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Dienstag, 12. August 2014

12. August Ao. 1307

Pabst Clementis V. Bulla Executoria an den Ertzbischoff zu Magdeburg, darinn er demselben befiehlet, die Bulle wegen der Güter der Tempelherren, daß solche zusammen gehalten werden sollen, zu publiciren.



Der Orden der Tempelherren hatte sich um 1118 aus Rittern formiert, die sich verpflichtet hatten, Pilger im gelobten Land - Jerusalem - gegen die Ungläubigen zu beschützen. Balduin II., König von Jerusalem, stellte ihnen ein Haus auf dem Tempelberg zur Verfügung. Daher rührt der Name des Ordens.

Zunächst wurde der Templerorden von päpstlicher Seite sehr unterstützt und genoss einen guten Ruf, wodurch sich die Zahl der Tempelherren erheblich vergrößerte. Auch Personen von hohem Stande traten in den Orden ein und vermehrten so das Vermögen des Ordens beträchtlich. Zu seinen Glanzzeiten besaß der Orden 40.000 Niederlassungen (Kommenden) und verfügte über ein jährliches Einkommen von über 2 Millionen Gulden.

Ob der zunehmende Reichtum und Einfluss des Templerordens die Sitten verdarb und sich etliche Tempelherren tatsächlich der Völlerei, der Trunksucht und der Habgier ergaben, kann nicht zweifelsfrei festgestellt werden. Es wird jedenfalls gesagt, einige Ordensleute seien überheblich geworden und fingen Händel und Krieg mit Fürsten und Königen an oder betrieben schlicht Räuberei.

Gesichert ist allerdings, dass sowohl der französische König Philipp IV. der Schöne als auch Papst Clemens V. begehrliche Blicke nach dem Vermögen des Templerordens geworfen hatten. König Philipp hatte wohl obendrein um Aufnahme im Orden gebeten und war abgelehnt worden.

Dies wird einer der Gründe gewesen sein, weshalb Philipp IV. auf den Gedanken verfiel, den Templerorden auflösen zu lassen. Der wichtigste Grund jedoch war, dass Philipp IV. hoch verschuldet war - auch bei den Templern - und dringend Geld brauchte.
So beeinflusste der französische König den Papst, der seine Residenz nach Avignon verlegt hatte, und verlangte von Clemens V., den Bann über den Templerorden zu verhängen.

Nun warf man den Templern Ketzerei, Gotteslästerung und Homosexualität vor und bereitete den Boden für ein Verbot und die Beschlagnahmung aller Güter.

Am 14. September Ao. 1307 erließ Philipp IV. einen geheimen Haftbefehl, der die Verhaftung aller Templer im Herrschaftsbereich des französischen Königs am 13. Oktober Ao. 1307 vorsah.

Schon vor diesem Datum muss es unter anderem Verhandlungen mit den Johannitern gegeben haben, dass sie einen Teil des Templervermögens beanspruchten. Um also eine Zersplitterung der Güter zu verhindern, verfügte Papst Clemens V., die Güter des Templerordens seien zusammen zu halten.
Am 12. August Ao. 1307 befiehlt Papst Clemens V. dem Erzbischof Burchard III., diese Verfügung in seinem Geltungsbereich bekannt zu machen.

Burchard III. erwies sich als williger Vollstrecker päpstlichen Befehls.
Als er im Jahre 1311/ 1312 dem Konzil zu Vienne (Frankreich) beigewohnt hatte und dort der Tempelritterorden verdammt und aufgehoben wurde, ließ er nach seiner Rückkehr alle 4 Komtureien des Ritterordens in seinem Erzbistum an einem Tag stürmen und die Tempelherren gefangen nehmen. Ihre Güter wurden eingezogen und die Ordensleute auf dem Scheiterhaufen verbrannt.
Dies betraf auch das Tempelherren-Gut Mücheln bei Wettin.

Freitag, 20. Juni 2014

20. Juni Ao. 1308

Ertzbischoffs Burchardi zu Magdeburg Provisions-Mandat an das Nonnen-Closter Cistercienser-Ordens zu Halle, darinn er selbigen, krafft des erhaltenen Päbstl. Privilegii, Elisabeth Japelin zur Mitschwester aufzunehmen befiehlet.



Das Zisterzienser-Nonnen-Kloster Marienkammer ist schon von Erzbischof Wichmann (1152 - 1192 im Amt) geplant worden, jedoch erst Erzbischof Albertus II. hat das Kloster im Jahre 1231 gestiftet und auf dem Platz des Rittersitzes Volrad erbauen lassen. Die zugehörige Pfarrkirche St. Georg zu Glaucha hatte er vom Kloster zum Neuen Werk durch Tausch erhalten.

Das Nonnenkloster existierte bis 1570, als es im Zuge der Reformation an den Rat der Stadt Halle übergeben wurde und das Hospital St. Cyriaci dorthin verlegt wurde.

Erzbischof Burchard III. hatte am 23. März Ao. 1308 von Papst Clemens V. die Genehmigung erhalten, seine Klöster und Kirchen mit Pfründen, also Einnahmen, zu versehen.
Um also die Güter eines Klosters zu vermehren, wurden häufig Nachkommen adliger Häuser oder wohlhabender Bürger aufgenommen. Als Gegenleistung wurden dem Kloster dann Ländereien oder andere Vermögenswerte wie Zinsen oder Steuereinnahmen überschrieben. Häufig waren diese Vermögenswerte ein Erbteil der Personen, die im Kloster Aufnahme fanden.

Hier geht es um Elisabeth Japel, Tochter des Heino Japel, die im Zisterzienser-Nonnen-Kloster St. Georg (oder Marienkammer) eine neue Heimat finden soll. Erzbischof Burchard III. hatte hier ohne Zweifel mit dem Vater der Maid einen vorzüglichen Handel abgeschlossen. Leider ist in der Urkunde nicht erwähnt, welche Güter an das Kloster fallen.
Erzbischof Burchard III. verweist lediglich mehrfach auf die ihm durch Papst Clemens V. erteilten Rechte.

Sonntag, 23. März 2014

23. März Ao. 1308

Pabsts Clementis V. Bulla, darinn er Ertzbischoff Burchardo zu Magdeburg das Privilegium ertheilet, bey allen Kirchen seiner Diöces eine Präbende zu vergeben.



Über Erzbischof Burchard (1307 - 1325 im Amt) und seine brachialen und militanten Regierungsmethoden habe ich schon mehrfach berichtet. Heute soll es um die Anfänge seiner Herrschaft gehen.

Am 25. November Ao. 1307 wurde Burchard III. zum neuen Erzbischof in Magdeburg erwählt und machte sich wenig später auf den Weg nach Rom, um sich von Papst Clemens V. direkt das Pallium als Zeichen seiner Würde überreichen zu lassen.
Papst Clemens V. weihte Burchard III. sogar höchstselbst zum Erzbischof und schien in ihm einen Bundesgenossen zu sehen. Die beiden scheinen sich prächtig verstanden zu haben.

Da verwundert es nicht, dass Burchard III. es recht bald verstand, dem Papst einige Privilegien zu entlocken.
So erlangte er zum Beispiel die Erlaubnis, allen Kirchen und Klöstern seines Erzbistums zu ihrem Unterhalt Präbenden (also Pfründe) beizulegen. Dieses Recht exerzierte er sofort nach seiner Rückkehr aus Rom im Mai 1308.

Mit dieser Art der Versorgung konnte er des Wohlwollens der Kirchen und Klöster sicher sein. Mit Grundstücken und Zinseinkünften reichlich versehen, brauchten sich die Kirchen und Klöster um ihre Existenz und ihren Wohlstand keine Sorgen machen.