Posts mit dem Label 1412 werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label 1412 werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Samstag, 29. März 2014

29. März Ao. 1412

Hermanns von Czymmern und Tile Schengkens Verkauff des Wegepfennigs in S. Ulrichs-Thore an den Rath zu Halle.



Der Wegepfennig war ein Zoll, den man zu zahlen hatte, wenn man mit einem Wagen oder Karren in eine Stadt einfahren wollte. Dieser Zoll war dazu gedacht, die Straßen und Wege der Stadt in einem guten Zustand zu halten.

Wie auch bei anderen Zöllen und Abgaben üblich, konnten solche Einnahmen an Einzelpersonen zu Lehen übertragen werden.
Das war hier in der Vergangenheit offensichtlich der Fall.

Mit vorliegendem Brief bestätigen Hermann von Zimmern und Thilo von Schenk, dass der Rat der Stadt Halle den Wegepfennig im Ulrichstor von ihnen erworben hat.

Das ist die erste schriftliche Erwähnung des Ulrichstores.

Mittwoch, 26. Februar 2014

Scrapbook - 26.02.2014

Während der Recherche zu meinem heutigen Chronik-Eintrag für den 26. Februar Ao. 1403 ist mir aufgefallen, dass die Hinrichtung des Salzgrafen Hans von Hedersleben im Jahre 1412 nicht nur mit dessen Ernennung durch den Erzbischof zu tun hatte.

Der Rat der Stadt Halle hatte ja gegen die Ernennung eines Salzgrafen durch den Erzbischof deshalb protestiert, weil er sich in seinen Rechten eingeschränkt sah. Es wurde behauptet, ein Salzgraf wäre von der Stadt zu benennen und vom Erzbischof lediglich zu bestätigen. Erzbischof Günther II. hätte also gegen geltenden Brauch verstoßen.

Nun jedoch bekommt die Sache noch einen faden Nachgeschmack. Denn offensichtlich hat der Rat der Stadt den Salzgrafen auch aus schlichter Gier hingerichtet.
Wie in meinem Chronik-Eintrag für den heutigen Tag zu lesen ist, befand sich der Rat der Stadt zur damaligen Zeit im Besitz eines Großteils der Münzei.
Indem der Rat keine neuen Münzen schlagen ließ, vermied er Kosten, die den Zins aus diesen Zolleinnahmen geschmälert hätten.

Nun hatte Erzbischof Günther II. im Jahre 1408 aber einen neuen Salzgrafen bestimmt, der gleichzeitig Münzmeister der Stadt wurde. Und Hans von Hedersleben wagte es obendrein, sein Amt ernst zu nehmen und neue Pfennige zu schlagen. Dadurch wurde der Zinsgewinn für den Rat der Stadt empfindlich reduziert.

Das war also der zweite Grund, weshalb der Salzgraf der Falschmünzerei beschuldigt wurde, obwohl sich dafür keinerlei Beweise fanden. Auf ein ordentliches Verfahren konnte man es nicht ankommen lassen, denn dann wäre Hans von Hedersleben unzweifelhaft freigesprochen worden. Demzufolge konnte die Verurteilung und die darauf folgende Hinrichtung auf dem Scheiterhaufen nur in einer Nacht-und-Nebel-Aktion stattfinden. Pfui, Ihr Ratsherren!