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Samstag, 23. August 2014

23. August Ao. 1469

Erasmi Probsts des Closters zum Neuen Werck Vidimus dreyer Briefe Kayser Friedrichs, eines an Churfürst Ernsten zu Sachsen, des andern an den Rath zu Leipzig, und des dritten an den Rath zu Halle, vom 25. May 1469. darinnen den Neu-Jahrs-Marckt zu Leipzig abzustellen, und solchen dagegen zu Halle zu halten, bey Strafe befohlen wird.



Erzbischof Friedrich III. zu Magdeburg geriet mit dem Kurfürsten Friedrich II. zu Sachsen in Streit und so bekämpften sich beide, worunter die Städte Halle und Leipzig zu leiden hatten.
In Halle hatte es seit Jahrhunderten den Brauch zweier öffentlicher Jahrmärkte gegeben; einer zu Neujahr und einer zu Maria Geburt (08. September).
Erzbischof Friedrich hatte den Neujahrsmarkt in Halle um 8 Tage nach Neujahr auf den 08. Januar verlegen lassen. Darüber beklagte sich Kurfürst Friedrich II., weil er damit die Gerechtsame der Stadt Leipzig verletzt sah. Letztlich forderte er die gänzliche Abschaffung des Neujahrsmarktes zu Halle, um Leipzig einen Handelsvorteil zu verschaffen.
Die Stadt Halle wandte sich daraufhin an Kaiser Friedrich III. und ließ sich am 25. Mai Ao. 1464 über den Neujahrsmarkt ein Privilegium erteilen.

Ein zweites Mal ließ sich die Stadt Halle das Privileg am 25. Mai Ao. 1469 bestätigen, während der Stadt Leipzig der Neujahrsmarkt bei Strafe verboten wurde.

Nun sind Vertreter des Rates der Stadt Halle und der Innungen vor Erasmus, dem Propst des Klosters zum Neuen Werk und gleichzeitig Erzdiakon des hallischen Kirchensprengels, erschienen und haben ihm drei gesiegelte Briefe von Kaiser Friedrich III. vorgelegt. Einer dieser Briefe war am 20. Mai Ao. 1469 an Kurfürst Ernst von Sachsen gerichtet, ein weiterer am 25. Mai Ao. 1469 an den Rat der Stadt Leipzig. In diesen beiden Briefen wird der Stadt Leipzig bei Strafe geboten, den Neujahrsmarkt zu Leipzig wieder stillzulegen und die Stadt Halle an ihren althergebrachten Freiheiten zu belassen. In diesem Fall bezieht sich Kaiser Friedrich III. auf die Freiheit, einen Neujahrsmarkt abzuhalten. Leipzig soll den hallischen Neujahrsmarkt nicht behindern.
Ein dritter Brief ist an den Rat der Stadt Halle gerichtet und bestätigt diesen am 25. Mai Ao. 1469 in seinen Rechten.

Propst Erasmus lässt die Briefe prüfen und bestätigt deren Echtheit.
Die Vertreter der Stadt Halle bitten daraufhin den Propst, von diesen Briefen eine Abschrift fertigen zu lassen, weil die Briefe zur Durchsetzung der hallischen Rechte häufig gebraucht würden und man befürchten müsse, sie könnten beim Transport durch Regen, Wasser oder Unwetter beschädigt oder gar zerstört werden.
Propst Erasmus entspricht der Bitte und beauftragt den vom Erzbischof bestellten und vereidigten Schreiber Blasius Cruße mit der Fertigung der Abschriften.
Derselbe fertigt und bezeugt die Abschriften und Propst Erasmus lässt die Abschriften wiederum prüfen, bevor er sie am 23. August Ao. 1469 mit seinem Siegel beglaubigt.

Donnerstag, 24. Juli 2014

24. July Ao. 1468

Kayser Friedrichs Citation an den Rath zu Halle, daß er auf nechsten Sontag nach Lichtmessen vor Ihm erscheinen, und wegen des Neujahrmarckts Antwort geben und Beweiß bringen solle.



Seit uralten Zeiten hatte die Stadt Halle im Jahr zwei Märkte abgehalten, um Salz zu verkaufen und andere Waren dafür einzutauschen. Der eine Jahrmarkt begann am Neujahrstag und der andere am Tage Mariä Geburt (8. September). Beide Jahrmärkte wurden jeweils 8 Tage gehalten.

Nachdem Halle jedoch im Jahre 1412 den vom Erzbischof eingesetzten Salzgrafen Hedersleben der Falschmünzerei angeklagt und zum Tod auf dem Scheiterhaufen verurteilt hatte, folgten Kriege und Unruhen gegen die Stadt. Deshalb wandten sich viele reiche Kaufleute von Halle ab und verkauften ihre Waren lieber in Leipzig. So entstand auch in Leipzig eine Markttradition.
Diese konkurrierenden Märkte führten zu großen Streitigkeiten.

Die Stadt Halle ließ sich 1464 von Kaiser Friedrich III. das Privileg des Neujahrsmarktes bestätigen. Leipzig erwirkte im Jahre 1466 ein gleiches Privileg und klagte wenig später gegen den Neujahrsmarkt zu Halle.
Daraufhin orderte Kaiser Friedrich III. den Rat der Stadt Halle zur Stellungnahme und Beweisführung für die Rechtmäßigkeit ihres Neujahrsmarktes.
Naja, so ein Kaiser kann sich eben auch nicht alles merken...

Sonntag, 25. Mai 2014

25. Mai Ao. 1464

Kayser Friderici III. Privilegium und Confirmation über den Neujahrs-Marckt der Stadt Halle ertheilet.



Lauter Friedriche. ;-)
Erzbischof Friedrich III. zu Magdeburg geriet mit dem Kurfürsten Friedrich II. zu Sachsen in Streit und so bekämpften sich beide, worunter die Städte Halle und Leipzig zu leiden hatten.
In Halle hatte es seit Jahrhunderten den Brauch zweier öffentlicher Jahrmärkte gegeben; einer zu Neujahr und einer zu Maria Geburt (08. September).
Erzbischof Friedrich hatte den Neujahrsmarkt in Halle um 8 Tage nach Neujahr auf den 08. Januar verlegen lassen. Darüber beklagte sich Kurfürst Friedrich II., weil er damit die Gerechtsame der Stadt Leipzig verletzt sah. Letztlich forderte er die gänzliche Abschaffung des Neujahrsmarktes zu Halle, um Leipzig einen Handelsvorteil zu verschaffen.
Die Stadt Halle wandte sich daraufhin an Kaiser Friedrich III. und ließ sich über den Neujahrsmarkt ein Privilegium erteilen.

25. Mai Ao. 1469: Kayser Friderici III. zweytes Privilegium der Stadt Halle über den Neujahrs-Marckt ertheilet.

Ein zweites Mal ließ sich die Stadt Halle das Privileg am 25. Mai 1469 bestätigen, während der Stadt Leipzig der Neujahrsmarkt bei Strafe verboten wurde.

Samstag, 12. Oktober 2013

12. October Ao. 1470

Kayser Friedrichs Commission, Hertzog Otten von Braunschweig ertheilet, daß er die Hertzoge von Sachsen und die Stadt Halle wegen des Neu Jahr Marckts betagen, verhören und entscheiden solle.




Seit uralten Zeiten hatte die Stadt Halle im Jahr zwei Märkte abgehalten, um Salz zu verkaufen und andere Waren dafür einzutauschen. Der eine Jahrmarkt begann am Neujahrstag und der andere am Tage Mariä Geburt (8. September). Beide Jahrmärkte wurden jeweils 8 Tage gehalten.

Nachdem Halle jedoch im Jahre 1412 den vom Erzbischof eingesetzten Salzgrafen Hedersleben der Falschmünzerei angeklagt und zum Tod auf dem Scheiterhaufen verurteilt hatte (siehe Eintrag vom 02. Oktober), folgten Kriege und Unruhen gegen die Stadt. Deshalb wandten sich viele reiche Kaufleute von Halle ab und verkauften ihre Waren lieber in Leipzig. So entstand auch in Leipzig eine Markttradition.
Diese konkurrierenden Märkte führten zu großen Streitigkeiten.

Die Stadt Halle ließ sich 1464 von Kaiser Friedrich III. das Privileg des Neujahrsmarktes bestätigen. Leipzig erwirkte im Jahre 1466 ein gleiches Privileg und klagte wenig später gegen den Neujahrsmarkt zu Halle.
Nachdem Kaiser Friedrich III. am 25. Mai 1469 ein zweites Privileg für den Neujahrsmarkt in Halle ausgestellt hatte und im August 1469 Leipzig aufgefordert wurde, seinen Neujahrsmarkt einzustellen, wurde Kurfürst Friedrich zu Brandenburg im Juni 1470 mit der Untersuchung des Falles beauftragt. Dieser jedoch kümmerte sich nicht um die Angelegenheit. Ob er wirklich aufgrund einer Krankheit verhindert war oder sich einfach nicht einmischen wollte, bleibt im Dunkeln.
Deshalb beauftragt Kaiser Friedrich III. nun Herzog Otto von Braunschweig mit Prüfung und Vergleich.