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Dienstag, 5. August 2014

05. August Ao. 1552

Ertzbischoff Friderici zu Magdeburg Verordnung, daß in das Stifft S. Sebastiani keine unehelich Gebohrnen zu Stiffts-Gliedern aufgenommen werden sollen.



Friedrich IV. von Brandenburg aus dem Geschlecht der Hohenzollern trat nach zweijähriger Sedisvakanz (unbesetztes Amt des Erzbischofs) die Nachfolge des Erzbischofs Johann Albrecht im Erzstift Magdeburg an.

Johann Albrecht war schon am 17. Mai Ao. 1550 verstorben. Der Stuhl des Erzbischofs blieb jedoch verwaist, weil Friedrichs Vater, der Kurfürst Joachim II. Hector von Brandenburg die Ausübung der evangelischen Religion in der Mark Brandenburg freigegeben hatte und daher der Papst den Sohn nicht als Erzbischof bestätigen wollte.
Kurfürst Joachim II. schickte daraufhin zwei Gesandte auf das Konzil zu Trident, um den Papst zum Einlenken zu bewegen. Nach einigem Hin und Her gab der Papst schließlich nach und ernannte gegen Ende des Jahres 1551 Markgraf Friedrich IV. von Brandenburg zum Erzbischof von Magdeburg.

Zusätzlich wurde Erzbischof Friedrich IV. im Jahre 1552 noch Bischof von Halberstadt, wo er gleich nach seiner Amtseinführung am 03. Oktober Ao. 1552 verstarb. Den Gerüchten um einen Giftmord wurde noch durch die Tatsache Vorschub geleistet, dass der Tod Friedrichs einige Zeit geheim gehalten worden war.

Erzbischof Friedrich IV. starb im zarten Alter von 21 Jahren und hatte nur 25 Wochen das Amt des Erzbischofs inne. Daher ist von ihm, außer einer verschwenderischen Hofhaltung, nicht viel zu berichten.

Ein Dokument jedoch ist aus seiner Amtszeit überliefert. Am 05. August Ao. 1552 ordnete er an, dass im Stift St. Sebastian in Magdeburg keine unehelich geborenen Herren als Kanoniker aufgenommen werden dürfen.

Das Stift St. Sebastian wurde im Jahre 1015 als Kollegiatstift gegründet. Die Kanoniker wandten sich im Jahre 1558 vom katholischen Glauben ab und wandelten 1573 das Stift in ein protestantisches Stift um.
Die ehemalige Stiftskirche ist heute die Kathedrale St. Sebastian des Bistums Magdeburg und gehört zur Straße der Romanik.

Montag, 23. Juni 2014

23. Juni Ao. 1554

Vergleich zwischen Churfürst Joachimo zu Brandenburg, und der Alt-Stadt Magdeburg.



Der Schmalkaldische Krieg liegt mittlerweile 7 Jahre zurück und dennoch reichen seine Auswirkungen für die Bürger des Erzbistums Magdeburg bis ins Jahr 1554. Während des Krieges stand nicht nur Halle auf der Seite der Protestanten, sondern auch Magdeburg.

Nachdem der Krieg mit dem Sieg des katholischen Kaisers Karls V. beendet war, ließ er eine Verordnung über die Religionsausübung im Heiligen Römischen Reich erarbeiten, die in weiten Teilen die Rückkehr zum Katholizismus forderte und nur minimale Zugeständnisse an die lutherische Lehre zuließ. Diese Verordnung wurde auf dem Reichstag 1547/1548 in Augsburg beraten und von Karl V. trotz erheblicher Proteste sowohl katholischer als auch protestantischer Fürsten und Städte für gültig erklärt. Am 30. Juni Ao. 1548 erlangte das Papier Gesetzeskraft, das als Augsburger Interim in die Geschichte einging.
Die Verordnung hieß Interim (Zwischenzeit), weil sie nur gelten sollte, bis das Konzil von Trient (1545 - 1563) beendet sein würde, in dem nach Kaiser Karls Wünschen die katholische Kirche als Reichskirche anerkannt und die Protestanten wieder eingegliedert werden sollten.

Magdeburg weigerte sich beharrlich, das Augsburger Interim anzuerkennen und bot sogar den anderswo vertriebenen protestantischen Predigern Zuflucht und Schutz. Obwohl es im gesamten Reich verboten war, Schriften und Bücher über die Religion zu drucken und gegen das Interim zu reden, ließen es sich die Magdeburger nicht nehmen, allen Spott gegen das Interim zu richten.
Unzählige Flug- und Spottschriften wurden gedruckt und fielen sogar dem Kaiser in die Hände.

Ein geflügelter Vers wurde damals in Magdeburg oft gesungen:
"Selig ist der Mann,
der Gott vertrauen kann,
und willigt nicht ins Interim,
denn es hat den Schalk hinter ihm."

Erbost über soviel Frechheit verhängte Kaiser Karl V. zum wiederholten Mal die Reichsacht gegen die Stadt. Herzog Georg von Mecklenburg wurde vom Kaiser gen Magdeburg geschickt und besiegte die Truppen der Stadt am 22. September Ao. 1550 bei Hillersleben. Daraufhin begann er, die Stadt zu belagern.
Am 04. Oktober Ao. 1550 schlossen sich ihm die Kurfürsten Moritz von Sachsen und Joachim II. von Brandenburg an. Am 15. Oktober Ao. 1550 schließlich wurde Kurfürst Moritz von Sachsen mit der Vollstreckung der Reichsacht gegen Magdeburg beauftragt.

Auch Halle sollte sich an den Kosten der Belagerung beteiligen. Obwohl der Rat der Stadt lange zögerte und diesen Krieg gegen Magdeburg für unrecht und gottlos hielt, musste er auf Drängen des Domkapitels 1.000 Taler in bar aufbringen, sich über weitere 7.000 Taler verschreiben und zusätzlich 4 Geschütze und Proviant an die Belagerer liefern.

Die Kurfürsten Moritz von Sachsen und Joachim II. von Brandenburg erkannten im Verlauf der Belagerung, wie rücksichtslos Kaiser Karl V. die deutschen Fürsten in seine Botmäßigkeit zwang und fürchteten mittlerweile um ihre eigenen Pfründe. Deshalb verzichteten sie auf darauf, Magdeburg gänzlich zu unterdrücken und schlossen einen Vergleich mit der Stadt. Hierin verzichteten die Kurfürsten auf das Schleifen der Festung (worauf der Kaiser besonderen Wert gelegt hatte). Der Stadt Magdeburg wurde jedoch auferlegt, den Kaiser fußfällig um Gnade zu bitten, 50.000 Taler und 12 Geschütze als Strafe zu erlegen, sich dem Kammergericht zu unterwerfen und dem Erzbischof seinen Besitz zurückzugeben.
Stellvertretend für den Kaiser nahm Kurfürst Moritz von Sachsen am 09. November 1551 die Huldigung der Stadt ein.

Während der Belagerung hatte Kurfürst Joachim II. von Brandenburg von Kaiser Karl V. einige Privilegien der Stadt Magdeburg in Anerkennung seiner treuen Dienste geschenkt bekommen. Dazu gehörten die Niederlage (das Stapelrecht), die Zölle, die Jahrmärkte und der Schöppenstuhl, über die die Stadt Magdeburg nun keinerlei Verfügungsgewalt mehr hatte.

In dem vorliegenden Vergleich bietet Kurfürst Joachim II. von Brandenburg der Stadt Magdeburg die Aussöhnung an und ist willig, der Stadt die vorgenannten Privilegien wieder zu überlassen.
Überdies sichert er Magdeburg freien Durchzug und Handel in seinem Kurfürstentum zu, obwohl die Stadt immer noch der Reichsacht unterliegt. Kurfürst Joachim gibt die während der Acht konfiszierten Güter wieder an die Stadt zurück.
Im Gegenzug erlegt Magdeburg für die dem Kurfürsten zugefügten Kriegsschäden eine Summe von 45.000 Gulden an Joachim II. und erweist sich künftig als friedlicher Nachbar Brandenburgs.