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Freitag, 29. August 2014

29. August Ao. 1445

Ertzbischoff Friedrichs zu Magdeburg Privilegium der Stadt Magdeburg ertheilet, daß die Bürger nach gemeinen Sächsischen Rechten entschieden werden sollen.



Nachdem Erzbischof Günther II. am 23. März Ao. 1445 verstorben war, wurde seiner Empfehlung gefolgt und der Domherr Graf Friedrich von Beichlingen am 19. April Ao. 1445 einstimmig zum neuen Erzbischof erwählt.

Obwohl er bei seinem Amtsantritt noch sehr jung war, hat er wohl weise und friedfertig regiert.

In den Streitigkeiten mit den Erzbischöfen hatten bisher die Städte Magdeburg und Halle fest zusammengestanden und ihre Handlungsweisen miteinander abgesprochen. So war es auch üblich, die Huldigung einem neuen Landesherrn gegenüber in gegenseitiger Absprache vorzunehmen.
Doch dieses Mal leisteten die Magdeburger dem neuen Erzbischof ihre Huldigung, ohne vorher mit den Hallischen beraten zu haben. Die Hallenser, angestiftet von ihrem Stadthauptmann Henning Strobart, zierten sich und legten erst ein Jahr später den Treueeid ab.

Als Erzbischof Friedrich III. feierlich zu Magdeburg begrüßt wurde und der Rat mitsamt den ansässigen Ständen und Innungen dem Landesherrn Treue und Gehorsam geschworen hatte, erteilte ihnen Friedrich einen Huldebrief, in dem der Stadt ihre Privilegien und Freiheiten bestätigt wurden. Außerdem bekannte sich Erzbischof Friedrich III. zur Anwendung des sächsischen Rechts in seiner Diözese.

Am 21. August Ao. 1446 leistete auch Halle dem Erzbischof den Huldigungseid und erhielt ebenfalls das Privilegium, Rechtssachen nach sächsischer Art zu entscheiden.

Donnerstag, 21. August 2014

21. August Ao. 1446

Einzug und Huldigung des neuerwehlten Ertzbischoffs zu Magdeburg, Friderichs von Beuchlingen zu Halle.



Nachdem Erzbischof Günther II. am 23. März Ao. 1445 verstorben war, wurde seiner Empfehlung gefolgt und der Domherr Graf Friedrich von Beichlingen am 19. April Ao. 1445 einstimmig zum neuen Erzbischof erwählt.

Obwohl er bei seinem Amtsantritt noch sehr jung war, hat er wohl weise und friedfertig regiert.

In den Streitigkeiten mit den Erzbischöfen hatten bisher die Städte Magdeburg und Halle fest zusammengestanden und ihre Handlungsweisen miteinander abgesprochen. So war es auch üblich, die Huldigung einem neuen Landesherrn gegenüber in gegenseitiger Absprache vorzunehmen.
Doch dieses Mal leisteten die Magdeburger dem neuen Erzbischof ihre Huldigung, ohne vorher mit den Hallischen beraten zu haben.

Angestiftet von ihrem Stadthauptmann Henning Strobart hatte Halle sich geweigert, dem Erzbischof die Huldigung zu leisten.
Um diesem Zustand abzuhelfen, kam im August 1446 Kurfürst Friedrich II. von Sachsen in seiner Eigenschaft als Burggraf von Magdeburg mit dem Bischof von Merseburg und seinen Räten nach Halle. Am 14. August Ao. 1446 ließ er durch seine Beauftragten an den Rat der Stadt ausrichten, dass er bereit sei, den Streit zwischen der Stadt und dem Erzbischof zu schlichten.
Die Stadt nahm das Angebot gerne an.

So verglich Kurfürst Friedrich II. der Sanftmütige die Parteien dahingehend, dass Halle bereitwillig ihrem Landesherrn huldigen würde, sofern der Erzbischof seine Ankunft in der Stadt 8 Tage vorher anzeigen wolle.
Der Erzbischof möge wie seine Vorfahren der Stadt ihre Freiheiten und Privilegien bestätigen und die Bürger, deren Güter innerhalb der Stadtmauern lägen, zum ersten Male kostenlos beleihen und keine Lehnsware dafür verlangen. Über die Güter, die außerhalb der Stadt liegen, sollte bis zum darauffolgenden Jahr eine einvernehmliche Lösung gefunden werden.

Diesem Vergleich stimmten beide Seiten zu und Erzbischof Friedrich III. hielt am 21. August Ao. 1446 Einzug in Halle, um die Huldigung der Stadt entgegen zu nehmen.

Sonntag, 27. April 2014

27. April Ao. 1450

Registratur, bey Einweisung Schultheiß Heinrich Rademachers und derer Schöppen zu Churfürst Friedrichs von Sachsen Zeiten gehalten.



Seit 968, der Gründung des Erzbistums Magdeburg, lag die weltliche Gerichtsbarkeit der Stadt Halle in den Händen des jeweiligen Erzbischofs. Dieser delegierte üblicherweise das Amt des Richters an seinen Burggrafen. Als Stellvertreter für die täglichen kleinen Händeleien setzte der Burggraf einen Schultheiß ein und behielt sich selbst nur die peinlichen Fälle vor, die mit Leibstrafen oder dem Tode geahndet wurden.

Seit dem 13. Jh. wurde das Amt des Schultheißen als Mannlehn vergeben und war dadurch auf männliche Nachkommen vererbbar. Der Amtsinhaber konnte sein Lehen auch verkaufen, wenn er keine geeigneten Nachkommen hatte. Ansonsten fiel das Lehen wieder an den Erzbischof zurück, der dann eine Person seiner Wahl mit dem Amt belehnte.

Ich habe schon mehrfach erwähnt, dass die Stadt Halle versuchte, sich von der Herrschaft des Erzbischofs zu lösen und freie Reichsstadt zu werden. Auf dieses Streben sind viele Streitigkeiten der Stadt mit den Erzbischöfen zurückzuführen.
So ist es nicht verwunderlich, dass auch darüber Streit entstand, wer den Schultheiß einsetzen darf.

Während der Regierungszeit von Erzbischof Günther II. (1403 – 1445) hatte der Rat der Stadt Halle das Recht an sich gerissen, den Schultheiß selbst zu ernennen. Bei einem Vergleich über verschiedene Streitigkeiten zwischen Erzbischof und Stadt musste Erzbischof Günther der Stadt dieses Recht sogar zugestehen. Sein Nachfolger, Erzbischof Friedrich (1445 – 1464 im Amt), nutzte den Tod des Schultheißen Hans von Mücheln im Jahre 1446 aus und brachte das Lehen wieder an sich. Natürlich gab es auch hierüber wieder Streit.

Letztlich brachte es die Stadt wenigstens dazu, dass ein neuer Schultheiß vom Stadthauptmann in sein Amt verpflichtet – eingewiesen – wurde. Die Schöppen wiederum wurden vom Burggrafen, Kurfürst Friedrich II. dem Sanftmütigen, eingewiesen.
Hier wird diese Prozedur für die Vereidigung des Schultheißen Heinrich Rademacher am 27. April Ao. 1450 beschrieben.

Nachdem Heinrich Rademacher seinen Amtseid abgelegt hat, wird er von Stadthauptmann Henning Strobart folgendermaßen bestätigt:

"Heinrich, ich weise Dich hie in die Gerichte von Gottes wegen und des Reichs wegen und befehle Dir, Recht zu stärken und Unrecht zu kränken, als Dich Deine Sinne und Witze weisen, und der Eid, den Du dem Gerichte getan hast, und sollst das nicht lassen, weder durch Liebe noch durch Leid, noch durch keinerlei Sachen willen, bei dem gestrengen Gericht, das Gott selber am jüngsten Tage über Dich will sitzen."

Daraufhin vereidigt der neu ernannte Schultheiß seinen Fronboten (Gerichtsdiener) und lässt sich von den Schöppen im Amt bestätigen.
Der Schöppenstuhl war zu der Zeit allerdings nicht voll besetzt. Weil 4 Schöppen gestorben und noch keine neuen ernannt worden waren, wurde Heinrich Rademacher nur von 7 Schöppen bestätigt.
Einige Tage später kam Kurfürst Friedrich II. in seiner Eigenschaft als Burggraf zu Magdeburg nach Halle und wies 4 neue Schöppen (Claus Schaffstedt, Sander Brachstedt, Johann von Stendel und Hans Kontze) in die Gerichtsbank ein. 

Mittwoch, 23. April 2014

23. April Ao. 1436

Johann Holtzwirths Urfede, die Stadt Halle binnen vier Wochen zu räumen und seine Güter zu verkauffen, wofür sich Coppe Holtzwirth, Coppe Pißker, Heinemann vom Thore, Hans Rose und Paul Gyscke verbürget.



Wir befinden uns in einer Zeit, in der die Kämpfe zwischen den Städten und dem Erzbischof als Landesherrn ihren Höhepunkt erreichen. Halle, immer noch darauf bedacht, die Unabhängigkeit vom Erzstift zu erlangen und sich als freie Reichsstadt zu behaupten, wehrte sich gegen alle Restriktionen, die der Stadt vom Erzbischof auferlegt wurden. Um die Stadtverteidigung besser organisieren zu können, wurde Henning Strobart 1426 als Stadthauptmann in Dienst gestellt.

Dieser jedoch, so sollte sich in der Zukunft erweisen, kochte sein eigenes Süppchen und hetzte bewusst Stadt und Erzbischof sowie Landadel gegeneinander. Des Weiteren veränderte er durch geschicktes Taktieren die Zusammensetzung des Rates der Stadt zugunsten der Bürgerlichen. Die Pfänneraristokratie hatte das Nachsehen.

Einige Pfänner entsagten denn auch der Stadt oder wurden ausgewiesen.

Hans (oder Johann) Holtzwirth, noch im Jahre 1415 Ratsmeister zu Halle und von 1429 bis 1432 Oberbornmeister, wird nun sein Bürgerrecht aberkannt und er muss innerhalb von 4 Wochen seine Güter verkaufen und die Stadt verlassen.
In seinem Brief versichert er, dass er nicht vor ein päpstliches oder kaiserliches Gericht ziehen will und der Stadt nicht schaden will. Hans Holtzwirth gelobt, seine Güter in Halle zu verkaufen und im Umkreis von einer Meile um die Stadt keine Wohnung zu nehmen.
Als Bürgen für Hans Holtzwirth treten sein Bruder Coppe Holtzwirth und seine Freunde Coppe Pißker, Heinemann vom Thore, Hans Rose und Paul Gysecke auf.

Eine Begründung für den Entzug des Bürgerrechts und den Stadtverweis wird leider nicht angegeben.

Sonntag, 9. März 2014

09. März Ao. 1427

Absag- und Fehde-Brieff derer von Kotzen, von Hacke und von Quartier an die Stadt Halle.



Wir befinden uns in einer Zeit, in der die Kämpfe zwischen den Städten und dem Erzbischof als Landesherrn ihren Höhepunkt erreichen. Halle, immer noch darauf bedacht, die Unabhängigkeit vom Erzstift zu erlangen und sich als freie Reichsstadt zu behaupten, wehrte sich gegen alle Restriktionen, die der Stadt vom Erzbischof auferlegt wurden. Um die Stadtverteidigung besser organisieren zu können, wurde Henning Strobart als Stadthauptmann in Dienst gestellt.

Dieser jedoch, so sollte sich in der Zukunft erweisen, kochte sein eigenes Süppchen und hetzte bewusst Stadt und Erzbischof sowie Landadel gegeneinander.

Erzbischof Günther II. (1403 - 1445 im Amt), schon oft von der Stadt herausgefordert (nicht zuletzt durch die städtische Verurteilung und Hinrichtung des Salzgrafen Hans von Hedersleben im Jahre 1412), hatte am 18. Februar 1426 seinen Bruder, Graf Heinrich von Schwarzburg, zum Hauptmann des Erzstifts ernannt. Eine offene Fehde mit der Stadt Halle konnte sich Erzbischof Günther zu der Zeit wohl nicht leisten, gestattete seinem Hauptmann und dem Landadel aber ausdrücklich, der Stadt so viel Schaden wie möglich zu tun.

So wurden denn in dieser Zeit viele Bürger auf offener Straße beraubt, Handelswaren wurden nicht in die Stadt gelassen und die Salzausfuhr wurde sabotiert.
Die Stadt wehrte sich mit ähnlichen Mitteln, zog brandschatzend durch Trotha, Reideburg, Bruckdorf und Dieskau. Es wurden Ernten verbrannt und Häuser zerstört.

Als die Stadt Magdeburg auch noch mit Fürst Bernhard zu Anhalt-Bernburg in Streit geriet und Halle gemäß dem geschlossenen Ewigen Bündnis um Beistand anrief, eskalierte der Streit. Die Hallischen wurden von dem Bernburger verjagt und auf dem Rückzug in die Heimat ließ Strobart die fürstlichen Vorwerke und Dörfer plündern und brandschatzen.

Glücklicherweise kam zu der Zeit Herzog Wilhelm von Braunschweig in die Gegend und schlichtete den Streit. Er brachte den Erzbischof und die Städte dazu, einen Vergleich miteinander zu schließen.

Weder der Erzbischof noch die Stadt Halle - von Henning Strobart aufgehetzt - waren geneigt, die Vereinbarungen des Vergleichs einzuhalten und suchten nach Gelegenheiten, dem anderen Schaden zuzufügen.
Erzbischof Günther II. wollte aber nicht öffentlich als Vertragsbrecher dastehen und stachelte daher im Geheimen den Landadel auf, Streit anzufangen.

So entsagten denn auch die von Kotzen, von Hacke und von Quartier der Stadt und sandten ihr am 09. März 1427 einen offenen Fehdebrief.
In der Folge wurden die Bürger der Stadt Halle auf den Straßen im Umland angegriffen, beraubt und gefangen genommen.

Die Stadt Halle rief ihre Bundesgenossen aus Magdeburg, Braunschweig, Goslar und Helmstädt zu Hilfe, griffen Wettin (welches den Herren von Ammendorf gehörte) mit Raub und Brand an und plünderten später Ammendorf, welches damals die Herren von Kotze besaßen. Dort wurde das Vorwerk und Getreide im Wert von 1.000 Gulden verbrannt.

Letztlich verglich sich die Stadt zuerst mit denen von Kotze und später durch Intervention des Domkapitels erneut mit dem Erzbischof. Natürlich kostete auch dieser Vergleich die Stadt wieder einen Haufen Geld. Wie viel genau, ist leider nicht überliefert.

Donnerstag, 17. Oktober 2013

17. October Ao. 1452

Verbündnüß Ertzbischof Friedrichs mit dem Rathe und der Stadt Halle wider Henning Strobarten und seine Söhne.




Henning Strobart, ein Söldner niederer Herkunft aus Niedersachsen, wurde von der Stadt Halle im Jahre 1426 in Dienst gestellt, um gegen Erzbischof Günther vorgehen zu können. Mit diesem hatten sich Streitigkeiten ergeben, weil er das Privileg der Stadt, einen Salzgrafen zu ernennen, missachtete und selbst einen einsetzte. Zu der Geschichte seht Euch bitte den Eintrag vom 02. Oktober 1414 an.

Henning Strobart arbeitete sich in den Diensten der Stadt nach oben, bis er den Rang eines Stadthauptmanns einnahm. In dieser Stellung brachte er es zu großem Ansehen und Reichtum und wusste die Bürgerschaft nach seinen Interessen zu bereden. Kurz: Man hatte nach Strobarts Pfeife zu tanzen.
Dies gefiel weder dem Erzbischof noch dem Rat der Stadt. Deshalb schloss man ein Bündnis gegen Henning Strobart und seine Nachkommen.

In diesem Bündnis wird beschlossen, dass sich Erzbischof und Stadt nicht gegeneinander aufhetzen lassen und auch keinen Krieg zulassen werden, den Henning Strobart oder seine Söhne mit anderen zu schüren versucht.
Des Weiteren verpflichtet man sich, Strobart und Söhne bei erster Gelegenheit gefangen zu setzen, wobei keiner im Bündnis ihm wieder heraushelfen soll.
Strobarts Güter im Erzstift und in Halle sollen bei erster Gelegenheit eingezogen werden und hälftig in den Besitz des Erzbischofs und der Stadt übergehen.

So wurden Strobart und seine Familie zu unerwünschten Personen erklärt und Henning Strobart selbst geriet tatsächlich in in Bitterfeld in Haft, wenn auch dann auf Betreiben des Kurfürsten von Sachsen. Dort starb er im Jahre 1456.

Seine Nachkommen jedoch konnten sich wieder einigen Ruf verschaffen und so findet sich zum Beispiel ein Thomas Strobart im Jahre 1540 als Pfänner in Halle.