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Freitag, 29. August 2014

29. August Ao. 1445

Ertzbischoff Friedrichs zu Magdeburg Privilegium der Stadt Magdeburg ertheilet, daß die Bürger nach gemeinen Sächsischen Rechten entschieden werden sollen.



Nachdem Erzbischof Günther II. am 23. März Ao. 1445 verstorben war, wurde seiner Empfehlung gefolgt und der Domherr Graf Friedrich von Beichlingen am 19. April Ao. 1445 einstimmig zum neuen Erzbischof erwählt.

Obwohl er bei seinem Amtsantritt noch sehr jung war, hat er wohl weise und friedfertig regiert.

In den Streitigkeiten mit den Erzbischöfen hatten bisher die Städte Magdeburg und Halle fest zusammengestanden und ihre Handlungsweisen miteinander abgesprochen. So war es auch üblich, die Huldigung einem neuen Landesherrn gegenüber in gegenseitiger Absprache vorzunehmen.
Doch dieses Mal leisteten die Magdeburger dem neuen Erzbischof ihre Huldigung, ohne vorher mit den Hallischen beraten zu haben. Die Hallenser, angestiftet von ihrem Stadthauptmann Henning Strobart, zierten sich und legten erst ein Jahr später den Treueeid ab.

Als Erzbischof Friedrich III. feierlich zu Magdeburg begrüßt wurde und der Rat mitsamt den ansässigen Ständen und Innungen dem Landesherrn Treue und Gehorsam geschworen hatte, erteilte ihnen Friedrich einen Huldebrief, in dem der Stadt ihre Privilegien und Freiheiten bestätigt wurden. Außerdem bekannte sich Erzbischof Friedrich III. zur Anwendung des sächsischen Rechts in seiner Diözese.

Am 21. August Ao. 1446 leistete auch Halle dem Erzbischof den Huldigungseid und erhielt ebenfalls das Privilegium, Rechtssachen nach sächsischer Art zu entscheiden.

Donnerstag, 21. August 2014

21. August Ao. 1446

Einzug und Huldigung des neuerwehlten Ertzbischoffs zu Magdeburg, Friderichs von Beuchlingen zu Halle.



Nachdem Erzbischof Günther II. am 23. März Ao. 1445 verstorben war, wurde seiner Empfehlung gefolgt und der Domherr Graf Friedrich von Beichlingen am 19. April Ao. 1445 einstimmig zum neuen Erzbischof erwählt.

Obwohl er bei seinem Amtsantritt noch sehr jung war, hat er wohl weise und friedfertig regiert.

In den Streitigkeiten mit den Erzbischöfen hatten bisher die Städte Magdeburg und Halle fest zusammengestanden und ihre Handlungsweisen miteinander abgesprochen. So war es auch üblich, die Huldigung einem neuen Landesherrn gegenüber in gegenseitiger Absprache vorzunehmen.
Doch dieses Mal leisteten die Magdeburger dem neuen Erzbischof ihre Huldigung, ohne vorher mit den Hallischen beraten zu haben.

Angestiftet von ihrem Stadthauptmann Henning Strobart hatte Halle sich geweigert, dem Erzbischof die Huldigung zu leisten.
Um diesem Zustand abzuhelfen, kam im August 1446 Kurfürst Friedrich II. von Sachsen in seiner Eigenschaft als Burggraf von Magdeburg mit dem Bischof von Merseburg und seinen Räten nach Halle. Am 14. August Ao. 1446 ließ er durch seine Beauftragten an den Rat der Stadt ausrichten, dass er bereit sei, den Streit zwischen der Stadt und dem Erzbischof zu schlichten.
Die Stadt nahm das Angebot gerne an.

So verglich Kurfürst Friedrich II. der Sanftmütige die Parteien dahingehend, dass Halle bereitwillig ihrem Landesherrn huldigen würde, sofern der Erzbischof seine Ankunft in der Stadt 8 Tage vorher anzeigen wolle.
Der Erzbischof möge wie seine Vorfahren der Stadt ihre Freiheiten und Privilegien bestätigen und die Bürger, deren Güter innerhalb der Stadtmauern lägen, zum ersten Male kostenlos beleihen und keine Lehnsware dafür verlangen. Über die Güter, die außerhalb der Stadt liegen, sollte bis zum darauffolgenden Jahr eine einvernehmliche Lösung gefunden werden.

Diesem Vergleich stimmten beide Seiten zu und Erzbischof Friedrich III. hielt am 21. August Ao. 1446 Einzug in Halle, um die Huldigung der Stadt entgegen zu nehmen.

Donnerstag, 26. Juni 2014

26. Juni Ao. 1382

Derer Herren von Ileburg Vergleich mit dem Rath zu Halle wegen einer gehabten Fehde.



In meinen Einträgen habe ich mehrfach erwähnt, dass die Stadt Halle über lange Zeit hinweg versuchte, sich von der Herrschaft der Erzbischöfe zu lösen und den Status einer freien Reichsstadt zu erlangen. So wäre sie weitgehend unabhängig gewesen und nur dem obersten weltlichen Landesherrn verpflichtet. Außerdem hätte sie Sitz und Stimme auf Reichstagen gehabt. Dies wäre ein wichtiger Schritt hin zur Selbstverwaltung gewesen.

Aus diesem Beweggrund versagte die Stadt nach alter Gewohnheit einem neu gewählten Erzbischof immer dann die Huldigung und damit den Schwur zum Gehorsam, wenn er das Pallium als Zeichen seiner Würde noch nicht vorweisen konnte.

Das Pallium, ein Band, das wie eine Stola über dem Messgewand getragen wird, wird auch heute noch nur vom Papst als Amtsabzeichen an Erzbischöfe verliehen.

Das Versagen der Huldigung gegenüber dem Landesherrn bedeutete die Nichtanerkennung seiner Autorität und führte regelmäßig zu Streitigkeiten.

Einige Adlige der Nachbarschaft versuchten, sich solche Streitigkeiten zunutze zu machen und befehdeten die Stadt Halle. Obwohl im Dokument der Grund für die Fehde nicht erwähnt wird, liegt es nahe, dass die Herren von Ileburg (heute Eilenburg in Sachsen) einen solchen Umstand nutzten, um gegen Halle Krieg zu führen.

In dem vorliegenden Brief nun verpflichten sich die Herren von Ileburg, der Stadt Halle künftig nicht wieder Feind zu werden und ihr oder ihren Bürgern keinen Schaden mehr zuzufügen.

Mittwoch, 4. Juni 2014

04. Juni Ao. 1681

Erb-Huldigung Sr. Churfürstlichen Durchlaucht Churfürst Friedrich Wilhelms zu Brandenburg, als ersten Hertzogs zu Magdeburg, von denen Land-Ständen des Hertzogthums und der Stadt Halle eingenommen.



In den Friedensverhandlungen zu Ende des Dreißigjährigen Krieges war unter anderem das Erzbistum Magdeburg dem Herzogtum Brandenburg-Preußen zugeschlagen worden. Dafür hatte das Fürstenhaus Brandenburg gemäß dem Osnabrücker Friedensvertrag auf Vorpommern zu verzichten.
Es wurde allerdings zur Bedingung gemacht, dass das Erzbistum erst dann dem Herzogtum angegliedert wird, wenn der damalige Administrator des Erzstifts, Herzog August von Sachsen-Weißenfels, sein Amt abgibt. Herzog August von Sachsen-Weißenfels verstarb am 04. Juni Ao. 1680 und ebnete so die Sekularisierung des Herzogtums Magdeburg.

Der erste Landesherr des Herzogtums war Friedrich Wilhelm von Brandenburg. Eigentlich war es vorgesehen, die Erbland-Huldigung in den neuen Gebieten im Oktober des Jahres 1680 einzunehmen. Doch weil in verschiedenen Orten zu der Zeit die Pest grassierte, verschob man das Vorhaben auf das folgende Jahr.

Nachdem er zuerst am 30. Mai Ao. 1681 in Magdeburg, dem Sitz des bisherigen Erzbistums, die Erbhuldigung der Stände und der Stadt eingenommen hatte, zog Herzog Friedrich Wilhelm nun mit seinem Gefolge gen Halle und hielt hier am 02. Juni Ao. 1681 Einzug.
Am frühen Morgen diesen Tages von Wettin kommend, wo er im Winckelschen Hause übernachtet hatte, reiste er über Trotha, nahm dort das Mittagsmahl ein und wurde von einer Abordnung der Stadt - die Ratsmänner gingen mit entblößten Häuptern -, dem Zug der Halloren und allerhand Rittern und Adligen begrüßt. Die ganze Entourage bewegte sich dann auf Halle zu und wurde vor dem Oberen Galgtor vom regierenden Ratsmeister (Bürgermeister) Dr. Friedrich Ernst Knorre bewillkommnet. Dem Herzog Friedrich Wilhelm wurden die Schlüssel zu den Stadttoren als Zeichen der Demut überreicht, die er dem Rat wieder zurückgab zu den treuen Händen, in denen sie bisher gelegen. Daraufhin ging der Zug durch das Galgtor und die festlich geschmückte Galgstraße (heute Leipziger Straße) bis zum Markt, wo der Herzog von der Bürgerschaft, Soldaten des Schöningischen Regiments, der Pfännerschaft und Ratspersonen in Empfang genommen und weiter bis zur Residenz geleitet wurde.

Am 04. Juni - genau ein Jahr nach dem Tod des Administrators Herzog Augusts - fand frühmorgens im Dom und allen anderen Stadtkirchen die Huldigungs-Predigt statt. Danach zog der Herzog mit seinem Gefolge und begleitet von Ratsherren vom Dom zum Marktplatz und stieg hier um 11 Uhr ab.
Der Älteste der Halloren führte nach altem Brauch mit dem Leibhengst des Herzogs den Ritt um die 4 Salzbrunnen (Bornritt) durch und Herzog Friedrich Wilhelm löste danach sein Pferd wieder aus, indem er den Halloren zwei vergoldete Becher im Wert von 50 Reichstalern mit 50 Reichstalern Inhalt übergab.
Der preußische Geheimrat und Kanzler Friedrich von Jena (Bruder von Gottfried von Jena, dem Gründer des Freien Weltlichen Jenaischen Fräuleinstifts) hielt eine Rede an die ganze Versammlung, worauf der Kurfürstliche Hofrat und Geheime Kammersekretär Paul Fuchs den Huldigungseid vorlas und die versammelte Menge den Eid nachsprach.
In der Folge erging ein Grußwort der Stadt an den Herzog, vorgetragen vom Stadtsyndikus Bieck, bevor ausgedehnte Feierlichkeiten ihren Lauf nahmen.

In den folgenden Tagen besuchte der Herzog den Dom, nahm Geschenke von Abgeordneten der Magdeburger Landstände entgegen und besichtigte die Salzbrunnen, bevor er am 08. Juni Halle durch das Ulrichstor verließ und nach Alsleben und weiter nach Pyrmont zog.

Mittwoch, 21. Mai 2014

21. Mai Ao. 1689

Churfürst Friedrichs des Dritten zu Brandenburg Churfürstlicher Durchlaucht Einzug und eingenommene Huldigung von denen Ständen des Hertzogthums Magdeburg, zu Halle.



Nach dem Ende des Dreißigjährigen Krieges 1648 wurde das Erzbistum Magdeburg dem Herzogtum Brandenburg-Preußen zugeschlagen. Es wurde allerdings zur Bedingung gemacht, dass das Erzbistum erst dann dem Herzogtum angegliedert wird, wenn der damalige Administrator des Erzstifts, Herzog August von Sachsen-Weißenfels, sein Amt abgibt. Herzog August von Sachsen-Weißenfels verstarb am 04. Juni Ao. 1680 und ebnete so die Sekularisierung des Herzogtums Magdeburg.

Der erste Landesherr des Herzogtums war Friedrich Wilhelm von Brandenburg. Nach seinem Tod wurde sein Sohn Friedrich III. im Jahre 1688 als Kurfürst inthronisiert. Dieser nannte sich nach seiner Selbstkrönung im Jahre 1701 Friedrich I. in Preußen.

Kurfürst Friedrich III. zog am 18. Mai 1689, dem Vorabend des Pfingstfestes, in die Stadt Halle ein.
Am Pfingstdienstag, dem 21. Mai 1689 nahm er als Landesherr die Huldigung der Stände entgegen. An diesem Tag fand auch der traditionelle Bornritt der Halloren statt.
Danach verlas Geheimsekretär Budendach den Huldigungseid, der von dem versammelten Volk nachgesprochen wurde.
Der Kurfürst und sein Gefolge verließen Halle am Donnerstag, dem 23. Mai 1689 wieder und zogen weiter nach Cleve.

Freitag, 4. April 2014

04. April Ao. 1650

Eventual-Huldigung Sr. Churfürstl. Durchl. Friedrichs Wilhelms zu Brandenburg, von denen Ständen des Ertzstiffts Magdeburg geleistet zu Saltza.



Im Westfälischen Friedensschluss im Jahre 1648, nach dem Ende des Dreißigjährigen Krieges, war Vorpommern an die schwedische Krone abgetreten worden. Um diesen Verlust zu kompensieren, wurde dem Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg das Erzstift Magdeburg als erbliches Herzogtum zugesprochen. 

Diese Zuteilung war jedoch an die Bedingung geknüpft, dass Kurfürst Friedrich Wilhelm erst nach dem Tod des noch regierenden Administrators Herzog August von Sachsen-Weißenfels in den Besitz eintreten würde. Bis dahin sollte es noch eine Weile dauern, denn Administrator August starb erst am 04. Juni 1680.

Deshalb kann Kurfürst Friedrich Wilhelm die Huldigung der Stände auch nur für den Fall seiner Regentschaft entgegen nehmen. Daher der Begriff "Eventual-Huldigung".

Nichtsdestotrotz berief Kurfürst Friedrich Wilhelm schon im Jahre 1650 einen Landtag zu Salza ein und forderte Gehorsam und Loyalität von den Ständen des Erzstifts Magdeburg.
Das hatte seinen Grund. Der Kurfürst wollte zur Sicherung einer eigenständigen Außenpolitik ein stehendes Heer aufbauen und brauchte dafür Geld. Dieses Geld sollte ihm aus Steuereinnahmen zufließen.
Sowohl der Landadel als auch die Städte seiner Besitzungen hatten dem Kurfürsten innerhalb von 5 Jahren 530.000 Taler zu diesem Zwecke zu zahlen.

Mit der Eventual-Huldigung zu Salza wollte Kurfürst Friedrich Wilhelm sicherstellen, dass die Steuergelder sofort und ohne Verzögerung nach einem eventuellen Tod des letzten Administrators des Noch-Erzstifts Magdeburg fließen würden.

Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg versichert die Stände all ihrer Rechte und Privilegien für den Fall seiner Regierungsübernahme.

Donnerstag, 27. Februar 2014

27. Februar Ao. 1632

Huldigung der Stadt Halle, von dem Königl. Schwedischen Stadthalter des Ertzstiffts Magdeburg Fürst Ludewig zu Anhalt, im Nahmen Sr. Kön. Maj. in Schweden, König Gustavi Adolphi eingenommen.



Während  des Dreißigjährigen Krieges hatte König Gustav II. Adolf von Schweden im Jahre 1630 mit Schwert und Feder die Länder Pommern, Mecklenburg, Brandenburg und Sachsen zu einem Bündnisvertrag gezwungen. Die Karten für die kaiserlichen Truppen und damit die katholische Liga standen schlecht.

König Gustav II. Adolf von Schweden hatte für von ihm eroberte Gebiete Statthalter ernannt.
Fürst Ludwig I. zu Anhalt-Köthen war Statthalter für das Erzstift Magdeburg und das Stift Halberstadt.

Im Verlaufe noch andauernder Geheimverhandlungen mit König Ludwig XIII. von Frankreich beauftragte der schwedische König seinen Statthalter, die Räte, Beamten und Bedienten beider Stifte der schwedischen Krone zu verpflichten und dazu von den Ständen und Städten die Huldigung einzunehmen.
König Gustav II. Adolf befiehlt, dass die Huldigungen das Augsburger Glaubensbekenntnis beinhalten solle, sich die Stände und Städte also zur Ausübung der evangelischen Religion verpflichten sollen.

Am 21. Februar 1632 fordert Ludwig I. zu Anhalt-Köthen deshalb den Rat der Stadt Halle schriftlich auf, den Abgesandten des schwedischen Königs gegenüber den Huldigungseid zu leisten und legt den 27. Februar 1632 als Termin fest. In dem Schreiben versichert er dem Rat, dass der schwedische König bereit ist, die Stadt bei ihren althergebrachten Rechten, Freiheiten und Gewohnheiten zu belassen, sofern ihm Gehorsam geschworen wird.

Die Ratsherren, der Schultheiß, die Schöppen und Mitglieder des Talgerichts versammelten sich am Tag der Huldigung um 08:00 Uhr im Rathaus, die Bürgerschaft vor demselben.
Gegen 10:00 Uhr erschienen die königlichen Hofräte, Sekretäre und Kanzlisten (Kanzleischreiber), wurden vom Rat begrüßt und in die Ratsstube geführt.
Dort leisteten die anwesenden Amtsträger der Stadt den Huldigungseid und schworen ihrem König und Herrn Gehorsam und Treue.
Danach nimmt der Hofrat Kanzler Johann Stallmann auf dem Markt vor dem Rathaus die Huldigung der gesamten Bürgerschaft der Stadt Halle entgegen.
Zum Abschluss werden die königlichen Abgesandten in die Kämmerei der Stadt geführt und bewirtet.