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Samstag, 21. Juni 2014

21. Juni Ao. 1547

Kayser Caroli V. Confirmation derer Privilegien der Stadt Halle.



Wir befinden uns noch immer in den Nachwehen des Schmalkaldischen Krieges. Der Kaiser hält sich gerade in Halle auf und hat von Landgraf Philipp von Hessen den Fußfall und damit dessen Unterwerfung entgegengenommen.

Die Stadt Halle, überwiegend der lutherischen Lehre folgend, war wohl der Überzeugung gewesen, dass die protestantischen Kräfte - der Schmalkaldische Bund - siegreich aus dem Krieg hervorgehen würden. Die Prediger der Stadtkirchen führten so auch während des Konflikts hetzerische Reden gegen den Kaiser und die Katholiken.

Nun hatte der Kaiser die Oberhand behalten und die Stadt zeigte sich äußerst demütig und willfährig, um ihren Ungehorsam vergessen zu machen.

Zusätzlich bot sich hier die einmalige Gelegenheit, den obersten Fürsten zu bitten, die Stadt in den Stand einer freien Reichsstadt zu erheben. Nachdem man seit über 500 Jahren den Launen der Erzbischöfe hilf-, aber nicht ganz wehrlos ausgeliefert war, schien dieser Schritt nur folgerichtig.

So fertigte denn der Rat der Stadt Halle einen Bericht an Kaiser Karl V., in dem aufgeführt wurde, wie die Stadt seit alters her den Erzbischöfen gedient hatte und welche Beschwernisse Erzbischof Ernst der Stadt auferlegt hatte. Hier wurde erwähnt, dass entgegen vorigen Brauches Erzbischof Ernst sich am 09. Januar Ao. 1479 des vierten Teils aller Talgüter bemächtigt hatte.
Zudem habe er den Vertrag zwischen Erzbischof Rupert (1260 - 1266 im Amt) und der Stadt aus dem Jahre 1263 gebrochen, wonach der Landesherr keine neue Burg in einer Meile Umkreis um die Stadt errichten durfte. Erzbischof Ernst habe jedoch dessen ungeachtet die Moritzburg bauen lassen.
Und zusätzlich habe der Erzbischof die Stadt mit neuen Steuerabgaben erheblich beschwert und damit dem von Erzbischof Burchard III. erteilten Privileg vom 15. Oktober Ao. 1324 zuwider gehandelt.

Der Rat der Stadt bittet um Aufhebung all dieser Beschwernisse und darum, Halle in den vorigen Stand ihrer Privilegien und Gerechtigkeiten wieder einzusetzen. Gleichzeitig möge der Kaiser der Stadt den Status einer freien Reichsstadt verleihen, die nur ihm untertan und gehorsam wäre.

Kaiser Karl V., schon mit seinen weiteren Plänen beschäftigt, lässt eine Urkunde ausfertigen, in der der Stadt ihre althergebrachten Rechte und Freiheiten bestätigt und garantiert werden.
Jedermann, der die Stadt an der Ausübung ihrer Rechte hindert, hat - ungeachtet seines Standes - mit der kaiserlichen Ungnade zu rechnen und eine Strafe in Höhe von 30 Mark zu erlegen, wovon die eine Hälfte in die Stadtkasse fließt und die andere der Reichskammer - also dem Kaiser - gutgeschrieben wird.

Der Wunsch nach Erhebung zur freien Reichsstadt erfüllt sich zum wiederholten Male nicht.

Sonntag, 27. April 2014

27. April Ao. 1450

Registratur, bey Einweisung Schultheiß Heinrich Rademachers und derer Schöppen zu Churfürst Friedrichs von Sachsen Zeiten gehalten.



Seit 968, der Gründung des Erzbistums Magdeburg, lag die weltliche Gerichtsbarkeit der Stadt Halle in den Händen des jeweiligen Erzbischofs. Dieser delegierte üblicherweise das Amt des Richters an seinen Burggrafen. Als Stellvertreter für die täglichen kleinen Händeleien setzte der Burggraf einen Schultheiß ein und behielt sich selbst nur die peinlichen Fälle vor, die mit Leibstrafen oder dem Tode geahndet wurden.

Seit dem 13. Jh. wurde das Amt des Schultheißen als Mannlehn vergeben und war dadurch auf männliche Nachkommen vererbbar. Der Amtsinhaber konnte sein Lehen auch verkaufen, wenn er keine geeigneten Nachkommen hatte. Ansonsten fiel das Lehen wieder an den Erzbischof zurück, der dann eine Person seiner Wahl mit dem Amt belehnte.

Ich habe schon mehrfach erwähnt, dass die Stadt Halle versuchte, sich von der Herrschaft des Erzbischofs zu lösen und freie Reichsstadt zu werden. Auf dieses Streben sind viele Streitigkeiten der Stadt mit den Erzbischöfen zurückzuführen.
So ist es nicht verwunderlich, dass auch darüber Streit entstand, wer den Schultheiß einsetzen darf.

Während der Regierungszeit von Erzbischof Günther II. (1403 – 1445) hatte der Rat der Stadt Halle das Recht an sich gerissen, den Schultheiß selbst zu ernennen. Bei einem Vergleich über verschiedene Streitigkeiten zwischen Erzbischof und Stadt musste Erzbischof Günther der Stadt dieses Recht sogar zugestehen. Sein Nachfolger, Erzbischof Friedrich (1445 – 1464 im Amt), nutzte den Tod des Schultheißen Hans von Mücheln im Jahre 1446 aus und brachte das Lehen wieder an sich. Natürlich gab es auch hierüber wieder Streit.

Letztlich brachte es die Stadt wenigstens dazu, dass ein neuer Schultheiß vom Stadthauptmann in sein Amt verpflichtet – eingewiesen – wurde. Die Schöppen wiederum wurden vom Burggrafen, Kurfürst Friedrich II. dem Sanftmütigen, eingewiesen.
Hier wird diese Prozedur für die Vereidigung des Schultheißen Heinrich Rademacher am 27. April Ao. 1450 beschrieben.

Nachdem Heinrich Rademacher seinen Amtseid abgelegt hat, wird er von Stadthauptmann Henning Strobart folgendermaßen bestätigt:

"Heinrich, ich weise Dich hie in die Gerichte von Gottes wegen und des Reichs wegen und befehle Dir, Recht zu stärken und Unrecht zu kränken, als Dich Deine Sinne und Witze weisen, und der Eid, den Du dem Gerichte getan hast, und sollst das nicht lassen, weder durch Liebe noch durch Leid, noch durch keinerlei Sachen willen, bei dem gestrengen Gericht, das Gott selber am jüngsten Tage über Dich will sitzen."

Daraufhin vereidigt der neu ernannte Schultheiß seinen Fronboten (Gerichtsdiener) und lässt sich von den Schöppen im Amt bestätigen.
Der Schöppenstuhl war zu der Zeit allerdings nicht voll besetzt. Weil 4 Schöppen gestorben und noch keine neuen ernannt worden waren, wurde Heinrich Rademacher nur von 7 Schöppen bestätigt.
Einige Tage später kam Kurfürst Friedrich II. in seiner Eigenschaft als Burggraf zu Magdeburg nach Halle und wies 4 neue Schöppen (Claus Schaffstedt, Sander Brachstedt, Johann von Stendel und Hans Kontze) in die Gerichtsbank ein. 

Mittwoch, 23. April 2014

23. April Ao. 1436

Johann Holtzwirths Urfede, die Stadt Halle binnen vier Wochen zu räumen und seine Güter zu verkauffen, wofür sich Coppe Holtzwirth, Coppe Pißker, Heinemann vom Thore, Hans Rose und Paul Gyscke verbürget.



Wir befinden uns in einer Zeit, in der die Kämpfe zwischen den Städten und dem Erzbischof als Landesherrn ihren Höhepunkt erreichen. Halle, immer noch darauf bedacht, die Unabhängigkeit vom Erzstift zu erlangen und sich als freie Reichsstadt zu behaupten, wehrte sich gegen alle Restriktionen, die der Stadt vom Erzbischof auferlegt wurden. Um die Stadtverteidigung besser organisieren zu können, wurde Henning Strobart 1426 als Stadthauptmann in Dienst gestellt.

Dieser jedoch, so sollte sich in der Zukunft erweisen, kochte sein eigenes Süppchen und hetzte bewusst Stadt und Erzbischof sowie Landadel gegeneinander. Des Weiteren veränderte er durch geschicktes Taktieren die Zusammensetzung des Rates der Stadt zugunsten der Bürgerlichen. Die Pfänneraristokratie hatte das Nachsehen.

Einige Pfänner entsagten denn auch der Stadt oder wurden ausgewiesen.

Hans (oder Johann) Holtzwirth, noch im Jahre 1415 Ratsmeister zu Halle und von 1429 bis 1432 Oberbornmeister, wird nun sein Bürgerrecht aberkannt und er muss innerhalb von 4 Wochen seine Güter verkaufen und die Stadt verlassen.
In seinem Brief versichert er, dass er nicht vor ein päpstliches oder kaiserliches Gericht ziehen will und der Stadt nicht schaden will. Hans Holtzwirth gelobt, seine Güter in Halle zu verkaufen und im Umkreis von einer Meile um die Stadt keine Wohnung zu nehmen.
Als Bürgen für Hans Holtzwirth treten sein Bruder Coppe Holtzwirth und seine Freunde Coppe Pißker, Heinemann vom Thore, Hans Rose und Paul Gysecke auf.

Eine Begründung für den Entzug des Bürgerrechts und den Stadtverweis wird leider nicht angegeben.

Sonntag, 9. März 2014

09. März Ao. 1427

Absag- und Fehde-Brieff derer von Kotzen, von Hacke und von Quartier an die Stadt Halle.



Wir befinden uns in einer Zeit, in der die Kämpfe zwischen den Städten und dem Erzbischof als Landesherrn ihren Höhepunkt erreichen. Halle, immer noch darauf bedacht, die Unabhängigkeit vom Erzstift zu erlangen und sich als freie Reichsstadt zu behaupten, wehrte sich gegen alle Restriktionen, die der Stadt vom Erzbischof auferlegt wurden. Um die Stadtverteidigung besser organisieren zu können, wurde Henning Strobart als Stadthauptmann in Dienst gestellt.

Dieser jedoch, so sollte sich in der Zukunft erweisen, kochte sein eigenes Süppchen und hetzte bewusst Stadt und Erzbischof sowie Landadel gegeneinander.

Erzbischof Günther II. (1403 - 1445 im Amt), schon oft von der Stadt herausgefordert (nicht zuletzt durch die städtische Verurteilung und Hinrichtung des Salzgrafen Hans von Hedersleben im Jahre 1412), hatte am 18. Februar 1426 seinen Bruder, Graf Heinrich von Schwarzburg, zum Hauptmann des Erzstifts ernannt. Eine offene Fehde mit der Stadt Halle konnte sich Erzbischof Günther zu der Zeit wohl nicht leisten, gestattete seinem Hauptmann und dem Landadel aber ausdrücklich, der Stadt so viel Schaden wie möglich zu tun.

So wurden denn in dieser Zeit viele Bürger auf offener Straße beraubt, Handelswaren wurden nicht in die Stadt gelassen und die Salzausfuhr wurde sabotiert.
Die Stadt wehrte sich mit ähnlichen Mitteln, zog brandschatzend durch Trotha, Reideburg, Bruckdorf und Dieskau. Es wurden Ernten verbrannt und Häuser zerstört.

Als die Stadt Magdeburg auch noch mit Fürst Bernhard zu Anhalt-Bernburg in Streit geriet und Halle gemäß dem geschlossenen Ewigen Bündnis um Beistand anrief, eskalierte der Streit. Die Hallischen wurden von dem Bernburger verjagt und auf dem Rückzug in die Heimat ließ Strobart die fürstlichen Vorwerke und Dörfer plündern und brandschatzen.

Glücklicherweise kam zu der Zeit Herzog Wilhelm von Braunschweig in die Gegend und schlichtete den Streit. Er brachte den Erzbischof und die Städte dazu, einen Vergleich miteinander zu schließen.

Weder der Erzbischof noch die Stadt Halle - von Henning Strobart aufgehetzt - waren geneigt, die Vereinbarungen des Vergleichs einzuhalten und suchten nach Gelegenheiten, dem anderen Schaden zuzufügen.
Erzbischof Günther II. wollte aber nicht öffentlich als Vertragsbrecher dastehen und stachelte daher im Geheimen den Landadel auf, Streit anzufangen.

So entsagten denn auch die von Kotzen, von Hacke und von Quartier der Stadt und sandten ihr am 09. März 1427 einen offenen Fehdebrief.
In der Folge wurden die Bürger der Stadt Halle auf den Straßen im Umland angegriffen, beraubt und gefangen genommen.

Die Stadt Halle rief ihre Bundesgenossen aus Magdeburg, Braunschweig, Goslar und Helmstädt zu Hilfe, griffen Wettin (welches den Herren von Ammendorf gehörte) mit Raub und Brand an und plünderten später Ammendorf, welches damals die Herren von Kotze besaßen. Dort wurde das Vorwerk und Getreide im Wert von 1.000 Gulden verbrannt.

Letztlich verglich sich die Stadt zuerst mit denen von Kotze und später durch Intervention des Domkapitels erneut mit dem Erzbischof. Natürlich kostete auch dieser Vergleich die Stadt wieder einen Haufen Geld. Wie viel genau, ist leider nicht überliefert.

Dienstag, 29. Oktober 2013

29. October Ao. 1428

Ertzbischoff Günther zu Magdeburg versetzt mit Consens des Dom-Capituls die Salzgrafschafft und Müntzey an den Rath zu Halle auf neun Jahr lang für 2666 Marck 11 Loth Silber.




Bereits Kaiser Otto III. hatte im Jahre 987 das Münzrecht für das Erzbistum Magdeburg an den Erzbischof als Landesherrn geschenkt. Die Erzbischöfe übertrugen im Rahmen ihres Münzrechts das Amt des Münzmeisters für die Stadt Halle auf den jeweiligen Salzgrafen, den sie auch ernannten.

Die Stadt Halle in ihrem Bestreben, sich von der erzbischöflichen Macht zu lösen und den Status als Freie Reichsstadt zu erringen, war natürlich daran interessiert, einen gewissen Einfluss auf den Münzmeister zu haben. Deshalb drang die Stadt darauf, das Recht zu erhalten, den Salzgrafen selbst zu bestimmen und diese Wahl vom Erzbischof nur noch bestätigen zu lassen. Diese Forderung führte zu großem Streit insbesondere mit den Erzbischöfen Albrecht III. (1368 - 1372) und Peter (1372 - 1381). Die Folge dieses Streits war, dass für einige Zeit kein neuer Salzgraf eingesetzt worden war.

Erzbischof Günther hatte vor, diesem Streit ein Ende zu setzen und bestimmte im Jahre 1408 einen neuen Salzgrafen, Hans von Hedersleben. Dieser Salzgraf wurde von der Stadt auf dem Scheiterhaufen hingerichtet. Zur ausführlichen Geschichte verweise ich auf den Eintrag vom 02. Oktober 1414.

Nunmehr versetzt Erzbischof Günther eben dieses Privileg, um das die Stadt bisher so verzweifelt gekämpft hat, gegen Zahlung von 2.666 Mark und 11 Loth Silber für 9 Jahre an den Rat zu Halle. Die Stadt darf nun rechtmäßig einen Salzgrafen ernennen und das Münzrecht ausüben.
Im Dokument erwähnt Erzbischof Günther extra die Genehmigung für das Münzschlagen an die Stadt. Niemand soll die Stadt an ihrem erkauften Recht hindern.
Für den Fall des Rückkaufs dieses Privilegs legt Erzbischof Günther gleich den Preis fest: das Dom-Kapitel darf nach 9 Jahren für die Hälfte des Verkaufspreises, also 1.333 Mark und 6 1/2 Loth Silber, zurückkaufen.

Dienstag, 24. September 2013

24. September Ao. 1482

Willkühr der Stadt Halle, von Ertzbischoff Ernesto confirmirt und promulgirt.




Die Stadt Halle begehrte seit jeher gegen die Herrschaft der Erzbischöfe zu Magdeburg auf und strebte danach, eine Freie Reichsstadt zu werden. Dies führte immer wieder zu Streitigkeiten und Kämpfen.

Erzbischof Ernst, im Jahre 1476 im Alter von 15 Jahren zum Erzbischof von Magdeburg erwählt, wollte den Freiheitsbemühungen der Stadt ein für allemal ein Ende setzen. Deshalb erließ er am 18. März 1479 eine neue Regimentsordnung (Verfassung) für die Stadt, nach der sich jeder Bürger zu richten hatte.

Daraufhin erarbeitete der Rat der Stadt eine neue eigene Willkür, die Erzbischof Ernst am 24. September 1482 bestätigte und durch Verkündung in Kraft treten ließ.

Diese Willkür galt bis zum 01. Dezember 1687, als Halle als Teil des Herzogtums Magdeburg eine neue Regimentsordnung erhielt.