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Montag, 24. November 2014

24. November Ao. 1381

Conrad, Dietrichs, Albrechts und Heinrichs Gebrüder Grafen von Wernigerode Bekäntniß und Verschreibung, daß sie forthin Schloß und Stadt Wernigerode mit seinen Zubehörungen vom Ertzstifft Magdeburg zu Lehn tragen wollen.



Wir befinden uns in bewegten Zeiten. 
Nachdem Papst Clemens V. im Jahre 1309 seinen Sitz nach Avignon verlegt hatte, war Avignon einige Jahrzehnte als Residenz der Päpste anerkannt worden. Im Jahre 1376 kehrte jedoch Papst Gregor XI. nach Rom zurück. Nach dessen Tod im Jahre 1378 wurde der Italiener Bartolomeo Prignano als Urban VI. zum Pontifex erwählt. Das passte den französischen Kardinälen überhaupt nicht ins Konzept. Sie erklärten Urban VI. für unfähig und ernannten den Franzosen Robert Graf von Genf als Clemens VII. zum Papst, der in der Folgezeit als Gegenpapst wirkte. 

Markgraf Ludwig von Meißen war auf Drängen des römisch-deutschen Kaisers Karl IV. im Jahre 1373 zum Erzbischof vom Mainz ernannt worden, während das Mainzer Domkapitel Adolf von Nassau zum Erzbischof wählte. 
Logischerweise führte dies zu Streitigkeiten, die mit kriegerischen Auseinandersetzungen insbesondere in Thüringen und dem mainzischen Eichsfeld einhergingen. Kaiser Karl IV. und sein Sohn Wenzel standen auf Seiten Ludwigs. 
Eine Auflösung des Streits erfolgte jedoch erst nach dem Tod Papst Gregors XI. im Jahre 1378. Der von den französischen Kardinälen eingesetzte Gegenpapst Clemens VII. bestätigte Adolf von Nassau in seinem Amt als Erzbischof von Mainz und König Wenzel, der mittlerweile die Nachfolge seines 1378 verstorbenen Vaters Karl IV. angetreten hatte, erkannte die päpstliche Ernennung an. 
Als Papst Urban VI. im Jahre 1381 das gerade frei gewordene Amt des Erzbischofs von Magdeburg an Ludwig von Meißen übergab, verzichtete dieser auf Mainz und forderte die Städte des Erzstifts Magdeburg zur Huldigung auf. 

Doch die Städte Magdeburg und Halle leisteten die Huldigung nicht, weil sie sich auf eine alte Gewohnheit beriefen, nach der sie nur denjenigen als Landesherren anerkennen, der das vom Papst verliehene Pallium als Zeichen seiner erzbischöflichen Würde vorweisen könne. Erst als Ludwig die kleineren Städte zur Huldigung zwang und am 15. März Ao. 1381 der Stadt Halle einen Huldbrief erteilte, in dem die Stadt an ihren Freiheiten und Privilegien belassen und die erste Lehnsware erlassen worden war, leistete auch Halle den Treueschwur gegenüber dem neuen Erzbischof. Die Stadt Magdeburg ließ sich Zeit und huldigte Erzbischof Ludwig erst, nachdem auch ihren Bürgern am 25. Juli Ao. 1381 der Huldbrief erteilt wurde. 

Damit jedoch hatte der Ärger im Erzstift noch kein Ende. 
Die Herren der Grafschaft Wernigerode, die zur Mark Brandenburg gehörte, hatten unter anderem die Burgen Papstorf und Langeln in Besitz. Beide Burgen befanden sich auf dem Territorium des Bistums Halberstadt. Die Grafen von Wernigerode betätigten sich auf diesen beiden Burgen als Raubritter und fügten so Durchreisenden und den umliegenden Ortschaften erheblichen Schaden zu. Dabei müssen sie sich wohl auch den Unmut des Erzbischofs Ludwig zugezogen haben, denn der schickte im November des Jahres 1381 seinen Hauptmann mit Truppen nach Papstorf und Langeln, um den Herren das Handwerk legen zu lassen. 
Die Truppen des Erzbischofs hatten Erfolg und zerstörten beide Raubschlösser. Graf Conrad von Wernigerode wurde gefangen genommen. Sein Bruder Dietrich entwischte. 

Daraufhin lieferten sich die Grafen von Wernigerode der Gnade des Erzbischofs von Magdeburg aus und boten ihm sogar ihre Stammburg und die Stadt Wernigerode an. Nachdem sich Graf Dietrich gestellt und für die Gefangenen ein Lösegeld in Höhe von 400 Mark erlegt hatte, übernahm Erzbischof Ludwig die Besitzungen und gab sie den besiegten Grafen zu Lehen. Die Herren von Wernigerode müssen auf Papstorf verzichten. 

Im vorliegenden Dokument bestätigen die Grafen Conrad, Dietrich, Albrecht und Heinrich von Wernigerode am 24. November Ao. 1381 die Vereinbarung. Sie schwören dem Erzbischof und dem Erzstift Magdeburg ewige Treue und versprechen, nie wieder Feinde des Erzbistums zu werden. Außerdem sagen sie dem Erzbischof ihren Beistand in Notlagen zu und erklären Schloss und Stadt Wernigerode zu offenem Haus und Stadt. Das bedeutet, dass der Lehnsherr - hier der Erzbischof - das Recht hat, jederzeit Besatzung in Schloss und Stadt zu legen, so er das für notwendig hält. So konnten zum Beispiel in einem Kriegsfall durchziehende Truppen dort jederzeit Quartier nehmen und mussten von den Vasallen versorgt werden.
Darüber hinaus versprechen die Grafen für sich und ihre Nachkommen, den Besitz an niemand anders als den Erzbischof von Magdeburg zu verkaufen, sollte dies einmal notwendig oder erwünscht sein. 
Zu guter Letzt beteuern die Herren von Wernigerode, auch den Brüdern und Vettern des Erzbischofs Ludwig – also den Markgrafen von Meißen – und deren Nachkommen keinerlei Feindschaft entgegenzubringen. 
Der Landesherr sichert den Grafen im Gegenzug Verteidigung und Unterstützung zu, wie allen seinen Untertanen.

Erzbischof Ludwig hatte nicht lange Spaß an seinem neuen Besitz. Zur Fastnacht am 18. Februar Ao. 1382 gab er ein prächtiges Fest im Rathaus zu Calbe. Im Haus des Stadtschreibers gleich nebenan brach ein Feuer aus, welches schnell gelöscht werden konnte. Dennoch gerieten die Festgäste in Panik und strömten gleichzeitig auf die Treppe im Rathaus. Die Treppe brach und viele der Gäste stürzten hinab. So endete der Tanz mit zahlreichen gebrochenen Armen und Beinen. 

Erzbischof Ludwig jedoch überlebte den Sturz nicht und wurde in aller Stille in der Caldaunen-Kapelle des Magdeburger Doms beigesetzt. 

Mittwoch, 16. Juli 2014

16. July Ao. 1325

Des Dom-Capitels Verschreibung, daß wenn Ertzbischoff Burchard zu Magdeburg denen intus benanten Grafen und Herrn, und den Städten Magdeburg, Halle, und Calbe Unrecht oder Schaden thäte, sie ihn zu dessen Ersetzung anhalten oder ihm nicht beiystehen wollen.



Erzbischof Burchard III., von 1307 bis 1325 im Amt, muss seinem Naturell nach eher Raubritter denn Geistlicher gewesen sein. Seine Herrschaft war von windigen Geschäften, Vertragsbruch und Erpressungen geprägt. Insbesondere die Städte des Erzbistums hatten so zu leiden, dass es z.B. zu Beginn des Jahres 1315 in Magdeburg zur Gefangennahme des Erzbischofs kam.
Das wüste Treiben des Erzbischofs führte zum Ewigen Bündnis zwischen den Städten Magdeburg und Halle am 05. Februar Ao. 1324. In dem Vertrag schworen sich die Städte Beistand gegen den Erzbischof.
Letztlich wurde Erzbischof Burchard am 29. August Ao. 1325 von einigen verschworenen Städten gefangen gesetzt und am 21. September selbigen Jahres während seiner Haft erschlagen.

Anfangs waren die Herren des Dom-Kapitels durchaus auf Seiten des Erzbischofs und unterstützten ihn nach Kräften. Weil er jedoch trotz mehrerer Vergleiche seine Unarten nicht ließ, rückte das Dom-Kapitel im Spätherbst 1324 von ihm ab.

Unser Dokument nun sichert den Städten Magdeburg, Halle und Calbe die Unterstützung des Dom-Kapitels gegen den Erzbischof zu und verpflichtet ihn zu Schadenersatz bzw. gibt den Städten das Recht, ihm den Gehorsam zu verweigern.
Diesem Bündnis traten auch die Städte Burg und Haldensleben bei.

Montag, 17. März 2014

17. März Ao. 1324

Verbündnüß Graff Burchards zu Mansfeld und der Stadt Halle, einander im Kriege mit 20 Mann beyzustehen, und wie es mit Theilung der Beute zu halten.



Unter der Herrschaft des amtierenden Erzbischofs Burchards III. hatten insbesondere die Städte im Erzbistum Magdeburg zu leiden. Der Erzbischof, aus einer Nebenlinie der Herren von Querfurt stammend und Graf von Schraplau, war ein rücksichtsloser Gesell und trachtete danach, auf jede erdenkliche Weise die Macht und das Vermögen des Erzstifts zu mehren.

Zu diesem Zwecke erhob er in den Städten vielfach neue Steuern oder erhöhte die Steuerlast für die Bürger. Da sich die Städte zur Wehr setzten, bekämpfte er sie sowohl offen militärisch als auch durch Sanktionen oder Gefangennahme ihrer Bürger.

Gegen dieses Raubrittertum suchten sich die Städte zu wappnen und gingen Bündnisse miteinander und mit Adligen der Umgebung ein. Das ewige Bündnis zwischen den Städten Halle und Magdeburg, geschlossen am 05. Februar 1324, entsprang diesem Umstand.

Ein weiterer Verbündeter der Stadt Halle wurde Graf Burchard IV. von Mansfeld. Beide Seiten verpflichteten sich, im Kriegsfall einander beizustehen und jeweils 20 Mann in Waffen zu entsenden. Eventuelle Beute sollte gütlich entsprechend der Anzahl der kämpfenden Männer aufgeteilt werden.
In den ersten vierzehn Tagen des Einsatzes soll derjenige die Verpflegung der Männer übernehmen, der Hilfe erbeten hat. Dauert der Einsatz länger als vierzehn Tage, hat jeder für seine eigene Verpflegung zu sorgen.
Für angerichteten Schaden kommt jede Partei selbst auf.

Nach Abschluss dieser Bündnisse hat die Stadt Halle dem Erzbischof den Gehorsam aufgekündigt und einen Fehdebrief verfasst, in dem alle Beschwerden gegen Erzbischof Burchard III. aufgelistet wurden. Nun versuchten die Städte dem Erzbischof nach Kräften zu schaden und der Erzbischof setzte seine Kämpfe gegen die Städte und deren Verbündete fort.

Ein Vergleich beider Parteien konnte erst am 14. Oktober 1324 erreicht werden.
Erzbischof Burchard III. jedoch hielt sich nicht an den vereinbarten Frieden und brachte es mit seiner Wüterei sogar soweit, dass das Domkapitel sich auf die Seite der Städte stellte. Schlussendlich wurde Burchard III. nach Magdeburg gelockt und dort am 29. August 1325 im erzbischöflichen Palast in Haft genommen. Er schickte nach den Domherren, die mit den Bürgern um seine Freiheit verhandeln sollten. Aber von den Herren mochte niemand kommen.
Am 21. September 1325 schließlich brachte man den Erzbischof auf das Magdeburger Rathaus in das Arme-Sünder-Gefängnis und stellte ihm 4 Wachen bei, je eine aus den Städten Magdeburg, Halle, Burg und Calbe. Noch in derselben Nacht wurde Erzbischof Burchard III. von seinen Wachen im Gefängnis erschlagen.

Dienstag, 15. Oktober 2013

15. October Ao. 1324

Des Dom-Capituls zu Magdeburg Verbindung gegen die Fürsten und Herrn, auch Städte Magdeburg, Halle und Calbe, die wider Ertzbischoff Burcharden in Bündniß gestanden, daß selbiger sie binnen 4 Monathen von dem Interdict befreyen, oder das Dom-Capitul ihnen die Schlösser Plate und Plaue einräumen wolle.




Das Dom-Kapitel sichert den Städten Magdeburg, Halle und Calbe und deren Verbündeten die Aufhebung des Interdikts durch Erzbischof Burchard binnen 4 Monaten zu. Solte sich der Erzbischof nicht daran halten, erhalten die Städte und ihre Verbündeten die Schlösser Plate (Mecklenburg-Vorpommern) und Plauen (Sachsen).

Das Interdikt bedeutete die Untersagung jeglicher gottesdienstlicher Verrichtungen und gehört neben der Exkommunikation zu den schwersten Kirchenstrafen. Durch das Verbot der Gottesdienste wurden den Gläubigen die für das Seelenheil notwendigen Sakramente versagt. Dies galt nicht nur für Einzelpersonen, sondern für ganze Landstriche oder, wie in diesem Fall, für mehrere Städte.

15. October Ao. 1324

Ertzbischoff Burchards Verschreibung, daß die von Halle, Magdeburg und Calbe bey aller ihrer alter Gerechtigkeit und Gewohnheit, was sie mit Briefen oder Altseßen beweisen können, bleiben, auch nicht anders, als mit ihrem Willen beschatzet und bebethet werden sollen.




Erzbischof Burchard III., der die Städte Magdeburg, Halle und Calbe (und andere) bisher tyrannisiert hatte und sich an deren Vermögen schadlos hielt, geht hier einen Vergleich ein. Vergleicht hierzu den Eintrag vom 14. Oktober 1324.

In vorliegendem Dokument verspricht Burchard, den vom Papst erwirkten Bann und das Interdikt (Untersagung des Gottesdienstes) von den Städten und ihren Verbündeten zu nehmen und die Städte in ihre Gerechtsame wieder einzusetzen. Den Städten sollen keine Trutzburgen entgegen gebaut werden. Etwaige unrechtmäßige Gebäude sollen wieder entfernt werden.
Steuern und Zölle sowie geistliche Abgaben sollen nicht gegen den Willen der Städte auferlegt werden.

In einem zweiten Dokument willigt das Dom-Kapitel in den Vergleich ein.

Montag, 14. Oktober 2013

14. October Ao. 1324

Compromiss zwischen Ertzbischoff Burcharden zu Magdeburg eines, und Graf Bussen zu Mansfeld, dem Rath zu Magdeburg, Halle und Calbe andern Theils, auf 8 erwehlte Schieds-Leute, sie wegen ihrer Streitigkeiten aus einander zu setzen.




Erzbischof Burchard III. aus dem Geschlecht derer von Mansfeld, von 1307 bis 1325 im Amt, muss seinem Naturell nach eher Raubritter denn Geistlicher gewesen sein. Seine Herrschaft war von windigen Geschäften, Vertragsbruch und Erpressungen geprägt. Insbesondere die Städte des Erzbistums hatten so zu leiden, dass es z.B. zu Beginn des Jahres 1315 in Magdeburg zur Gefangennahme des Erzbischofs kam.
Das wüste Treiben des Erzbischofs führte zum Ewigen Bündnis zwischen den Städten Magdeburg und Halle am 05. Februar 1324. In dem Vertrag schworen sich die Städte Beistand gegen den Erzbischof.
Letztlich wurde Erzbischof Burchard am 29. August 1325 von einigen verschworenen Städten gefangen gesetzt und am 21. September selbigen Jahres während seiner Haft erschlagen.

Graf Burchard IV. von Mansfeld, Busso genannt, hatte sich davon überzeugt, dass Erzbischof Burchard mit den Bürgern der Städte seines Erzbistums tyrannisch verfuhr und wandte sich von diesem ab.

In den Streitfällen zwischen dem Erzbischof und den Städten Magdeburg, Halle und Calbe entschied Graf Busso von Mansfeld nun, dass sich 8 namentlich bestimmte Schiedsleute mit den Sachverhalten zu befassen hatten und eine einvernehmliche Lösung finden sollten.