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Donnerstag, 17. April 2014

17. April Ao. 1287

Ottonis Burggrafens zu Wettin Bekäntniß, daß ihm zwar die Stadt Belgern, so er von dem Marggrafen zu Meißen zu Lehn trage, nicht aber das Jus Patronatus daselbst zugehöre.



Die im Chronik-Eintrag vom 16. April erwähnte Stammburg der Wettiner wurde von Graf Thimo von Wettin (ca. 1034 - ca. 1101)  zum bevorzugten Domizil erkoren.
Sein zweiter Sohn Konrad I. der Große eroberte von Wiprecht II. von Groitzsch die Markgrafschaft Meißen.
Dessen Urenkel Heinrich III. der Erlauchte, Markgraf von Meißen,  schenkte Johannes I., Burggraf von Wettin die Stadt Belgern (heute Belgern-Schildau im Landkreis Nordsachsen, Sachsen).

Als Burggraf hatte Johannes I. die Burg Wettin zu Lehen und war mit ihrer Verteidigung beauftragt. Außerdem fungierte er als Stellvertreter des Grafen und oberster Richter der Grafschaft.

Burggraf Otto II. von Wettin, Sohn des Burggrafen Johannes I., stellte eine Urkunde aus, in der er bekannte, dass ihm die Stadt Belgern zu Lehen gegeben worden sei, er jedoch nicht das Jus Patronatus - das Kirchenpatronat - innehatte.

Das Kirchenpatronat (Jus Patronatus) beinhaltete üblicherweise die Pflicht des Patrons, die Kirche(n) instandzuhalten und das Recht, neue Pfarrer vorzuschlagen bzw. ein Veto gegen bestimmte Personalien einzulegen. Die Ernennung der Amtsinhaber blieb jedoch immer noch dem Landesherrn überlassen.
Der Patron hatte meist auch für die Versorgung der Pfarrer aufzukommen.
Zusätzlich war mit dem Kirchenpatronat ein persönlicher Sitzplatz und das Begräbnisrecht in der jeweiligen Kirche verbunden.

Donnerstag, 20. März 2014

20. März Ao. 1411

Ertzbischoffs Guntheri erneuerte Incorporation der Capellen S. Jacobi zu Halle dem Closter zu Pegau, und Exemption derselben von der Jurisdiction des Probstes zum Neuen Werck, als Archidiaconi Banni Hallensis, gegen einen jährlichen Zins, eines halben Loth Silbers.



Die Kapelle St. Jacob stand auf dem Sandberg und ist im Jahre 1117 von Wiprecht von Groitzsch, Voigt des Klosters zum Neuen Werk und Burggraf des Erzbischofs von Magdeburg, gestiftet worden. Ob er die Kapelle hat erbauen lassen oder einen früheren, wendischen Tempel umbauen ließ, bleibt unklar.
Offenbar jedoch geht die Widmung der Kapelle an den Heiligen Jakob auf die Wallfahrt Wiprechts über den Jakobsweg nach Santiago de Compostela zurück. Im Zusammenhang mit dieser Wallfahrt soll auch die Gründung des Klosters Pegau stehen.

Eben diesem Kloster wurde die Kapelle St. Jacob von Erzbischof Adelgotus unterworfen.

Erzbischof Günther II. bestätigt hier diese Zuordnung erneut und die Befreiung der Kapelle von der rechtlichen Verfügungsgewalt durch das Kloster zum Neuen Werk, dessen Propst gleichzeitig Vorsteher des hallischen Kirchensprengels war.
Somit hatte das Benediktiner-Kloster Pegau das Recht, einen eigenen Kapellan einzusetzen und nach Halle zu entsenden.

Ein Lot war eine Masse-Einheit, die in unserer Umgebung 14,606 g entsprach. Also zahlte das Kloster Pegau jährlich einen Zins in Höhe von 7,303 g Silber.

Donnerstag, 23. Januar 2014

23. Januar Ao. 1587

Joachim Friedrichs, Administratoris des Ertzstiffts Magdeburg Lehnbrieff über die Capelle zu S. Jacob und darzu gehörige Zinsen, dem Rath zu Halle ertheilet.



Die Kapelle St. Jacob stand auf dem Sandberg und ist im Jahre 1117 von Wiprecht von Groitzsch, Voigt des Klosters zum Neuen Werk und Burggraf des Erzbischofs von Magdeburg, gestiftet worden. Ob er die Kapelle hat erbauen lassen oder einen früheren, wendischen Tempel umbauen ließ, bleibt unklar.
Offenbar jedoch geht die Widmung der Kapelle an den Heiligen Jakob auf die Wallfahrt Wiprechts über den Jakobsweg nach Santiago de Compostela zurück. Im Zusammenhang mit dieser Wallfahrt soll auch die Gründung des Klosters Pegau stehen.

Eben diesem Kloster wurde die Kapelle St. Jacob von Erzbischof Adelgotus unterworfen.

Als im Zuge der Reformation das Kloster Pegau säkularisiert wurde, begann auch eine bewegte Geschichte für die Kapelle. Innerhalb weniger Jahre änderten sich die Eigentumsverhältnisse recht häufig, bis durch den Eislebischen Permutationsrezess (Vertrag, in dem Regierungen Länder und Rechte miteinander tauschen) im Jahre 1579 die Kapelle St. Jacob in die Verfügungsgewalt des Erzbischofs bzw. Administrators fiel.

Der Administrator Joachim Friedrich belehnt denn in diesem Dokument den Lehnsträger des Rates der Stadt Halle, Jacob Redel, mit der Kapelle. Der Rat der Stadt zahlt für dieses Lehnsrecht 10 Reichstaler Lehngeld, 1 Reichstaler Siegelgeld und 2 Reichstaler 12 Groschen Offizianten- oder Verwaltungsgebühren.