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Freitag, 4. Juli 2014

04. July Ao. 1592

E. H. Dom-Capituls zu Magdeburg Sede vacante Consens in den Verkauff des Vorwergs Gimritz an den Rath zu Halle. 



Das Vorwerk Gimritz, im Süden der Peißnitz-Insel gelegen, hat ursprünglich zum Kloster zum Neuen Werk gehört und ist vermutlich schon vor 1238 entstanden.
Als Kardinal Albrecht im Jahre 1518 von Papst Leo X. die Erlaubnis erhielt, sein Neues Stift zu errichten und dafür auch Klöster einzuziehen, ging der Besitz des Klosters Neuwerk in das Eigentum des Neuen Stifts über.
Dieses Neue Stift übereignet im Jahre 1540 das Vorwerk Gimritz an den Rat der Stadt Halle unter bestimmten Bedingungen.
Im Jahre 1541 (vor seiner Flucht nach Mainz) bestätigte Kardinal Albrecht unter anderem diesen Verkauf.

Es sind einige Jahrzehnte vergangen und das Domkapitel zu Magdeburg bestätigt erneut diesen Verkauf.

Nun gelten noch folgende Bedingungen:

  • Dem Rat der Stadt Halle wird das gesamte Vorwerk mit seinen Zubehörungen verkauft, ausgenommen einer Wiese in der Aue (auch Lucke genannt, etwa das Gebiet zwischen der heutigen Luisenstraße, Johann-Andreas-Segner-Straße und Adam-Kuckhoff-Straße hinter dem Steintor), die sich der Erzbischof vorbehält.

  • Jedes Jahr am Martinstag (11. November) ist der Erbzins in Höhe von 150 Gulden zu zahlen.
  • Eine ganze Reihe Bürgerhäuser wird dem Rat zu Lehen gegeben und wird mit einem jährlichen Zins in Höhe von 72 Gulden 9 Groschen abgegolten.

Als Lehnsträger wird nunmehr der Ratsmeister Jacob Redel angegeben. Der Titel des Ratsmeisters entspricht unserem heutigen Bürgermeister.
Für den Fall, dass Jacob Redel stirbt, wird der Rat der Stadt angewiesen, innerhalb von 4 Wochen einen neuen Ratsmeister zu wählen. Dieser hat dann das Lehen zu übernehmen und 100 Taler als Lehnsware zu erlegen. So soll jedesmal beim Wechsel des Ratsmeisters verfahren werden.

Donnerstag, 27. Februar 2014

Scrapbook - 27.02.2014

Zum heutigen Chronik-Eintrag für den 27. Februar Ao. 1632 möchte ich hinzufügen, dass in der Beschreibung der Huldigung einige Personen namentlich aufgeführt sind.

Als da wären:

für die Abgesandten des Königs Gustav II. Adolf von Schweden

  • Kanzler Johann Stallmann
  • Hofrat Johann Scheffer
  • Hofrat Joachim Cäsar
  • Hofrat Christian Freudemann
  • Hofrat Christoph Geroldt
Des Weiteren werden die Sekretäre und Kanzlisten erwähnt:

  • Lehnssekretär Paul Goldstein
  • Protonotar Georg Hiltmann
  • Jacob Redel
  • Peter Hahn
  • Thomas Schomar
  • Nicolaus Urban
  • Botenmeister Peter Beuther
Für die Stadt Halle wird leider nur der Syndicus Johann Georg Bohse erwähnt. 

Donnerstag, 23. Januar 2014

23. Januar Ao. 1587

Joachim Friedrichs, Administratoris des Ertzstiffts Magdeburg Lehnbrieff über die Capelle zu S. Jacob und darzu gehörige Zinsen, dem Rath zu Halle ertheilet.



Die Kapelle St. Jacob stand auf dem Sandberg und ist im Jahre 1117 von Wiprecht von Groitzsch, Voigt des Klosters zum Neuen Werk und Burggraf des Erzbischofs von Magdeburg, gestiftet worden. Ob er die Kapelle hat erbauen lassen oder einen früheren, wendischen Tempel umbauen ließ, bleibt unklar.
Offenbar jedoch geht die Widmung der Kapelle an den Heiligen Jakob auf die Wallfahrt Wiprechts über den Jakobsweg nach Santiago de Compostela zurück. Im Zusammenhang mit dieser Wallfahrt soll auch die Gründung des Klosters Pegau stehen.

Eben diesem Kloster wurde die Kapelle St. Jacob von Erzbischof Adelgotus unterworfen.

Als im Zuge der Reformation das Kloster Pegau säkularisiert wurde, begann auch eine bewegte Geschichte für die Kapelle. Innerhalb weniger Jahre änderten sich die Eigentumsverhältnisse recht häufig, bis durch den Eislebischen Permutationsrezess (Vertrag, in dem Regierungen Länder und Rechte miteinander tauschen) im Jahre 1579 die Kapelle St. Jacob in die Verfügungsgewalt des Erzbischofs bzw. Administrators fiel.

Der Administrator Joachim Friedrich belehnt denn in diesem Dokument den Lehnsträger des Rates der Stadt Halle, Jacob Redel, mit der Kapelle. Der Rat der Stadt zahlt für dieses Lehnsrecht 10 Reichstaler Lehngeld, 1 Reichstaler Siegelgeld und 2 Reichstaler 12 Groschen Offizianten- oder Verwaltungsgebühren.