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Sonntag, 10. August 2014

10. August Ao. 1551

E.H. Dom-Capitels zu Magdeburg Wiederkauffs-Verschreibung des Ringlebens und der sieben Häuser auf dem Martinsberge, (vor dem Galgthore) gegen Empfang 500 Gulden an den Rath zu Halle.



Vor den Toren der Stadt Halle zwischen Ulrichstor und Unterem Galgtor lagen die Gemeinden Petersberg, Ringleben, die Vorstadt Steintor und der Martinsberg.

Die Gemeinde Petersberg (nicht zu verwechseln mit der Gemeinde Petersberg im Saalekreis) hatte ihren Namen von der Kapelle St. Petri, die auf dem Platz des heutigen Opernhauses stand und ein Teil der Ulrichpfarre gewesen ist. Diese Kapelle ist verbrieft seit 1213 und hat gemeinsam mit der Ulrichkirche dem Kloster zum Neuen Werk gehört. Das Dorf selbst hat offenbar schon seit langer Zeit der Stadt Halle gehört, die darüber die Erb- und Niedergerichte ausübte. Die Ober- oder Blutsgerichtsbarkeit übte jedoch das erzbischöfliche Amt Giebichenstein aus.
Der Ort hatte seine eigenen Statuten und seit mindestens 1561 ist von der Gemeinde jedes Jahr ein Rentherr (damals Bauermeister genannt) gewählt worden, der im Auftrag der Stadt Halle auf Ordnung achtete und Erbzinsen und andere Abgaben einnahm.

Ringleben, zwischen der Gemeinde Petersberg und der Vorstadt Steintor gelegen, gehörte einst zu den Besitzungen des Klosters zum Neuen Werk und wurde dem Geschlecht derer von Brachstedt in Halle zu Mannlehen gegeben. Im Jahre 1472 tauschte das Kloster das Örtchen Ringleben gegen die Peißnitz mit dem Vorwerk Gimritz ein. Fortan gehörte Ringleben dem Erzbischof und wurde wiederum an die von Brachstedt verliehen. In der ersten Hälfte des 16. Jh. starb Paul von Brachstedt ohne Erben und das Lehen fiel an den Erzbischof zurück. Kardinal Albrecht überließ Ringleben dann im Jahre 1540 seinem Kanzler Dr. Türck zu Lehen, welcher ebenfalls ohne Erben verstarb.

Während nun der postulierte Erzbischof Friedrich auf seine Ernennung durch den Papst wartete, verkaufte das Domkapitel zu Magdeburg eben diesen Flecken Ringleben an den Rat der Stadt Halle. Gleichzeitig werden noch 7 Häuser auf dem Martinsberg wiederkäuflich an den Rat übergeben.
Der Rat der Stadt Halle bezahlt für die Besitzung 500 Gulden und darf die Einnahmen daraus für 15 Jahre nutznießen.
Im Dokument wird ebenfalls festgelegt, dass das Domkapitel nach Ablauf der 15 Jahre die Besitzungen wieder einlöst und der Stadt Halle die 500 Gulden entrichtet.

Mittwoch, 30. Juli 2014

30. July Ao. 1474

Ertzbischof Johannis Vertrag mit dem Rath zu Halle wegen des Schultheissen-Amts und der Gerichte zu Halle.



Das Wort Schultheiß leitet sich von den deutschen Begriffen Schuld und heischen (fordern) ab. Ursprünglich zog der Schultheiß also Abgaben ein und überwachte die Einhaltung sonstiger Bürgerpflichten. Ihm oblag meist das Richteramt über die niedere Gerichtsbarkeit und dem gräflichen Gericht wohnte er als zwölfter und vorsitzender Schöppe bei.

Die weltliche Gerichtsbarkeit für Halle lag beim Erzbischof, der dieses Amt auf seinen Burggrafen übertrug. Der Schultheiß wirkte als Stellvertreter für den Burggrafen und schlichtete regelmäßig die kleineren Händel in der Stadt. In späterer Zeit belieh der Burggraf den Schultheiß häufig mit dem Blutbann zu Afterlehen, so dass der Schultheiß nun auch berechtigt war, peinliches Gericht zu halten.
Ein Afterlehen war ein Lehen, dass weiter gegeben wurde. In diesem Falle hatte der Erzbischof seinen Stellvertreter mit dem Amt des Burggrafen belehnt und der Burggraf belehnte den Schultheiß mit dem Amt des Richters.
Erst im 13. Jh. setzte sich die Praxis durch, dass der Erzbischof das Amt eines Schultheißen als erbliches Mannlehen vergab.

Auch hier versuchte der Rat der Stadt Halle sein eigenes Recht gegen die Gerechtsame des Erzbischofs durchzusetzen, wonach der Rat wenigstens Mitspracherecht bei der Einsetzung eines Schultheißen haben wollte. Am liebsten war es dem Rat jedoch, selbst einen Schultheißen benennen zu können. Während der Streitigkeiten und Fehden mit Erzbischof Günther II. (1403 - 1445 im Amt) hatte der Rat der Stadt das Privileg erstritten, den Schultheiß einsetzen zu dürfen.

Nun war Hermann Maschwitz seit 1456 Schultheiß gewesen und im Jahre 1473 verstorben. Sein Sohn hielt sich nicht zu Hause auf, kehrte aber im Folgejahr nach Halle zurück und erfuhr dann erst vom Tod seines Vaters. Er hätte nun das erbliche Amt des Schultheißen antreten sollen. Doch der Rat der Stadt Halle gab vor, der Vater hätte noch zu Lebzeiten sein Amt an Hans Poplitz verkauft und forderte den Sohn auf, sich an diese Vereinbarung zu halten. Dieser fühlte sich ungerecht behandelt und ging zu Erzbischof Johannes (1464 - 1475 im Amt), um diesem das Mannlehen zu verkaufen. Er erhielt auch 200 Gulden und Erzbischof Johannes belieh seinen Vogt zu Giebichenstein, Kersten von Rehungen, mit dem Amt des Schultheißen.
Hier erhob der Rat der Stadt Einspruch, weil Kersten von Rehungen kein Bürger der Stadt Halle war. Nach vielem Hin und Her einigte man sich endlich darauf, je zwei Schiedsleute zu bestimmen, die die Angelegenheit vergleichen sollten.

Diese vier Schiedsleute entschieden nun, dass der Rat der Stadt Halle dem Erzbischof seine 200 Gulden ersetzen sollte und dann eine Person für das Amt des Schultheißen benennen möge. Der Erzbischof sollte die Wahl des Rates bestätigen und die erwählte Person mit dem Amt beleihen. Die Wahl des Rates fiel auf den schon vorerwähnten Hans Poplitz.

Am 30. Juli Ao. 1474 bestätigt Erzbischof Johannes den hallischen Bürger Hans Poplitz als Schultheiß. Darüber hinaus verpflichtet sich der Erzbischof, künftig nur noch einen Bürger der Stadt Halle mit dem Amt des Schultheißen zu beleihen.

Außerdem werden die Grenzen der städtischen Gerichtsbarkeit in dem Dokument festgelegt, die größtenteils den Stadtgrenzen - also dem Verlauf der Stadtmauer - entsprechen, aber auch das Judendorf beinhalten. Von der Vorstadt Petersberg (heute Opernhaus und Umgebung) an erstreckt sich die städtische Jurisdiktion auch auf die Vorstadt am Steintor (bis zum heutigen Platz "Am Steintor"), die Vorstadt am Galgtor (bis zum heutigen Riebeckplatz) und bis in die Amtsstadt Glaucha. Glaucha wird jedoch nur teilweise der städtischen Jurisdiktion unterworfen, und zwar von der Moritzpforte in der Stadtmauer bis zum Radewellischen Tor (heute Rannischer Platz). Auch der Strohhof unterliegt noch der städtischen Gerichtsbarkeit.

Freitag, 9. August 2013

Scrapbook - 09.08.2013

Anfrage einer Freundin:

In meinem Viertel um die August-Bebel-Straße gibt es eine Kapellengasse. Hat dort einst ein Kloster gestanden?


Meine Antwort:

Nein, ein Kloster war dort nicht zu finden. Allerdings eine Kapelle St. Petri. Von dieser Kapelle hat auch die Erhebung ihren Namen: der Petersberg.
Hier ist der Hügel gemeint, auf dem heute das Opernhaus steht. Der heißt, wie sein größerer Verwandter im Saalkreis, auch Petersberg und lag außerhalb der Stadtmauer.
Die Kapelle St. Petri war die Pfarrkirche der Vorstädte bzw. Gemeinden Petersberg und Ringleben und gehörte zur Ulrichkirche am Ulrichstor. Erzbischof Albrecht übereignete sie gemeinsam mit der Ulrichkirche am 21. Juli 1213 dem Kloster zum Neuen Werk.

Um 1512 hat die Kapelle wohl sogar einen eigenen Pfarrer gehabt, der Johann vom Berge genannt wurde.
Im Zuge der Reformation wurde die Kapelle verlassen. Als die Pfarre St. Ulrich im Jahre 1531 von Kardnial Albrecht in die Klosterkirche der Serviten verlegt wurde (heutige Ulrichkirche), ist die Kapelle St. Petri der Pfarrkirche Unser Lieben Frauen (Marktkirche) zugeordnet worden. Die Kapelle selbst wurde jedoch nur noch bei Begräbnissen für die Leichenpredigt benutzt. Die Bürger der Gemeinden Petersberg und Ringleben mussten die Marktkirche nutzen.
Die Kapelle soll mit reichhaltigem Schmuck und Gefäßen ausgestattet gewesen sein, wovon die Spanier unter Kaiser Karl V. (1500 - 1558) im Schmalkaldischen Krieg 1547 einen Großteil raubten.

Die Kapelle ist sicher beim Abriss der Stadtmauer in den Jahren 1817 bis 1831 auch abgebrochen worden, denn ab 1836 stand auf diesem Platz das Theater der Stadt, die "Kunstscheune".