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Freitag, 19. September 2014

19. September Ao. 1454

Johannis Truchseß von Beyerrod Comitis Palatini und Kaysers Friderici III. Secretarii dem Magistrat zu Halle ertheilte Gewalt, 50 Notarios publicos zu creiren.



Mit Einführung des römischen Rechts auch im deutschen Teil des Heiligen Römischen Reiches im 15. Jh. und der Forderung der geistlichen Gerichtsbarkeit nach schriftlichen Unterlagen ergab sich die Notwendigkeit, Verträge, Gerichtsakten und Protokolle von dazu qualifizierten Personen ausfertigen und beglaubigen zu lassen. Diese Aufgabe wurde von rechtsgelehrten Notaren erfüllt, die ihre Fähigkeiten durch Prüfungen nachzuweisen hatten.
Die Anzahl der in einer Stadt zugelassenen Notare richtete sich nach den Anforderungen des jeweiligen Ortes. Noch heute werden in der Regel nur so viele Notare bestellt, wie für eine geordnete Rechtspflege notwendig sind.

Zur Regierungszeit Kaiser Friedrichs III. erteilte der kaiserliche Hofpfalzgraf Johannes Truchseß von Beyerrod am 19. September Ao. 1454 dem Rat der Stadt zu Halle das Privileg, 50 öffentliche Notare zu bestellen und zu unterhalten.

Ein Hofpfalzgraf stand dem kaiserlichen Hofgericht vor und war mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattet. So konnte er den Reichsständen und Städten durchaus einzelne Privilegien zubilligen, Adels- und Wappenbriefe verleihen und z.B. die Ernennung von Notaren delegieren.

Samstag, 10. Mai 2014

10. Mai Ao. 1454

Ablaß-Brieff, welchen D. Nichol. Koyau von 4 Cardinälen zu Rom vor die Ulrichs-Kirche zu Halle erlanget, mit Ertzbischoff Ernsts Confirmation. 



Die Ulrichkirche, bereits seit 1213 als Pfarrkirche bekannt, stand zwischen Großer und Kleiner Ulrichstraße dicht an der damaligen Stadtmauer.

Im Jahre 1531 verlegte Kardinal Albrecht die Pfarre aus St. Ulrich in die Klosterkirche des Serviten-Klosters in der Galgstraße und der Pfarrer von St. Ulrich zog am 20. November 1531 in feierlicher Prozession in seine neue Pfarrkirche. Daraufhin wurde die alte Ulrichkirche abgebrochen und ihre Steine und das Holzwerk zum Bau des Neuen Gebäudes (heute Neue Residenz) verwendet.

Hier ist noch die Rede von der alten Pfarrkirche St. Ulrich.
Der hallische Patrizier und Jurist Dr. Koyau, damals in Rom, hatte - wie schon einige Tage zuvor - diesmal bei 4 Kardinälen einen Ablass von 100 Tagen für die Gottesdienstbesucher der Ulrichkirche ausgewirkt.

Erzbischof Ernst bestätigte auch diesen Brief im Jahre 1500 und vermehrt den Ablass um 40 Tage.

~ Ich weiß, dass der Eintrag bis auf geringfügige Änderungen dem vom 06. Mai Ao. 1454 entspricht. Das ist kein Fehler, der Dr. Koyau war recht fleißig. ~

Dienstag, 6. Mai 2014

06. Mai Ao. 1454

Ablaß-Brief, welchen D. Nicol. Koyau zu Rom von 6 Cardinälen vor die Ulrichs-Kirche zu Halle erhalten, mit Ertzbischoff Ernsts Confirmation.



Die Ulrichkirche, bereits seit 1213 als Pfarrkirche bekannt, stand zwischen Großer und Kleiner Ulrichstraße dicht an der damaligen Stadtmauer.

Im Jahre 1531 verlegte Kardinal Albrecht die Pfarre aus St. Ulrich in die Klosterkirche des Serviten-Klosters in der Galgstraße und der Pfarrer von St. Ulrich zog am 20. November 1531 in feierlicher Prozession in seine neue Pfarrkirche. Daraufhin wurde die alte Ulrichkirche abgebrochen und ihre Steine und das Holzwerk zum Bau des Neuen Gebäudes (heute Neue Residenz) verwendet.

Hier ist noch die Rede von der alten Pfarrkirche St. Ulrich.
Der hallische Patrizier und Jurist Dr. Koyau, damals in Rom, hatte bei 6 Kardinälen einen Ablass von 100 Tagen für die Gottesdienstbesucher der Ulrichkirche ausgewirkt.

Erzbischof Ernst bestätigte diesen Brief im Jahre 1500.