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Samstag, 2. August 2014

02. August Ao. 1547

Des Dom-Capitels zu Magdeburg Erbzins-Brief über das Ritterguth zu Passendorff, dem Cantzler D. Caspar Barthen ertheilet, als welchem es von D. Türcken im Testament vermacht worden, samt Cardinal Alberti inserirten Erbzins-Briefe, D. Christoph Türcken darüber ertheilet.



Passendorf, ein Dorf und Rittergut unweit von Halle, ist schon im Jahre 1091 erstmals urkundlich erwähnt worden und gehörte über viele Jahrhunderte zum Gebiet des Stiftes Merseburg.
Besitzer des Ritterguts war lange Zeit der Deutsche Ritterorden zu St. Kunigund vor Halle, der es bei Auflösung der Komturei an das Kloster zum Neuen Werk übergeben hat. Als Kardinal Albrecht das Kloster zum Neuen Werk einzog und seine Güter dem Neuen Stift zuschlug, gelangte auch Passendorf an das Neue Stift.

Doch schon im Jahre 1531 überlässt das Neue Stift die wüste Dorfstätte Herrn Dr. Christoph Türck, dem Kanzler Kardinal Albrechts.
Dr. Türck bebaut Rittergut und Dorf und kauft noch andere Ländereien dazu. Am 12. April Ao. 1541 fertigt Kardinal Albrecht einen Erbzinsbrief für Dr. Christoph Türck, in welchem ihm seine sämtlichen Besitzungen für sich und seine Nachkommen bestätigt werden. Dazu gehört auch Passendorf.

Da Dr. Christoph Türck keine eigenen Kinder hat, verfügt er in seinem Testament die Übergabe seiner erbzinslichen Besitztümer an seinen nächsten Verwandten, den Kanzler Dr. Caspar Barth.

Der amtierende Erzbischof Johann Albrecht weilt nicht im Lande.
Aufgrund seiner treuen Dienste in den letzten 18 Jahren soll Dr. Caspar Barth seinen neuen Besitz übernehmen können und nicht unter der Abwesenheit des Erzbischofs leiden müssen. Deshalb fertigt das Domkapitel den Erbzinsbrief für Dr. Caspar Barth und setzt den Konsens des Erzbischofs voraus.

Freitag, 11. Juli 2014

11. July Ao. 1534

D. Türckens Verschreibung, dem Neuen Stifft zu Halle jährlich 100 Gulden Erbzinse von der Conradsburg zu reichen.



Das Kloster Konradsburg (bei Ermsleben im Harz) gehörte zu den Besitzungen des Klosters zum Neuen Werk. Wie man sich erinnern wird, hatte Kardinal Albrecht dieses Kloster und einige weitere eingezogen, um mit den Mitteln sein Neues Stift zu errichten und das Vermögen ebenfalls dem Stift zuzuschlagen.
Im Jahre 1530 bestätigte Kaiser Karl V. die Übereignung des Klosters Konradsburg an das Neue Stift.

Kardinal Albrecht gibt im gleichen Jahr u.a. das Kloster Konradsburg seinem Kanzler Dr. Christoph Türck erblich zu Lehen. Selbiger verpflichtet sich, einen Erbzins von 100 Gulden jedes Jahr am Tag Bartholomä (24. August) an das Neue Stift zu zahlen.

Dr. Christoph Türck verfügt in dem Dokument die Erbfolge für das Lehen. Seine leiblichen Erben treten mit gleichen Rechten in das Lehen ein.

Sollte er ohne leibliche Erben versterben, fällt das Lehen an von ihm zu benennende Personen, die dem Neuen Stift ein Jahr und einen Tag nach seinem Tode 3.000 Rheinische Gulden zu zahlen haben, um vollständig in das Lehen eintreten zu können und es wiederum erblich zu besitzen. Auch sie haben den jährlichen Erbzins von 100 Gulden am Tag Bartholomä zu entrichten.

Bleibt die pünktliche Zahlung ganz oder teilweise aus, fällt Kloster Konradsburg als Schadenersatz wieder an das Neue Stift zurück.

Türck legt in dem Dokument auch die Lehnsware fest, die immer dann fällig wird, wenn ein neuer Lehnsherr eingesetzt wird bzw. wenn der Lehnsmann stirbt und seine Erben das Lehen übernehmen. Die Lehnsware beträgt 50 Gulden.

Die Konradsburg ist seit 1021 verbrieft und wurde im 12. Jh. in ein Kloster umgewandelt, vermutlich als Sühneleistung für einen Mord. Die Herren der Konradsburg hatten sich im Selketal ab 1120 die Burg Falkenstein errichtet und die Konradsburg verlassen. Ab 1142 nannten sie sich offiziell die Falkensteiner.
Das Kloster Konradsburg wurde im Bauernkrieg niedergebrannt und im Jahre 1526 von den Mönchen verlassen.