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Montag, 26. Januar 2015

26. Januar Ao. 1543

Cardinal Albertus, Ertzbischoff zu Magdeburg reichet Hans Boyen das Freyguth zu Scherben, so ehemals dem Neuen Stiffte zu Halle gehöret, zu Erbzins-Lehn.



Zscherben (heute Ortsteil der Gemeinde Teutschenthal) wird in alten Chroniken als Dorf mit Filialkirche und Freigut bezeichnet. 
Leider wissen wir heute erschreckend wenig über die Geschichte des Ortes. Die gesamte Dorfchronik wurde am 01. Juni Ao. 1945 vom damaligen Bürgermeister Grätzner verbrannt, kurz bevor der Ort an die Sowjetarmee übergeben wurde. 

Im Jahre 981 wird Zscherben erstmals urkundlich erwähnt. Das Necrologium (Totenregister) der Stadt Magdeburg verzeichnet den Tod des ersten Erzbischofs von Magdeburg, Adalbert, am 20. Juni Ao. 981 auf freiem Feld bei Zscherben. 
Im 14. Jh. befand sich das Dorf im Besitz der Herren von Northausen, später im Besitz derer von Burckersrode, von denen es Erzbischof Friedrich III. im Jahre 1463 gekauft und zum Amt Giebichenstein geschlagen hat. 

Die Kirche und der Klosterhof, der ursprünglich dem Kloster Memleben zugehörte, fiel im Jahre 1511 an das hallische Kloster zum Neuen Werk und wurde bei Auflösung dessen durch Kardinal Albrecht von seinem Neuen Stift vereinnahmt. 

Im vorliegenden Dokument gibt Kardinal Albrecht das Gut mit allen Zubehörungen und Äckern dem Hans Boyen (vermutlich Landadel) zu Lehen. 

Hans Boyen hat jährlich am Tag St. Michael (29. September) 5 alte Schock Groschen (1 altes Schock = 20 Groschen; also 5 alte Schock = 100 Groschen) und zwei Pfund Wachs als Erbzins an die Kurfürstliche Kammer zu zahlen. Zusätzlich muss er an einem Tag im Jahr mit vier Pferden und einem Pflug für das Amt Giebichenstein zur Verfügung stehen. Die Gerichtsbarkeit verbleibt beim Amt Giebichenstein. 

Sonntag, 5. Oktober 2014

05. October Ao. 1530

Kayser Caroli V. Confirmation der Veränderung des Closters zum Neuen Werck vor Halle.



Das Kloster zum Neuen Werk wurde von Erzbischof Adelgotus im Jahre 1116 gestiftet und mit Mönchen des Augustiner-Ordens besetzt. Es wurde auf einem Felsen über der Saale zwischen der Stadt Halle und der Burg Giebichenstein erbaut, nachdem Erzbischof Adelgotus bei abendlichem Ritt die Erscheinung einer glühenden Egge an eben dieser Stelle hatte.
Im Laufe der Jahrhunderte gewann das Kloster großen Einfluss um Halle und gelangte durch Schenkungen und Käufe zu großem Reichtum. Seine Einkünfte sollen denen einer guten Grafschaft des Heiligen Römischen Reiches entsprochen haben.

Viele der Augustinermönche verließen während der Reformation das Kloster und wurden teilweise weltlich und begaben sich in den Ehestand.
Der letzte Propst des Klosters zum Neuen Werk, Simon Greyl, war ein Günstling Kardinal Albrechts und übernahm sein Amt im Jahre 1523. Er war aber nicht im Stande, das Kloster in guter Verfassung zu halten und überließ daher im Jahre 1525 erst die 3 Pfarren zu Halle und das Erzdiakonat des hallischen Kirchensprengels dem Erzbischof Kardinal Albrecht.

Am 28. April Ao. 1528 dann erfolgte die Übergabe des gesamten Klosters samt all seiner Güter und Einkünfte an Kardinal Albrecht. Der Propst und der gesamte Konvent stellten jedoch die Bedingung, dass sie mit Nahrung und Kleidung versorgt werden sollten. Dies gestand Kardinal Albrecht auch gerne zu und wollte den Mönchen die Hälfte ihrer bisherigen Güter zum Unterhalt geben und sie in das schon verlassene Serviten-Kloster in der Galgstraße setzen.

Nachdem sie aber in dieses Kloster nicht ziehen wollten und im Jahre 1529 viele der Mönche an der Pest gestorben waren, so dass nur noch 4 Mönche neben dem Propst übrig blieben, wurden sie 1530 in dem von Kardinal Albrecht eingerichteten Neuen Stift aufgenommen. Die Güter und Einkünfte des Klosters zum Neuen Werk wurden dem Neuen Stift mit Einwilligung des Papstes, Kaisers und des Magdeburger Domkapitels zugeschlagen.

Nun, am 05. Oktober Ao. 1530, bestätigt Kaiser Karl V. die Maßnahmen, die Kardinal Albrecht am Kloster zum Neuen Werk vorgenommen hat.

Donnerstag, 18. September 2014

18. September Ao. 1531

Des Dom-Capituls zu Magdeburg Schenckung einiger Cleinodien und Heyligthums an die Neue Stifftskirche zu Halle.



Schon Erzbischof Ernst plante die Errichtung eines Stifts in der Kapelle der Moritzburg, setzte den Plan aber nicht in die Tat um.

Sein Nachfolger Kardinal Albrecht griff den Gedanken wieder auf, hielt es aber für ungünstig, das Stift direkt in der Moritzburg aufzurichten. Die Festung wäre dadurch möglicherweise angreifbar geworden.

Also erwirkte er die Erlaubnis von Papst Leo X., das Neue Stift in ein beliebiges Kloster der Stadt zu verlegen, die Klöster einzuziehen und die Mönche zu versetzen. Daraufhin ließ er das Kloster zum Neuen Werck und die Ulrichkirche abbrechen und nutzte die Baumaterialien zum Bau seines Neuen Stiftes. Das Dominikanerkloster St. Pauli zum heiligen Kreuz bestimmte Kardinal Albrecht zum Standort des Chorherren-Stiftes und versetzte die Mönche in das Kloster St. Moritz.

Die Klosterkirche ließ Kardinal Albrecht zur Domkirche umbauen. 

Herren des Domkapitels zu Magdeburg schenken der Stiftskirche (heute Dom) zu Halle eine vergoldete Monstranz aus Silber, die das Wunderblut enthält und zwei vergoldete Leuchter aus Silber.
Der Brief des Domkapitels schließt jegliche Rückforderung der Geschenke aus.

Das Neue Stift, von Kardinal Albrecht am 28. Juni 1520 gegründet, war nach dem hohen Dom-Stift zu Magdeburg das ranghöchste Stift im Erzbistum Magdeburg und galt als Mutterkirche in Halle. Dem Stift wurden bis zu seinem Niedergang um 1541 zahlreiche Schätze und Ländereien geschenkt. Kardinal Albrecht hat bei seinem Rückzug nach Mainz im Jahre 1541 einen Großteil der beweglichen Schätze mitgenommen.

Montag, 8. September 2014

08. September Ao. 1520

Des Provincials des Prediger-Ordens Hermann Rabens Consens zu der von dem Cardinal Alberto vorgenommenen Translation des Convents Prediger-Ordens zum Heil. Creutz in das Closter zu St. Moritz.



Das Kloster St. Pauli zum heiligen Kreuz ist vermutlich um 1271 gegründet worden und beherbergte Mönche des Dominikanerordens für nahezu 300 Jahre.

Der Orden der Dominikaner, der zu den Bettel-Orden gehört, existiert seit 1216 und geht auf den heiligen Dominikus zurück, der um 1170 in Kastilien geboren war und als junger Geistlicher nach Rom gelangte. Dort war er im Auftrag des Papstes Innozenz III. als Wanderprediger wider die ketzerischen Albigenser (mit denen er jedoch auch den theologischen Disput suchte) unterwegs, weshalb der Orden auch Prediger-Orden genannt wird.

Als Kardinal Albrecht beschlossen hatte, in der Stadt Halle ein Chorherren-Stift zu gründen, bat er sich die päpstliche Genehmigung aus, Klöster und Kirchen einzuziehen. Diese Erlaubnis wurde ihm erteilt.

Am 01. Juli Ao. 1518 erhielt er von Papst Leo X. die Freiheit, das Kloster St. Pauli zum heiligen Kreuz zur Errichtung seines Neuen Stifts zu verwenden und die Prediger-Mönche in das bereits verlassene Moritzkloster zu versetzen.

Zwei Jahre später, am 28. Juni Ao. 1520, musste der Konvent der Dominikaner in die Versetzung einwilligen. Die Mönche zogen sogleich in das Moritzkloster um.

Am 08. September Ao. 1520 stimmt der Provinzial des Prediger-Ordens, Hermann Rabe, zwangsläufig dem Umzug zu.
Ein Provinzial ist der Leiter einer Ordensprovinz.

Kardinal Albrecht begann unverzüglich mit der Einrichtung seines Neuen Stifts und ließ die Klosterkirche zur Domkirche umbauen.

Den Dominikanern gefiel es übrigens im Moritzkloster gar nicht. Und so baten sie Kardinal Albrecht nach dem Niedergang seines Neuen Stifts, doch wieder in ihre alte Herberge ziehen zu dürfen. Im Jahre 1541 stimmte Kardinal Albrecht diesem Begehr zu und gestattete den Mönchen auch die Nutzung der Domkirche für ihre Gottesdienste. Er hielt sich ohnehin zu dieser Zeit nicht mehr in Halle auf und hatte sämtliches bewegliches Vermögen des Stifts schon nach Mainz schaffen lassen.

Samstag, 30. August 2014

30. August Ao. 1519

Des Convents des Closters S. Moritz zu Halle Uebergabe des Closters samt allen seinen Gütern, an den Ertzbischoff, Cardinal Albertum, mit Consens, daß solche zu der Neuen Stiffts-Kirche zu Halle geschlagen, und derselben incorporirt werden mögen.



Schon Erzbischof Ernst plante die Errichtung eines Stifts in der Kapelle der Moritzburg, setzte den Plan aber nicht in die Tat um.

Sein Nachfolger Kardinal Albrecht griff den Gedanken wieder auf, hielt es aber für ungünstig, das Stift direkt in der Moritzburg aufzurichten. Die Festung wäre dadurch möglicherweise angreifbar geworden.

Deshalb bat er sich die päpstliche Genehmigung aus, Klöster und Kirchen in und um die Stadt Halle einzuziehen und sein Chorherrenstift in einem Kloster seiner Wahl einzurichten. Diese Erlaubnis wurde ihm erteilt. Er nutzte das bisherige Dominikaner-Kloster St. Pauli zum heiligen Kreuz und ließ die Klosterkirche zur Domkirche umbauen.

Das Kloster St. Moritz ist von Erzbischof Wichmann vermutlich im Jahre 1184 gegründet worden und wurde mit Chorherren des Augustiner-Ordens besetzt. Erzbischof Wichmann rekrutierte die Augustiner-Mönche zum großen Teil aus dem Kloster zum Neuen Werk. Die Pfarrkirche St. Moritz wurde im selben Jahr dem Kloster zugeschlagen.
Die Stiftung des Klosters geht auf einen Eintrag im Chronicon Montis Sereni (Chronik von Petersberg) zurück, der sich in einer volkstümlichen Legende erhalten und verbreitet hat.

Im Jahre 1519 wurde das Kloster von Kardinal Albrecht eingezogen und am 30. August Ao. 1519 vom Prior des Klosters, Nicolaus Munck, übergeben.
Nicht nur das Kloster selbst wurde nun dem Neuen Stift des Kardinals zugeschlagen, sondern auch dessen sämtliche Güter. Die Mönche zogen aus.

Samstag, 2. August 2014

02. August Ao. 1547

Des Dom-Capitels zu Magdeburg Erbzins-Brief über das Ritterguth zu Passendorff, dem Cantzler D. Caspar Barthen ertheilet, als welchem es von D. Türcken im Testament vermacht worden, samt Cardinal Alberti inserirten Erbzins-Briefe, D. Christoph Türcken darüber ertheilet.



Passendorf, ein Dorf und Rittergut unweit von Halle, ist schon im Jahre 1091 erstmals urkundlich erwähnt worden und gehörte über viele Jahrhunderte zum Gebiet des Stiftes Merseburg.
Besitzer des Ritterguts war lange Zeit der Deutsche Ritterorden zu St. Kunigund vor Halle, der es bei Auflösung der Komturei an das Kloster zum Neuen Werk übergeben hat. Als Kardinal Albrecht das Kloster zum Neuen Werk einzog und seine Güter dem Neuen Stift zuschlug, gelangte auch Passendorf an das Neue Stift.

Doch schon im Jahre 1531 überlässt das Neue Stift die wüste Dorfstätte Herrn Dr. Christoph Türck, dem Kanzler Kardinal Albrechts.
Dr. Türck bebaut Rittergut und Dorf und kauft noch andere Ländereien dazu. Am 12. April Ao. 1541 fertigt Kardinal Albrecht einen Erbzinsbrief für Dr. Christoph Türck, in welchem ihm seine sämtlichen Besitzungen für sich und seine Nachkommen bestätigt werden. Dazu gehört auch Passendorf.

Da Dr. Christoph Türck keine eigenen Kinder hat, verfügt er in seinem Testament die Übergabe seiner erbzinslichen Besitztümer an seinen nächsten Verwandten, den Kanzler Dr. Caspar Barth.

Der amtierende Erzbischof Johann Albrecht weilt nicht im Lande.
Aufgrund seiner treuen Dienste in den letzten 18 Jahren soll Dr. Caspar Barth seinen neuen Besitz übernehmen können und nicht unter der Abwesenheit des Erzbischofs leiden müssen. Deshalb fertigt das Domkapitel den Erbzinsbrief für Dr. Caspar Barth und setzt den Konsens des Erzbischofs voraus.

Montag, 28. Juli 2014

28. July Ao. 1529

Des Raths zu Halle Verpflichtung, daß das Hospital am Neuen Stifft soll abgebrochen und an die Moritzkirche wieder erbauet werden. 



Das Hospital St. Cyriaci wurde im Jahre 1341 an der Stelle errichtet, wo heute die Neue Residenz zu finden ist. Ursprünglich hieß es das Neue Hospital und wurde erst später nach dem Schutzheiligen der Hospitalkapelle benannt. Es war das vierte Hospital der Stadt, neben den Hospitälern St. Antonius (Sondersiechenhaus in den Bockshörnern), St. Johannis (Moritzkloster) und St. Cunegund (Komturei des Deutschen Ritterordens, Salinehalbinsel).

Das Hospital gehörte zur Armenversorgung der Stadt Halle und wurde vom Rat und der gesamten Bürgerschaft gestiftet.

Im Jahre 1529 wurde das Hospital St. Cyriaci in das mittlerweile verlassene Johannis-Hospital im Moritzkloster verlegt, weil Kardinal Albrecht den Bauplatz für seinen Stadtpalast (heute Neue Residenz) brauchte.

Am 28. Juli Ao. 1529 bestätigt der Rat der Stadt Halle, dass er auf einstimmigen Beschluss das ganze Areal, auf dem das Hospital St. Cyriaci steht, bis hinunter zum Klaustor an Kardinal Albrecht übergibt. Die Stadt wird auf eigene Kosten sämtliche Gebäude des Hospitals niederbrechen, alle Materialien wegschaffen und das Hospital an der Stadtmauer bei dem St. Moritz Kirchhof neu einrichten. Dort werden alle notwendigen Gebäude wieder errichtet. Jedoch sollen die Prediger-Mönche, die seit 1520 im Moritzkloster leben, am Ein- und Ausgang in ihr Kloster und ihre Kirche nicht gehindert werden.

Kardinal Albrecht hatte nicht nur wegen des Bauplatzes für seinen Stadtpalast auf den Abriss gedrungen, sondern auch wegen des "bösen Geruchs", der zum Neuen Stift und zur Domkirche herüberzog.

Der Rat der Stadt bedankt sich mit dieser Verpflichtung außerdem für Kardinal Albrechts Großzügigkeit, die Neumühle an die Stadt übergeben zu haben.

Damit Kardinal Albrecht in seinem künftigen Stadtpalast nicht von unberufenen Blicken belästigt wird, verspricht der Rat der Stadt weiter, die Fenster im Klaustor zu vermauern, die auf den Bauplatz gehen. Letztlich ließ der Kardinal seine Residenz so dicht an das Klaustor bauen, dass diese Maßnahme nicht notwendig gewesen wäre.

Zusätzlich verpflichtet sich der Rat der Stadt in diesem Dokument, auf dem Martinsberg einen Begräbnisplatz einzurichten, auf dem alle Bürger und Einwohner der Stadt bestattet werden sollen.
In dieser Zeit begann man in Deutschland allgemein, die Toten außerhalb der Stadtmauern zu begraben. Bisher hatten Bestattungen auf den Kirchhöfen rund um die Kirchen der Städte stattgefunden und nur Massengräber in Pestzeiten wurden vor die Stadttore gelegt. Doch nun änderte sich dies und Kardinal Albrecht hatte auch für Halle die Anweisung gegeben, einen zentralen Friedhof außerhalb der Stadtgrenzen anzulegen.
Diesen Begräbnisplatz auf dem Martinsberg kennen wir noch heute als Stadtgottesacker. Die Stadt umgab das Areal mit einer Mauer, die dann ab 1557 nach Entwürfen von Nickel Hoffmann mit Schwibbögen und Grüften ausgestattet wurde.

In dem Dokument wird weiterhin erwähnt, dass die Einwohner aufgefordert werden sollen, die Schweinemast und Ställe an Orte außerhalb der Stadt zu verlegen, damit die Lärm- und Geruchbelästigung abgestellt wird.

Freitag, 25. Juli 2014

25. July Ao. 1529

Cardinal und Ertzbischoff Alberti Uebereignung der Neumühle an den Rath zu Halle.



Kardinal Albrecht hatte, um sein Neues Stift errichten zu können, die Güter des Klosters zum Neuen Werk eingezogen. Dazu gehörte auch die Neumühle über den Mühlgraben zwischen der Moritzburg und dem Stift.

Die Neumühle ist übrigens die jüngste Mühle in Halle gewesen und vor 1283 erbaut worden. Außerdem gab es in Halle die Mühle zu Gimritz (Vorwerk Gimritz auf der Peißnitzinsel), die Steinmühle, die Mühle zu Trotha und die Mühle zu Böllberg. Vor der Reformation gehörten alle diese Mühlen dem Kloster zum Neuen Werk; später gelangten die Neumühle und die Mühle zu Gimritz an die Stadt Halle. Die übrigen Mühlen wurden zum Amt Giebichenstein geschlagen.

In diesem Dokument übergibt Kardinal Albrecht die Neumühle an den Rat der Stadt Halle mit der Bedingung, dass die Stadt keine neuen Mühlen baut und die bestehenden nicht erweitert. Ausgenommen hiervon war der schon genehmigte Aufbau eines neuen Stockwerks auf die Neumühle.
Die Mühle selbst soll mit ihren Dämmen und dem Wasserschutz in gutem Stand gehalten werden, ohne jedoch jemand anders zu behindern oder Schaden zu tun. Insbesondere darf die dicht daneben stehende Walkmühle keinen Schaden nehmen.

Weiterhin sollte für die Mönche zum Neuen Werk (egal, ob sie noch im Kloster leben oder woanders Wohnung finden) wöchentlich 15 Scheffel Getreide unentgeltlich gemahlen werden. Das Neue Stift sollte wöchentlich 20 Scheffel gemahlenes Getreide erhalten und so viel Malz, wie zum Bierbrauen benötigt wird. Darüber hinaus hatte die Stadt jedes Jahr am Martinstag (11. November) 12 gemästete Schweine an das Neue Stift zu liefern.

Übrigens ist neun Jahre später festgelegt worden, dass der Rat statt der 12 Mastschweine jedes Jahr 60 Gulden zahlt. Waren die Schweine etwa nicht fett genug?

Montag, 14. Juli 2014

14. July Ao. 1520

Verträge und Artickel, so der Cardinal, Ertzbischoff Albrecht, samt dem Dom-Capitel zu Magdeburg, zwischen dem Neuen Stifft, ad Sudarium domini ad Velum aureum genant, und dem Rathe zu Halle aufgerichtet und vertragen.



Bei Gründung seines Neuen Stifts schließt Kardinal Albrecht einen Vertrag über die Beschränkungen und Befugnisse des Stifts mit dem Rat der Stadt Halle ab.

  • Die Stadt Halle wird zur Zahlung eines jährlichen Zinses von 340 Gulden verpflichtet, bis die Summe von 8.000 Gulden erreicht ist, die dem Neuen Stift vom Rat der Stadt zugesagt wurde.

  • Das Stift wird ein eigenes Brauhaus unterhalten, das Bier jedoch lediglich für den Eigenbedarf verwenden und nicht ausschenken oder verkaufen. Des Weiteren gestattet das Stift keinem Bürger der Stadt, im Stiftsbrauhaus zu brauen.

  • Das Stift kauft keine Grundstücke oder Häuser in der Stadt. Durch Erbschaft an das Stift kommende Güter innerhalb der Stadt soll das Stift binnen Jahr und Tag zum Verkauf anbieten und den Erlös der Gemeinde zur Verfügung stellen.

  • Das Stift darf kein Getreide kaufen, anbauen oder verkaufen. Des Weiteren darf innerhalb des Stiftsgeländes kein Verkauf stattfinden.

  • Spenden und Opfergaben sollen dem Stift zugute kommen.

  • Die Stadt Halle wird die Besitzungen und Kleinodien des Stifts getreulich verwahren, wenn der Stuhl des Erzbischofs unbesetzt ist und einem neuen Amtsinhaber wieder übergeben.
  • Das Stift verpflichtet sich, von der Moritzburg über die Mühle und die Wasserkunst bis zum Kornhaus des Stifts die Stadtmauer aufzurichten, aber dem Rat der Stadt Zugang zur Mühle und zur Wasserkunst zu gewähren.

Freitag, 11. Juli 2014

11. July Ao. 1534

D. Türckens Verschreibung, dem Neuen Stifft zu Halle jährlich 100 Gulden Erbzinse von der Conradsburg zu reichen.



Das Kloster Konradsburg (bei Ermsleben im Harz) gehörte zu den Besitzungen des Klosters zum Neuen Werk. Wie man sich erinnern wird, hatte Kardinal Albrecht dieses Kloster und einige weitere eingezogen, um mit den Mitteln sein Neues Stift zu errichten und das Vermögen ebenfalls dem Stift zuzuschlagen.
Im Jahre 1530 bestätigte Kaiser Karl V. die Übereignung des Klosters Konradsburg an das Neue Stift.

Kardinal Albrecht gibt im gleichen Jahr u.a. das Kloster Konradsburg seinem Kanzler Dr. Christoph Türck erblich zu Lehen. Selbiger verpflichtet sich, einen Erbzins von 100 Gulden jedes Jahr am Tag Bartholomä (24. August) an das Neue Stift zu zahlen.

Dr. Christoph Türck verfügt in dem Dokument die Erbfolge für das Lehen. Seine leiblichen Erben treten mit gleichen Rechten in das Lehen ein.

Sollte er ohne leibliche Erben versterben, fällt das Lehen an von ihm zu benennende Personen, die dem Neuen Stift ein Jahr und einen Tag nach seinem Tode 3.000 Rheinische Gulden zu zahlen haben, um vollständig in das Lehen eintreten zu können und es wiederum erblich zu besitzen. Auch sie haben den jährlichen Erbzins von 100 Gulden am Tag Bartholomä zu entrichten.

Bleibt die pünktliche Zahlung ganz oder teilweise aus, fällt Kloster Konradsburg als Schadenersatz wieder an das Neue Stift zurück.

Türck legt in dem Dokument auch die Lehnsware fest, die immer dann fällig wird, wenn ein neuer Lehnsherr eingesetzt wird bzw. wenn der Lehnsmann stirbt und seine Erben das Lehen übernehmen. Die Lehnsware beträgt 50 Gulden.

Die Konradsburg ist seit 1021 verbrieft und wurde im 12. Jh. in ein Kloster umgewandelt, vermutlich als Sühneleistung für einen Mord. Die Herren der Konradsburg hatten sich im Selketal ab 1120 die Burg Falkenstein errichtet und die Konradsburg verlassen. Ab 1142 nannten sie sich offiziell die Falkensteiner.
Das Kloster Konradsburg wurde im Bauernkrieg niedergebrannt und im Jahre 1526 von den Mönchen verlassen.

Sonntag, 6. Juli 2014

06. July Ao. 1331

Ertzbischoff Ottonis zu Magdeburg Revocation der geistlich-auswärtigen Jurisdiction, so sein Vorfahr, Ertzbischoff Burchard, dem Probst des Closters zu St. Moritz verliehen, weil der Probst zum Neuen Werck, als Archidiaconus Banni Hallensis, sich darüber, als über einen Eingriff in seine Gerechtsame beschweret.



Das Augustiner-Kloster zum Neuen Werk wurde im Jahre 1116 von Erzbischof Adelgotus gegründet und gelangte zu großem Reichtum und Einfluss in und um Halle. Erst Kardinal Albrecht verleibte die Gebäude und Besitzungen dieses Klosters im Jahre 1528 mit Erlaubnis des Papstes seinem Neuen Stift ein. Bald darauf ließ er die Klostergebäude abbrechen und verwandte die Baumaterialien zum Bau seines Neuen Stifts.

Der Propst zum Neuen Werk wurde jeweils vom Konvent des Klosters gewählt, ohne dass der Erzbischof hier ein Einspruchsrecht gehabt hätte. Es wurde lediglich um Bestätigung der Propstwahl durch den Erzbischof ersucht.

Gleichzeitig mit seinem Klosteramt ist der Propst der jeweils amtierende Erzdiakon des Banni Hallensis (des hallischen Kirchensprengels), welches sich zwischen Saale, Elster und Fuhne erstreckte und vier Synodal-Sitze umfasste: Halle, Brachstedt, Zörbig und Gollma (heute Ortsteil von Landsberg). Als Erzdiakon besaß er Sitz und Stimme auf den Provinz-Synoden und Landtagen des Erzbistums Magdeburg. Außerdem hatte der Propst die geistliche Gerichtsbarkeit über den Kirchensprengel und daher einen eigenen Gerichtsdiener. Ohne seine Einwilligung durfte im gesamten Kirchensprengel keine Kapelle neu errichtet werden. Dem Erzdiakon oblag darüber hinaus die Aufsicht über die Pfarrkirchen im Sprengel.

Erzbischof Burchard hatte die geistliche Gerichtsbarkeit an den Propst zu St. Moritz verliehen und damit seine Kompetenz überschritten. Sein Nachfolger Erzbischof Otto revidiert diese Entscheidung, nachdem sich der Propst zum Neuen Werk bei ihm beschwert hat.

Freitag, 4. Juli 2014

04. July Ao. 1592

E. H. Dom-Capituls zu Magdeburg Sede vacante Consens in den Verkauff des Vorwergs Gimritz an den Rath zu Halle. 



Das Vorwerk Gimritz, im Süden der Peißnitz-Insel gelegen, hat ursprünglich zum Kloster zum Neuen Werk gehört und ist vermutlich schon vor 1238 entstanden.
Als Kardinal Albrecht im Jahre 1518 von Papst Leo X. die Erlaubnis erhielt, sein Neues Stift zu errichten und dafür auch Klöster einzuziehen, ging der Besitz des Klosters Neuwerk in das Eigentum des Neuen Stifts über.
Dieses Neue Stift übereignet im Jahre 1540 das Vorwerk Gimritz an den Rat der Stadt Halle unter bestimmten Bedingungen.
Im Jahre 1541 (vor seiner Flucht nach Mainz) bestätigte Kardinal Albrecht unter anderem diesen Verkauf.

Es sind einige Jahrzehnte vergangen und das Domkapitel zu Magdeburg bestätigt erneut diesen Verkauf.

Nun gelten noch folgende Bedingungen:

  • Dem Rat der Stadt Halle wird das gesamte Vorwerk mit seinen Zubehörungen verkauft, ausgenommen einer Wiese in der Aue (auch Lucke genannt, etwa das Gebiet zwischen der heutigen Luisenstraße, Johann-Andreas-Segner-Straße und Adam-Kuckhoff-Straße hinter dem Steintor), die sich der Erzbischof vorbehält.

  • Jedes Jahr am Martinstag (11. November) ist der Erbzins in Höhe von 150 Gulden zu zahlen.
  • Eine ganze Reihe Bürgerhäuser wird dem Rat zu Lehen gegeben und wird mit einem jährlichen Zins in Höhe von 72 Gulden 9 Groschen abgegolten.

Als Lehnsträger wird nunmehr der Ratsmeister Jacob Redel angegeben. Der Titel des Ratsmeisters entspricht unserem heutigen Bürgermeister.
Für den Fall, dass Jacob Redel stirbt, wird der Rat der Stadt angewiesen, innerhalb von 4 Wochen einen neuen Ratsmeister zu wählen. Dieser hat dann das Lehen zu übernehmen und 100 Taler als Lehnsware zu erlegen. So soll jedesmal beim Wechsel des Ratsmeisters verfahren werden.

Donnerstag, 3. Juli 2014

03. July Ao. 1523

Des Abts und Convents des Closters Hillersleben Donation einiger Reliquien an das Neue Stifft zu Halle.



Schon Erzbischof Ernst plante die Errichtung eines Stifts in der Kapelle der Moritzburg, setzte den Plan aber nicht in die Tat um.

Sein Nachfolger Kardinal Albrecht griff den Gedanken wieder auf, hielt es aber für ungünstig, das Stift direkt in der Moritzburg aufzurichten. Die Festung wäre dadurch möglicherweise angreifbar geworden.

Deshalb bat er sich die päpstliche Genehmigung aus, Klöster und Kirchen in und um die Stadt Halle einzuziehen und sein Chorherrenstift in einem Kloster seiner Wahl einzurichten. Diese Erlaubnis wurde ihm erteilt. Er nutzte das bisherige Dominikaner-Kloster St. Pauli zum heiligen Kreuz und ließ die Klosterkirche zur Domkirche umbauen.

Zur Mehrung des Ruhmes der von Kardinal Albrecht neu errichteten Stiftskirche (heutiger Dom in Halle) beschlossen die hohen Herren des Benediktiner-Klosters zu Hillersleben (im heutigen Landkreis Börde), dem Neuen Stift einige Reliquien zu schenken.

Die Schenkung bestand aus dem versilberten Haupt der Heiligen Barbara und einem mit Silber beschlagenen Reliquien-Kästchen.

Samstag, 28. Juni 2014

28. Juni Ao. 1520

Consens des Convents der Prediger-Münche in die Versetzung desselben in das Moritz-Closter.



Das Kloster St. Pauli zum heiligen Kreuz ist vermutlich um 1271 gegründet worden und beherbergte Mönche des Dominikanerordens für nahezu 300 Jahre.

Der Orden der Dominikaner, der zu den Bettel-Orden gehört, existiert seit 1216 und geht auf den heiligen Dominikus zurück, der um 1170 in Kastilien geboren war und als junger Geistlicher nach Rom gelangte. Dort war er im Auftrag des Papstes Innozenz III. als Wanderprediger wider die ketzerischen Albigenser (mit denen er jedoch auch den theologischen Disput suchte) unterwegs, weshalb der Orden auch Prediger-Orden genannt wird.

Als Kardinal Albrecht beschlossen hatte, in der Stadt Halle ein Chorherren-Stift zu gründen, bat er sich die päpstliche Genehmigung aus, Klöster und Kirchen einzuziehen. Diese Erlaubnis wurde ihm erteilt.

Am 01. Juli Ao. 1518 erhielt er von Papst Leo X. die Freiheit, das Kloster St. Pauli zum heiligen Kreuz zur Errichtung seines Neuen Stifts zu verwenden und die Prediger-Mönche in das bereits verlassene Moritzkloster zu versetzen.

Zwei Jahre später, am 28. Juni Ao. 1520, musste der Konvent der Dominikaner in die Versetzung einwilligen. Die Mönche zogen sogleich in das Moritzkloster um.
Kardinal Albrecht begann unverzüglich mit der Einrichtung seines Neuen Stifts und ließ die Klosterkirche zur Domkirche umbauen.

Den Dominikanern gefiel es übrigens im Moritzkloster gar nicht. Und so baten sie Kardinal Albrecht nach dem Niedergang seines Neuen Stifts, doch wieder in ihre alte Herberge ziehen zu dürfen. Im Jahre 1541 stimmte Kardinal Albrecht diesem Begehr zu und gestattete den Mönchen auch die Nutzung der Domkirche für ihre Gottesdienste. Er hielt sich ohnehin zu dieser Zeit nicht mehr in Halle auf und hatte sämtliches bewegliches Vermögen des Stifts schon nach Mainz schaffen lassen.

Freitag, 9. Mai 2014

09. Mai Ao. 1535

Cardinals Alberti Uebereignung einiger geistlichen Lehne zu Besold- und Erhaltung der Pfarrer und Schulmeister bey denen 2 Pfarrkirchen B. Mariae Virginis und S. Ulrici.



Ursprünglich war die Stadt in 4 Viertel eingeteilt und hatte in jedem Viertel eine zugehörige Pfarrkirche. Dies waren die Kirchen St. Gertrude, St. Maria, St. Ulrich und St. Moritz.
Bis auf die Moritzkirche, die vom Moritzkloster umgeben war, gehörten alle anderen Pfarrkirchen dem Kloster zum Neuen Werk und sowohl die Pfarrer als auch die Schulmeister wurden, obwohl sie keine Klosterbrüder waren, vom Kloster versorgt.

Als Kardinal Albrecht im Jahre 1530 das Kloster zum Neuen Werk eingezogen hatte, um sein Neues Stift bauen und versorgen zu können, musste natürlich anderweitig für die Pfarrer und Schulmeister gesorgt werden.

So nahm Kardinal Albrecht die Pfarrer und Schulmeister der Marienkirche (die gerade mit der St. Gertruden-Kirche zusammengebaut wurde) und die Ulrichkirche mit in sein Chorherren-Stift auf und garantierte ihnen ein Einkommen. Sie waren jedoch nicht verpflichtet, im Stift zu leben.

Dieser Zustand hielt ohnehin nicht lange an, weil die Reformation ihren Siegeszug antrat und bald darauf der katholische Gottesdienst abgeschafft wurde.

Montag, 28. April 2014

28. April Ao. 1528

Des Convents des Closters zum Neuen Werck Uebergebung des Closters und dessen gantzen Einkommens, an den Ertzbischoff zu Magdeburg, Cardinal Albertum, bis auf Päbstliche Confirmation.





Das Kloster zum Neuen Werk wurde von Erzbischof Adelgotus im Jahre 1116 gestiftet und mit Mönchen des Augustiner-Ordens besetzt. Es wurde auf einem Felsen über der Saale zwischen der Stadt Halle und der Burg Giebichenstein erbaut, nachdem Erzbischof Adelgotus bei abendlichem Ritt die Erscheinung einer glühenden Egge an eben dieser Stelle hatte.
Im Laufe der Jahrhunderte gewann das Kloster großen Einfluss um Halle und gelangte durch Schenkungen und Käufe zu großem Reichtum. Seine Einkünfte sollen denen einer guten Grafschaft des Heiligen Römischen Reiches entsprochen haben.

Viele der Augustinermönche verließen während der Reformation das Kloster und wurden teilweise weltlich und begaben sich in den Ehestand.
Der letzte Propst des Klosters zum Neuen Werk, Simon Greyl, war ein Günstling Kardinal Albrechts und übernahm sein Amt im Jahre 1523. Er war aber nicht im Stande, das Kloster in guter Verfassung zu halten und überließ daher im Jahre 1525 erst die 3 Pfarren zu Halle und das Erzdiakonat des hallischen Kirchensprengels dem Erzbischof Kardinal Albrecht.

Am 28. April Ao. 1528 dann erfolgte die Übergabe des gesamten Klosters samt all seiner Güter und Einkünfte an Kardinal Albrecht. Der Propst und der gesamte Konvent stellten jedoch die Bedingung, dass sie mit Nahrung und Kleidung versorgt werden sollten. Dies gestand Kardinal Albrecht auch gerne zu und wollte den Mönchen die Hälfte ihrer bisherigen Güter zum Unterhalt geben und sie in das schon verlassene Serviten-Kloster in der Galgstraße setzen.

Nachdem sie aber in dieses Kloster nicht ziehen wollten und im Jahre 1529 viele der Mönche an der Pest gestorben waren, so dass nur noch 4 Mönche neben dem Propst übrig blieben, wurden sie 1530 in dem von Kardinal Albrecht eingerichteten Neuen Stift aufgenommen. Die Güter und Einkünfte des Klosters zum Neuen Werk wurden dem Neuen Stift mit Einwilligung des Papstes, Kaisers und des Magdeburger Domkapitels zugeschlagen.

Samstag, 19. April 2014

19. April Ao. 1540

Des Neuen Stiffts zu Halle Ueberlassung des Vorwergs Gimritz an den Rath zu Halle gegen einen jährlichen Erbzinß, ingleichen erblicher Verkauff des Stiffts Lehen und Zinsen an den Bürgerhäusern.



Das Vorwerk Gimritz (in alter Zeit Gumniste genannt), auf der Südspitze der Peißnitz-Insel gelegen und mit allerhand Gütern ausgestattet, wurde ehemals vom Kloster zum Neuen Werk erbaut und existierte vermutlich schon vor 1238. In diesem Jahr ist es im Zusammenhang mit einem Streit zwischen dem Kloster und dem Deutschen Ritterorden erwähnt worden.

Im Vorwerk Gimritz ist über mehrere Jahrhunderte Schafzucht betrieben worden, zeitweise sollen hier um 1.000 Tiere gestanden haben.

Als Kardinal Albrecht zur Erbauung seines Neuen Stiftes unter anderem das Kloster zum Neuen Werk und dessen Güter einzog, wurde auch das Vorwerk Gimritz dem Neuen Stift zugeschlagen.

Das Neue Stift übereignet das Vorwerk Gimritz an den Rat der Stadt Halle und stellt folgende Bedingungen:

  • Dem Rat der Stadt Halle wird das gesamte Vorwerk mit seinen Zubehörungen verkauft, ausgenommen einer Wiese in der Aue (auch Lucke genannt, etwa das Gebiet zwischen der heutigen Luisenstraße, Johann-Andreas-Segner-Straße und Adam-Kuckhoff-Straße hinter dem Steintor), die sich das Neue Stift vorbehält.

  • Der Rat der Stadt soll das Gut nach eigenem Bedarf bewirtschaften und bebauen, darf aber keine Festung oder steinerne Gebäude ohne Genehmigung des Stifts errichten.

  • Weiterhin hat der Rat einen Wagendienst zum Überfahren der Insel vorzuhalten und bei Bedarf zur Verfügung zu stellen.

  • Es sollen nicht mehr als 1.000 Schafe gehalten werden.

  • Missetäter sollen zwar auf dem Vorwerk gefangen genommen werden, müssen aber anderntags auf dem Amt Giebichenstein abgeliefert werden, wo über das jeweils zuständige Gericht entschieden wird.

  • Jedes Jahr am Martinstag (11. November) ist der Erbzins in Höhe von 150 Gulden zu zahlen.

  • Zusätzlich ist jedes Jahr der Betrag von 60 Gulden anstelle der ursprünglich vereinbarten 12 Mastschweine (siehe Eintrag vom 22. Januar Ao. 1538) für die Nutzung der Neumühle zu entrichten. Auch auf die unentgeltlichen Mehl- und Malzlieferungen weist das Neue Stift hin.

  • Eine ganze Reihe Bürgerhäuser wird dem Rat zu Lehen gegeben und wird mit einer einmaligen Zahlung von 1.000 Talern und einem jährlichen Zins in Höhe von 72 Gulden 19 Groschen abgegolten.

  • Letztlich werden die zur Errichtung der Stiftskirche (Dom) versprochenen Mittel in Höhe von jährlich 340 Gulden eingefordert.

Fast ein Jahr später, am 19. Februar Ao. 1541, bestätigt Kardinal Albrecht nochmals diesen Vertrag. Für die Bürgerhäuser wird nun nur noch ein jährlicher Zins in Höhe von 72 Gulden 10 Groschen verlangt.

Und ein weiteres Mal wird die Vereinbarung vom Dom-Kapitel zu Magdeburg am 04. Juli Ao. 1592 bekräftigt. Nun beträgt der Erbzins für die Bürgerhäuser "nur" noch 72 Gulden 9 Groschen.

Samstag, 12. April 2014

12. April Ao. 1532

Cardinal Albrechts Bewilligung und Nachlassung dem neuen Stifft zu Halle, daß es eine neue Schäfferey zu Potenitz aufrichten möge.



Das Vorwerk Gimritz, auf der Südspitze der Peißnitz-Insel gelegen und mit allerhand Gütern ausgestattet, wurde ehemals vom Kloster zum Neuen Werk erbaut und existierte vermutlich schon vor 1238. In diesem Jahr ist es im Zusammenhang mit einem Streit zwischen dem Kloster und dem Deutschen Ritterorden erwähnt worden.

Im Vorwerk Gimritz ist über mehrere Jahrhunderte Schafzucht betrieben worden, zeitweise sollen hier um 1.000 Tiere gestanden haben.

Als Kardinal Albrecht zur Erbauung seines Neuen Stiftes unter anderem das Kloster zum Neuen Werk und dessen Güter einzog, wurde auch das Vorwerk Gimritz dem Neuen Stift zugeschlagen.

Nun war die Schafzucht auf dem Vorwerk Gimritz wohl nicht so bequem wie gedacht und die Oberen der Stiftskirche haben Kardinal Albrecht gebeten, ihnen die Schafzucht auf der Oberen Peißnitz zu gestatten.
Im Gegenzug übereignen sie dem Kardinal ihr Lehen am Holz im Amt Friedeburg am Stendalischen Holz, dazu den Platz, auf dem das Kloster zum Neuen Werk gestanden hatte, mitsamt der Kohlwiese, dem Werder und dem Weinberg unterhalb des ehemaligen Klosters.
Kardinal Albrecht gibt der Bitte bereitwillig nach.

Mittwoch, 19. Februar 2014

19. Februar Ao. 1541

Cardinal Albrechts Verkauff des Vorwergs Gimritz an den Rath zu Halle.



Das Vorwerk Gimritz, auf der Südspitze der Peißnitz-Insel gelegen und mit allerhand Gütern ausgestattet, wurde ehemals vom Kloster zum Neuen Werk erbaut und existierte vermutlich schon vor 1238. In diesem Jahr ist es im Zusammenhang mit einem Streit zwischen dem Kloster und dem Deutschen Ritterorden erwähnt worden.

Im Vorwerk Gimritz ist über mehrere Jahrhunderte Schafzucht betrieben worden, zeitweise sollen hier um 1.000 Tiere gestanden haben.

Als Kardinal Albrecht zur Erbauung seines Neuen Stiftes unter anderem das Kloster zum Neuen Werk und dessen Güter einzog, wurde auch das Vorwerk Gimritz dem Neuen Stift zugeschlagen.
Mit dem Niedergang des Neuen Stifts übereignete Kardinal Albrecht das Vorwerk Gimritz an den Rat der Stadt Halle.

  • Dem Rat der Stadt Halle wird das gesamte Vorwerk mit seinen Zubehörungen verkauft, ausgenommen einer Wiese in der Aue (auch Lucke genannt, etwa das Gebiet zwischen der heutigen Luisenstraße, Johann-Andreas-Segner-Straße und Adam-Kuckhoff-Straße hinter dem Steintor), die sich der Erzbischof vorbehält.
  • Der Rat der Stadt soll das Gut nach eigenem Bedarf bewirtschaften und bebauen, darf aber keine Festung oder steinerne Gebäude ohne Genehmigung des Erzbischofs errichten.
  • Weiterhin hat der Rat einen Wagendienst zum Überfahren der Insel vorzuhalten und bei Bedarf zur Verfügung zu stellen.
  • Es sollen nicht mehr als 1.000 Schafe gehalten werden.
  • Missetäter sollen zwar auf dem Vorwerk gefangen genommen werden, müssen aber anderntags auf dem Amt Giebichenstein abgeliefert werden, wo über das jeweils zuständige Gericht entschieden wird.
  • Jedes Jahr am Martinstag (11. November) ist der Erbzins in Höhe von 150 Gulden zu zahlen.

Im Dokument folgt noch eine Aufzählung anderer Erblehen, darunter die Neumühle und einige freie Häuser, mit den jeweils gültigen Zinszahlungen.

Dienstag, 11. Februar 2014

11. Februar Ao. 1534

Des Probsts und Capittels des Neuen Stiffts zu Halle Lehn-Brieff über etliche Güther zu Endorff, so vormahls zur Conradsburg gehöret, Graff Hoyern zu Mansfeld ertheilet.



Nachdem Kardinal Albrecht im Jahre 1520 sein Neues Stift zu Halle gegründet und daher die Güter etlicher anderer Klöster eingezogen hatte, vereinnahmte er im Jahre 1530 auch das mittlerweile baufällige Kloster Konradsburg und dessen Güter für das Neue Stift.

Nun werden dem Grafen Hoyer VI. zu Mansfeld und seinen männlichen Erben die ehemals dem Kloster zugehörigen Güter im Ort Endorf (heute Ortsteil der Stadt Falkenstein im Harz) zu Lehen gegeben.
Das Lehen umfasst zwei freie Höfe zu Endorf samt ihren zugehörigen Äckern auf 5 Hufen Landes (1 Hufe waren etwa 20 ha) und eine große Anzahl an Erbzinsen von namentlich aufgelisteten Pächtern in und um Endorf.