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Donnerstag, 15. Mai 2014

15. Mai Ao. 1339

Des Provincials, Priors und Convents der Marien-Knechte zu Halle Vergleich mit dem Rathe zu Halle, darinn sie demselben die Closter-Stäte vor dem Galgthore abtreten, und sich verbinden, ausser der ihnen zum Neuen Closter-Bau in der Stadt vergönneten Hagedorns-Warte, keine Güter in der Stadt an sich zu bringen.



Im Jahre 1213 hatte sich in Florenz ein Grüppchen von Kaufleuten der Welt abgewandt und beschlossen, sich in den Dienst der Heiligen Jungfrau Maria zu stellen. Der Bischof von Florenz erlaubte ihnen, den Tag Mariae Geburt zu feiern.
Seitdem werden sie Servi Mariae, Marienknechte oder Serviten, genannt.

Der Orden wurde in Jahre 1254 von Papst Alexander IV. bestätigt und 1304 von Papst Benedictus XI. den Regeln der Augustiner unterworfen.

Ein Marienknecht namens Bruder Friedrich hatte sich unterhalb der Burg Giebichenstein in einer Klause im Fels an der Saale Richtung Trotha niedergelassen. Erzbischof Albrecht II. hat ihm dazu im Jahre 1216 die Erlaubnis erteilt und ihm eine halbe Hufe Landes zugesprochen. Eine Kapelle wurde der Heiligen Jungfrau Maria und St. Jacob geweiht.

Der Bruder Friedrich erhielt sehr bald Gesellschaft von anderen Marienknechten und im Jahre 1239 übereignete Erzbischof Wilbrand ihnen den Berg über der Klause - die heutigen Klausberge - und einige andere Ländereien.

Es gesellte sich im Jahre 1274 auch Ulrich von Ammendorf zu den Klaus-Brüdern und brachte sein desolates Augustiner-Kloster zu Ammendorf in die Gemeinschaft ein. Es gefiel ihm aber zu Giebichenstein nicht recht und so verließ er die Brüder 1281 wieder und nahm natürlich seinen Besitz wieder mit.

Auch den anderen Klaus-Brüdern wurde es wohl zu eng in den Klausbergen. So erhielten sie im Jahre 1306 von Erzbischof Burchard II. die Erlaubnis, dicht vor der Stadt Halle neben dem Rabenstein am Oberen Galgtor ein Kloster zu erbauen.

Nunmehr als Marienknechte oder Serviten in Halle bekannt, zogen sie ein weiteres Mal um, nachdem ihnen ein reicher Edelmann namens Hagedorn ohne eigene Erben im Jahre 1339 seinen Hof in der Galgstraße hinterließ. Dort begannen sie im Jahre 1341 mit dem Bau ihres Klosters, das bis zur Reformation ihre endgültige Heimat werden sollte und dessen Klosterkirche wir heute noch als Ulrichkirche kennen.

Im vorliegenden Dokument übergeben die Serviten dem Rat der Stadt Halle ihr Klostergelände vor der Stadt und willigen in die Vereinbarung, keine anderen Güter in der Stadt zu erwerben. Sollten sie dennoch Grundbesitz geschenkt oder vererbt bekommen, verpflichten sie sich, diesen Besitz innerhalb von 4 Wochen zu veräußern.
Zusätzlich versichern sie dem Rat der Stadt, einen freien und geräumigen Weg durch ihren Besitz anzulegen, den Fuhrwerke passieren können. Der Weg soll durch das Kloster nicht gehindert oder verbaut werden.

So hat also das Serviten-Kloster - übrigens das jüngste der in Halle erbauten Klöster - beidseits der Galgstraße (heute Leipziger Straße) gelegen und Handel und Wandel nicht behindert.

Montag, 5. Mai 2014

05. Mai Ao. 1747

Peinliches Halsgericht über Annen Margarethen Böserin.





Das Standbild des Rolands gilt seit Alters her als das anerkannte Symbol für die städtische Freiheit, also das Marktrecht und die Gerichtsbarkeit. Rolandsfiguren finden sich hauptsächlich in vielen nord- und ostdeutschen Städten, seltener in anderen Teilen Europas.

Der hallische Roland ist im Unterschied zu seinen deutschen "Artgenossen" nicht uniformiert und wurde, aus Holz gefertigt, schätzungsweise um 1245 erstmals bei einem Hügel neben dem Rathaus auf dem Marktplatz aufgestellt.

Am Roland wurde Gericht gehalten. Deshalb nannte sich das hallische Schultheißen-Gericht auch das "Gericht auf dem Berge vor dem Rolande" – also das Berggericht.

Der Roland wechselte mehrfach seinen Standort und steht nun, im Jahre 1747, vor dem Schöppenhaus an der Südwestecke des Marktplatzes.

Hier wird am 05. Mai Ao. 1747 Gericht gehalten über Anna Margarethe Böser, die sich des zweifachen Kindsmordes schuldig gemacht hatte.

Der Schultheiß und Königlich Preußische Geheimrat Johann Christoph von Dreyhaupt begibt sich morgens um 08:00 Uhr gemeinsam mit den Schöppen, dem Gerichtsdiener und dem Gerichtsschreiber vor den Roland. Dort ist ein hölzernes Gerüst als Bühne errichtet, mit nochmals erhöhten Sitzen für die Mitglieder des Schultheißen-Gerichts.

Schultheiß Dreyhaupt eröffnet die Gerichtssitzung und fordert die Umstehenden auf, ihre Angelegenheiten vorzubringen.
Der Blutschreier Schneider tritt vor und bittet ums Wort. Ein Blutschreier war ein Gerichtsdiener, der vor dem Blutgericht gegen den Täter das Zetergeschrei erhob und Sühne für die Tat forderte. Mittlerweile war das Zetergeschrei abgeschafft worden und der Blutschreier fungierte als Ansager für die Anklage.

Dieser Blutschreier nun erklärt, dass Anna Margarethe Böser des begangenen Kindsmordes angeklagt wird und deshalb ihr Leben verwirkt habe. Sie solle vor das Gericht zitiert werden.

Die Beschuldigte wird in Begleitung von Predigern auf das Gerüst geführt und der Ankläger des Rates, Anwalt Johann Christoph Gerstenbeil tritt hervor und führt die Anklage aus:

Anna Margarethe Böser hatte im vergangenen Jahr 1746 einige Tage vor Ostern unehelichen Verkehr mit dem Soldaten Meye und wurde schwanger. Nach Michaelis, also Ende September, bemerkte sie ihren Umstand und verheimlichte ihre Schwangerschaft. In der Neujahrsnacht 1747 suchte sie gegen Morgen bei einer Bekannten Zuflucht, die diese ihr auch im Keller ihres Hauses gewährte. Dort brachte die Angeklagte zwei Kinder zur Welt und erwürgte sie gleich nach deren Geburt.
Nach der peinlichen Halsgerichts-Ordnung und Magdeburgischen Landesgesetzen habe sie nun Leib und Leben verwirkt. Deshalb fordert der Ankläger von der Beschuldigten nochmals ein öffentliches Geständnis und vom Gericht den Schuldspruch und die Verurteilung zum Tod durch das Schwert.

Daraufhin befragt Schultheiß Dreyhaupt die Angeklagte und hört ein volles Geständnis. Er fordert die Schöppen auf, sich über das Urteil zu beraten.

Die Schöppen folgen der Empfehlung des Anklägers und verurteilen Anna Margarethe Böser wegen zweifachen Kindsmordes zum Tod durch das Schwert.

Der Schultheiß gibt das Urteil bekannt und übergibt die Verurteilte dem Nachrichter, also in diesem Fall dem Scharfrichter.

Der führt die Verurteilte mit seinen Mannen zum Rabenstein vor das Obere Galgtor und exekutiert das Urteil mit zwei Schlägen.

Inzwischen fragt Schultheiß Dreyhaupt die umstehende Menge, ob noch jemand einen Fall vor Gericht zu bringen hat. Nachdem er keine Antwort erhält, hebt er den Gerichtstag auf und verlässt mit den Schöppen das Halsgericht.

-- Ist Euch aufgefallen, dass die Angeklagte keinen Verteidiger hatte?