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Montag, 17. März 2014

17. März Ao. 1324

Verbündnüß Graff Burchards zu Mansfeld und der Stadt Halle, einander im Kriege mit 20 Mann beyzustehen, und wie es mit Theilung der Beute zu halten.



Unter der Herrschaft des amtierenden Erzbischofs Burchards III. hatten insbesondere die Städte im Erzbistum Magdeburg zu leiden. Der Erzbischof, aus einer Nebenlinie der Herren von Querfurt stammend und Graf von Schraplau, war ein rücksichtsloser Gesell und trachtete danach, auf jede erdenkliche Weise die Macht und das Vermögen des Erzstifts zu mehren.

Zu diesem Zwecke erhob er in den Städten vielfach neue Steuern oder erhöhte die Steuerlast für die Bürger. Da sich die Städte zur Wehr setzten, bekämpfte er sie sowohl offen militärisch als auch durch Sanktionen oder Gefangennahme ihrer Bürger.

Gegen dieses Raubrittertum suchten sich die Städte zu wappnen und gingen Bündnisse miteinander und mit Adligen der Umgebung ein. Das ewige Bündnis zwischen den Städten Halle und Magdeburg, geschlossen am 05. Februar 1324, entsprang diesem Umstand.

Ein weiterer Verbündeter der Stadt Halle wurde Graf Burchard IV. von Mansfeld. Beide Seiten verpflichteten sich, im Kriegsfall einander beizustehen und jeweils 20 Mann in Waffen zu entsenden. Eventuelle Beute sollte gütlich entsprechend der Anzahl der kämpfenden Männer aufgeteilt werden.
In den ersten vierzehn Tagen des Einsatzes soll derjenige die Verpflegung der Männer übernehmen, der Hilfe erbeten hat. Dauert der Einsatz länger als vierzehn Tage, hat jeder für seine eigene Verpflegung zu sorgen.
Für angerichteten Schaden kommt jede Partei selbst auf.

Nach Abschluss dieser Bündnisse hat die Stadt Halle dem Erzbischof den Gehorsam aufgekündigt und einen Fehdebrief verfasst, in dem alle Beschwerden gegen Erzbischof Burchard III. aufgelistet wurden. Nun versuchten die Städte dem Erzbischof nach Kräften zu schaden und der Erzbischof setzte seine Kämpfe gegen die Städte und deren Verbündete fort.

Ein Vergleich beider Parteien konnte erst am 14. Oktober 1324 erreicht werden.
Erzbischof Burchard III. jedoch hielt sich nicht an den vereinbarten Frieden und brachte es mit seiner Wüterei sogar soweit, dass das Domkapitel sich auf die Seite der Städte stellte. Schlussendlich wurde Burchard III. nach Magdeburg gelockt und dort am 29. August 1325 im erzbischöflichen Palast in Haft genommen. Er schickte nach den Domherren, die mit den Bürgern um seine Freiheit verhandeln sollten. Aber von den Herren mochte niemand kommen.
Am 21. September 1325 schließlich brachte man den Erzbischof auf das Magdeburger Rathaus in das Arme-Sünder-Gefängnis und stellte ihm 4 Wachen bei, je eine aus den Städten Magdeburg, Halle, Burg und Calbe. Noch in derselben Nacht wurde Erzbischof Burchard III. von seinen Wachen im Gefängnis erschlagen.

Donnerstag, 13. März 2014

13. März Ao. 1328

Des Raths zu Halle Verschreibung über 1100 Marck Silbers, so er an dem Schlosse Giebichenstein zu fordern gehabt, daß er solche fallen lassen wolle, wann Ertzbischoff Otto sein Versprechen erfüllen würde.



Die Burg Giebichenstein diente bis zum Jahre 1503 den Erzbischöfen von Magdeburg als Residenz, wenn sie sich in der Gegend aufhielten, und als Kanzlei. Außerdem beherbergte die Burg das Regierungsarchiv.
Die Burg wurde für den Verteidigungsfall mit einem Burggrafen besetzt, der sich auch um Wirtschafts- und Rechtsangelegenheiten und die Einnahme von Zöllen und Zinsen im Amtsbezirk zu kümmern hatte. Im 12. Jh. wurde dieser Titel in den eines Amtshauptmannes umgewandelt.

Außerdem wurde die Burg, die in früheren Zeiten als uneinnehmbar galt, als Gefängnis genutzt.

Während des Dreißigjährigen Krieges, im Jahre 1636, brannte die Burg unter schwedischer Besatzung nahezu völlig nieder. Insbesondere die Oberburg wurde von dem Feuer verzehrt, so dass nur noch Ruinen übrig blieben. Die Gebäude der Unterburg sind später nach und nach wieder errichtet worden.

In früheren Chronik-Einträgen habe ich schon oft von den Streitigkeiten zwischen der Stadt Halle und Erzbischof Burchard III. (1307 - 1325) berichtet, die allzu häufig militärisch ausgetragen wurden.
Im Zuge dieser Kämpfe ging die Stadt Halle im Jahre 1324 ein Bündnis mit Graf Burchard IV. von Mansfeld ein, der die Burg Giebichenstein eroberte. Graf Burchard IV. von Mansfeld versetzt die Burg im Jahre 1327 an den Rat der Stadt Halle gegen Zahlung von 1.100 Mark Brandenburgischen Silbers.

Im Jahre 1325 wurde Erzbischof Burchard von den Städten Magdeburg, Halle und Calbe gefangen genommen und in der Haft erschlagen. Daraufhin wurden Magdeburg und Halle mit der Reichsacht und dem Bann belegt.

Erzbischof Otto, seit 1327 im Amt, bemühte sich umgehend nach seiner Ernennung um die Wiederherstellung der Ordnung in seinen Landen. Am 01. September 1327 hatte er die Stadt Halle an Burchards Tod für unschuldig erklärt und in der Folge versprochen, sich beim Papst für die Aufhebung des Bannes und beim Kaiser für die Aufhebung der Acht einzusetzen.

Die Stadt Halle verzichtet in diesem Brief auf ihre Forderung in Höhe von 1.100 Mark Silber für die Burg Giebichenstein, wenn Erzbischof Otto die Befreiung der Stadt von Acht und Bann erreicht.

Erzbischof Otto hielt sein Versprechen.
Im Jahre 1329 widerrief Kaiser Ludwig IV. die Acht über Halle und im Jahre 1338 wurde die Stadt endgültig vom päpstlichen Bann befreit, nachdem Erzbischof Otto den Bann schon 1333 aufgehoben und Papst Benedict XII. die Unschuld der Stadt im Jahre 1335 pro forma anerkannt hatte.

Montag, 14. Oktober 2013

14. October Ao. 1324

Compromiss zwischen Ertzbischoff Burcharden zu Magdeburg eines, und Graf Bussen zu Mansfeld, dem Rath zu Magdeburg, Halle und Calbe andern Theils, auf 8 erwehlte Schieds-Leute, sie wegen ihrer Streitigkeiten aus einander zu setzen.




Erzbischof Burchard III. aus dem Geschlecht derer von Mansfeld, von 1307 bis 1325 im Amt, muss seinem Naturell nach eher Raubritter denn Geistlicher gewesen sein. Seine Herrschaft war von windigen Geschäften, Vertragsbruch und Erpressungen geprägt. Insbesondere die Städte des Erzbistums hatten so zu leiden, dass es z.B. zu Beginn des Jahres 1315 in Magdeburg zur Gefangennahme des Erzbischofs kam.
Das wüste Treiben des Erzbischofs führte zum Ewigen Bündnis zwischen den Städten Magdeburg und Halle am 05. Februar 1324. In dem Vertrag schworen sich die Städte Beistand gegen den Erzbischof.
Letztlich wurde Erzbischof Burchard am 29. August 1325 von einigen verschworenen Städten gefangen gesetzt und am 21. September selbigen Jahres während seiner Haft erschlagen.

Graf Burchard IV. von Mansfeld, Busso genannt, hatte sich davon überzeugt, dass Erzbischof Burchard mit den Bürgern der Städte seines Erzbistums tyrannisch verfuhr und wandte sich von diesem ab.

In den Streitfällen zwischen dem Erzbischof und den Städten Magdeburg, Halle und Calbe entschied Graf Busso von Mansfeld nun, dass sich 8 namentlich bestimmte Schiedsleute mit den Sachverhalten zu befassen hatten und eine einvernehmliche Lösung finden sollten.