Posts mit dem Label Münzrecht werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Münzrecht werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Mittwoch, 26. Februar 2014

26. Februar Ao. 1403

Des Raths zu Magdeburg Revers über den mit Ertzbischoff Albrechten getroffenen Vergleich wegen der verbrandten Müntze, Müntz-Schlag und Freyheit des Neuen Marckts.



Bis ins 15. Jh. hinein wurden allgemein Hohlmünzen geprägt, die sich ziemlich schnell abnutzten und daher eingeschmolzen und neu geprägt werden mussten. Um die Kosten dieses Verfahrens zu decken, wurde die sogenannte Münzei erhoben, ein Zoll auf alle ein- und ausgehenden Waren in einem Marktort. Wie das Münzrecht selbst, gehörten auch die Einnahmen aus der Münzei dem Landesherrn, hier also dem Erzbischof.

Wenn die Erzbischöfe Geld brauchten, dann vergaben sie oft wiederkäuflich einen Anteil an den Überschüssen aus der Münzei an Privatpersonen. Das heißt, eine Person leiht dem Erzbischof einen bestimmten Betrag Geldes und bekommt dafür einen jährlichen Zins aus einem bestimmten Anteil an der Münzei, bis die Schuld beglichen ist und der Anteil also zurückgekauft wird.

Deshalb wurde die Münzei in Marken (Anteile) aufgeteilt. Es gab schwere Marken und kleine Marken. Die schweren Marken trugen einen unveränderlichen Zins und auf die kleinen Marken wurde der restliche Überschuss (so vorhanden) aufgeteilt. Aus dieser Aufteilung der Münzei resultiert unsere Währungsbezeichnung Mark.

Zu Ende des 14. Jh. war ein Großteil der Münzei, und damit die Zinserträge derselben, in den Händen des Rates der Stadt Halle. Dieser war natürlich darauf bedacht, so viel Kapital wie möglich aus den Zinsen zu schlagen und ließ daher keine neuen Münzen prägen, um diese Kosten zu vermeiden. Der Zoll für die Münzei wurde aber dennoch erhoben. Deshalb befanden sich in dieser Zeit viele auswärtige Münzen in Halle im Umlauf, so z.B. Prager und Meißnische Groschen.

Erzbischof Albrecht IV. (1382 - 1403 im Amt) passte dieser Zustand nicht, weil er dadurch keinen Einfluss auf den Wert der Münzen hatte. Es entstand Streit zwischen dem Erzbischof und dem Rat der Stadt Halle.
Möglicherweise wurde Erzbischof Albrecht IV. durch diesen Streit bewogen, im Jahre 1399 einen Vertrag mit dem Münzmeister Koselitz zu Magdeburg über das Schlagen einer Partie neuer Münzen (Magdeburgische Pfennige) abzuschließen.

Diese neuen Münzen jedoch waren geringwertiger als die bisher gebräuchlichen und die Handwerker zu Magdeburg begannen deshalb im Jahre 1402 einen Aufruhr, in dessen Verlauf das Münzhaus in Magdeburg abgebrannt und niedergerissen wurde.

Der Erzbischof schlug darauf die Stadt Magdeburg in Bann und der Rat der Stadt musste sich mit dem Erzbischof über den Vorfall vergleichen.
In vorliegendem Dokument bestätigt der Rat die Ergebnisse dieses Vergleichs, wonach sich die Magdeburger verpflichten, das Münzhaus wieder aufzubauen.
Des Weiteren versichern sie, in Zukunft die ausgegebenen Münzen anzuerkennen, wie es seit Alters her Brauch war.
Dafür soll der Erzbischof die Stadt bei all ihren Rechten an der Münzei und am Neuen Markt belassen.
Zusätzlich wird die Zahlung einer Summe von "zweitausend Schock Kreuzgroschen" - also 120.000 Kreuzgroschen - als Schadenersatz an den Erzbischof vereinbart, neben anderen kleineren Spenden.
Im Gegenzug befreit der Erzbischof die Stadt vom Bann und stellt alle Vorladungen und Verfolgungen ein.

Starker Tobak!

Dienstag, 29. Oktober 2013

Scrapbook - 29.10.2013

Der heutige Chronikeintrag hat mir eine Vielzahl von neuen Erkenntnissen eingebracht. Die muss ich festhalten.

  • Vor dem 15. Jh. wurden Hohlmünzen geprägt. Die waren einem hohen Verschleiß ausgesetzt und mussten demzufolge häufig eingeschmolzen und neu geprägt werden. Um diese Kosten wieder einzunehmen, erhob man Zölle auf ein- und ausgehende Waren.
  • Im 15. Jh. wurden erstmals "dicke Pfennige", also massive Münzen, geprägt. Die wurden später nach ihrem Herkunftsort Joachimsthal in Nordböhmen als "Joachimsthaler", noch später verkürzt auf Thaler bezeichnet.  
  • Halle trieb Salzhandel vornehmlich mit Franken, Sachsen, Schlesien und Böhmen
  • Das Münzrecht war von Kaiser Otto III. im Jahre 987 an den Erzbischof von Magdeburg geschenkt worden. Dieser delegierte das Amt des Münzmeisters an den Salzgrafen zu Halle.

29. October Ao. 1428

Ertzbischoff Günther zu Magdeburg versetzt mit Consens des Dom-Capituls die Salzgrafschafft und Müntzey an den Rath zu Halle auf neun Jahr lang für 2666 Marck 11 Loth Silber.




Bereits Kaiser Otto III. hatte im Jahre 987 das Münzrecht für das Erzbistum Magdeburg an den Erzbischof als Landesherrn geschenkt. Die Erzbischöfe übertrugen im Rahmen ihres Münzrechts das Amt des Münzmeisters für die Stadt Halle auf den jeweiligen Salzgrafen, den sie auch ernannten.

Die Stadt Halle in ihrem Bestreben, sich von der erzbischöflichen Macht zu lösen und den Status als Freie Reichsstadt zu erringen, war natürlich daran interessiert, einen gewissen Einfluss auf den Münzmeister zu haben. Deshalb drang die Stadt darauf, das Recht zu erhalten, den Salzgrafen selbst zu bestimmen und diese Wahl vom Erzbischof nur noch bestätigen zu lassen. Diese Forderung führte zu großem Streit insbesondere mit den Erzbischöfen Albrecht III. (1368 - 1372) und Peter (1372 - 1381). Die Folge dieses Streits war, dass für einige Zeit kein neuer Salzgraf eingesetzt worden war.

Erzbischof Günther hatte vor, diesem Streit ein Ende zu setzen und bestimmte im Jahre 1408 einen neuen Salzgrafen, Hans von Hedersleben. Dieser Salzgraf wurde von der Stadt auf dem Scheiterhaufen hingerichtet. Zur ausführlichen Geschichte verweise ich auf den Eintrag vom 02. Oktober 1414.

Nunmehr versetzt Erzbischof Günther eben dieses Privileg, um das die Stadt bisher so verzweifelt gekämpft hat, gegen Zahlung von 2.666 Mark und 11 Loth Silber für 9 Jahre an den Rat zu Halle. Die Stadt darf nun rechtmäßig einen Salzgrafen ernennen und das Münzrecht ausüben.
Im Dokument erwähnt Erzbischof Günther extra die Genehmigung für das Münzschlagen an die Stadt. Niemand soll die Stadt an ihrem erkauften Recht hindern.
Für den Fall des Rückkaufs dieses Privilegs legt Erzbischof Günther gleich den Preis fest: das Dom-Kapitel darf nach 9 Jahren für die Hälfte des Verkaufspreises, also 1.333 Mark und 6 1/2 Loth Silber, zurückkaufen.