neben der alten Ulrichskirche, auf dem später die Reitbahn errichtet wurde.

In Abhängigkeit von den Erzbischöfen, von denen sie mitunter Schutzbriefe erhielten, gehörten die Juden nicht wirklich zu den Bürgern der Stadt Halle. Im Zweifelsfall wurde die Zuständigkeit für die Juden vom Rat der Stadt an das Erzbistum und zurück geschoben. So wurden im Laufe der Jahrhunderte die Juden sowohl von den Erzbischöfen geschröpft als auch von den Bürgern der Stadt verfolgt und umgebracht oder vertrieben, wenn die Schuld an einem Unglück ihnen angelastet wurde. Als 1382 die Pest in Deutschland wütete, beschuldigte man die Juden, Brunnen vergiftet zu haben und lynchte diejenigen, die sich nicht retten konnten. Auch in Halle.

Der Kardinal Nikolaus von Kues, zum päpstlichen Legaten in Deutschland ernannt, forderte im Jahre 1452 in Deutschland die sichtbare Kennzeichnung von Juden, damit sie von den Christen zu unterscheiden wären. Infolge dessen zogen auch die hallischen Juden aus der Stadt weg.

Nicolaus Pflug von Knauthayn, Amtmann zu Leipzig, Borna und Pegau, erbat sich von Kaiser Friedrich III. die verlassenen Juden-Schulen zu Erfurt und Halle, die dieser ihm auch schenkte.
Im genannten Dokument fordern Kurfürst Ernst und Herzog Albrecht von Sachsen (die gemeinsam die Grafschaften Thüringen und Meißen regierten) den Rat der Stadt Halle auf, Nicolaus Pflug von Knauthayn die Inbesitznahme seiner Schenkung zu ermöglichen und damit dem kaiserlichen Willen zu gehorchen.

Der Rat der Stadt wollte dieser Aufforderung nicht folgen und wandte sich an Erzbischof Johannis.
Nach einigem Hin und Her verkaufte Nicolaus Pflug von Knauthayn im Jahre 1468 die Juden-Schule an die Stadt Halle. Siehe dazu den Eintrag vom 04. Oktober 1468.