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Sonntag, 16. Februar 2014

16. Februar Ao. 1415 *

Derer von Hedersleben Lehns-Revers, über das von Ertzbischoff Günthern zu Magdeburg zu Lehn erhaltene Schloß Trebnütz.



* Hier liegt ein Fehler in der Chronik vor. Der Eintrag ist in der Dreyhaupt-Chronik dem 16. Februar 1415 zugeschrieben worden, im Dokument selbst wird aber "Sabbato post Valentini" - also der Samstag nach Valentin - verzeichnet, und das war im Jahre 1415 der 15. Februar.

Trebnitz, heute Ortsteil der Stadt Könnern im Salzlandkreis, gehörte seit dem Jahre 1252 zum Erzstift Magdeburg und war als Dorf und Rittergut bekannt.

Cyriacus, Augustin und Paul von Hedersleben, Vettern des im September 1412 unrechtmäßig von der Stadt Halle auf dem Scheiterhaufen hingerichteten Hans von Hedersleben (siehe Eintrag vom 02. October Ao. 1414), erhalten von Erzbischof Günther II. das Rittergut Trebnitz mit all seinen Zubehörungen zu Lehen.

In diesem Brief bestätigen sie das Lehen der Feste Trebnitz und der zugehörigen Klause in Trotha (welche von Erik, Wiprecht und Hans Rabyl verlassen worden war) und schwören für sich und ihre Erben, das Lehen in gutem Stand zu halten und dem Erzbischof angemessen und treu zu dienen.

Sonntag, 26. Januar 2014

26. Januar Ao. 1458

Vergleich zwischen Ertzbischoff Friedrichen zu Magdeburg und Augustin und Paul Gebrüdern von Hedersleben wegen des Geleites zu Bruckdorff und einer Juden-Schuld.



Augustin und Paul von Hedersleben, Bürger und Pfänner zu Halle, hatten Erzbischof Günther (1403 - 1445 im Amt) 400 Rheinische Gulden überlassen und dafür das Recht auf jährlich 40 Rheinische Gulden Zins aus dem Geleit zu Bruckdorf erworben.

Die Brüder von Hedersleben wollten nun bei Erzbischof Friedrich den Schuldbrief einlösen und ihre 400 Gulden wiederhaben.
Der jedoch gab den Brüdern den Schuldbrief zurück und tilgte dafür eine Schuld in Höhe von 600 Rheinischen Gulden, die die Gebrüder Hedersleben einst bei einem Juden namens Mosse Leser aufgenommen hatten. Mosse Leser war zwar kürzlich in Halle verstorben, aber seine Erben hatten ja Anspruch auf die Summe.

So war allen Seiten geholfen. Der Erzbischof war die Zinslast los, die Brüder von Hedersleben hatten ihre Schuld bei Mosse Leser getilgt und dessen Erben hatten ihr Geld zurück.

Zum Bruckdorfer Geleit:
Das Geleit war damals entweder ein Entgelt für die unbeschadete Durchreise durch ein bestimmtes Gebiet oder bewaffneter Begleitschutz, der natürlich auch bezahlt werden musste. Üblicherweise übte der Landesherr das Geleitrecht aus und bestimmte so auch den Preis, den Reisende zu zahlen hatten. So war das Geleit eine willkommene Einnahmequelle für den Landesherrn.