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Montag, 1. September 2014

01. September Ao. 1327

Ertzbischoff Otto zu Magdeburg erklähret die von Halle an Ertzbischoff Burchards Tode unschuldig, bekräfftiget ihre Privilegia, und verspricht, sie zu schützen.



Erzbischof Burchard III. aus dem Geschlecht derer von Mansfeld, von 1307 bis 1325 im Amt, muss seinem Naturell nach eher Raubritter denn Geistlicher gewesen sein. Seine Herrschaft war von windigen Geschäften, Vertragsbruch und Erpressungen geprägt. Insbesondere die Städte des Erzbistums hatten so zu leiden, dass es z.B. zu Beginn des Jahres 1315 in Magdeburg zur Gefangennahme des Erzbischofs kam.
Das wüste Treiben des Erzbischofs führte zum Ewigen Bündnis zwischen den Städten Magdeburg und Halle am 05. Februar Ao. 1324. In dem Vertrag schworen sich die Städte Beistand gegen den Erzbischof.
Letztlich wurde Erzbischof Burchard am 29. August Ao. 1325 von einigen verschworenen Städten gefangen gesetzt und am 21. September selbigen Jahres während seiner Haft erschlagen.

Magdeburg und Halle wurden wegen dieses Totschlages in Reichsacht und Bann geschlagen.

Als Landgraf Otto von Hessen im Jahre 1327 zum Erzbischof von Magdeburg ernannt wurde, bemühte sich dieser sofort um die Wiederherstellung der Ordnung in seinen Landen und hatte über die Folgen des Totschlags zu entscheiden. Zunächst erklärte er im Jahre seiner Ernennung die Stadt Halle für unschuldig an der Ermordung des Erzbischofs, zwei Jahre später erreichte er - unter Auflagen - den Widerruf der Acht durch Kaiser Ludwig IV..

Im vorliegenden Dokument vom 01. September Ao. 1327 erklärt er die Stadt Halle für unschuldig, bestätigt sie in ihren Privilegien und sichert der Stadt seinen Schutz zu. Außerdem verspricht er, Gesandte nach Rom zu schicken, um auch den Papst davon zu überzeugen, dass die Stadt Halle unschuldig sei und sie vom Bann zu lösen.

Trotzdem dauerte es noch geraume Weile, bis die Stadt vom Kirchenbann befreit wurde. Erst am 18. Oktober Ao. 1333 hob Erzbischof Otto den Bann gegen die Stadt Halle auf und versprach später nochmals, die Bestätigung des Papstes zu erwirken. Papst Benedictus XII. bestätigte am 01. März Ao. 1335 die Unschuldserklärung Erzbischof Ottos für die Stadt Halle und beauftragte Bischof Dietrich zu Havelberg als päpstlichen Kommissar damit, den Sachverhalt nochmals zu untersuchen und die Stadt Halle freizusprechen.

Papst Johannes XXII. hatte Magdeburg bereits im Jahre 1331 aus dem Bann entlassen.

Samstag, 16. August 2014

16. August Ao. 1504

Ertzbischoff Ernesti zu Magdeburg Petitorium vor die Kirche zu Amendorff, in seiner Diöces zu deren Reparirung Allmosen zu samlen, samt 40 Tagen Ablaß vor diejenigen, so darzu ihre milde Hand aufthun.



Das Dorf und Rittergut Ammendorf (heute Stadtteil von Halle) war damals an der Merseburger Landstraße gelegen und eine Stunde Wegs von Halle entfernt.
Das Schloss war Stammhaus derer von Ammendorf und ist seit mindestens 1264 bekannt, als Heinrich von Ammendorf ein kleines Augustiner-Kloster neben der Dorfkirche St. Nicolai gegründet hat.

In der Fehde mit Erzbischof Burchard III. war Schloss Ammendorf an den Rat der Stadt Halle gekommen und hat in der Folgezeit mehrfach den Besitzer gewechselt.

Im Jahre 1387 hat Erzbischof Albrecht IV. dem Hermann Kotze das Dorf Beesen mit Ober- und Untergerichten geschenkt und die Familie hatte damit auch pfandweise das Schloss Ammendorf in Besitz.

Hermann vom Kotze ließ eine neue Kirche erbauen, die der heiligen Katharina geweiht wurde. Diese Kirche wurde der Pfarre zu Radewell zugeschlagen. Am 15 April Ao. 1394 löst der Probst des Moritzklosters zu Halle, Johannes Malderitz, diese Verbindung der Kirche St. Katharina mit Radewell auf und verbindet sie mit der Dorfkirche St. Nicolai zu einer eigenen Pfarre.

Nun sind die Kirchen baufällig geworden und bedürfen der Reparatur. Deshalb bittet Erzbischof Ernst am 16. August Ao. 1504 alle Menschen in seiner Diözese um Gelder für die Bauarbeiten und verspricht jedem Spender 40 Tage Ablass.

Dienstag, 12. August 2014

12. August Ao. 1307

Pabst Clementis V. Bulla Executoria an den Ertzbischoff zu Magdeburg, darinn er demselben befiehlet, die Bulle wegen der Güter der Tempelherren, daß solche zusammen gehalten werden sollen, zu publiciren.



Der Orden der Tempelherren hatte sich um 1118 aus Rittern formiert, die sich verpflichtet hatten, Pilger im gelobten Land - Jerusalem - gegen die Ungläubigen zu beschützen. Balduin II., König von Jerusalem, stellte ihnen ein Haus auf dem Tempelberg zur Verfügung. Daher rührt der Name des Ordens.

Zunächst wurde der Templerorden von päpstlicher Seite sehr unterstützt und genoss einen guten Ruf, wodurch sich die Zahl der Tempelherren erheblich vergrößerte. Auch Personen von hohem Stande traten in den Orden ein und vermehrten so das Vermögen des Ordens beträchtlich. Zu seinen Glanzzeiten besaß der Orden 40.000 Niederlassungen (Kommenden) und verfügte über ein jährliches Einkommen von über 2 Millionen Gulden.

Ob der zunehmende Reichtum und Einfluss des Templerordens die Sitten verdarb und sich etliche Tempelherren tatsächlich der Völlerei, der Trunksucht und der Habgier ergaben, kann nicht zweifelsfrei festgestellt werden. Es wird jedenfalls gesagt, einige Ordensleute seien überheblich geworden und fingen Händel und Krieg mit Fürsten und Königen an oder betrieben schlicht Räuberei.

Gesichert ist allerdings, dass sowohl der französische König Philipp IV. der Schöne als auch Papst Clemens V. begehrliche Blicke nach dem Vermögen des Templerordens geworfen hatten. König Philipp hatte wohl obendrein um Aufnahme im Orden gebeten und war abgelehnt worden.

Dies wird einer der Gründe gewesen sein, weshalb Philipp IV. auf den Gedanken verfiel, den Templerorden auflösen zu lassen. Der wichtigste Grund jedoch war, dass Philipp IV. hoch verschuldet war - auch bei den Templern - und dringend Geld brauchte.
So beeinflusste der französische König den Papst, der seine Residenz nach Avignon verlegt hatte, und verlangte von Clemens V., den Bann über den Templerorden zu verhängen.

Nun warf man den Templern Ketzerei, Gotteslästerung und Homosexualität vor und bereitete den Boden für ein Verbot und die Beschlagnahmung aller Güter.

Am 14. September Ao. 1307 erließ Philipp IV. einen geheimen Haftbefehl, der die Verhaftung aller Templer im Herrschaftsbereich des französischen Königs am 13. Oktober Ao. 1307 vorsah.

Schon vor diesem Datum muss es unter anderem Verhandlungen mit den Johannitern gegeben haben, dass sie einen Teil des Templervermögens beanspruchten. Um also eine Zersplitterung der Güter zu verhindern, verfügte Papst Clemens V., die Güter des Templerordens seien zusammen zu halten.
Am 12. August Ao. 1307 befiehlt Papst Clemens V. dem Erzbischof Burchard III., diese Verfügung in seinem Geltungsbereich bekannt zu machen.

Burchard III. erwies sich als williger Vollstrecker päpstlichen Befehls.
Als er im Jahre 1311/ 1312 dem Konzil zu Vienne (Frankreich) beigewohnt hatte und dort der Tempelritterorden verdammt und aufgehoben wurde, ließ er nach seiner Rückkehr alle 4 Komtureien des Ritterordens in seinem Erzbistum an einem Tag stürmen und die Tempelherren gefangen nehmen. Ihre Güter wurden eingezogen und die Ordensleute auf dem Scheiterhaufen verbrannt.
Dies betraf auch das Tempelherren-Gut Mücheln bei Wettin.

Mittwoch, 16. Juli 2014

16. July Ao. 1325

Des Dom-Capitels Verschreibung, daß wenn Ertzbischoff Burchard zu Magdeburg denen intus benanten Grafen und Herrn, und den Städten Magdeburg, Halle, und Calbe Unrecht oder Schaden thäte, sie ihn zu dessen Ersetzung anhalten oder ihm nicht beiystehen wollen.



Erzbischof Burchard III., von 1307 bis 1325 im Amt, muss seinem Naturell nach eher Raubritter denn Geistlicher gewesen sein. Seine Herrschaft war von windigen Geschäften, Vertragsbruch und Erpressungen geprägt. Insbesondere die Städte des Erzbistums hatten so zu leiden, dass es z.B. zu Beginn des Jahres 1315 in Magdeburg zur Gefangennahme des Erzbischofs kam.
Das wüste Treiben des Erzbischofs führte zum Ewigen Bündnis zwischen den Städten Magdeburg und Halle am 05. Februar Ao. 1324. In dem Vertrag schworen sich die Städte Beistand gegen den Erzbischof.
Letztlich wurde Erzbischof Burchard am 29. August Ao. 1325 von einigen verschworenen Städten gefangen gesetzt und am 21. September selbigen Jahres während seiner Haft erschlagen.

Anfangs waren die Herren des Dom-Kapitels durchaus auf Seiten des Erzbischofs und unterstützten ihn nach Kräften. Weil er jedoch trotz mehrerer Vergleiche seine Unarten nicht ließ, rückte das Dom-Kapitel im Spätherbst 1324 von ihm ab.

Unser Dokument nun sichert den Städten Magdeburg, Halle und Calbe die Unterstützung des Dom-Kapitels gegen den Erzbischof zu und verpflichtet ihn zu Schadenersatz bzw. gibt den Städten das Recht, ihm den Gehorsam zu verweigern.
Diesem Bündnis traten auch die Städte Burg und Haldensleben bei.

Sonntag, 6. Juli 2014

06. July Ao. 1331

Ertzbischoff Ottonis zu Magdeburg Revocation der geistlich-auswärtigen Jurisdiction, so sein Vorfahr, Ertzbischoff Burchard, dem Probst des Closters zu St. Moritz verliehen, weil der Probst zum Neuen Werck, als Archidiaconus Banni Hallensis, sich darüber, als über einen Eingriff in seine Gerechtsame beschweret.



Das Augustiner-Kloster zum Neuen Werk wurde im Jahre 1116 von Erzbischof Adelgotus gegründet und gelangte zu großem Reichtum und Einfluss in und um Halle. Erst Kardinal Albrecht verleibte die Gebäude und Besitzungen dieses Klosters im Jahre 1528 mit Erlaubnis des Papstes seinem Neuen Stift ein. Bald darauf ließ er die Klostergebäude abbrechen und verwandte die Baumaterialien zum Bau seines Neuen Stifts.

Der Propst zum Neuen Werk wurde jeweils vom Konvent des Klosters gewählt, ohne dass der Erzbischof hier ein Einspruchsrecht gehabt hätte. Es wurde lediglich um Bestätigung der Propstwahl durch den Erzbischof ersucht.

Gleichzeitig mit seinem Klosteramt ist der Propst der jeweils amtierende Erzdiakon des Banni Hallensis (des hallischen Kirchensprengels), welches sich zwischen Saale, Elster und Fuhne erstreckte und vier Synodal-Sitze umfasste: Halle, Brachstedt, Zörbig und Gollma (heute Ortsteil von Landsberg). Als Erzdiakon besaß er Sitz und Stimme auf den Provinz-Synoden und Landtagen des Erzbistums Magdeburg. Außerdem hatte der Propst die geistliche Gerichtsbarkeit über den Kirchensprengel und daher einen eigenen Gerichtsdiener. Ohne seine Einwilligung durfte im gesamten Kirchensprengel keine Kapelle neu errichtet werden. Dem Erzdiakon oblag darüber hinaus die Aufsicht über die Pfarrkirchen im Sprengel.

Erzbischof Burchard hatte die geistliche Gerichtsbarkeit an den Propst zu St. Moritz verliehen und damit seine Kompetenz überschritten. Sein Nachfolger Erzbischof Otto revidiert diese Entscheidung, nachdem sich der Propst zum Neuen Werk bei ihm beschwert hat.

Dienstag, 24. Juni 2014

24. Juni Ao. 1310

Burchardi Ertzbischoffs zu Magdeburg Vergleich mit der Stadt Halle, wegen der Lehne, Beleyhung zu gesamter Hand, Müntzey, und anderer Irrungen halber.



Der Erzbischof Burchard III. (1307 - 1325 im Amt), aus einer Nebenlinie der Herren von Querfurt stammend und Graf von Schraplau, war ein rücksichtsloser Gesell und suchte ständig, die Macht und das Vermögen des Erzstifts - und damit seinen eigenen Wohlstand - zu vermehren.

Zu Beginn seiner Regierungszeit jedoch war er wohl noch darauf bedacht, ein gutes Einvernehmen mit den Städten der Erzdiözese zu halten und erkannte ihre Selbstverwaltung an. Doch ziemlich bald schon wurde ihm klar, dass die Selbstbestimmung der Städte seinen Einfluss und damit auch seine Einnahmemöglichkeiten schmälerte. So versuchte er, den Städten ihre Privilegien Stück um Stück wieder zu entziehen und griff hierbei zu zweifelhaften Methoden.

So behauptet er in diesem Vergleich, dass die Stadt Halle Priester nicht vor ein geistliches Gericht gebracht, sondern mithilfe der eigenen Gerichtsbarkeit verurteilt und hingerichtet habe. Des Weiteren soll Halle unrechtmäßig die Juden besteuert und eigenmächtig neue Innungen errichtet haben.
Die Stadt Halle scheut die Auseinandersetzung mit dem Landesherrn und zahlt daher eine Strafe in Höhe von 500 Mark Stendalischen Silbers (etwa 4.500 Gulden).

Doch auch der Erzbischof muss einiges auf dem Kerbholz haben, denn er gewährt den Bürgern der Stadt Halle in diesem Vergleich ihre althergebrachten Rechte und Freiheiten und sogar einige neue Privilegien.
So überträgt er den Bürgern die Einnahmen aus der Münzei und garantiert die pünktliche Zahlung durch den Salzgrafen.
Er sichert den Bürgern zu, nicht vor geistliche Gerichte zitiert zu werden, sondern jenes Gericht anzuerkennen, in dessen Bezirk sich das Gut des Betroffenen befindet.
Überdies verpflichtet er sich, bei Gütern zu gesamter Hand (gemeinschaftliche Nutzung) die Nachfolger auch zu gesamter Hand zu belehnen. 

Wie er die Bürger der Stadt Halle bei ihren Rechten belassen will, sollen auch sie seine Rechte anerkennen sowie die des Salzgrafen und Schultheißen.

Einige Zeit später versuchte Erzbischof Burchard III. erneut, den Städten ihre Privilegien zu entziehen und schreckt dabei auch vor räuberischen und militärischen Mitteln nicht zurück. Mit fatalen Folgen: Die Städte verbünden sich gegen ihn, nehmen ihn zweimal gefangen und erschlagen ihn letztlich in der Nacht vom 21. zum 22. September Ao. 1325 im Gefängnis des Magdeburger Rathauses.

Samstag, 21. Juni 2014

21. Juni Ao. 1547

Kayser Caroli V. Confirmation derer Privilegien der Stadt Halle.



Wir befinden uns noch immer in den Nachwehen des Schmalkaldischen Krieges. Der Kaiser hält sich gerade in Halle auf und hat von Landgraf Philipp von Hessen den Fußfall und damit dessen Unterwerfung entgegengenommen.

Die Stadt Halle, überwiegend der lutherischen Lehre folgend, war wohl der Überzeugung gewesen, dass die protestantischen Kräfte - der Schmalkaldische Bund - siegreich aus dem Krieg hervorgehen würden. Die Prediger der Stadtkirchen führten so auch während des Konflikts hetzerische Reden gegen den Kaiser und die Katholiken.

Nun hatte der Kaiser die Oberhand behalten und die Stadt zeigte sich äußerst demütig und willfährig, um ihren Ungehorsam vergessen zu machen.

Zusätzlich bot sich hier die einmalige Gelegenheit, den obersten Fürsten zu bitten, die Stadt in den Stand einer freien Reichsstadt zu erheben. Nachdem man seit über 500 Jahren den Launen der Erzbischöfe hilf-, aber nicht ganz wehrlos ausgeliefert war, schien dieser Schritt nur folgerichtig.

So fertigte denn der Rat der Stadt Halle einen Bericht an Kaiser Karl V., in dem aufgeführt wurde, wie die Stadt seit alters her den Erzbischöfen gedient hatte und welche Beschwernisse Erzbischof Ernst der Stadt auferlegt hatte. Hier wurde erwähnt, dass entgegen vorigen Brauches Erzbischof Ernst sich am 09. Januar Ao. 1479 des vierten Teils aller Talgüter bemächtigt hatte.
Zudem habe er den Vertrag zwischen Erzbischof Rupert (1260 - 1266 im Amt) und der Stadt aus dem Jahre 1263 gebrochen, wonach der Landesherr keine neue Burg in einer Meile Umkreis um die Stadt errichten durfte. Erzbischof Ernst habe jedoch dessen ungeachtet die Moritzburg bauen lassen.
Und zusätzlich habe der Erzbischof die Stadt mit neuen Steuerabgaben erheblich beschwert und damit dem von Erzbischof Burchard III. erteilten Privileg vom 15. Oktober Ao. 1324 zuwider gehandelt.

Der Rat der Stadt bittet um Aufhebung all dieser Beschwernisse und darum, Halle in den vorigen Stand ihrer Privilegien und Gerechtigkeiten wieder einzusetzen. Gleichzeitig möge der Kaiser der Stadt den Status einer freien Reichsstadt verleihen, die nur ihm untertan und gehorsam wäre.

Kaiser Karl V., schon mit seinen weiteren Plänen beschäftigt, lässt eine Urkunde ausfertigen, in der der Stadt ihre althergebrachten Rechte und Freiheiten bestätigt und garantiert werden.
Jedermann, der die Stadt an der Ausübung ihrer Rechte hindert, hat - ungeachtet seines Standes - mit der kaiserlichen Ungnade zu rechnen und eine Strafe in Höhe von 30 Mark zu erlegen, wovon die eine Hälfte in die Stadtkasse fließt und die andere der Reichskammer - also dem Kaiser - gutgeschrieben wird.

Der Wunsch nach Erhebung zur freien Reichsstadt erfüllt sich zum wiederholten Male nicht.

Freitag, 20. Juni 2014

20. Juni Ao. 1308

Ertzbischoffs Burchardi zu Magdeburg Provisions-Mandat an das Nonnen-Closter Cistercienser-Ordens zu Halle, darinn er selbigen, krafft des erhaltenen Päbstl. Privilegii, Elisabeth Japelin zur Mitschwester aufzunehmen befiehlet.



Das Zisterzienser-Nonnen-Kloster Marienkammer ist schon von Erzbischof Wichmann (1152 - 1192 im Amt) geplant worden, jedoch erst Erzbischof Albertus II. hat das Kloster im Jahre 1231 gestiftet und auf dem Platz des Rittersitzes Volrad erbauen lassen. Die zugehörige Pfarrkirche St. Georg zu Glaucha hatte er vom Kloster zum Neuen Werk durch Tausch erhalten.

Das Nonnenkloster existierte bis 1570, als es im Zuge der Reformation an den Rat der Stadt Halle übergeben wurde und das Hospital St. Cyriaci dorthin verlegt wurde.

Erzbischof Burchard III. hatte am 23. März Ao. 1308 von Papst Clemens V. die Genehmigung erhalten, seine Klöster und Kirchen mit Pfründen, also Einnahmen, zu versehen.
Um also die Güter eines Klosters zu vermehren, wurden häufig Nachkommen adliger Häuser oder wohlhabender Bürger aufgenommen. Als Gegenleistung wurden dem Kloster dann Ländereien oder andere Vermögenswerte wie Zinsen oder Steuereinnahmen überschrieben. Häufig waren diese Vermögenswerte ein Erbteil der Personen, die im Kloster Aufnahme fanden.

Hier geht es um Elisabeth Japel, Tochter des Heino Japel, die im Zisterzienser-Nonnen-Kloster St. Georg (oder Marienkammer) eine neue Heimat finden soll. Erzbischof Burchard III. hatte hier ohne Zweifel mit dem Vater der Maid einen vorzüglichen Handel abgeschlossen. Leider ist in der Urkunde nicht erwähnt, welche Güter an das Kloster fallen.
Erzbischof Burchard III. verweist lediglich mehrfach auf die ihm durch Papst Clemens V. erteilten Rechte.

Montag, 16. Juni 2014

16. Juni Ao. 1455

Ertzbischoff Friedrich zu Magdeburg verkaufft Georgen und Balthasar Bosen das Schloß Ammendorff, samt den Dörffern Beesen und Planena, und beleihet sie damit.



Das Dorf und Rittergut Ammendorf (heute Stadtteil von Halle) war damals an der Merseburger Landstraße gelegen und eine Stunde Wegs von Halle entfernt.
Das Schloss war Stammhaus derer von Ammendorf und ist seit mindestens 1264 bekannt, als Heinrich von Ammendorf ein kleines Augustiner-Kloster neben der Dorfkirche St. Nicolai gegründet hat.

In der Fehde mit Erzbischof Burchard III. war Schloss Ammendorf an den Rat der Stadt Halle gekommen und hat in der Folgezeit mehrfach den Besitzer gewechselt.

Im Jahre 1455 hat Erzbischof Friedrich III. das Schloss Ammendorf mitsamt dem Dorf und den Orten Beesen und Planena von Gerhard von Uchlitz zurückgekauft. Diesen Besitz überlässt er am 16. Juni Ao. 1455 mit all seinen Zubehörungen, Gerichten und Freiheiten den Gebrüdern Jürgen und Balthasar Bose für einen Preis von 3.600 Rheinischen Gulden zu Mannlehen.
In dem Lehnsbrief fordert er von den Gebrüdern Bose Gehorsam und Loyalität und erklärt Schloss Ammendorf zum offenen Schloss. Das bedeutet, dass der Lehnsherr - in diesem Fall der Erzbischof - das Recht hat, jederzeit Besatzung in das Schloss zu legen, so er das für notwendig hält.
So konnten zum Beispiel in einem Kriegsfall durchziehende Truppen dort jederzeit Quartier nehmen und mussten von den Vasallen versorgt werden.

Sonntag, 23. März 2014

23. März Ao. 1308

Pabsts Clementis V. Bulla, darinn er Ertzbischoff Burchardo zu Magdeburg das Privilegium ertheilet, bey allen Kirchen seiner Diöces eine Präbende zu vergeben.



Über Erzbischof Burchard (1307 - 1325 im Amt) und seine brachialen und militanten Regierungsmethoden habe ich schon mehrfach berichtet. Heute soll es um die Anfänge seiner Herrschaft gehen.

Am 25. November Ao. 1307 wurde Burchard III. zum neuen Erzbischof in Magdeburg erwählt und machte sich wenig später auf den Weg nach Rom, um sich von Papst Clemens V. direkt das Pallium als Zeichen seiner Würde überreichen zu lassen.
Papst Clemens V. weihte Burchard III. sogar höchstselbst zum Erzbischof und schien in ihm einen Bundesgenossen zu sehen. Die beiden scheinen sich prächtig verstanden zu haben.

Da verwundert es nicht, dass Burchard III. es recht bald verstand, dem Papst einige Privilegien zu entlocken.
So erlangte er zum Beispiel die Erlaubnis, allen Kirchen und Klöstern seines Erzbistums zu ihrem Unterhalt Präbenden (also Pfründe) beizulegen. Dieses Recht exerzierte er sofort nach seiner Rückkehr aus Rom im Mai 1308.

Mit dieser Art der Versorgung konnte er des Wohlwollens der Kirchen und Klöster sicher sein. Mit Grundstücken und Zinseinkünften reichlich versehen, brauchten sich die Kirchen und Klöster um ihre Existenz und ihren Wohlstand keine Sorgen machen.

Montag, 17. März 2014

17. März Ao. 1324

Verbündnüß Graff Burchards zu Mansfeld und der Stadt Halle, einander im Kriege mit 20 Mann beyzustehen, und wie es mit Theilung der Beute zu halten.



Unter der Herrschaft des amtierenden Erzbischofs Burchards III. hatten insbesondere die Städte im Erzbistum Magdeburg zu leiden. Der Erzbischof, aus einer Nebenlinie der Herren von Querfurt stammend und Graf von Schraplau, war ein rücksichtsloser Gesell und trachtete danach, auf jede erdenkliche Weise die Macht und das Vermögen des Erzstifts zu mehren.

Zu diesem Zwecke erhob er in den Städten vielfach neue Steuern oder erhöhte die Steuerlast für die Bürger. Da sich die Städte zur Wehr setzten, bekämpfte er sie sowohl offen militärisch als auch durch Sanktionen oder Gefangennahme ihrer Bürger.

Gegen dieses Raubrittertum suchten sich die Städte zu wappnen und gingen Bündnisse miteinander und mit Adligen der Umgebung ein. Das ewige Bündnis zwischen den Städten Halle und Magdeburg, geschlossen am 05. Februar 1324, entsprang diesem Umstand.

Ein weiterer Verbündeter der Stadt Halle wurde Graf Burchard IV. von Mansfeld. Beide Seiten verpflichteten sich, im Kriegsfall einander beizustehen und jeweils 20 Mann in Waffen zu entsenden. Eventuelle Beute sollte gütlich entsprechend der Anzahl der kämpfenden Männer aufgeteilt werden.
In den ersten vierzehn Tagen des Einsatzes soll derjenige die Verpflegung der Männer übernehmen, der Hilfe erbeten hat. Dauert der Einsatz länger als vierzehn Tage, hat jeder für seine eigene Verpflegung zu sorgen.
Für angerichteten Schaden kommt jede Partei selbst auf.

Nach Abschluss dieser Bündnisse hat die Stadt Halle dem Erzbischof den Gehorsam aufgekündigt und einen Fehdebrief verfasst, in dem alle Beschwerden gegen Erzbischof Burchard III. aufgelistet wurden. Nun versuchten die Städte dem Erzbischof nach Kräften zu schaden und der Erzbischof setzte seine Kämpfe gegen die Städte und deren Verbündete fort.

Ein Vergleich beider Parteien konnte erst am 14. Oktober 1324 erreicht werden.
Erzbischof Burchard III. jedoch hielt sich nicht an den vereinbarten Frieden und brachte es mit seiner Wüterei sogar soweit, dass das Domkapitel sich auf die Seite der Städte stellte. Schlussendlich wurde Burchard III. nach Magdeburg gelockt und dort am 29. August 1325 im erzbischöflichen Palast in Haft genommen. Er schickte nach den Domherren, die mit den Bürgern um seine Freiheit verhandeln sollten. Aber von den Herren mochte niemand kommen.
Am 21. September 1325 schließlich brachte man den Erzbischof auf das Magdeburger Rathaus in das Arme-Sünder-Gefängnis und stellte ihm 4 Wachen bei, je eine aus den Städten Magdeburg, Halle, Burg und Calbe. Noch in derselben Nacht wurde Erzbischof Burchard III. von seinen Wachen im Gefängnis erschlagen.

Donnerstag, 13. März 2014

13. März Ao. 1328

Des Raths zu Halle Verschreibung über 1100 Marck Silbers, so er an dem Schlosse Giebichenstein zu fordern gehabt, daß er solche fallen lassen wolle, wann Ertzbischoff Otto sein Versprechen erfüllen würde.



Die Burg Giebichenstein diente bis zum Jahre 1503 den Erzbischöfen von Magdeburg als Residenz, wenn sie sich in der Gegend aufhielten, und als Kanzlei. Außerdem beherbergte die Burg das Regierungsarchiv.
Die Burg wurde für den Verteidigungsfall mit einem Burggrafen besetzt, der sich auch um Wirtschafts- und Rechtsangelegenheiten und die Einnahme von Zöllen und Zinsen im Amtsbezirk zu kümmern hatte. Im 12. Jh. wurde dieser Titel in den eines Amtshauptmannes umgewandelt.

Außerdem wurde die Burg, die in früheren Zeiten als uneinnehmbar galt, als Gefängnis genutzt.

Während des Dreißigjährigen Krieges, im Jahre 1636, brannte die Burg unter schwedischer Besatzung nahezu völlig nieder. Insbesondere die Oberburg wurde von dem Feuer verzehrt, so dass nur noch Ruinen übrig blieben. Die Gebäude der Unterburg sind später nach und nach wieder errichtet worden.

In früheren Chronik-Einträgen habe ich schon oft von den Streitigkeiten zwischen der Stadt Halle und Erzbischof Burchard III. (1307 - 1325) berichtet, die allzu häufig militärisch ausgetragen wurden.
Im Zuge dieser Kämpfe ging die Stadt Halle im Jahre 1324 ein Bündnis mit Graf Burchard IV. von Mansfeld ein, der die Burg Giebichenstein eroberte. Graf Burchard IV. von Mansfeld versetzt die Burg im Jahre 1327 an den Rat der Stadt Halle gegen Zahlung von 1.100 Mark Brandenburgischen Silbers.

Im Jahre 1325 wurde Erzbischof Burchard von den Städten Magdeburg, Halle und Calbe gefangen genommen und in der Haft erschlagen. Daraufhin wurden Magdeburg und Halle mit der Reichsacht und dem Bann belegt.

Erzbischof Otto, seit 1327 im Amt, bemühte sich umgehend nach seiner Ernennung um die Wiederherstellung der Ordnung in seinen Landen. Am 01. September 1327 hatte er die Stadt Halle an Burchards Tod für unschuldig erklärt und in der Folge versprochen, sich beim Papst für die Aufhebung des Bannes und beim Kaiser für die Aufhebung der Acht einzusetzen.

Die Stadt Halle verzichtet in diesem Brief auf ihre Forderung in Höhe von 1.100 Mark Silber für die Burg Giebichenstein, wenn Erzbischof Otto die Befreiung der Stadt von Acht und Bann erreicht.

Erzbischof Otto hielt sein Versprechen.
Im Jahre 1329 widerrief Kaiser Ludwig IV. die Acht über Halle und im Jahre 1338 wurde die Stadt endgültig vom päpstlichen Bann befreit, nachdem Erzbischof Otto den Bann schon 1333 aufgehoben und Papst Benedict XII. die Unschuld der Stadt im Jahre 1335 pro forma anerkannt hatte.

Montag, 3. März 2014

03. März Ao. 1295

Ertzbischoff Erici zu Magdeburg Vertrag mit den Tempelherren zu Mücheln wegen des Iuris Patronatus zu Wettin.



Mücheln, heute ein Ortsteil der Stadt Wettin im Saalekreis, wurde um 1270 als Rittergut bzw. Kommende des Templerordens genutzt.

Zu dem Tempelherrenhof haben mehrere Güter gehört, darunter der Ort Döblitz (heute ebenfalls Ortsteil von Wettin).

In dem vorliegenden Vertrag tauschen die Templer das Kirchenpatronat zu Weddingen (Goslar) mit dem Kirchenpatronat für Wettin.

Das Kirchenpatronat (Juris Patronatus) beinhaltete üblicherweise die Pflicht des Patrons, die Kirche(n) instandzuhalten und das Recht, neue Pfarrer vorzuschlagen bzw. ein Veto gegen bestimmte Personalien einzulegen. Die Ernennung der Amtsinhaber blieb jedoch immer noch dem Landesherrn (in diesem Fall dem Erzbischof) überlassen.
Der Patron hatte meist auch für die Versorgung der Pfarrer aufzukommen.
Zusätzlich war mit dem Kirchenpatronat ein persönlicher Sitzplatz und das Begräbnisrecht in der jeweiligen Kirche verbunden.

Bereits einige Jahre später erließ Erzbischof Burchard III. den Befehl, sämtliche Kommenden des Templerordens im Erzbistum aufzulösen und die Meister gefangen zu nehmen. Ab 1308 wurde es also auch für die Müchelner Tempelherren ernst. Welches Schicksal sie erlitten, ist leider unklar. Vermutlich sind sie wohl im Jahre 1312 gemeinsam mit den Tempelherren dreier anderer Komtureien im Erzbistum Magdeburg gefangen genommen und später auf dem Scheiterhaufen verbrannt worden. Ihr Vermögen wurde vom Erzbischof eingezogen. 

Montag, 6. Januar 2014

06. Januar Ao. 1335

Ottonis Ertzbischoffs zu Magdeburg Sententz, darinn er gesamte Bürgerschafft zu Halle, nach eingezogener Erkundigung an dem Tode Ertzbischoffs Burchardi völlig unschuldig erklähret.



Erzbischof Burchard, von 1307 bis 1325 im Amt, muss seinem Naturell nach eher Raubritter denn Geistlicher gewesen sein. Seine Herrschaft war von windigen Geschäften, Vertragsbruch und Erpressungen geprägt. Insbesondere die Städte des Erzbistums hatten so zu leiden, dass es z.B. zu Beginn des Jahres 1315 in Magdeburg zur Gefangennahme des Erzbischofs kam.
Das wüste Treiben des Erzbischofs führte zum Ewigen Bündnis zwischen den Städten Magdeburg und Halle am 05. Februar 1324. In dem Vertrag schworen sich die Städte Beistand gegen den Erzbischof.
Letztlich wurde Erzbischof Burchard am 29. August 1325 von einigen verschworenen Städten gefangen gesetzt und am 21. September selbigen Jahres während seiner Haft erschlagen.

Erzbischof Otto, von 1327 bis 1361 im Amt, hatte den Mord zu untersuchen und die Folgen hieraus zu erklären.
Gleich nach seinem Amtsantritt hatte er am 01. September 1327 schon einmal die Stadt Halle für unschuldig befunden und dies öffentlich kundgetan. Am 19. Juni 1330 wurde diese Erklärung von ihm nochmals bekräftigt und am 18. November 1333 sprach er die Stadt vom Bann los.
Nunmehr befreit er die gesamte Bürgerschaft der Stadt Halle von jedweder Schuld am Tode Erzbischof Burchards, weil dreimal bekanntlich besser hält als ein- oder zweimal.
Spaß beiseite, dieser Akt war erforderlich, weil die Stadt nun auch gern die Bestätigung des Papstes haben wollte. Diese Bestätigung versprach Erzbischof Otto auf eigene Kosten einzuholen und ließ sich von der Stadt 600 Mark Silber zahlen, für die er das Schloss Giebichenstein zu Pfand gab. Hierzu gibt es ein gesondertes Dokument.

In der Unschuldserklärung bestimmt der Erzbischof für alle Bürger der Stadt Halle und ihre Nachkommen, dass der Vorfall ihre Ehre nicht beschädigen darf und ihnen daraus kein Schaden entstehen soll. Er verspricht für sich und seine Nachkommen (im Amte), die Stadt nach besten Kräften zu fördern, sie zu schützen und Beistand zu leisten. Der Mordfall soll gegenüber der Stadt weder von ihm noch dem Domkapitel, noch von seinen Nachfolgern je wieder angesprochen werden und es werden jedwede möglichen Forderungen nach geistlichem oder weltlichem Recht gegen die Stadt ausgeschlossen.

Samstag, 16. November 2013

16. November Ao. 1338

Bischoff Dietrichs zu Havelberg, als Päbstl. Commissarii, Instrument und Abschied, in welchen er nach vorgängiger Untersuchung der Sache die Hallischen an Ertzbischoff Burchards Tode unschuldig erkläret.


Theodorici Episcopi Havelbergensis, qua Commissarii Papalis, literae, quibus causa cognita Hellenses innocentes de morte Burchardi Archiepiscopi Magdeburg. declaruntur.




Erzbischof Burchard III. aus dem Geschlecht derer von Mansfeld, von 1307 bis 1325 im Amt, muss seinem Naturell nach eher Raubritter denn Geistlicher gewesen sein. Seine Herrschaft war von windigen Geschäften, Vertragsbruch und Erpressungen geprägt. Insbesondere die Städte des Erzbistums hatten so zu leiden, dass es z.B. zu Beginn des Jahres 1315 in Magdeburg zur Gefangennahme des Erzbischofs kam.
Das wüste Treiben des Erzbischofs führte zum Ewigen Bündnis zwischen den Städten Magdeburg und Halle am 05. Februar 1324. In dem Vertrag schworen sich die Städte Beistand gegen den Erzbischof.
Letztlich wurde Erzbischof Burchard am 29. August 1325 von einigen verschworenen Städten gefangen gesetzt und am 21. September selbigen Jahres während seiner Haft erschlagen.

Magdeburg und Halle wurden wegen dieses Totschlages in Reichsacht und Bann geschlagen.

Als Landgraf Otto von Hessen im Jahre 1327 zum Erzbischof von Magdeburg ernannt wurde, bemühte sich dieser sofort um die Wiederherstellung der Ordnung in seinen Landen. Zunächst erklärte er im Jahre seiner Ernennung die Stadt Halle für unschuldig an der Ermordung des Erzbischofs, zwei Jahre später erreichte er - unter Auflagen - den Widerruf der Acht durch Kaiser Ludwig IV.. Im Jahre 1331 entließ Papst Johannes XXII. Magdeburg auch aus dem Bann.

Am 18. Oktober 1333 hob Erzbischof Otto den Bann gegen die Stadt Halle auf und versprach später, die Bestätigung des Papstes zu erwirken. Papst Benedictus XII. bestätigte am 01. März 1335 die Unschuldserklärung Erzbischof Ottos für die Stadt Halle und beauftragte Bischof Dietrich zu Havelberg als päpstlichen Kommissar damit, den Sachverhalt nochmals zu untersuchen und die Stadt Halle freizusprechen.
Oben genanntes Dokument enthält die Absolution des päpstlichen Kommissars für die Stadt Halle.

Montag, 21. Oktober 2013

21. October Ao. 1327

Vertrag zwischen dem Rath und der Stadt Halle mit Heinrich von Northausen und seinen Brüdern wegen des Krieges, so sie miteinander gehabt.




Heinrich von Nordhausen hatte an der Seite von Erzbischof Burchard III. (von 1307 bis 1325 im Amt) insbesondere die Städte des Erzbistums tyrannisiert und befehdet.
Erzbischof Otto war nun um eine Schlichtung der Angelegenheiten bemüht und bewegte daher die Stadt Halle zu einem Vergleich,

In dem Vergleich verpflichten sich Heinrich von Nordhausen, Heinrich von Freyberg und die Ratsmänner und Innungsmeister der Stadt Halle dazu, gegeneinander Frieden zu halten.
Sollte der Friede gebrochen werden, wird der Friedensbrecher auf 100 Jahre und einen Tag aus der Stadt verwiesen.

An dem Dokument waren 11 Siegel angebracht:
- das Stadtsiegel
- das Siegel der Schöppen im Thal (Gericht der Halloren)
- das Siegel der Schöppen des Berggerichts (Bürgergericht)
- die Siegel der Krämer-, Schuster-, Bäcker-, Fleischer-, Schneider- und Futterer-Innung
- das Siegel Heinrichs von Nordhausen
- das Siegel Heinrichs von Freyberg

Dienstag, 15. Oktober 2013

15. October Ao. 1324

Des Dom-Capituls zu Magdeburg Verbindung gegen die Fürsten und Herrn, auch Städte Magdeburg, Halle und Calbe, die wider Ertzbischoff Burcharden in Bündniß gestanden, daß selbiger sie binnen 4 Monathen von dem Interdict befreyen, oder das Dom-Capitul ihnen die Schlösser Plate und Plaue einräumen wolle.




Das Dom-Kapitel sichert den Städten Magdeburg, Halle und Calbe und deren Verbündeten die Aufhebung des Interdikts durch Erzbischof Burchard binnen 4 Monaten zu. Solte sich der Erzbischof nicht daran halten, erhalten die Städte und ihre Verbündeten die Schlösser Plate (Mecklenburg-Vorpommern) und Plauen (Sachsen).

Das Interdikt bedeutete die Untersagung jeglicher gottesdienstlicher Verrichtungen und gehört neben der Exkommunikation zu den schwersten Kirchenstrafen. Durch das Verbot der Gottesdienste wurden den Gläubigen die für das Seelenheil notwendigen Sakramente versagt. Dies galt nicht nur für Einzelpersonen, sondern für ganze Landstriche oder, wie in diesem Fall, für mehrere Städte.

15. October Ao. 1324

Ertzbischoff Burchards Verschreibung, daß die von Halle, Magdeburg und Calbe bey aller ihrer alter Gerechtigkeit und Gewohnheit, was sie mit Briefen oder Altseßen beweisen können, bleiben, auch nicht anders, als mit ihrem Willen beschatzet und bebethet werden sollen.




Erzbischof Burchard III., der die Städte Magdeburg, Halle und Calbe (und andere) bisher tyrannisiert hatte und sich an deren Vermögen schadlos hielt, geht hier einen Vergleich ein. Vergleicht hierzu den Eintrag vom 14. Oktober 1324.

In vorliegendem Dokument verspricht Burchard, den vom Papst erwirkten Bann und das Interdikt (Untersagung des Gottesdienstes) von den Städten und ihren Verbündeten zu nehmen und die Städte in ihre Gerechtsame wieder einzusetzen. Den Städten sollen keine Trutzburgen entgegen gebaut werden. Etwaige unrechtmäßige Gebäude sollen wieder entfernt werden.
Steuern und Zölle sowie geistliche Abgaben sollen nicht gegen den Willen der Städte auferlegt werden.

In einem zweiten Dokument willigt das Dom-Kapitel in den Vergleich ein.

Montag, 14. Oktober 2013

14. October Ao. 1324

Compromiss zwischen Ertzbischoff Burcharden zu Magdeburg eines, und Graf Bussen zu Mansfeld, dem Rath zu Magdeburg, Halle und Calbe andern Theils, auf 8 erwehlte Schieds-Leute, sie wegen ihrer Streitigkeiten aus einander zu setzen.




Erzbischof Burchard III. aus dem Geschlecht derer von Mansfeld, von 1307 bis 1325 im Amt, muss seinem Naturell nach eher Raubritter denn Geistlicher gewesen sein. Seine Herrschaft war von windigen Geschäften, Vertragsbruch und Erpressungen geprägt. Insbesondere die Städte des Erzbistums hatten so zu leiden, dass es z.B. zu Beginn des Jahres 1315 in Magdeburg zur Gefangennahme des Erzbischofs kam.
Das wüste Treiben des Erzbischofs führte zum Ewigen Bündnis zwischen den Städten Magdeburg und Halle am 05. Februar 1324. In dem Vertrag schworen sich die Städte Beistand gegen den Erzbischof.
Letztlich wurde Erzbischof Burchard am 29. August 1325 von einigen verschworenen Städten gefangen gesetzt und am 21. September selbigen Jahres während seiner Haft erschlagen.

Graf Burchard IV. von Mansfeld, Busso genannt, hatte sich davon überzeugt, dass Erzbischof Burchard mit den Bürgern der Städte seines Erzbistums tyrannisch verfuhr und wandte sich von diesem ab.

In den Streitfällen zwischen dem Erzbischof und den Städten Magdeburg, Halle und Calbe entschied Graf Busso von Mansfeld nun, dass sich 8 namentlich bestimmte Schiedsleute mit den Sachverhalten zu befassen hatten und eine einvernehmliche Lösung finden sollten.