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Freitag, 6. Juni 2014

06. Juni Ao. 1441

Ertzbischoff Günthers zu Magdeburg Bestallung D. Thomas Hirschhorns zum Leib-Medico.



Dem Klerus im Erzbistum Magdeburg fehlte seit langer Zeit ein erfahrener Arzt.
Zur damaligen Zeit beschäftigte man sich insbesondere in Klöstern mit der Heilkunde. Für das gemeine Volk übernahmen Bader und Barbiere medizinische Dienstleistungen, oftmals auf Jahrmärkten unter den Augen der Öffentlichkeit.

Hochgestellte Persönlichkeiten leisteten sich jedoch schon seit dem Altertum den Luxus eines Leibarztes, der seinem Herrn jederzeit zur Verfügung zu stehen hatte und nicht selten auch für missglückte Heilversuche verantwortlich gemacht wurde.

Hier bestellt nun Erzbischof Günther II. den Gelehrten Dr. Thomas Hirschhorn zu seinem Leibmedicus. In der Urkunde wird festgelegt, dass Dr. Thomas Hirschhorn für seine Dienste jährlich 100 Schock Kreuzgroschen (also 6.000 Kreuzgroschen) erhält. Davon soll er an Martini (11. November) 33 Schock = 1.980 Kreuzgroschen vom Abt des Klosters Berge bekommen. An Walpurgis (30. April) und an Jakobi (25. Juli) soll er sich je 2.010 Kreuzgroschen bei dem Geleitsmann zu Magdeburg abholen. Zusätzlich erhält er jedes Jahr ein neues Gewand.

Im Gegenzug verpflichtet sich Dr. Thomas Hirschhorn dazu, seinen Wohnsitz in Magdeburg zu nehmen und die Stadt nicht für mehr als 6 Wochen ohne Zustimmung des Erzbischofs oder des Domkapitels zu verlassen.

Donnerstag, 5. Juni 2014

05. Juni Ao. 973

Kayser Ottonis II. Diploma, in welchem er dem Ertzstifft Magdeburg die von seinem Vater Ottone I. gethane Schenckung des Pagi Neletici, samt der darinn gelegenen Oerter: Giebichenstein, Halle und Radewell, und dem Saltzwercke, auch andere Güter confirmiret.



Als der zweite Sohn Heinrichs I., Otto I., seinem Vater am 07. August Ao. 936 auf den ostfränkischen Thron folgt und in der Aachener Pfalz vom Erzbischof Hildebert von Mainz gekrönt und gesalbt wird, steht ihm nach den Anstrengungen seines Vaters ein halbwegs wehrfähiges Reich zur Verfügung.

Ärger machen ihm jedoch die Adligen seines Reiches, die laut Überlieferung selbst den Thron anstrebten oder aber von Otto empfindlich durcheinander gewürfelt worden waren. Da streiten sich die Geister. Jedenfalls gab es reichlich Hauen und Stechen.

Otto I. hat sich im Laufe der Jahre viele Feinde gemacht und begann etwa ab 955 – nach der Schlacht auf dem Lechfeld – mit der Konsolidierung seines Reiches. Eine Stütze stellte dabei die Reichskirche dar. Mithilfe zahlreicher Schenkungen verlieh er ihr mehr Bedeutung und  auch königliche Herrschaftsrechte.

Nun hatte Otto schon ein Jahr nach seiner Krönung am 21. September Ao. 937 das Mauritiuskloster zu Magdeburg begründet und erhöhte so den kirchlichen Rang der Stadt.
Im Laufe der Jahre erhielt dieses Kloster immer wieder Schenkungen von Otto. Am 29. Juli Ao. 961 wurde den Gütern des Mauritiusklosters unter anderem auch der Ort Giebichenstein einverleibt mit den umliegenden Ländereien und den Einkünften aus dem Zehent. Die erwähnten Ländereien schlossen wohl das Örtchen Halle mit ein.

Nach mehreren Anläufen und harten Auseinandersetzungen erreicht Otto I. im Jahre 968 in seiner Eigenschaft als römisch-deutscher Kaiser endlich die Erhebung des Mauritiusklosters in Magdeburg zum Erzbistum.

Fünf Jahre später, im Mai des Jahres 973, stirbt Otto I. in seiner Pfalz in Memleben und wird im Dom zu Magdeburg neben seiner Gattin beigesetzt.

Sein Sohn Otto II., der schon seit Weihnachten 967 als Mitkaiser fungierte, übernahm nun die Amtsgeschäfte und bestätigte in einer Urkunde am 04. Juni Ao. 973 die Schenkungen, Privilegien und Freiheiten seines Vaters an das Erzstift Magdeburg, darunter Giebichenstein, Halle und Radewell:

„Pagum igitur seu regionem Neletici nominatam in orientali parte Sale fluminis sitam, in qua ciuitas Giuikenstein et Dobrogora et Rodibile habentur, cum salina sua et omnibus appendiciis vel utilitatibus quibuscunque, sicut beate memorie pius genitor noster ex suo proprio in jus et proprietatem sancti Mauritcii martiris liberaliter obsulit.“

Mit „Dobrogora“ ist die Stadt Halle gemeint. Dieser Name wurde dem Ort von den früher hier siedelnden Slawen gegeben.

Ausführlichere Informationen über den Einfluss der Ottonen auf die Entwicklung der Stadt Halle findet Ihr in meinem Artikel "Wie Halle verschenkt wurde" auf meiner Webseite.

Sonntag, 27. April 2014

27. April Ao. 1450

Registratur, bey Einweisung Schultheiß Heinrich Rademachers und derer Schöppen zu Churfürst Friedrichs von Sachsen Zeiten gehalten.



Seit 968, der Gründung des Erzbistums Magdeburg, lag die weltliche Gerichtsbarkeit der Stadt Halle in den Händen des jeweiligen Erzbischofs. Dieser delegierte üblicherweise das Amt des Richters an seinen Burggrafen. Als Stellvertreter für die täglichen kleinen Händeleien setzte der Burggraf einen Schultheiß ein und behielt sich selbst nur die peinlichen Fälle vor, die mit Leibstrafen oder dem Tode geahndet wurden.

Seit dem 13. Jh. wurde das Amt des Schultheißen als Mannlehn vergeben und war dadurch auf männliche Nachkommen vererbbar. Der Amtsinhaber konnte sein Lehen auch verkaufen, wenn er keine geeigneten Nachkommen hatte. Ansonsten fiel das Lehen wieder an den Erzbischof zurück, der dann eine Person seiner Wahl mit dem Amt belehnte.

Ich habe schon mehrfach erwähnt, dass die Stadt Halle versuchte, sich von der Herrschaft des Erzbischofs zu lösen und freie Reichsstadt zu werden. Auf dieses Streben sind viele Streitigkeiten der Stadt mit den Erzbischöfen zurückzuführen.
So ist es nicht verwunderlich, dass auch darüber Streit entstand, wer den Schultheiß einsetzen darf.

Während der Regierungszeit von Erzbischof Günther II. (1403 – 1445) hatte der Rat der Stadt Halle das Recht an sich gerissen, den Schultheiß selbst zu ernennen. Bei einem Vergleich über verschiedene Streitigkeiten zwischen Erzbischof und Stadt musste Erzbischof Günther der Stadt dieses Recht sogar zugestehen. Sein Nachfolger, Erzbischof Friedrich (1445 – 1464 im Amt), nutzte den Tod des Schultheißen Hans von Mücheln im Jahre 1446 aus und brachte das Lehen wieder an sich. Natürlich gab es auch hierüber wieder Streit.

Letztlich brachte es die Stadt wenigstens dazu, dass ein neuer Schultheiß vom Stadthauptmann in sein Amt verpflichtet – eingewiesen – wurde. Die Schöppen wiederum wurden vom Burggrafen, Kurfürst Friedrich II. dem Sanftmütigen, eingewiesen.
Hier wird diese Prozedur für die Vereidigung des Schultheißen Heinrich Rademacher am 27. April Ao. 1450 beschrieben.

Nachdem Heinrich Rademacher seinen Amtseid abgelegt hat, wird er von Stadthauptmann Henning Strobart folgendermaßen bestätigt:

"Heinrich, ich weise Dich hie in die Gerichte von Gottes wegen und des Reichs wegen und befehle Dir, Recht zu stärken und Unrecht zu kränken, als Dich Deine Sinne und Witze weisen, und der Eid, den Du dem Gerichte getan hast, und sollst das nicht lassen, weder durch Liebe noch durch Leid, noch durch keinerlei Sachen willen, bei dem gestrengen Gericht, das Gott selber am jüngsten Tage über Dich will sitzen."

Daraufhin vereidigt der neu ernannte Schultheiß seinen Fronboten (Gerichtsdiener) und lässt sich von den Schöppen im Amt bestätigen.
Der Schöppenstuhl war zu der Zeit allerdings nicht voll besetzt. Weil 4 Schöppen gestorben und noch keine neuen ernannt worden waren, wurde Heinrich Rademacher nur von 7 Schöppen bestätigt.
Einige Tage später kam Kurfürst Friedrich II. in seiner Eigenschaft als Burggraf zu Magdeburg nach Halle und wies 4 neue Schöppen (Claus Schaffstedt, Sander Brachstedt, Johann von Stendel und Hans Kontze) in die Gerichtsbank ein.