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Donnerstag, 1. Mai 2014

01. Mai Ao. 1267

Ottonis und Heinrichs, Fürsten zu Anhalt, Schenckung des Schlosses und Stadt Wegeleben mit allem Zubehör an das Ertzstifft Magdeburg, von welchem sie es wieder zu Lehn empfangen.



Wegeleben ist eine Stadt, östlich von Halberstadt im Vorharz gelegen. Die Burg außerhalb der Stadt ist wohl schon im Jahre 934 entstanden und damit vermutlich auf die Burgenbauordnung Heinrichs I. aus dem Jahre 926 zurückzuführen.

Heinrich I. war von 919 bis 936 König des Ostfrankenreiches und hatte aufgrund der häufigen Ungarnüberfälle Mühe, sein Reich erfolgreich zu regieren. Deshalb berief er im November 926 einen Hoftag zu Worms ein und erließ besagte Burgenbauordnung.
In dieser Verordnung wurde festgelegt, dass vorhandene Burgen befestigt und bisherige Versammlungsplätze ummauert werden sollten. Ziel war es, die Wehrfähigkeit der Orte zu erhöhen und den Bewohnern eine Fluchtmöglichkeit vor feindlichen Truppen zu geben.

Die Stadt Wegeleben war mitsamt der Burg im Besitz der Fürsten von Anhalt und wurde von ihnen an das Erzstift Magdeburg übereignet mit der Bedingung, es wieder als Lehen zu erhalten. Erzbischof Konrad II., der in eben diesem Jahre 1267 sein Amt angetreten hatte, entsprach der Bitte.

Freitag, 11. April 2014

11. April Ao. 965

Kayser Otto I. schenckt der Kirchen zu Magdeburg Giebichenstein mit der Saltzquelle, das Burgward Rothenburg, samt mehr anderen Gütern.



Um die Herrschaft über ihr Reich zu festigen und insbesondere die vormals heidnischen Völker unter ihre Botmäßigkeit zu bringen, legten schon die fränkischen Könige Kirchen, Klöster und Stifter in den Grenzlanden an.

Kaiser Otto I. folgte ihnen in dieser Tradition nach, um sein Reich zu konsolidieren. So hatte er bereits kurz nach seinem Regierungsantritt als Herzog von Sachsen und König des Ostfrankenreiches im Jahre 936 verschiedene Stifter angelegt.

Am 21. September 937 gründete er das Mauritiuskloster in Magdeburg. In den Folgejahren bedachte Kaiser Otto I. das Mauritiuskloster mit zahlreichen Schenkungen, so dass sich der Wert dieser Besitzungen nach Erhöhung des Klosters zum Erzstift im Jahre 968 auf 9 Tonnen Goldes belaufen haben soll.

Als eine der zahlreichen Schenkungen übereignete Kaiser Otto. I. dem Magdeburger Kloster am 29. Juli 961 die Orte Giebichenstein, Rothenburg, Breitingen, Bernhardsrode, Nunstedt, Flechtingen, Wasserthal und Adingen sowie den Zehent zu Giebichenstein, Wurzen, Eilenburg, Zörbig, Wettin, Löbejün und Rothenburg mit den umliegenden Ländereien.

Am 11. April 965 wiederholt Kaiser Otto I. diese Schenkung der Burg Giebichenstein mit der Salzquelle, des Burgwards zu Rothenburg und der bereits genannten Orte.

Mit der erwähnten Salzquelle ist eine direkt bei Giebichenstein gelegene Salzquelle gemeint, vermutlich die, die das Solbad Wittekind speiste. Die hallischen Salzbrunnen werden in dem Dokument nicht erwähnt.