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Freitag, 8. August 2014

08. August Ao. 1579

Kayser Rudolphi II. Confirmation des zwischen Chur-Sachsen und dem Ertz-Stifft Magdeburg errichteten Eislebischen Permutations-Recessus.



Ein Burggraf war ursprünglich als Statthalter des Königs mit der Verwaltung und Verteidigung des ihm anvertrauten Gebietes beauftragt und wirkte auch als oberster Richter der Grafschaft. Mit diesem erblichen Amt und Titel wurden Adlige belehnt, die sich das Vertrauen ihres Landesfürsten erworben hatten.
Unter dem römisch-deutschen Kaiser Otto I. der Große (912 – 973) gewannen Kirchenfürsten bei der Verwaltung des Reichs immer größere Bedeutung und Burggrafen wurden auch mit Verwaltungsaufgaben kirchlichen Besitzes betraut.
Durch die Stärkung der Reichskirche konnten die Kirchenfürsten ihre Machtstellung erheblich ausbauen und waren in der Lage, sich in eigentlich königliche Privilegien einzukaufen. Sie wurden so zu Lehnsherren.

So erkaufte Erzbischof Konrad II. (1266 – 1277 im Amt) das Burggrafentum Magdeburg im Jahre 1269 vom Grafen Burkhard zu Mansfeld und machte das Amt somit zu einem Lehen des Erzstiftes. Auch die Stadt Halle fiel unter die Jurisdiktion des Burggrafen.

Im Jahre 1538 kaufte Kurfürst Johann Friedrich I. von Sachsen das Burggrafentum vom Erzstift zurück, um die Position der Protestanten bei der Durchsetzung der Reformation gegen Kaiser Karl V. zu stärken. Federführend in den Schmalkaldischen Krieg 1546/1547 verwickelt, wurde Johann Friedrich I. im Jahre 1547 die Kurfürstenwürde aberkannt und seinem Vetter, Herzog Moritz von Sachsen übertragen.
Nach dem Tod von Moritz im Jahre 1553 wurde sein Bruder August Kurfürst von Sachsen.

Nun lenken wir unseren Blick auf die Grafschaft Mansfeld, deren herrschaftliche Familie durch reichen Kindersegen (und damit verbundene Zersplitterung der Grafschaft in Erbfällen), zahlreiche Kriegszüge und verschwenderischen Lebenswandel bis über die Ohren verschuldet war. Die Gläubiger gingen im Jahre 1566 auf die Barrikaden und forderten eine Schuldenregulierung, die Kaiser Maximilian II. mithilfe einer Kommission durchführen lassen wollte. Kurfürst August von Sachsen erreichte, dass hier Bevollmächtigte aus Kursachsen, dem Erzstift Magdeburg und dem Bistum Halberstadt tätig wurden. Die Grafschaft wurde unter Zwangsverwaltung gestellt.

Um die Grafschaft Mansfeld vollends in seinen Besitz zu bringen, verhandelte Kurfürst August von Sachsen über mehrere Jahre mit Magdeburg und Halberstadt, bis ihm im Ergebnis des Eislebischen Permutationsrezesses am 10 Juni Ao. 1579 die Grafschaft endlich vom Erzstift Magdeburg übergeben wurde. Im Gegenzug trat Kurfürst August das Burggrafentum Magdeburg wieder an das Erzstift ab.

Hier nun bestätigt Kaiser Rudolph II. am 08. August Ao. 1579 die getroffenen Vereinbarungen und fordert seine Vasallen und Untertanen dazu auf, dem Vertrag zu entsprechen und die beiderseits eingeräumten Rechte zu respektieren.
Sollte jemand dieser Verfügung zuwider handeln, wird ein Strafgeld in Höhe von 50 Mark Goldes festgelegt, welches zur Hälfte an des Kaisers Reichskammer zu entrichten wäre und zur Hälfte an die Vertragspartner des Eislebischen Permutationsrezesses ginge.

Ein Permutationsrezess ist ein Vertrag, bei dem Staats- oder Landesregierungen Gebiete oder Rechte miteinander tauschen.

Dienstag, 10. Juni 2014

10. Juni Ao. 1579

Eislebischer Permutations-Receß zwischen Churfürst Augusto zu Sachsen und dem Ertzstifft Magdeburg, wegen des Burggraffthums und Gräfen-Gedings zu Halle.



Ein Burggraf war ursprünglich als Statthalter des Königs mit der Verwaltung und Verteidigung des ihm anvertrauten Gebietes beauftragt und wirkte auch als oberster Richter der Grafschaft. Mit diesem erblichen Amt und Titel wurden Adlige belehnt, die sich das Vertrauen ihres Landesfürsten erworben hatten.
Unter dem römisch-deutschen Kaiser Otto I. der Große (912 – 973) gewannen Kirchenfürsten bei der Verwaltung des Reichs immer größere Bedeutung und Burggrafen wurden auch mit Verwaltungsaufgaben kirchlichen Besitzes betraut.
Durch die Stärkung der Reichskirche konnten die Kirchenfürsten ihre Machtstellung erheblich ausbauen und waren in der Lage, sich in eigentlich königliche Privilegien einzukaufen. Sie wurden so zu Lehnsherren.

So erkaufte Erzbischof Konrad II. (1266 – 1277 im Amt) das Burggrafentum Magdeburg im Jahre 1269 vom Grafen Burkhard zu Mansfeld und machte das Amt somit zu einem Lehen des Erzstiftes. Auch die Stadt Halle fiel unter die Jurisdiktion des Burggrafen.

Im Jahre 1538 kaufte Kurfürst Johann Friedrich I. von Sachsen das Burggrafentum vom Erzstift zurück, um die Position der Protestanten bei der Durchsetzung der Reformation gegen Kaiser Karl V. zu stärken. Federführend in den Schmalkaldischen Krieg 1546/1547 verwickelt, wurde Johann Friedrich I. im Jahre 1547 die Kurfürstenwürde aberkannt und seinem Vetter, Herzog Moritz von Sachsen übertragen.
Nach dem Tod von Moritz im Jahre 1553 wurde sein Bruder August Kurfürst von Sachsen.

Nun lenken wir unseren Blick auf die Grafschaft Mansfeld, deren herrschaftliche Familie durch reichen Kindersegen (und damit verbundene Zersplitterung der Grafschaft in Erbfällen), zahlreiche Kriegszüge und verschwenderischen Lebenswandel bis über die Ohren verschuldet war. Die Gläubiger gingen im Jahre 1566 auf die Barrikaden und forderten eine Schuldenregulierung, die Kaiser Maximilian II. mithilfe einer Kommission durchführen lassen wollte. Kurfürst August von Sachsen erreichte, dass hier Bevollmächtigte aus Kursachsen, dem Erzstift Magdeburg und dem Bistum Halberstadt tätig wurden. Die Grafschaft wurde unter Zwangsverwaltung gestellt.

Um die Grafschaft Mansfeld vollends in seinen Besitz zu bringen, verhandelte Kurfürst August von Sachsen über mehrere Jahre mit Magdeburg und Halberstadt, bis ihm im Ergebnis des Eislebischen Permutationsrezesses am 10 Juni Ao. 1579 die Grafschaft endlich vom Erzstift Magdeburg übergeben wurde. Im Gegenzug trat Kurfürst August das Burggrafentum Magdeburg wieder an das Erzstift ab.

Ein Permutationsrezess ist ein Vertrag, bei dem Staats- oder Landesregierungen Gebiete oder Rechte miteinander tauschen.

Donnerstag, 1. Mai 2014

01. Mai Ao. 1267

Ottonis und Heinrichs, Fürsten zu Anhalt, Schenckung des Schlosses und Stadt Wegeleben mit allem Zubehör an das Ertzstifft Magdeburg, von welchem sie es wieder zu Lehn empfangen.



Wegeleben ist eine Stadt, östlich von Halberstadt im Vorharz gelegen. Die Burg außerhalb der Stadt ist wohl schon im Jahre 934 entstanden und damit vermutlich auf die Burgenbauordnung Heinrichs I. aus dem Jahre 926 zurückzuführen.

Heinrich I. war von 919 bis 936 König des Ostfrankenreiches und hatte aufgrund der häufigen Ungarnüberfälle Mühe, sein Reich erfolgreich zu regieren. Deshalb berief er im November 926 einen Hoftag zu Worms ein und erließ besagte Burgenbauordnung.
In dieser Verordnung wurde festgelegt, dass vorhandene Burgen befestigt und bisherige Versammlungsplätze ummauert werden sollten. Ziel war es, die Wehrfähigkeit der Orte zu erhöhen und den Bewohnern eine Fluchtmöglichkeit vor feindlichen Truppen zu geben.

Die Stadt Wegeleben war mitsamt der Burg im Besitz der Fürsten von Anhalt und wurde von ihnen an das Erzstift Magdeburg übereignet mit der Bedingung, es wieder als Lehen zu erhalten. Erzbischof Konrad II., der in eben diesem Jahre 1267 sein Amt angetreten hatte, entsprach der Bitte.

Freitag, 14. Februar 2014

14. Februar Ao. 1281

Ertzbischoff Bernhards zu Magdeburg Pfand-Verschreibung der Müntzey, Zoll und Wegegelds zu Halle an den Rath daselbst vor 250 Marck Silbers, so er zu Einlösung des Schlosses Giebichenstein verwendet.



Wir befinden uns am Ende eines erbitterten Kampfes.

Der Markgraf von Brandenburg, Otto IV., der zusammen mit seinen Brüdern Johann II. und Konrad I. nach dem Tod des Vaters die Regierung der Mark Brandenburg übernommen hatte, wollte gern den Machtbereich der Markgrafen erweitern und seinen jüngeren Bruder Erich, der sich schon frühzeitig der geistlichen Laufbahn verschrieben hatte, zum Erzbischof von Magdeburg ernennen lassen. Dazu war ihm jedes Mittel recht.

Schon im Jahre 1277 nach dem Tod des Erzbischofs Konrad II. strebte Markgraf Otto IV. das begehrte Amt für seinen Bruder an, hatte jedoch keinen Erfolg. Günther I. von Schwalenberg wurde zum neuen Erzbischof ernannt.

Daraufhin überzog der Brandenburger das Erzbistum mit Krieg. Dem Erzbischof war dies zuwider und er trat schon ein Jahr später wieder von seinem Amt zurück. Nun wurde Bernhard von Wölpe vom Domkapitel zum Erzbischof bestimmt.

Den Brandenburgern gefiel natürlich auch diese Wahl nicht und die Kriegshandlungen gingen weiter. Schließlich mischte sich auch Dietrich von Landsberg, Schwager der Brandenburger Markgrafen, auf deren Seite in die Kämpfe ein und eroberte unter anderem die Burg Giebichenstein.

Die Burg Giebichenstein stellte eine der Residenzburgen der Erzbischöfe von Magdeburg dar. So blieb Erzbischof Bernhard nichts anderes übrig, als die Burg wieder an das Erzstift zu bringen. Zu diesem Zweck borgte er sich von der Stadt Halle 250 Marck Silber und gab dafür das Münzrecht, die Zölle und Wegegelder zum Pfand. Mit den 250 Marck Silber kaufte er von Markgraf Dietrich von Landsberg die Burg Giebichenstein zurück.

Übrigens trat auch Erzbischof Bernhard bald danach von seinem Amt zurück und endlich bekamen die Brandenburger ihren Willen und Erich wurde im Jahre 1283 als Erzbischof von Magdeburg eingesetzt.

Sonntag, 12. Januar 2014

12. Januar Ao. 1286

Ertzbischoff Erici zu Magdeburg Verschreibung über hundert Marck in der Müntzey an den Rath zu Halle.



Erzbischof Erich war ein jüngerer Sohn des Markgrafen Johann I. von Brandenburg, der geistlichen Laufbahn verschrieben und von 1283 bis 1295 im Amt.

Nach dem Tod des Vaters übernahm hauptsächlich sein älterer Bruder Otto IV. die Regierung der Mark Brandenburg. Die anderen Brüder Johann II. und Konrad I. fungierten als Mitregenten.
Otto IV. strebte die Ernennung Erichs zum Erzbischof schon im Jahre 1277 nach dem Tod Erzbischof Konrads II. an, um den Einflussbereich der Markgrafen zu erweitern.
Ein zweiter Kandidat für das Amt war Graf Busso von Querfurt. Es entstand großer Streit, der dann durch die Ernennung des Grafen Günther I. von Schwalenberg beigelegt wurde.
Die Brandenburger waren mit der Wahl nicht zufrieden und überzogen das Erzbistum mit Krieg.

Erzbischof Günther resignierte ein Jahr später und Bernhard von Wölpe wurde zu seinem Nachfolger bestimmt. Den Brandenburgern passte auch diese Personalie nicht und so ging das Hauen und Stechen weiter. Dies war Erzbischof Bernhard zuviel und er trat im Jahre 1282 von seinem Amt zurück.

Nun endlich erwählte das Domkapitel zu Magdeburg Erich zum Erzbischof. Die Wahl wurde von Papst Martin IV. bestätigt und Otto IV. hatte seinen Willen.

Wenn auch die Magdeburger zunächst dem neuen Erzbischof mit Hass begegneten, verstand er es doch, die Stadt durch Zugeständnisse und Privilegien auf seine Seite zu ziehen. Jedoch gab es während seiner Regierungszeit immer wieder Fehden, auch mit Vasallen des Erzstifts.

Bei diesen Fehden waren ihm auch Bürger der Stadt Halle zu Diensten. Als Ersatz für im Dienst erlittenen Schaden überschreibt Erzbischof Erich der Stadt 100 Mark.