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Montag, 16. Juni 2014

16. Juni Ao. 1455

Ertzbischoff Friedrich zu Magdeburg verkaufft Georgen und Balthasar Bosen das Schloß Ammendorff, samt den Dörffern Beesen und Planena, und beleihet sie damit.



Das Dorf und Rittergut Ammendorf (heute Stadtteil von Halle) war damals an der Merseburger Landstraße gelegen und eine Stunde Wegs von Halle entfernt.
Das Schloss war Stammhaus derer von Ammendorf und ist seit mindestens 1264 bekannt, als Heinrich von Ammendorf ein kleines Augustiner-Kloster neben der Dorfkirche St. Nicolai gegründet hat.

In der Fehde mit Erzbischof Burchard III. war Schloss Ammendorf an den Rat der Stadt Halle gekommen und hat in der Folgezeit mehrfach den Besitzer gewechselt.

Im Jahre 1455 hat Erzbischof Friedrich III. das Schloss Ammendorf mitsamt dem Dorf und den Orten Beesen und Planena von Gerhard von Uchlitz zurückgekauft. Diesen Besitz überlässt er am 16. Juni Ao. 1455 mit all seinen Zubehörungen, Gerichten und Freiheiten den Gebrüdern Jürgen und Balthasar Bose für einen Preis von 3.600 Rheinischen Gulden zu Mannlehen.
In dem Lehnsbrief fordert er von den Gebrüdern Bose Gehorsam und Loyalität und erklärt Schloss Ammendorf zum offenen Schloss. Das bedeutet, dass der Lehnsherr - in diesem Fall der Erzbischof - das Recht hat, jederzeit Besatzung in das Schloss zu legen, so er das für notwendig hält.
So konnten zum Beispiel in einem Kriegsfall durchziehende Truppen dort jederzeit Quartier nehmen und mussten von den Vasallen versorgt werden.

Montag, 30. September 2013

30. September Ao. 1455

Ertzbischoff Friedrichs zu Magdeburg Wapenbrieff vor Sebastian Hugen, Schultheissen zu Magdeburg ertheilet.




Erzbischof Friedrich erteilt Sebastian Hugen die Erlaubnis, ein Wappen führen zu dürfen.
Sebastian Hugen bekleidete das Amt des Schultheißen in Magdeburg und hatte sich durch treue Dienste und redlichen Lebenswandel verdient gemacht.

Das Wappen soll folgendermaßen aussehen:
Es soll ein Schild in weißer Farbe sein, in dem Schild zwei rote Einhornköpfe und unter den Einhornköpfen eine blaue Lilie. Auf dem Schild soll ein Helm stehen und auf dem Helm ein roter Einhornkopf.

* Johann Christoph von Dreyhaupt führt dieses Dokument als Beweis dafür an, dass entgegen der zu seiner Zeit (um 1740) herrschenden Meinung im Heiligen Römischen Reich nicht nur Kaiser und Römischer König das Recht hatten, Wappen zu erteilen.