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Sonntag, 3. August 2014

03. August Ao. 1630

Des Administratoris zu Magdeburg, Marggraff Christian Wilhelms Patent, darinnen er denen Vasallen und Unterthanen seine Wiederkunft notificiret, und sie, ihme zu Vertreibung der Feinde beyzustehen ermahnet.



Wir befinden uns mitten im Dreißigjährigen Krieg.
Die Kaiserlichen hatten große Erfolge im Kampf gegen die Protestanten errungen und das Reich zum großen Teil wieder unter ihre Kontrolle gebracht. In dieser Situation wurden protestantische Landesherren einfach für abgesetzt erklärt und kaisertreue Statthalter eingesetzt.

Für das Erzstift Magdeburg sollte der kaiserliche Prinz, Erzherzog Leopold Wilhelm, zum Erzbischof ernannt werden. Da dieser jedoch erst 16 Jahre alt war, wurden der Dompropst zu Mainz, Freiherr Johann Reinhard von Metternich und Reichshofrat Hammerl kommissarisch eingesetzt und nahmen die Huldigung der Städte im Erzstift ein.
Die evangelischen Domherren wurden gegen katholische ausgetauscht und Graf Wolf zu Mansfeld als Statthalter des Erzbischofs in Magdeburg bestellt.

Der Administrator des Erzstifts Magdeburg, Christian Wilhelm, hatte sich schon seit 1629 in Schweden aufgehalten und war nun mit dem König Gustav II. Adolf von Schweden wieder nach Deutschland gekommen. In Magdeburg traf er sich heimlich mit Mitgliedern des Stadtrates und bat sie um Beistand bei der Rückeroberung des Erzstifts. Die Magdeburger willigten ein, wurden ihnen doch erhebliche Privilegien und die Unterstützung durch den schwedischen König versprochen.

Durch den Zuspruch ermutigt, erlässt Administrator Christian Wilhelm hier ein Dekret, in dem seine Lehnsträger aufgefordert werden, sich ihm anzuschließen und seinen Kampf gegen die Kaiserlichen und für die Durchsetzung der reinen evangelischen Lehre mit Mannen und Geldern zu unterstützen.
Wer sich dieser Verfügung widersetzt und dem Aufruf zur Musterung nicht folgt, hat mit dem Entzug des Lehens und anderen Strafen zu rechnen.
Für die Untertanen des Erzstifts wird die allgemeine Mobilmachung ausgerufen. Die wehrfähigen Männer sollen gen Magdeburg ziehen und auf dem Wege ordentlich Wacht halten, Kundschaften einziehen und noch mehr Männer werben.

In den folgenden Monaten fällt das Kriegsglück im Erzstift Magdeburg bald der einen, bald der anderen Seite zu. Administrator Christian Wilhelm hat allerdings hohe Verluste zu verzeichnen und die kaiserlichen Truppen gewinnen vorläufig die Oberhand.

Donnerstag, 27. Februar 2014

27. Februar Ao. 1632

Huldigung der Stadt Halle, von dem Königl. Schwedischen Stadthalter des Ertzstiffts Magdeburg Fürst Ludewig zu Anhalt, im Nahmen Sr. Kön. Maj. in Schweden, König Gustavi Adolphi eingenommen.



Während  des Dreißigjährigen Krieges hatte König Gustav II. Adolf von Schweden im Jahre 1630 mit Schwert und Feder die Länder Pommern, Mecklenburg, Brandenburg und Sachsen zu einem Bündnisvertrag gezwungen. Die Karten für die kaiserlichen Truppen und damit die katholische Liga standen schlecht.

König Gustav II. Adolf von Schweden hatte für von ihm eroberte Gebiete Statthalter ernannt.
Fürst Ludwig I. zu Anhalt-Köthen war Statthalter für das Erzstift Magdeburg und das Stift Halberstadt.

Im Verlaufe noch andauernder Geheimverhandlungen mit König Ludwig XIII. von Frankreich beauftragte der schwedische König seinen Statthalter, die Räte, Beamten und Bedienten beider Stifte der schwedischen Krone zu verpflichten und dazu von den Ständen und Städten die Huldigung einzunehmen.
König Gustav II. Adolf befiehlt, dass die Huldigungen das Augsburger Glaubensbekenntnis beinhalten solle, sich die Stände und Städte also zur Ausübung der evangelischen Religion verpflichten sollen.

Am 21. Februar 1632 fordert Ludwig I. zu Anhalt-Köthen deshalb den Rat der Stadt Halle schriftlich auf, den Abgesandten des schwedischen Königs gegenüber den Huldigungseid zu leisten und legt den 27. Februar 1632 als Termin fest. In dem Schreiben versichert er dem Rat, dass der schwedische König bereit ist, die Stadt bei ihren althergebrachten Rechten, Freiheiten und Gewohnheiten zu belassen, sofern ihm Gehorsam geschworen wird.

Die Ratsherren, der Schultheiß, die Schöppen und Mitglieder des Talgerichts versammelten sich am Tag der Huldigung um 08:00 Uhr im Rathaus, die Bürgerschaft vor demselben.
Gegen 10:00 Uhr erschienen die königlichen Hofräte, Sekretäre und Kanzlisten (Kanzleischreiber), wurden vom Rat begrüßt und in die Ratsstube geführt.
Dort leisteten die anwesenden Amtsträger der Stadt den Huldigungseid und schworen ihrem König und Herrn Gehorsam und Treue.
Danach nimmt der Hofrat Kanzler Johann Stallmann auf dem Markt vor dem Rathaus die Huldigung der gesamten Bürgerschaft der Stadt Halle entgegen.
Zum Abschluss werden die königlichen Abgesandten in die Kämmerei der Stadt geführt und bewirtet.